Haus Freudenberg: Das verräterische Schweigen

Der Kreis Kleve, sonst nicht verlegen darum, seine Leistungen herauszustellen (»Ich. Ich. Ich.«), scheint fest entschlossen, den Skandal um die Besetzung der Geschäftsführer-Position von Haus Freudenberg einfach auszusitzen. Jedenfalls ist es nicht so, dass er nicht Gelegenheit hätte, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder zur Aufklärung des Sachverhalts einen Beitrag zu leisten. Deshalb hier die Fragen von kleveblog, die dem Kreis seit dem 2. November vorliegen, aber offenbar noch nicht beantwortet werden konnten:

Frau Barbara Stephan nimmt teil an der Fortbildungsveranstaltung „Das 4 x 4 für Führungskräfte“ des Instituts inForm. Der Lehrgang umfasst elf Seminartermine und folgt den mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmten Inhalten der „Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen“.

Laut im Internet einsehbarer Terminvorschau begann die Fortbildung am 8. Mai 2011.

Dazu ergeben sich folgende Fragen:

1) Wann erfolgte die Anmeldung?

2) Wer trägt die Kosten in Höhe von 7900 Euro zzgl. Übernachtungskosten?

3) Die Bewerbungsfrist für die Geschäftsführer-Stelle endete am 5. Mai 2012. Erst am 6. Juli 2012, also mehr als zwei Monate später, fällte die Gesellschafterversammlung der Haus Freudenberg GmbH den Beschluss, die Geschäftsführer-Position an Frau Stephan zu vergeben. Zu diesem Zeitpunkt hatte Frau Stephan bereits die Module 1 und 2 der Fortbildung besucht. Woher nahm Frau Stephan die Gewissheit, dass Sie diese Fähigkeiten benötigen wird, zumal der Einsatz von Frau Stephan im Haus Freudenberg laut Landrat Spreen doch lediglich erfolgte, um »beim Kreis durch bevorstehende Pensionierungen leitender Mitarbeiter vorhandenes Wissen über die Freudenberg GmbH« zu sichern und nichts mit der Neubesetzung der Stelle zu tun gehabt habe?

4) Wer auch immer die Kosten für diese Fortbildung getragen hat, wie konnte angesichts der zum Seminarbeginn zumindest offiziell nicht erfolgten Stellenvergabe eine derartige Maßnahme genehmigt werden? Wer trägt dafür die Verantwortung?

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3 Kommentare

  1. 3

    Zum Bindungsbeschluss des Kreistages führt das Innenministerium nun aus, „rechtlich völlig korrekt hat der Gesellschafter Kreis Kleve seine Vertreter im Aufsichtsrat der Gesellschaft im Vorfeld dieser Aufsichtsratssitzung an einen Ratsbeschluss gebunden und damit eine einheitliche Stimmabgabe herbeigeführt. Gegen diese Vorgehensweise bestehen keine rechtlichen Bedenken, sie ist vom Gesetzgeber vielmehr im Hinblick auf die Interessen der kommunalen Gebietskörperschaften – hier des Kreises Kleve – intendiert“. Abschließend fasst das Ministerium in Richtung Fragesteller zusammen: „Auch wenn die getroffene Entscheidung zur Wiederbesetzung der Geschäftsführerstelle der Haus Freudenberg GmbH nicht in ihrem Sinne sein mag, ist festzustellen, dass diese Entscheidung unter Beachtung der anzuwendenden rechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen und durch die für diese Entscheidung zuständigen Gremien erfolgt ist“.

     
  2. 2

    Zitat:
    „2) Wer trägt die Kosten in Höhe von 7900 Euro zzgl. Ãœbernachtungskosten?“

    Solange es bei Haus Freudenberg Mitarbeiter gibt, die für 180 Euro im Monat 8 Stunden täglich kräftig rasen mähen,
    sollten doch noch genügend Gewinne übrig bleiben, um solche Peanuts von 7.900 Euro aus der Porto Kasse zu bezahlen.

     
  3. 1

    Solange die Auswahlentscheidung rechtmäßig war sehe ich kein Problem. Die Rechtswidrigkeit kann im übrigen auch nur von einem nicht ausgewählten Bewerber geltend gemacht werden. Dies ist offenbar nicht geschehen und jetzt rechtlich nicht mehr möglich, da die Stelle endgültig besetzt ist.

    Dass in Institutionen genau wie in Betrieben vorher schon die geeigneten Bewerber ausgeguckt werden und sogar zu Bewerbungen animiert werden ist Praxis. Dies tut auch keinem weh, solange der geeignetste Bewerber ausgewählt wird.

    Offenbar war die Dame die mit Abstand geeignetste Bewerberin, sodass einer vorausschauenden Anmeldung nichts im Wege stand.