„Haus als Tatwerkzeug anzusehen“

Eine aktuelle Immobilienmeldung des Landgerichts Kleve: Haus des Rauschgifthändlers durch Gericht eingezogen – Ein niederländischer Rauschgifthändler hat neben seiner Freiheit nun auch das Haus, in dem er eine Marihuana-Plantage betrieb, verloren. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Kleve hat mit Urteil vom 30.05.2012 ein in Kleve-Materborn gelegenes Grundstück eingezogen. Im Keller und im ersten Obergeschoss seines freistehenden Einfamilienhauses hatte der Angeklagte dort eine professionelle Cannabis-Aufzucht betrieben. Für Wohnzwecke hatte er das Haus nie genutzt. Nachbarn waren durch aus dem Haus dringende Lüftungsgeräusche aufmerksam geworden. Die Polizei fand bei der Hausdurchsuchung ca. 200 Marihuanapflanzen.

Da die Plantage gerade wegen des normalen bürgerlichen Anscheins in dem Haus betrieben werden konnte, war das Haus als Tatwerkzeug anzusehen. Es konnte somit nach § 74 Strafgesetzbuch eingezogen werden. Daneben hat die Kammer 30.000 Euro für verfallen erklärt, die der Angeklagte aus dem Verkauf einer früheren Ernte bereits erwirtschaftet hatte.

Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte wurde zudem zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten (ohne Bewährung) verurteilt. Nach der Rücknahme seiner Revision ist das Urteil ihm gegenüber jetzt rechtskräftig. Das Grundstück wird nun zu Gunsten des Landes Nordrhein-Westfalen verwertet.

Landgericht Kleve, Urteil vom 30.05.2012 – 120 KLs 11/12

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4 Kommentare

  1. 4

    Können eigentlich auch Rathäuser, Verwaltungen oder Fraktionen Tatwerkzeug sein? Denn, wer weiß schon was man noch so alles einziehen kann…