Flurstück 231, der Krimi um das Filet des Metzgers

Da hast du ein Baugrundstück, und plötzlich ist es eine öffentliche Grünfläche!
Da hast du ein Baugrundstück, und plötzlich ist es eine öffentliche Grünfläche!

Etliche Klever Bürger machten von der Möglichkeit Gebrauch, zum öffentlich ausgelegten Bebauungsplan Nummer 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße/Herzogstraße/Kavarinerstraße/Spoykanal (westliche Unterstadt) Anregungen zu geben. 108 eng bedruckte Seiten umfasst die Drucksache Nummer 886/IX für die Sitzung des Bauausschusses am 28. November, und die Änderungen, die infolge der Anregungen an dem ursprünglichen Bebauungsplan vorgenommen wurden, sind nach Ansicht der Verwaltung so gravierend, dass vorgeschlagen wird, diesen Plan erneut öffentlich auszulegen.

Für die Volksbank Kleverland, die eigentlich noch in diesem Jahr die Baugenehmigung erhalten wollte („sonst sehen wir schwarz“, so Aufsichtsratschef Hans Geurts) sind das verheerende Nachrichten. Insbesondere die Erkenntnisse, die das Rheinische Amt für Denkmalpflege beizusteuern hatte, führten zu Veränderungen der geplanten Baufenster. Auch soll die Mischgebietsfläche entlang der Hafenstraße, wo bislang 90 Meter langer Gebäudeblock möglich war, verkleinert werden.

Bei vielen anderen Ideen heißt es jedoch lapidar: „Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, der Anregung wird nicht gefolgt.“

Was die Stellungnahme der Kölner Anwaltskanzlei Lenz und Johlen angeht, die am 24. Oktober beim Fachbereich 61 der Stadtverwaltung einging, dürfte diese Ablehnung auf sehr wackeligen Beinen stehen. Die Anwälte vertreten den Klever Metzger Johannes Terhoeven, dem das Flurstück 231 mitten im Plangebiet gehört. Sie schreiben: „Bereits im Jahr 2009 stellte unser Mandant eine Bauvoranfrage zur Zulässigkeit der Errichtung eines Wohn- und Geschäftshaus mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und dem übrigen Wohnungen für Studenten, mit der er die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich der Art der Nutzung abfragte. Die Bauvoranfrage wurde bislang nicht beschieden. Mit aktuellen Schreiben vom 23.10.2013 wurden sie zur Vermeidung einer Untätigkeitsklage letztmalig um positive Bescheidung gebeten, da das Vorhaben unseres Mandanten nach dem aktuellen Planungsrecht zulässig ist.“

Stattdessen musste Terhoeven erleben, dass sein Grundstück zunächst mit einer Veränderungssperre belegt wurde und nun im neuen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen wird. Dazu schreiben seine Anwälte: „Die geplante Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche missachtet die nach Art. 14 GG geschützten Eigentumsrechte unseres Mandanten. [… Die] bauplanungsrechtlich zulässige unterscheidungsfähige Nutzung und den daraus folgenden Anspruch unseres Mandanten blendet der vorliegende Planungsentwurf vollständig aus. Während einerseits offenbar die Interessen von Investoren durch die Entwurfsplanung unterstützt werden, bleiben die Rechte unseres Mandanten vollkommen unberücksichtigt.“ Es sei nicht nachvollziehbar, warum auf den südlich angrenzenden Flächen die Investoreninteressen unterstützt werden, aber die Bebaubarkeit des Terhoeven-Grundstückes vollkommen ausgeschlossen werde.

Die Stellungnahme der Verwaltung dazu fällt relativ einsilbig aus: „Der Verlauf der Grünfläche ist für den Bebauungsplan entscheidend, so dass neben dem Bebauungsplanverfahren eine Veränderungssperre vom Rat beschlossen worden ist. Deshalb kann die Bauvoranfrage nicht positiv beschieden werden.“

Und dann ist da ja noch das Wegerecht! Wer die alte Werftstraße noch in Erinnerung hat, weiß, dass vor dem Terhoeven-Grundstück noch ein Mehrfamilienhaus sowie eine Trafostation der RWE standen. Und davor wiederum zweigte ein Weg ab, der das Grundstück rückwärtig erschloss. Wenn dieses Wegerecht tatsächlich als Baulast auf dem fraglichen Grundstück eingetragen sein sollte, genügt ein Blick in den kurzen Eintrag auf Wikipedia zum Thema Wegerecht, um zu lernen, dass dieses dann nur mit dem Einverständnis des Rechteinhabers gelöscht werden kann. Ob das Grundstück von einer anderen Seite auch noch zugänglich ist, wie von Kämmerer Haas ins Feld geführt, spielt dann keine Rolle. Eine diesbezügliche Anfrage beim städtischen Rechtsdirektor Wolfgang Goffin ergab folgende, eher allgemeine Auskunft der Referentin des Bürgermeisters: „Bezug nehmend auf die u.a. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass hierzu keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden kann, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, in dem die Beteiligten unterschiedliche Ansichten vertreten. Ich bitte um Verständnis.“

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19 Kommentare

  1. 19

    Was ist denn nun mit die Details??
    Hier scheint ja nun ruhe seitens Berichterstattung zu herschen!

     
  2. 17

    Ist hier eigentlich schon ein neuer Kenntnisstand vorhanden.
    Wie ist die Geschichte gediegen?
    Update?

     
  3. 15

    @10. Martin Fingerhut

    Danke, dass Sie meine laienhafte Wissenheit bestätigt haben.

    Ich hatte meine Gedaken dahin orientiert, dass man davon ausgegangen ist, dass auf diese Art und Weise das Grundstück eventuell freiwillig aufgegeben wird.

    Interessant wäre allerdings wirklich und auch jetzt öffentlich zu erfahren, welche Grundstücke zum damaligen Zeitpunkt als Gegenwert angeboten wurden.

     
  4. 12

    @ 9. Genervter Fisch :
    Dank Kleve’s StadtFührungsSpitze ist es ÃœBERALL die selbe alte Leier.

     
  5. 11

    Wann wird die Landesregierung eigentlich dieses Schmierentheater der Stadtverwaltung beenden?
    Es ist einfach nur noch peinlich!

     
  6. 10

    @ 2. Genervter Fisch :
    VeränderungsSperren sind vermutlich ein übliches
    – und sogar meines Erachtens im Prinzip richtiges –
    Mittel, um überhaupt einen neuen B-Plan aufstellen zu können.
    Sonst löst die Nachricht, der neue B-Plan werde etwas konkret ändern,
    eine stampede aus, noch schnell die alte Version auszunützen,
    ehe der neue beschlossen wird.
    Damit wird der neue B-Plan schon während der Planung ständig überholt.

    Allerdings dürfen VeränderungsSperren nicht dazu mißBraucht werden,
    konkrete BauAbsichten zu blockieren.
    Deshalb sind sie auf maximal 4 Jahre beschränkt.
    Wer oder was wie sehr beschränkt sein muß,
    damit 4 Jahre nicht reichen, einen neuen B-Plan zuStandeZuBringen,
    lasse ich offen.

    @ 4. G.M. :
    Schon in den Planungen des WorkShops 09 ist Terhoeven’s GrundStück gezielt abgewertet worden :
    Bei ASTOC verläuft die BauGrenze von vor dem TurmCafé aus
    schnurGerade Richtung Kanal
    um dann – scheinbar mitten auf freiem Feld – abzuknicken.
    Dieser Knick ist exakt die SW-Ecke des FlurStücks 231.
    Von da an läuft die BauGrenze genau entlang der GrundStücksGrenze,
    so daß haarGenau auf dem GrundStück des Metzgers kein cm² BauLand mehr übrigBleibt.

    Zufälle gibt’s . . .

    Bei einer weiteren der zur Abstimmung gestellten Varianten ( jener von Team 1 )
    scheint es genauSo zu sein,
    nur bei Team 3 hätte eine kleine Ecke des GrundStücks bebaut werden dürfen.

    Laut ASTOC sollte die BauGrenze entlang Terhoevens’s GrundStück
    auch jenSeits des Kanals schnurGerade fortgesetzt werden.

    Damit hätte die Benachteiligung des Metzger’s auf der einen KanalSeite
    auch ein Stück ( städtisches ) BauLand am anderen KanalUfer gekostet.
    Doch dieser lästigen Einschränkung hat sich die Verwaltung ganz einfach entledigt :
    Ohne es an die große Glocke zu hängen,
    verspringt plötzlich die BauGrenze über der Spoy um ca. 7m nach Norden.
    Mom’s Palace ist deshalb um diese gut 7m länger als bei ASTOC vorgesehen.
    Zusätzlich dazu, daß er auch viel breiter und höher ist.

     
  7. 8

    Zwei mal drei macht vier
    Wi di wi di wir und drei macht neune,
    Ich mach mir die Welt,
    Wi di wi di wie sie mir gefällt…

    Vielleicht das neue Stadt-Lied…

     
  8. 7

    „Eine Grunddienstbarkeit kann nur in einer Belastung bestehen, die für die Benutzung des Grundstücks des Berechtigten Vorteil bietet. Ãœber das sich hieraus ergebende Maß hinaus kann der Inhalt der Dienstbarkeit nicht erstreckt werden.“ § 1019 BGB (für den Fall, dass es sich bei dem Wegerecht um eine Grunddienstbarkeit handelt)

     
  9. 5

    @1 Der Laie… ja, wenn man weiss wie lange einige Verfahren dauern „können“, vermute ich mal das wir noch lange an den Zäunen vorbei gehen müssen (können).
    Es sei denn…. es geht sich aus für Ihn… rein finanziell.

     
  10. 4

    Na denn. Donnerstag ist Bauausschusssitzung. Dann wird es übermorgen wieder „unruhig im Blog.

    Ja, wennman sieht wie das Flurstück 231 liegt wird einem so manches klar. Da hätte das Planungsamt viel früher mit dem Eigentümer sprechen müssen über die zukünftige Verwendung und über verschiedene Lösungsansätze zu einer einvernehmlichen Lösung kommen müssen.
    Vermute mal aus Ãœberheblichkeit wurde erstmal nix unternommen seitens der Stadt, nach dem Motto #was will der den schon#.
    Aber Hochmut kommt vor dem Fall.
    Von Wurst versteht der Metzger viel ( manche meinen es ist die beste in Kleve) , deswegen ist Johannes aber nicht der Hanswurst der Verwaltung.
    Wie immer, ich wünsche Ihm und seinen Anwälten das Quentchen Glück was man auf hoher See und vor Gericht braucht.

     
  11. 3

    Wer kennt das Spiel Minecraft? Da befindet man sich in einer Welt, die zuerst nur so groß ist, wie die Rundumsichtweite. Geht man einen Schritt vorwärts, wird dann erst die Welt hinter dem Horizont „berechnet“ und zwar nach bestimmten Parametern. So ähnelt letztendlich jeder Winkel dieser Welt dem anderen, ist aber trotzdem nicht gleich.

    Ähnliches finden wir auch in James Bond Filmen. Der Bösewicht krault i.d.R. gerne Katzen und bringt sich immer dadurch um den Sieg, weil er seinem Gegenspieler genüsslich vorführen möchte und ihn dabei unterschätzt und leider ein wichtiges technisches Detail einer Armbanduhr übersah.

    Nun, das ist alles nur Film und Virtualität, aber in Kleve gibt’s das sogar– „in echt“! Egal wo es hin geht, ins Museum, zum Hotel, zur Marina zur Tiefgarage des neuen Rathauses– alles, einfach alles ist immer Flickwerk mit einhergehenden Schaden für Bürger und Steuerzahler!

    Frage: Kann man begründen, dass Verwaltungsspitze und Politik gar nichts dafür können, dass es derart desaströs läuft? Gibt es ein verborgenes Gesetz des Renderns der Zukunft, welches wir nicht erkennen?

     
  12. 2

    Irgendjemand im Rat wird sich doch wohl noch daran erinnern können, wer genau diese Veränderungssperre beschlossen hat!?

     
  13. 1

    Die Sache dürfte spannend bleiben, in jedem Falle wird sich eine Lösung sehr lange hinziehen.
    Eine Zwangsenteignung mit der Begründung, sie diene dem Allgemeinwohl, kann bei dem Bau eines Bankgebäudes wohl nicht als Argument dienen.
    Bei einem Bodenrichtwert von 700-900 €/m² sowie einer 1 A Lage des Grundstückes, wäre schon interessant welches Grundstück die Verwaltung als angemessenes Tauschgrundstück ansieht