FKK van Goch: Schlägerei mit Folgen

Die Tage werden kürzer: Screenshot der Website des Saunaclubs FKK van Goch
Die Tage werden kürzer: Screenshot der Website des Saunaclubs FKK van Goch

Weil sie einen Randalierer verprügelten, verurteilte das Amtsgericht Kleve zwei Angestellte und die Betreiberin des Saunaclubs – muss jetzt die Konzession entzogen werden?

Der Saunaclub FKK van Goch wirbt damit, auf „ca. 3500 qm Entspannung und Erotik pur“ zu bieten. Das weitläufige Areal an der Benzstraße sei „die absolute Top-Adresse für den Herrn mit Stil und Klasse“. Der Club habe „Maßstäbe gesetzt“ und sei sogar mit einem „Qualitätssiegel“ ausgezeichnet worden.

Die Vorgänge, die am Freitag vor dem Klever Amtsgericht verhandelt wurden, passen allerdings so gar nicht in dieses exklusive Bild eines niveauvollen Etablissements, das sich der Triebbefriedigung verschrieben hat.

Angeklagt waren die Betreiberin Ulla O. (56), die sich im Privatfernsehen als „Bordell-Testerin“ einen gewissen Ruf erarbeitet hat, sowie der Koch Klaus K. (61) und das für die Sicherheit zuständige Muskelpaket Marco P. (42). Der Vorwurf: schwere Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Gleich zwei Staatsanwälte erschienen im Schöffengerichtssaal der Schwanenburg: Neben dem Juristen, der sich mit den Handgreiflichkeiten beschäftigte, auch Hendrik Timmer, der in einem anderen Verfahren wegen Steuervergehen gegen die Betreiber ermittelt und der erst vor vier Wochen bei einer Razzia kistenweise Wertgegenstände aus dem Bordell beschlagnahmen ließ.

Das Geschehen, über das Richter Bernhard Reekers jetzt zu urteilen hatte, war allerdings weit profaner als die üblicherweise langwierigen und diffizilen Steuerermittlungen – gleichwohl kann ausgerechnet diese Schlägerei vom 28. Februar des vergangenen Jahres dazu führen, dass dem Gewerbe in der Benzstraße der Boden unter den Füßen weggezogen wird.

Was aber war geschehen?

An dem fraglichen Sonntagnachmittag erschien Chemiearbeiter Sebastian W., damals 32 Jahre alt, im Eingangsbereich des Clubs und verlangte, seine dort arbeitende Freundin zu sprechen. Vor Gericht sagte er, er habe tags zuvor „Stress“ mit ihr gehabt, den er zu klären gedachte. Also habe er eine Flasche Wodka getrunken und sich per Taxi in das sechzig Kilometer von seinem Wohnort entfernte Bordell chauffieren lassen. Zur Sicherheit steckte er sich noch einen Teleskop-Totschläger in die Hosentasche.

Das klärende Gespräch kam nicht zu Stande, stattdessen sorgten zunächst der herbeigerufene Koch und dann der Türsteher dafür, dass die Situation nicht eskalierte und der Mann mehr oder minder sanft wieder nach draußen befördert wurde.

An der frischen Luft krakeelte der Mann, sicherlich kein Vertreter der Kategorie „mit Stil und Klasse“, weiter. Das führte dazu, dass auch die beiden Mitarbeiter sowie später die Chefin und deren Mann (gegen ihn läuft ein gesondertes Verfahren) vor die Tür traten und für Ruhe sorgten. Wie genau dies geschah, blieb etwas diffus.

Am wahrscheinlichsten erschien es, dass der Mann der Bordellbetreiberin dem Opfer mit einem Baseballschläger auf die Beine schlug, das Muskelpaket und der Koch sich auf ihn warfen und noch ein bisschen hinterher schlugen, und schließlich die Betreiberin Pfefferspray einsetzte und half, den am Boden liegenden Chemiearbeiter mit Kabelbinder zu fixieren, bis die Polizei eintraf.

Der Staatsanwalt wertete das robuste Vorgehen als gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, die drei Angeklagten hingegen erschienen ob der Vorwürfe geradezu fassungslos. „Ich bin Koch von Beruf – und kein Schläger“, sagte K., der zudem wortreich auf eine schwere Erkrankung hinwies, die seine Lebenserwartung stark einschränke. „Ich finde es eine Dreistigkeit, mir so was vorzuhalten. Ich habe einen Blutdruck von 200.“ Dann musste die Verhandlung unterbrochen werden, damit der Angeklagte seinen Blutzuckerwert messen konnte.

Für Marco P., den Sicherheitsmitarbeiter, stellte sich die Situation als eine „kleine Rangelei“ dar – „er mit dem Totschläger, ich mit der Stabtaschenlampe“. Das Gericht allerdings wertete nach der Vernehmung einiger Zeugen die „kleine Rangelei“ als Körperverletzung und verurteilte alle drei wegen Körperverletzung, blieb bei dem Strafmaß allerdings unter den Anträgen der Ankläger.

Der Türsteher erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, der Koch eine von neun Monaten, die beide zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ulla O., die sich selbst vor Gericht nur als „kaufmännische Angestellte“ des Betriebs bezeichnete und ihr Monatsgehalt mit 1235 Euro bezifferte (beides nahm ihr das Gericht allerdings nicht ab), wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt.

Das könnte die Unternehmerin angesichts ihres über lange Jahre boomenden Betriebs verschmerzen. Erst vor drei Jahren hatte die Unternehmerin die Triebfläche des FKK van Goch mehr als verdoppelt, nachdem sie die angrenzende Immobilie des Gocher CDU-Politikers Josef Thonnet erworben hatte.

Allerdings könnte die Verurteilung das Ende ihrer Karriere als Bordellwirtin bedeuten: Das Prostituiertenschutzgesetz verlangt von Bordellbetreibern „Zuverlässigkeit“ – und die ist laut Gesetz nicht gegeben, wenn eine Verurteilung wegen Körperverletzung vorliegt.

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9 Kommentare

  1. 9

    @rd Ich weiß was der Zeuge gesagt hat und darum geht mir nicht. Sondern darum, das Details zum Vorfall nicht beachtet wurden. Und um die Frage warum. Und auch ein Hämatom ist eine Verletzung, genau wie eine Bisswunde… Jede Medallie hat zwei Seiten!

     
  2. 8

    @VernitaGreen Ja, der Koch hat das Schreiben des Krankenhauses vorgelegt, der Richter hat es vorgelesen. Da war nur von einem Hämatom die Rede. Eine Behandlung erfolgte nicht. Und der Türsteher sagte, er habe die Tür geöffnet, um nach draußen zu gehen (und sich den Randalierer vorzuknöpfen).

     
  3. 7

    @rd Die Tür wurde im Vorfeld eingetreten und zwar vom „Randalier“ und danach fachmännisch repariert. Und der Koch und auch der Türsteher waren im Krankenaus zur Weiterbehandlung. Das alles sind Details die irgendwie untergegangen. Da Sie ja anscheinend tief in der Materie sind…. dann kennen Sie ja bestimmt auch die Zeugenaussagen. Zum Beispiel die des Polizisten?! … Ich war dabei… Sie auch? Für mich entsteht eher der Eindruck, das der Vorfall ein gefundenes Fressen ist um den Betreiber und seine Frau in ein schlechtes Licht zu rücken. Aber das passt ja momentan gut ins Bild der bösen „Puffbesitzer“… Und dann auf einer Fernsehsendung herumreiten… einer Sendung von RTL2?! Das hat ja wohl nichts mit der Realität zu tun 😂 Oder ist der Martin in der Realität etwa auch ein Pufftester??? Da muss ich erstmal eine Nacht drüber schlafen🤔 Ich dachte immer Statisten werden für ihren Job bezahlt ! Und da Frau O. nicht die Betreiberin ist, kann ihr ja auch nicht die Erlaubnis entzogen werden. Da müssen wir wohl auf die Verhandlung des Betreibers warten. Ich bin auf jeden Fall gespannt wie es weiter geht. In diesem Verfahren und ganz allgemein in der Schlacht Staatsanwaltschaft gegen Bordellbetreiber.

     
  4. 5

    Nach einer Flasche Wodka kann ich jedenfalls kaum noch Taxi fahren, geschweige denn so einen Angriff vom Zaun zu brechen.

    Ähm, dass Urteil ist natürlich völlig daneben.

     
  5. 4

    Ich finde es schon sehr seltsam, das bei all den Beschuldigungen und vor allem der angeblich sichergestellten Beweise, auch seit der letzten Razzia, kein Mensch verhaftet wurde….!!! Auch ging der Betrieb des Saunaclubs einfach weiter,,,?????? Dann wird auch noch die gesamte Küche des Clubs beschlagnahmt, samt Friteusen..?? Doch wohl nur um den Betrieb des Clubs zu unterbinden, oder zumindest zu erschweren..!!! Kann mir nicht vorstellen, das der Herr Staatsanwalt nach Schwarzfett fahndet. Der Mitinhaber des Clubs, spielt seit seiner Kindheit Schlagzeug und das mit seinem Herzen. Man hat ihm auch diese weggenommen. Illegale Trommelsignale..??????????? Ich dachte in Deutschland ist man solange Unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde…??? Anscheinend nicht in Goch und Umgebung..!!! In der Vergangenheit gab es noch mehr seltsame Fälle des Herrn T. Das sollte doch irgendjemanden Stutzig machen..!! Seinen Posten dazu verwenden, um seine Neigungen auszuleben, Vetternwirtschaft zu betreiben und eine Art von Selbstjustiz auszuführen, ist nicht in Ordnung und ein Verbrechen für das normalerweise jeder verurteilt wird. Bestimmte Menschen anscheinend nicht, da sie scheinbar das Gesetz vertreten,,!! Man sollte Menschen, die solch einen Posten antreten, der ihnen so viel Macht verleiht, anderen Menschen das Leben zu zerstören, vorher einem Psychologischen Test unterziehen der bestätigt das dieser Mensch Psychisch gefestigt genug ist, um auch mit dieser Verantwortung umzugehen ohne von ihr Korrumpiert zu werden. Es bekommt auch nicht jeder Polizist einfach so eine Waffe in die Hand gedrückt, sondern erst wenn geklärt ist ob er in der Lage ist verantwortungsvoll mit einer Waffe umzugehen. Zu viel Macht, mit zu viel Spielraum, kann wie die Erfahrung zeigt, zu überzogenen Handlungen verleiten und viel Leid auslösen!!!! Ich bin sicher, das man in jeder Aldi – Filiale mehr unstimmigkeiten findet, als im Saunaclub FKK van Goch..!!

     
  6. 3

    Da kommt jemand, angetrieben durch den Konsum einer Flasche Wodka und ausgestattet mit einem „Teleskop-Totschläger” um den Streit mit seiner Freundin zu klären. Also dieser Mensch, der kommt mit Vorsatz. Zu anderen Menschen. Diese wehren sich nun, vielleicht sogar um auch die Freundin des alkoholisierten Menschen mit dem „Teleskop-Totschläger” zu schützen. Kurz: Jemand kommt zu einem anderen um Randale zu machen. Jemand mit Vorsatz zu jemanden ohne Vorsatz. Und was passiert: Die Staatsanwaltschaft Kleve lässt den Täter mit Vorsatz unbestraft und klagt die Herrschaften ohne Vorsatz, die sich zunächst einmal gewehrt haben und ggf. sogar einen anderen Menschen beschützt haben, an. Wir wollen nicht vergessen, wenn sich jemand mit einem „Teleskop-Totschläger“ ausstattet, dann plant er offensichtlich keinen diplomatischen Weg der Streitbeilegung.

    Nun, die Staatsanwaltschaft Kleve muss ein Ort der gelebten, guten Sitten sein. Club-Betreiber mag man dort nicht. Die jagt man. Alles Missetäter. Herr Timmer muss genügend Zeit haben, kann er einem ihm völlig fremden Verfahren, gemütlich lauschen. Welchen Zweck hat das?

    Vielleicht sind die Wahl und die Verhältnismäßigkeit der Mittel durch die Herren des FKK van Goch nicht besonders glücklich gewählt und vielleicht wäre das auch mit etwas weniger „Einsatz” zu lösen gewesen. Aber im Ursprung stimme ich VernitaGreen vollkommen zu. Die StA Kleve und auch das ehrwürdige Gericht in Kleve – da reicht es aus, einen Erotik-Club zu betreiben, damit ist man schon Verbrecher genug. In Kleve mag man sowas nicht. Fertig aus.

    Hauptsache das Verfahren gegen den Verursacher mit „Teleskop-Totschläger” ist eingestellt. Ist es nicht schon strafbar, so ein Teil überhaupt mit sich zu führen? Wie kann also so ein Verfahren eingestellt werden? Was hat das mit dem Interesse der Öffentlichkeit noch zu tun? Dem genau, dient die Staatsanwaltschaft aber. Was ist wahrscheinlicher in Zukunft: Dass der Typ mit dem Totschläger an anderer Stelle wieder durchdreht und mit dem Teil jemanden verletzt, oder dass die nun verurteilten Personen irgendwelche Menschen ohne Grund fixieren und ruhigstellen? Wovor hat uns (das Volk, die Öffentlichkeit) die Justiz jetzt geschützt?

     
  7. 2

    @VernitaGreen Das Verfahren gegen den Mann mit dem Totschläger wurde eingestellt. Er wird in dem Bericht zutreffend als Randalierer bezeichnet. Die Türe wurde allerdings nicht eingetreten, zumindest sagte der Türsteher, dass er die Türe geöffnet habe, um nach draußen zu gehen. Die „klaffende Wunde“ im Gesicht des Kochs stellte sich im Laufe der Verhandlung als Hämatom heraus; im Krankenhaus erfolgte keine Behandlung. Dass Frau O. keine Betreiberin des FKK ist, sondern nur „kaufmännische Angestellte“, nahm das Gericht ihr nicht ab (siehe auch die ungezählten Auftritte im Privatfernsehen). Und natürlich könnte dieses Verfahren zur Folge haben, dass ihr die Erlaubnis zum Führen eines solchen Betriebs entzogen wird. Jedenfalls steht eine solche Vorstrafe im Widerspruch zu den Bestimmungen des Gesetzes.

     
  8. 1

    Da brat mir doch einer nen Hendrik. Nach dieser Berichterstattung, die ja fast so neutral ist, wie die Klever Staatsanwaltschaft, lerne ich also folgendes: Es ist gestattet, mit einem Totschläger bewaffnet ein Geschäft zu stürmen und die Angestellte zu bedrohen. Es ist gestattet die Tür einzutreten und mir wieder Zutritt zu verschaffen. Es ist auch nicht schlimm dem Türsteher so in den Arm zu beissen, das dieser im Krankenhaus versorgt werden muss. Es ist nicht schlimm den Aushilfskoch eine klaffende Wunde im Gesicht zu verpassen. Das ist alles nicht relevant. Relevant ist lediglich das es sich um „Puffbesitzer“ handelt. Das ändert die Umstände natürlich komplett. Da können die Fakten ruhig etwas anders dargestellt werden als sie tatsächlich waren. Man darf auch wesentliche Details komplett weg lassen. Bei „Puffbesitzern“ darf man auch mal einen Trick anwenden um ein wenig Ruhm zu erlangen. Zum Beispiel den „Al Capone“ Trick. Und so kann man auch ruhig schon Pressemitteilungen raus geben, Statements veröffentlichen, Betreiber an den Pranger stellen… Und gegebenfalls auch schon über den Konzessionsentzug schreiben, obwohl die Verhandlung des Betreibers noch gar nicht stattgefunden hat. Da könnte ja glatt der Eindruck entstehen, das der Ausgang schon beschlossen ist?…. Aber lassen wir das… Wer würde denn so böse denken… über eine Behörde, die für die Recht und Gerechtigkeit sorgt.