FAQs zum Einsatz von Prof. Höcker

Am Freitag bekam Herr Haas einen kleinen Fragenkatalog zum Einsatz des bekannten Kölner Medien- und Markenanwalts Prof. Höcker für die Stadt Kleve, heute erhielt kleveblog die Antworten vom Leitenden Städtischen Rechtsdirektor Wolfgang Goffin…

Wann fiel die Entscheidung, Herrn RA Professor Dr. Höcker zu beauftragen?
Goffin: 2011

Welcher Vorfall oder welche Vorfälle führten zu dem Wunsch, presserechtlichen Verpflichtungen Nachdruck zu verleihen und gegen etwaige Verletzungen von Urheberrechten vorzugehen?
Goffin: Veröffentlichung von Beratungsgegenständen aus nicht-öffentlichen
Sitzungen der politischen Gremien der Stadt Kleve.

In welchem Gremium wurde diese Entscheidung gefällt?
Goffin: Rat der Stadt Kleve

Warum ist die Stadt Kleve der Ansicht, dass die im eigenen Hause vorhandene juristische Kompetenz nicht ausreicht, um presserechtlichen Verpflichtungen Nachdruck zu verleihen und gegen etwaige Verletzungen von Urheberrechten vorzugehen?
Goffin: Die Stadt Kleve beschäftigt keinen Fachanwalt für Marken- und
Medienrecht.

Wie fiel die Wahl auf Herrn RA Professor Dr. Höcker?
Goffin: Die Kanzlei ist auf dem Gebiet des Medienrechts bekannt.

Wie hoch sind die Kosten für diese hochkarätige juristische Betreuung und wo werden sie budgetiert?
Goffin: Der Stadt Kleve sind keine Kosten entstanden.

Hätte ein solcher Auftrag nicht ausgeschrieben werden müssen?
Goffin: nein

Ist Herr RA Professor Dr. Höcker bereits über die reine Beratung hinaus für die Stadt Kleve tätig geworden, und, wenn ja, wie?
Goffin: Die Rechtsbeziehungen zu Dritten sind vertraulich.

Hat die Stadt Kleve bezüglich des Einsatzfeldes von Herr RA Professor Dr. Höcker staatsanwaltliche Ermittlungen veranlasst oder erwägt sie, dies zu tun?
Goffin: Das Einsatzfeld von Herrn Professor Dr. Hocker ist
medienrechtlicher Natur.

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18 Kommentare

  1. 18

    @Rolling Stone
    Die Erstattung anwaltlicher Beratung lässt sich nicht auf Dritte abwälzen.
    Die Kosten für eine berechtigte Abmahnung lassen sich abwälzen, jedoch nur in der durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgeschriebenen Höhe, also die rund 1.000,00 €.
    Aber, wie schon gesagt, ist eher unwahrscheinlich, dass ein Herr Prof. Dr. Höcker als ausgewiesener Fachmann (Fachanwalt) mit dazu bundesweitem Renomme sich mit diesen gesetzlichen Gebühren begnügt. Eine Honorarvereinbarung nach zeitlichem Aufwand, über die gesetzlichen Gebühren hinaus ist nach der Lebenserfahrung anzunehmen und im Ãœbrigen gerechtfertigt.
    Ãœber die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Honorarvereinbarungen trägt auch kein Versicherer, unabhängig davon, ob ein Rechtschutzversicherer überhaupt Gemeinden versichert. Eher wohl nicht.
    Gibt ja auch, soweit ich weiß, ein Rechtsamt.

     
  2. 16

    Vielleicht stecken die Beratungskosten in den 1tausend.noch was Euro mit drin, welche der NRZ aufs Auge gedrūckt wurden. Oder die Stadt hat eine Rechtschutzversicherung, die direkt mit der Kanzlei abrechnet.

     
  3. 15

    Wozu Opposition? Theo macht das mit den Fraktionsvorsitzenden klar. Die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und Auschussmitglieder etc. werden zusammengestrichen. Das ganze wird anwaltlich entsprechend kostenneutral belichtet. Pressemitteilungen werden un-zensiert durchgereicht und willig abgedruckt. KLEver- fiction oder traurige realität?

     
  4. 13

    @Bratz

    Dann bräuchten wir jetzt also nur einen Klever RA, der das mal im Sinne der Wahrheitsfindung durchzieht…

    Freiwillige?

     
  5. 12

    hallo,
    @ Erleuchteter:
    „Gibt es in Kleve eine politische Opposition?“.
    Aus meiner Sicht „Nein“.
    Es gibt nur schwarze Grüne und ..äähh..Offene..Irgendwas.. Dingens…

     
  6. 11

    @Erleuchteter: Im Rat ist eine Opposition nicht erkennbar oder durchsetzungsfähig.
    In Kleve gibt es schon eine Opposition – die wird aber belehrt und mißachtet, da sie nicht im Rat sitzt…
    Ergo – Die Verwaltung, insbesondere deren Chef, pfeift auf irgendetwas was da „Opposition“ sein könnte. …

    So läßt sich doch einfac regieren und gut ist!

     
  7. 9

    @Tyler Durden
    Genau das ist der Punkt. Verstößt Prof. Dr. Höcker, wie es Neunmalkluger in seinem vorangegangenen Beitrag schön herausgearbeitet hat im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit gegen § 49b BRAO, begeht er tatsächlich einen Wettbewerbsverstoß. Der Abmahner läuft Gefahr, zum Abgemahnten zu werden.
    Verstößt er hingegen nicht gegen § 49 b BRAO ist die Aussage, der Stadt Kleve entstehen im Zuge anwaltlicher Tätigkeit keine Kosten kritisch zu hinterfragen.
    Ausnahme: Prof. Dr. Höcker erachtet die Stadt Kleve i.S.d. § 49b BRAO als bedürftig und arbeitet aus Nächstenliebe pro bono.

     
  8. 8

    @Bratz

    Sehr interessanter Artikel!

    „BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung)

    § 43b Werbung
    Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

    § 49b Vergütung
    (1) Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.“

    Mal schauen, ob die Opposition über den von Ihr geführten Rechnungsprüfungsausschuss Einsicht in etwaige Auftrags- und Rechnungsunterlagen verlangt.

     
  9. 7

    Verschafft sich ein RA, der für seine Beratungsleistung keine Gebühren berechnet, nicht einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil?

    Nicht auszudenken, wenn jetzt eine verschmähte Klever Kanzlei Prof. Höcker wegen dieses Wettbewerbsvorteils abmahnen würde…

    Ginge eine solche Abmahnung nicht durch, wurde wohl doch an die Stadt berechnet und Goffin sagt die Unwahrheit oder ist falsch informiert. Obsiegt die Abmahnung, dann dürften zukünftige Mandatierungen von Prof. Höcker durch die Stadt Kleve aufgrund der zu erwartenden Kostennoten wohl mindestens seltener stattfinden oder gegen Null tendieren.

    So oder so, eine Win/Win-Situation für die Pressefreiheit 🙂

     
  10. 6

    @ralf.daute
    Jedwede Auskunft eines Anwaltes zu juristischen Fragen, erst recht die anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten juristischer Schritte, ist eine vergütungspflichtige Tätigkeit.
    Verzichtet der Anwalt auf die Vergütung, indem er keine Rechnung schreibt, verstößt er gegen die anwaltliche Berufsordnung (BRAO). Ein solcher Verstoß ist durch die Rechtsanwaltskammer zu ahnden.
    Ich glaube nicht, dass Prof. Dr. Höcker die für ihn geltende Berufsordnung missachtet.
    Warum entstehen also keine Kosten?

     
  11. 5

    @Bratz Die Stadt Kleve hat sich lt. eigener Aussage am 3. August 2011 an den Juristen gewandt und neun Tage später, am 12. August, eine Antwort erhalten, die sich in recht elaborierter Form mit Fragen des Informantenschutzes und der Erfolgsaussichten juristischer Schritte befasst. Ob für diese Dienstleistung eine Rechnung erstellt wurde, weiß ich nicht, allerdings sagt W. Goffin: »Der Stadt Kleve sind keine Kosten entstanden.«

     
  12. 4

    Dass der Stadt durch die Beauftragung des Anwaltes keine Kosten entstehen oder entstanden sind, ist interessant. Dem Anwalt ist es nach seiner Berufsordnung untersagt, unterhalb der gesetzlichen Vergütungsordnung oder gar gänzlich ohne Vergütung tätig zu werden.
    Selbst wenn Prof. Dr. Höcker im Zuge seiner anwaltlichen Bemühungen eine Erstattung der gesetzlichen Gebühren durch die jeweilige Gegenpartei erreicht, so umfasst dies keinesfalls die Beratungstätigkeit.
    Darüber hinaus ist nach allgemeiner Lebenserfahrung unwahrscheinlich, dass Herr Prof. Dr. Höcker sich bei seinem Renomme als Staranwalt mit den gesetzlichen Anwaltsgebühren begnügt. Wahrscheinlicher ist eine Honorarvereinbarung oberhalb gesetzlicher Anwaltsgebühren, welche gleichwohl von einer Erstattung nicht erfasst wird.
    Wie geht das, keine Kosten?

     
  13. 3

    Zwei Dinge kommen mir in den Sinn:
    1) Da heißt es im Interview:
    „In welchem Gremium wurde diese Entscheidung gefällt?
    Goffin: Rat der Stadt Kleve“
    Da würde ich mal gerne eine namentliche Abstimmung sehen!

    2) Ist dieses Engagement der erste Mosaikstein im Aufbau einer Abteilung für Ratssicherheit…?

     
  14. 2

    Das mit den nummerierten Schriftstücken lässt mir keine Ruhe. Ich dachte, dass ggf. im Kleingedruckten unmerkliche Unterschiede eingebaut sind oder sonst ein pfiffiger Trick zur eindeutigen Identifikation? Ein Chip, Microchip!

    Die werden doch nicht– die werden doch nicht einfach… Nummern, die man kurzerhand überkritzeln kann? Das glaube ich jetzt nicht.

     
  15. 1

    Das ist eine interessante Vorgehensweise. Der Maulwurf braucht nix zu fūrchten, die Presse bekommt die geballte Medienkompetenz des Anwalts frei Haus geliefert, wenn sie aus den Docs of Shame wõrtlich zitiert.
    Selbstverständlich sind die Journalisten soooooo doooof, Textpassagen aus numerietten Exemplaren Wort fÅ«r Wort zu Å«bernehmen…Hach, wir sind so.clever!