Fall Boxnick: Kreis lässt prüfen

Eine Art historisches Dokument der Zukunft: Die Spitze der Kreisverwaltung empfängt Anfang Juli zwei Vertreter der Hochschule. Auf dem Bild von rechts: Zandra Boxnick (Allgemeine Vertreterin des Landrats), Wilfried Suerick (Berater des Landrats), Michael Strotkemper, Kanzler, Dr. Oliver Locker-Grütjen, Präsident, beide Hochschule Rhein-Waal, Wolfgang Spreen (Landrat)

Die Kommentare auf kleveblog sind nicht nach jedermanns Geschmack, und, zugegeben, das Niveau der Beiträge changiert. Doch wie wertvoll die Funktion ist, damit  Vorgänge transparent werden, die sonst vielleicht heimlich in Hinterzimmern geregelt worden wären, haben in der vergangenen Woche die Wortmeldungen eines unbekannten Lesers mit dem Nickname Bert gezeigt, der den Fall Zandra Boxnick öffentlich machte.

Wie kleveblog nun aus den Reihen der Kreisverwaltung erfuhr, hat die Behörde zu der pikanten Personalie ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Geklärt werden soll, wie die Zukunft der 48 Jahre alten Verwaltungsmitarbeiterin aussehen könnte. Boxnick fungiert seit dem 1. Januar 2014 als Allgemeine Vertreterin von Landrat Wolfgang Spreen – aber einer Verlängerung ihrer Beschäftigung über das Jahr 2022 hinaus stehen wohl erhebliche rechtliche Hürden entgegen.

In einer Serie von Kommentaren hatte sich Bert angesichts der jüngsten Nachrichten aus dem Kreishaus mit der Zukunft der Vertreterin befasst. Zunächst hieß es: „Wer wohl nach dem Niedergang des ‚Systems Suerick` ganz im Regen stehen dürfte, ist die jetzige allgemeine Vertreterin, die nie eigene Akzente setzen durfte – vielleicht auch gar nicht konnte, da der Kreis Kleve ja im Ruf steht, alle Entscheidungen einem älteren Herren im Alter von ca. 85 🙂 zu überlassen. Bin mal gespannt, wie die von ihrem Wahlamt ,Allgemeiner Vertreter des Landrats` noch vor Ende der Amtsperiode Spreen in eine als sicherer angesehene Stellung beim Kreis Kleve gerettet wird. Ansonsten stünde ja ab 2022 die Neuwahl eines Allgemeinen Vertreters an.“

In einem zweiten Kommentar erläuterte er, warum Zandra Boxnick wahrscheinlich als „größte Verliererin“ aus dem bevorstehenden Revirement hervorgehen werde. Ihr fehle, so Bert, schlichtweg die Qualifikation, die nötig sei um als Wahlbeamtin erneut in dieses Amt gewählt zu werden. Wörtlich hieß es: „Das ist so interessant, auch vor dem Hintergrund der Personalbesetzungspraxis beim Kreis Kleve, weil § 47 Abs. Kreisordnung NRW vorschreibt, dass allgemeine Vertreter entweder die Befähigung zum Richteramt oder zur Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst genannt) haben. Wann man die Befähigung zum ehemals höheren Dienst hat, war, ich glaube 2016, Gegenstand einer Reform des Beamtenrechts. Früher konnte man einfach mit besonders guten Beurteilungen und einer kleinen Schulung befördert werden. Heute darf man in den höheren Dienst nur, wenn man zusätzlich zu den guten Beurteilungen entweder ein Masterstudium oder eine sog. mehrjährige modulare Qualifizierung hinter sich gebracht hat (§§ 24,25,26 LVO NRW und Qualifizierungsverordnung des höheren allg. Verwaltungsdienstes NRW). Frau Boxnick hat, wie man so erfahren kann, weder die modulare Qualifizierung noch ein Masterstudium absolviert. Zum Zeitpunkt Ihrer ersten Wahl galt noch das lockere, alte Beamtenrecht.“

Sodann schlug Bert in einem dritten Kommentar auch gleich vor, wie der Kreis Kleve vorgehen könnte, um Frau Boxnick doch noch in der gewünschten Position halten zu können: „Wenn ich der Kreis Kleve wäre, würde ich behaupten, Frau Boxnick habe die Qualifikation zu einer Zeit erlangt, zu der es noch nicht nötig war, zusätzlich zu studieren. Daher könne ihr das auch heute nicht entgegengehalten werden. Dann würde ich einen Vermerk für die Akten schreiben und die Ernennung im nächsten Jahr vornehmen und hoffen, das Ganze gehe an der Öffentlichkeit vorbei. Letzteres liegt ja auch nahe, weil Frau Boxnick eh nicht wahrgenommen wird, da jeder weiß, die Entscheidungen beim Kreis Kleve haben Herr Suerick und dann vielleicht auch Herr Spreen getroffen. Sie erschien da immer als notwendig, damit Herr Suerick weiter ungehindert als Berater regieren konnte.“

Süffisant merkte der offensichtlich gut informierte Diskutant an, dass er an dieser Stelle verschweigen würde, dass Frau Boxnick ganz neu ernannt werden müsste, da sie eine Wahlbeamtin sei. Sie sei zwar zuvor auch schon bei der Kreisverwaltung tätig gewesen, aber man könne niemals zwei Beamtenverhältnisse gleichzeitig innehaben. Nach § 14 Landesbeamtengesetz Abs. 3 und 4 sei zudem eine Neueinstellung in ein Beamtenverhältnis bei Menschen über dem 42. Lebensjahr ausgeschlossen. Bert weiter: „Wenn sie also jemand halten will, dann wird es so geschehen und alle drücken ein Auge zu. Wenn sie jemand loswerden will, dann wird’s auf dem anderen beschriebenen Weg geschehen.“

Zandra Boxnick begann ihre Laufbahn beim Kreis Kleve vor nunmehr gut drei Jahrzehnten. Damals war sie 16 Jahre alt. Als sie vor fünf Jahren zur Allgemeinen Vertreterin befördert wurde, hieß es in der dazu versandten Pressemitteilung: „[Zandra Boxnick] hat in den 27 Jahren Berufstätigkeit viele Aufgabengebiete kennengelernt. Begonnen hat sie in der Straßenverkehrsabteilung im Zulassungs-/Führerscheinbereich. Danach wechselte sie ins Hauptamt. Der damalige Oberkreisdirektor Rudolf Kerstin setzte sie kurze Zeit später als seine persönliche Referentin ein.“ Seit 2002 sei sie in Leitungsfunktionen tätig, Anfang des Jahres 2011 habe sie die Führung des Fachbereichs Zentrale Verwaltung übernommen. Zandra Boxnick stammt aus Kevelaer und lebt in Bedburg-Hau.

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38 Kommentare

  1. 38

    Gibt es aktuelle Informationen wie lange das “System Suerick” noch wirken wird?
    Werden die Nachfolger von Spreen auch noch das Vergnügen haben?

     
  2. 37

    @35. Chewgum
    Wie bereits gesagt, ich kenne die Dame total nicht, und kann ihnen auch nicht sagen, ob sie aus ihrer früheren Funktion heraus Beamtenstatus hat.
    Allerdings scheint man sich auch keine Sorgen um ihre Versorgung ansich zu machen, sondern ob sie weiterhin Besoldung aus irgendeiner B-Stufe, oder aber aufgrund ihrer Eingangsvoraussetzungen aus A12 oder 13 bezieht.
    Das liebe Geld halt.

     
  3. 36

    Vielleicht ist die Person genau die Richtige für den neuen Landrat, um die verkrusteten Strukturen zu durchblicken.

     
  4. 35

    @34 jb Wenn der Status als Wahlbeamter endet und es vorher ein Beamtenverhältnis gab, das nur ruhte, dann müsste der ehemalige Wahlbeamte auf sein vorheriges Beamtenverhältnis zurückfallen.

    War Frau Boxnick denn vorher überhaupt Beamtin?

     
  5. 34

    @33. Der Laie „Meiner Kenntnis nach wird Mann oder Frau auf Lebenszeit verbeamtet,“
    Ihre Argumentation ist nicht zuende gedacht, jeder Kandidat, der nicht Beamter ist, aber in ein Amt wie Bürgermeister, Landrat, o.ä. gewählt wird, wird zum Beamten (M/F) auf Zeit ernannt. Mit Ende der Wahlperiode endet auch der Status als Wahlbeamter (M/F)

    Der Laie: „spätestens da sollten doch wohl allen Mitgliedern des Kreistages entsprechende Informationen vorgelegen haben …. “
    Das ist doch der Casus Knacksus ( http://universal_lexikon.deacademic.com/328054/Casus_knacksus ).
    Der Laie: “ das die Stellvertreterin auch über die Qualifikation zur Ausübung der Funktion verfügt.“
    Ja, die hat man sich halt zusammengebogen bzw -gelogen.
    Deshalb der ganze „Aufstand“

     
  6. 33

    Die Aufregung verstehe ich hier nicht ganz.Meiner Kenntnis nach wird Mann oder Frau auf Lebenszeit verbeamtet,
    deshalb erhalten Beamte im Alter auch eine Pension und keine Rente.
    Wer in der BRD als Beamter ein Wahlamt annimmt, läßt seine Beamtentätigkeit für die Zeitdauer der Wahlperiode
    ruhen,wird er nicht wiedergewählt, kehrt er auf seinen alten Posten oder einen gleichwertig bezahlten Posten zurück.
    Der Kreistag hat den Stellvertreter/in des Landrates gewählt,spätestens da sollten doch wohl allen Mitgliedern des Kreistages entsprechende Informationen vorgelegen haben, das die Stellvertreterin auch über die Qualifikation zur Ausübung der Funktion verfügt.
    Wenn natürlich der scheidende Landrat hier genauso getrickst hat,wie beim Flughafen Weeze,dann hat der Kreistag seine Funktion nicht verstanden.

     
  7. 31

    30. Chewgum
    erst einmal möchte ich noch betonen, dass der Disclaimer von 27. FF genauso auch für mich gilt, ich kenne die Dame nicht, und bin auch nicht von ihrer dienstlichen Arbeit betroffen gewesen. Es geht mir rein um die Sache ansich.
    Was Ihren Einwand betrifft, in der ferneren Vergangenheit hat man das nicht immer so eng gesehen, und dort im Nachhinein einzugreifen , egal ob männliche oder weibliche Probanden, erscheint schwierig.
    Hier haben wir es aber formal mit einem neuen Fall zu tun, da Frau B. neu immer wieder neu für eine befristete Periode berufen wurde, sprich ihr altes Engagement (Wahlbeamtin) geendet hat, und eine neue Berufung anstand.
    Deshalb ist die Kritik nicht genderspezifisch, sondern als Neuberufung zu werten. Das ist halt das Pech bei Wahlbeamten auf Zeit.

     
  8. 30

    P.S.: Es gefällt mir aber nicht, dass nun an einer Frau ein Exempel statuiert werden soll, wenn dies bei Männern jahrzehntelang nicht geschah.

     
  9. 29

    @FF Fakt ist auch, dass die bisherige Arbeitsleistung von Frau Boxnick ja ohne bestimmte berufliche Qualifikationen und Planstellen/Ämter nicht möglich gewesen wäre. Jemanden im Nachhinein als dafür geeignet befinden zu können, reicht nicht.

    Die Einwände von jean baptiste sind nachvollziehbar. Es bleibt auch mir ein Rätsel, wie Frau Boxnick es bis ins Amt der Allgemeinen Vertreterin des Landrats geschafft hat.

     
  10. 28

    @27. Friedrich Foerster
    Ihrer Darstellung kann ich in keiner Weise folgen.
    Wie Sie treffend darstellen beruht das gesamte Beamtenrecht auf formalen Fähigkeitsnachweisen.
    Wie wollen Sie jedem anderen Beamten verdeutlichen, dass er im Alter von 30 Jahren sein Endziel bei der Bersoldungsstufe A12 / A13 erreicht hat, und bis zu Rente keinen Schritt mehr weiterkommt,
    https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/laufbahnrecht/laufbahnrecht-node.html
    wenn er nicht eine entsprechende Qualifizierung nachweisen kann.
    Ich gehe noch einen Schritt weiter und behaupte, dass, sollte Frau B. die entsprechende Qualifizierung zum höheren Dienst nicht besitzen, das ganze ein Fall für Dienstaufsicht des Ministeriums und den Staatsanwalt ist.

    Dazu noch eine ganz andere Betrachtung:
    Die Ernennung von Frau B. tut in keiner Hinsicht Not, es stehen genügend Beamte zur Auswahl, die die geforderten Qualitäten und Qualifikationen wohl besitzen und sich jetzt durch Anwendung „klever Landrechts“ zurecht benachteiligt fühlen können.
    In Kleve hat lange genug der politische / persönliche Klüngel geherrscht, das muss endlich einmal ein Ende haben.

     
  11. 27

    Vorausschicken möchte ich, dass ich Frau Zandra Boxnick weder persönlich kenne
    noch meines Wissens jemals von ihrer dienstlichen Arbeit in irgendeiner Weise betroffen war.
    Deshalb möchte ich mich zu ihren Fähigkeiten überhaupt nicht äußern.

    Dennoch möchte ich gerne ein paar grundsätzliche Gedanken mitteilen
    und gegebenenfalls bei Bedarf zur Diskussion stellen.

    Der Beitrag und viele Kommentare dazu beziehen sich vor allem auf die formale Qualifikation
    von Frau Zandra Boxnick und darauf, welchen formalen Abschluss sie hat oder eben nicht.

    Meine eigene Meinung dazu ist,
    dass wir ja in Deutschland leben,
    und in Deutschland kommt es nur darauf an,
    dass man ein amtliches Papier hat,
    auf dem steht,
    dass man etwas kann.

    Ob man das wirklich kann,
    von dem auf dem Papier steht,
    dass man es kann,
    ist ziemlich unerheblich,
    die Hauptsache ist,
    dass man auf einem Papier bescheinigt bekommt,
    dass man etwas kann.

    So ist es jedenfalls im Öffentlichen Dienst,
    in der Privatwirtschaft mag es anders sein.

    Deshalb meine ich:
    Mit fast fünfzig Jahren hat Frau Zandra Boxnick ein Lebensalter erreicht,
    in dem sie in jedem Fall durch ihre tatsächlich geleistete Arbeit bewiesen hat,
    was sie kann – oder gegebenenfalls vielleicht auch nicht.
    (Wie schon geschrieben: Das kann und will ich selber gar nicht beurteilen.)

    Und deshalb finde ich es heute vollkommen unerheblich,
    welchen Abschluss sie vor Jahrzehnten als Jugendliche oder junge Erwachsene erreicht hat.

     
  12. 26

    @25 Das Thema Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen ist mit der Einführung der Bachelor-/Master-Struktur kompliziert geworden.

    Ein Diplom in Psychologie (Uni) ist z.B. gleichwertig mit einem Master in Psychologie, den man an der Uni erworben hat.

    Ein Diplom (FH), für das weniger als acht Semester Regelstudienzeit veranschlagt wurden, ist in der Regel Bachelor-Niveau. Bei Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltung ist das Diplom, das am Ende des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst stand, immer Bachelor-Niveau. Sonst würde es die Tür zum höheren Dienst öffnen – dies ist mit dem FH-Diplom nicht möglich. Ich habe selber ein Diplom (FH) durch eine Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst erworben.

     
  13. 25

    24
    Bachelor: Bakkalaureus, unterster akademischer Grad
    Diplom-Titel haben immer noch ihre eigene Wertung und Anerkennung.

     
  14. 24

    Nachtrag: Diplom-Titel werden heutzutage nur noch selten verliehen nach der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst – seit Bologna ist beim gehobenen nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung auf Bachelor-Abschluss umgestellt worden (Bachelor of Laws).

     
  15. 23

    Ist es nicht so, dass Wahlbeamten eine Pension zusteht, falls sie nicht wiedergewählt werden ?
    Mit A13 und einer zusätzlichen Pension würde Frau Boxnick dann finanziell auch nicht so tief fallen, eventuell sogar besser. Nach zwei Wahlperioden soll diese Pension in NRW sehr üppig ausfallen.

     
  16. 22

    Man macht bei der Kommune oder beim Kreis die praktischen Zeiten des Vorbereitungsdienstes fùr die gehobene nichttechnische Laufbahn, die mit Zeiten an einer FH für õffentliche Verwaltung wechseln. Am Ende schreibt man nach diversen Prüfungen an der FH eine Abschlussarbeit und erhält das Diplom, das einem Bachelor gleichwertig ist.

    Eigentlich braucht man das Abi dafür. Aber das kann man auch im Job abends nachholen. Ggf. reichten auch Verwaltungslehre und Qualifizierungslehrgänge als Zugangsvoraussetzung.

     
  17. 21

    @ 11jb )

    Aber es dürfte doch auch nicht allzu schwer sein, neben einer einfachen Ausbildung beim Kreis noch zusätzlich eine Fachhochschulreife zu erlangen.

     
  18. 20

    19. rd
    Das ist richtig. Ich weiß aber nicht, wieviel Personen sich in öffentlichen Ämtern tummeln, die ohne fachspezifische Ausbildung ihr Wesen treiben. Das dürften keine Einzelfälle sein.

     
  19. 19

    @Josef Johann Person in einem öffentlichen Amt. Halte ich für gerechtfertigt, die Nachfrage zu stellen. So, wie man bei einem Arzt ja auch möchte, dass er studiert hat.

     
  20. 18

    14. rd
    Vielen Dank für die Rückfrage. Ich empfinde, div. Betrachtungen zur Person Frau Boxnick gehen zu weit. Datenschutz ist auch Persönlichkeitsschutz. Die Kommentare zu den Handlungsweisen beim Kreis Kleve sind richtig für die Öffentlichkeit. Mir kommt dabei zu kurz, in wieweit die Abgeordneten des Landtages dabei ihre Aufgaben der Aufsicht und Kontrolle vernachlässigen.

     
  21. 17

    @13. Joseph Johann ” Wo bleibt bei den div. Kommentaren der vielgepriesene Datenschutz? ”

    Wieso Datenschutz ? Jedenfalls, was meine Posts betrifft bediene ich mich nur öffentlicher Quellen, entweder Pressemitteilungen, Mitteilungen des Kreises Kleve, oder sonstiger frei verfügbarer Quellen.

    @12 B.R.
    vor den Master haben die Götter den bachelor gestetz, für den braucht man 6 bis 7 Semester.
    Für den Master noch einmal mindestens 4 Semester.

    Eingangsvoraussetzung Landrat (Wahlbeamter):
    Sie sind mindestens 23 Jahre alt,
    haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland – aber nicht zwingend in dem Ort, in dem Sie kandidieren wollen,
    haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes.
    Dann brauchen Sie nur noch gewählt werden.

     
  22. 15

    @ 11 JB

    Es passt nicht ganz zusammen, das habe ich mir auch schon gedacht. Es ist nur eine Verwaltungslehre die rede in ihrer vita.

     
  23. 12

    @ rd)
    Bist du da sicher, dass es früher ausreichte, gute Beurteilungen zu bekommen, um in den höheren Dienst zu kommen.?Meines Wissens ist dazu auch früher ein Universitätsabschluss erforderlich gewesen, so dass ohne uni Abschluss bei A 13 Feierabend war.

    Wäre ja noch interessant zu wissen: Muss es bei der Neuwahl unbedingt ein 10 semestriges Masterstudium sein, oder reicht ein früheres 8 semestriges unistudium z.b. der volkswirtschaftslehre mit Abschluss zum Dipl. Volkswirt ?

    Nächste Frage: Welche Voraussetzungen müsste der Landrat selber mitbringen ? Spreen selber hat ja zwei uni Abschlüsse , einmal als Dipl. Volkswirt, das zweite als Jurist. Ich kann aber nirgendwo finden, dass so etwas zwingend ist. Dass hiesse doch , dass ein eventueller Landrat Peter Driessen nichts nachweisen müsste, während eine eventuelle Stellvertreterin Frau Boxnick ein Masterstudium nachweisen müsste. Finde ich auch ein bisschen seltsam.

     
  24. 11

    @ B.R. “Ein Vergleich mit Gutenberg hinkt, weil Gutenberg seinen Doktortitel unrechtmäßig erworben hat.”

    Allerdings nur dann, wenn Sie auch eine FH mit Erfolg durchlaufen hat.
    Passt aber irgenwie nicht in ihre Vita, ausserdem hätte sie dann ja auch eine Fachhochschulreife zu verzeichnen.

     
  25. 10

    @3. Chewgum “Ich hoffe, dass Frau Boxnick einen angemessenen Job erhält (rechtmäßig).”

    Die Dame ist mir persönlich nicht bekannt, und in sofern stimme ich Ihnen zu.
    Nur bei der Zuordnung “angemessen” wird die Dame mit uns nicht ganz übereinstimmen.
    Bei Diensteintrittsalter 16 Jahre, vermutlich Verwaltungslehre im eigenen Haus und sonst keine zertifizierte Weiterbildung komme ich maximal bis zur höchsten Stufe des gehonenen Dienstes.
    Da sind A13 Amtmännin dann wohl das höchste Erreichbare.
    Und das wird ihr nicht schmecken.

     
  26. 9

    Nachtrag. O.k., ich habe es schon in einem RP Bericht gelesen, Frau Boxnick ist vom Kreistag gewählt worden.

     
  27. 8

    @ 4 jb)

    Der Dipl.Verwaltungswirt ist ein akademischer grad auf Fachhochschulniveau. Das berechtigt für den gehobenen Dienst. Beim gehobenen Dienst ist dabei bei A 13 Feierabend. Es ist nicht unüblich, dass bei Verwaltungsmitarbeiter der akademische grad genannt wird.

    Ein Vergleich mit Gutenberg hinkt, weil Gutenberg seinen Doktortitel unrechtmäßig erworben hat.
    .

     
  28. 7

    @4 jb ‚Diplom-Verwaltungswirt/in` (meist mit dem Zusatz (FH) dahinter) ist die reguläre Abschlussbezeichnung für Leute, die den gehobenen nichttechnischen Dienst für öffentliche Verwaltungen durchlaufen haben (mit Studienzeiten an einer FH für öffentliche Vewaltung und einem Diplom-Abschluss).

    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier manche besonders wurmt, dass es um die Zukunft einer Frau auf einer womöglich gut dotierten Stelle geht.

    Bei Männern kräht(e) oft kein Hahn danach.

     
  29. 6

    Ich kapier nicht, wieso Frau Boxnick Wahlbeamtin ist. Von wem ist denn Frau Boxnick gewählt worden ?

    Außerdem habe ich das einmal so verstanden, das A 16 noch in Frage käme, meines Erachtens kein Almosen.

    Andersherum verstehe ich das so, dass nur noch A 13 in Frage kaeme, höchste Stufe des gehobenen Dienstes.

     
  30. 5

    Nach § 45 Beamtenstatusgesetz gilt: “Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.”

    Nun kann man Beamtenverhältnisse und die damit zweifelsohne verbundenen vielfältigen Privilegien grundsätzlich kritisieren, aber sicher nicht, dass die Zukunft von Frau Boxnick geklärt werden soll.

     
  31. 4

    Nachtrag @2
    in https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/zandra-boxnick-wird-allgemeine-vertreterin-des-landrats_aid-14438073
    lässt sich Frau Boxnick auch gerne als Diplom-Verwaltungswirtin titilieren.
    Da fällt mir sofort der Fall unseres ehemaligen “Dr” Verteidigungsminister ein ….
    Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Diplom-Verwaltungswirt_(FH) ist der Dipl.-Verwaltungswirt allerdings ein akademischer Grad und wird von Fachhochschulen nach erfolgreichem Studium vergeben.

     
  32. 3

    @jean baptiste “Versorgungsapparat für alternde Angestellte”

    Zum Einen geht es nicht um Versorgung, auch nicht um eine Angestellte. Zum Anderen was heißt hier alternd? Die Frau ist 49 Jahre alt. Also in einem Alter, wo persönliche Kompetenz und Erfahrung zu verschmelzen zu beginnen und Leute für Unternehmen, Verwaltungen etc. besonders wertvoll werden.

    Und was jahrzehntelang Praxis bei männlichen Kollegen war (und ist), soll nun zum Untergang der Demokratie führen?

    Ich hoffe, dass Frau Boxnick einen angemessenen Job erhält (rechtmäßig).

     
  33. 2

    „Geklärt werden soll, wie die Zukunft der 48 Jahre alten Verwaltungsmitarbeiterin aussehen könnte“

    Genau hier zeigt sich exemplarisch, weshalb der mündige Bürger kein Vertrauen mehr in die etablierte Politik hat.
    Der Staatsapparat , egal in welcher Ebene, sollte sich als Dienstleister für die Gesellschaft sehen, und nicht als Versorgungsapparat für alternde Angestellte.

    Und das ist auch der Grund, weshalb in der ganzen Republik die (ehemals) etablierten Parteien ihre Gefolgschaft massiv verlieren und deshalb Chaoten das Vakuum auffüllen.

     
  34. 1

    Laut Landesbeamtengesetz NRW:

    §72:
    (3) Zur Ausübung eines Mandats in der Vertretung einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes oder einer Bezirksvertretung sowie für die Tätigkeit als Mitglied eines nach Kommunalverfassungsrecht gebildeten Ausschusses ist der Beamtin oder dem Beamten der erforderliche Urlaub unter Belassung der Leistungen des Dienstherrn zu gewähren. Das gilt auch für die von einer kommunalen Vertretung gewählten ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen, die auf Grund eines Gesetzes gebildet worden sind, sowie für Beamtinnen und Beamte, die als Mitglied der Vertretung einer Gemeinde Mitglied eines Regionalrates sind.

    § 73 Folgen aus der Ãœbernahme oder Ausübung eines Mandats
    (1) Die beamtenrechtlichen Folgen, die sich aus der Ãœbernahme oder Ausübung eines Mandats im Europäischen Parlament, im Bundestag, im Landtag oder in der Vertretungskörperschaft einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ergeben, werden unbeschadet der Vorschriften der §§ 18, 27 Absatz 1, § 72 Absatz 2 und 3 in besonderen Gesetzen und Verordnungen geregelt.