Ein Urteil, das auch für einen Klever Programmierer interessant ist…

Wie Amazon, nur eben eher mit Handelsware, deren Vertrieb und/oder Besitz unter Strafe steht: Website der Plattform Wallstreet

Ende April wurde der 21 Jahre alte Schüler aus Kleve verhaftet, seit kurzem ist er wieder auf freiem Fuß und kommentiert hier und da mit medienkritischem Unterton in den sozialen Netzwerken irgendwelche Berichte und sieht ansonsten einem Prozess entgegen – weil er eine Website programmierte, auf der in den finsteren Ecken des Internets mit fast allem gehandelt werden konnte, was der Gesetzgeber verboten hatte. Die Plattform offerierte Waren in den Rubriken Drugen (Cannabis, MOMA, Benzos…), Fälschungen, Edelsteine und Gold sowie einigen weiteren Kategorien.

Doch wie strafbar ist es genau, eine Website zu bauen, auf der andere ihre Drogen und ihr Diebesgut feilbieten, und dafür Provisionen zu kassieren? Das Geld floss in Hülle und Fülle, als das Haus der Eltern in Kleve durchsucht wurde (dort wohnte der junge Mann noch), fanden die Polizisten unter seinem Bett eine Sporttasche mit 500.000 Euro Bargeld. Er selbst lebte allerdings, abgesehen von einem 5er BMW, eher bescheiden und absolvierte im rechtsrheinischen Raum eine Ausbildung zum Programmierer. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Beihilfe zum Drogenhandel, doch schon eine vorsichtige Überlegung macht deutlich, dass das Delikt in einem Bereich der Strafgesetzgebung stattfindet, der noch viel Deutungsspielraum zulässt.

Doch etwas Rechtssicherheit haben die Juristen, die sich mit dem Fall befassen, jetzt: Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil gegen den Betreiber eines ähnlichen Forums, in dem ein Attentäter aus München seine Schusswaffe gekauft hatte. Ende 2018 das Landgericht Karlsruhe gegen den damals 31 Jahre alten Betreiber eines Forums eine sechsjährige Haftstrafe verhängt – wegen  fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie der Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten. Der Todesschütze hätte die Waffe nicht kaufen und die Tat nicht begehen können, wenn Verkäufer und Käufer in dem Forum nicht zusammengekommen wären, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Der Bundesgerichtshof verwarf mit heute veröffentlichten Beschluss (Az. 1 StR 188/19) die Revision des Betreibers als unbegründet. 

Sechs Jahre sind eine lange Zeit (selbst wenn davon in aller Regel nur zwei Drittel abgesessen werden müssen). In der Wallstreet-Plattform, bei der der Klever Betreiber mitwirkte, waren allerdings Waffen und Kinderpornografie in den „Geschäftsbedingungen“ ausdrücklich ausgeschlossen worden. Führt das zu einer Minderung? Allerdings dürfte unstrittig sein, dass durch die auf Wallstreet verkauften Drogen ebenfalls Menschen Schaden genommen haben. Wann der Prozess gegen den Klever beginnt, steht noch nicht fest. Gerichtsort dürfte vermutlich Frankfurt/Main sein.

Der erste Bericht zum Fall: Der Darknet-König aus Kleve

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3 Kommentare

  1. 3

    demnächst in diesem Theater:
    https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_88609334/corona-in-deutschland-landkreise-zeigen-alarmierende-corona-entwicklung.html
    pikantes Detail: Zur Zeit des Einfalls der Polizei stand der Bitcon bei knapp 5.000€, zwischenzeitlich hat er bei knapp 11.000 gestanden und ist aktuell ca. 9.100€ wert.
    Das wird noch ein ziemliches Geschachere um die passende Summe die man dene vorwerfen kann, und die Summe, die die Staatsanwaltschaft eventuell -oder verdient, -oder vernichtet hat.

     
  2. 2

    Es gibt noch einen viel vergleichbaren Fall, wo schon ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde ,
    https://www.vice.com/de/article/bmv9wv/nach-dem-bgh-urteil-ist-shiny-flakes-auch-finanziell-arm-dran
    Zwar hat Tib. die Ware nie selbst besessen, allerdings wirft man ihm bestimmt vor, die Taten gemeinschaftlich begangen zu haben, was sich üblicherweise noch strafmehrend auswirkt.
    Also könnte die Strafe noch ein hübsches Quäntchen höher liegen.
    Auf jedenfall wird auch er erwarten können, in den nächsten 30 Jahren mit einer finanziell erdrückenden Schuld kämpfen zu müssen.
    Ein Tip, es gibt jede Menge K…. – Staaten und N…. -Staaten und andere, wo man nicht ausgeliefert oder abgeschoben wird (solange das Kapital reicht) , aber dass man da unbehelligt bleibt, ist nicht zu erwarten, wenn der Staat sich dort nicht für einen interessiert, dann wohl die Unterwelt.

     
  3. 1

    Einen Betrag von 500.000€ bekommt man nicht für das programmieren einer Internetseite.
    Hier dürfte eine ständige Kontrolle der Waren und Geldströme wohl in der Form stattgefunden haben,das eine aktive Vermittlerrolle zwischen Lieferant und Käufer stattgefunden hat.
    Das die Geschäfte nicht über normale Bankkonten abgewickelt wurden,zeigt die Menge des Bargeldes.
    Es dürfte interessant werden wenn die genauen Abläufe in den Gerichtsverhandlungen ans Licht der Öffentlichkeit kommen.