Der historische Friedensschluss vom Schaepenfeld

Im ZDF gab es vor langer Zeit mal eine Serie mit dem Namen „Die stillen Stars“ — ein Titel, der in diesem Fall auf einen Darsteller im Drama „Die Schlacht um Schaepenfeld“ gepasst hätte, der im Zentrum des Geschehens stand, nicht aber in den Schlagzeilen. Bekanntlich schenkten sich die beiden Kontrahenten, der Reitstallbesitzer Georg Cluse und die Architektin Nicole Ebben, nichts. Der eine war der Auffassung, der Weg Schaepenfeld sei ein öffentliches Gut, während die andere beharrte, dass dieser Weg sich auf ihrem Privatbesitz befinde.

Zwischen beiden Positionen versuchte zu vermitteln: Dr. Wolfgang Goffin, Städtischer Rechtsdirektor. Er tat dies leise, engagiert und ohne Angst vor unkonventionellen Lösungsvorschlägen (und übrigens nicht in seiner offiziellen Funktion). Vor zwei Wochen schien es so, als habe Goffin mit seiner ebenso wendigen wie beharrlichen Krisendiplomatie nach langem Hickhack endlich eine Einigung erreicht. (Michael Bay, Rathserr der Grünen, war am Zustandekommen dieses Kompromisses ebenfalls maßgeblich beteiligt.) Allerdings war zunächst noch einmal ein herber Rückschlag zu verkraften. Die Einigung platzte in letzter Sekunde, weil eine Partei eine Terminzusage nicht einhielt und daraufhin die andere Seite glaubte, vorpreschen zu müssen.

Neuer Streit, neue Schuldzuweisungen — und neue Vermittler. In der vergangenen Woche tummelte sich die halbe Klever Kommunalpolitik in der Straße. Die Fäden in der Hand hielt aber Goffin, der sich nicht entmutigen ließ. Gestern Abend nun vermeldete Georg Cluse den Durchbruch: Die Straße bleibt offen: „Heute war ein guter Tag für Materborn! Nachdem sich heute der von der Bürgerinitiative informierte TV-Journalist Jörg Andreas Herber vom Fernsehen, bei den Parteien, den Anwohnern und der Stadt Kleve über die Situation am Schaepenfeld erkundigt hatte, kam nochmal Bewegung in die Angelegenheit. Der städtische Rechtsdirektor hat dabei nochmals stark als Vermittler agiert und innerhalb von Stunden einen Konsens unter den Beteiligten, auf die Beine gestellt, was sicherlich auch auf sein heutiges Engagement zurück zu führen ist! Damit ist der Fortbestand der Straße einvernehmlich gesichert! Der Erdhaufen wurde bereits entfernt, wodurch auch hier ein Notbetrieb wieder möglich ist. Die bestehenden Straßenschäden werden nun umgehend beseitigt und dann auch die Sperrböcke entfernt. In dem Zusammenhang möchte ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten für die Bereitschaft zur Einigung bedanken!“

Wolfgang Goffin zu kleveblog: „Ich freue mich, dass die beiden Parteien sich gestern Abend auf einen Kompromiss einigen konnten. Kern der Einigung ist, wie seit längerem angestrebt, die Veräußerung des Geländes, auf dem die Straße liegt. Über weitere Details kann ich nichts sagen, da die Ergebnisse der Verhandlungen jetzt noch schriftlich fixiert werden müssen.“

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10 Kommentare

  1. 10

    @Kle-Master Manfred Kerken
    Bei einem Verkauf muß die Stadt Kleve abwägen, ob sie den Weg kauft.
    Aufrgrund eines öffentlichen Interesses muß sie dann kaufen.
    Alternativ kann im Kaufvertrag ein öffentliches Wegerecht vereinbart werden, welches auch ins Grundbuch eingetragen wird.
    Damit wäre dem öffentlichen Interesse genüge getan.
    Dann obliegt dem Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht.
    Gehen wir mal davon aus, dass Goffin daran gedacht hat.

     
  2. 9

    @ 6: Wenn die Stadt kauft wird es richtig teuer für die Anlieger. Die Stadt müsste ihrer Wegesicherungspflicht nachkommen und die Sanierung entsprechend ausschreiben und auf die Anlieger umlegen. Warum hätte die momentane Besitzerin dann verkaufen sollen, wenn sie den Weg nicht nutzt und die Nutzung für andere unterbindet. Bei einem Verkauf an die Kommune hätten die Anliegerbeiträge vermutlich den erzielten Gewinn aus dem Verkauf (und wahrscheinlich noch mehr) verschluckt. Die Besitzerin hätte also gar keinen Grund zum Verkauf an die Stadt gehabt.
    @5: Das Wegerecht hätte ja durchaus erworben werden können! Bevor die Situation eskaliert ist!!!
    @2: Das man die Errichtung von Beleuchtungen nicht generell verhindern kann ist nicht richtig. Als Anlieger kann man durchaus im Planungsverfahren einen Einspruch einlegen und die Kommune muss die Errichtung begründen. Wenn man der Errichtung nicht widersprochen hat oder aber die Errichtung erforderlich ist muss man natürlich die nach dem KAG festgelegten Gebühren bezahlen.

     
  3. 8

    Vielen Dank für die Erklärung Materborner.

    Ich hatte gedacht, die Beleuchtung ist neuer und mit unserer Situation von vor 3-4 Jahren vergleichbar. Jetzt noch was für den Bau nachfordern wäre natürlich unangebracht, irgendwann braucht es mal Rechtssicherheit und nach 30 oder mehr Jahren noch Forderungen stellen geht natürlich nicht.

     
  4. 7

    Die Straßenbeleuchtung wurde in zwei Etappen (zwei unterschiedliche Bauarten der Straßenleuchten) bis Mitte der 70er Jahre aufgestellt. Und wenn man nun von der höchsten Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren bei der Stadt ausgeht…

     
  5. 6

    Wo ist jetzt noch das Problem?

    Wenn es an der Strasse ein öffentliches Interesse gibt, muss die Stadt kaufen und den Unterhalt übernehmen,
    bevor diese von einem Privatbesitz zum anderen wechselt und weiterhin Fragen aufwirft.
    Die Stadt muss an klaren Verhältnissen Interesse haben.

     
  6. 5

    Hallo, ich wohne seit jähren zur Miete in einem Reihenhaus. Als dritter. Ich käme garnicht aus meinem Gärten raus ohne den „Düngerweg'“. Ich müsste meine Mülltonnen durchs Haus fahren. Gottseidank gibt es ein Wegerecht

     
  7. 4

    @ 3 rd

    ist die Beleuchtung so alt? Ich kenn mich vor Ort nicht aus.

    Ansonsten wäre es nur schwer vorstellbar, dass nicht mehr rekonstruiert werden kann, wer die denn bezahlt hat.

    Hat Kleve Geld zu kriegen vergisst die Verwaltung das in der Regel nicht. Ich würde der Stadt in der Beziehung ein geradezu fotografisches Gedächtnis unterstellen, ein Elefant ist nix dagegen und unter den Tisch fällt da, zumindest bei mir, leider nie was 🙂

    Nachfragen wäre jedenfalls super, dafür schonmal vielen Dank.

     
  8. 3

    @Kalli Soweit ich weiß, ist es lt. Aktenlage nicht mehr rekonstruierbar, wie es zu der Straßenbeleuchtung kam. Ich frage bei nächster Gelegenheit aber gerne noch mal nach.

     
  9. 2

    Könnte kleveblog vielleicht mal in Erfahrung bringen, wer denn nun die Beleuchtung bezahlt hat?

    Ich frage, weil u. a. mein Erzeuger vor nicht allzu langer Zeit für 3-4 Laternen, die die Stadt unaufgefordert am Vossegatt in Keeken aufgestellt hat, doch erheblich ins Portemonnaie greifen mußte. Vater wurden damals, für den Fall einer juristischen Auseinandersetzung, keine Erfolgschancen in Aussicht gestellt. Man könne sich als Anlieger nicht nur nicht gegen die Installierung einer Straßenbeleuchtung wehren sondern man müsse diese auch anteilmäßig bezahlen, kein „Wer die Musik bestellt muß sie bezahlen“.

    Es wäre jetzt natürlich interessant zu wissen, wie die Stadt bei der Installation von Beleuchtung an nicht öffentlichen Straßen verfährt. Als Laie würden mir da Begriffe wie Gleichbehandlungsgrundsatz einfallen.

    Kann also jemand sagen, wie es sich im Schaepenfeld verhält? Kann kleveblog beim nächsten Schreiben an Herrn Goffin mal mit einem Zweizeiler um Auskunft diesbezüglich bitten? Gegenüber Journalisten hat die Stadt doch eine Auskunftspflicht, oder?

    Was die Internet Recherche angeht kann ich sagen, dass die Frage zwar irgendwo auf facebook, im KaS oder hier auftaucht aber nicht beantwortet wurde.

     
  10. 1

    Worin besteht nun der Kompromiss?

    ….und welche Rolle spielt die Stadt in Zukunft auf dem Privatweg?