Das sind nicht 130 Zentimeter, nie im Leben, kleiner Theo!

Wir leben in einer Zeit der unerhörten Präzision. Es gibt Millimeterpapier. Es gibt Laserpointer, die auf Knopf zehntelmillimetergenaue Längenangaben liefern. Es gibt Google Earth, mit dem Sie aus dem Weltall die Größe von Gebäuden und Grundstücken erfassen können. Und wenn Sie zum Beispiel ein Geschäft in der Stadt betreiben und irgendwas draußen aufstellen, kommt ein Mitarbeiter des Ordnungsamts mit einem Maßband und stellt quadratzentimetergenau fest, wieviel Fläche sie benutzen.

Und dann — ja und dann gibt es unter dem Punkt Mitteilungen auf der jüngsten Sitzung des Klever Bauausschuss die lapidare Information der Verwaltung, dass das ohnehin schon recht monströs dimensionierte Hotel Rilano, welches derzeit am Spoykanal errichtet wird, doch tatsächlich 1,30 Meter höher als geplant ist. Nein, Sie haben sich nicht verlesen: Das Hotel ist 1,30 Meter höher als geplant. Als Mitteilung im Bauausschuss. Nur so zur Information. 1,30 Meter höher als geplant. Und ich habe so eine Ahnung, wie der große Bauherr diese Abweichung gegenüber dem Bürgermeister wegerklären wird. Wie? Siehe oben!

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102 Kommentare

  1. 102

    Pardon, ich muss mich korrigieren:
    Wie ich aus Kreisen des besagten, am Bau beteiligten, genervten Klever Mittelstandes vernommen habe, handelt es sich um Hochleistungslüftungen.
    Frage an Herrn Brauer:
    Sind diese Bauteile genehmigungsfähig?
    Frage an Herrn Goffin:
    Wird der Bau stillgelegt?
    Kann eine nachträgliche Vereinbarung, diesen möglicherweise ungesetzlicher Zustand legalisieren?

     
  2. 101

    Lieber Martin Fingerhut,
    Sie sind auf dem Holzweg.
    Es sind Notausgänge/Fluchtwege für Hotelgäste, die es nicht länger aushalten und sich in den Spoycanyon stürzen, um in Schlamm stecken zu bleiben.
    Sehr interessant für die Archäologen nach uns.
    Aber:
    Regt euch nicht auf, das Hotel auf der rechten Prinzeninsel ist auch verschwunden.
    Unsere Kinder wollen ja auch was zu tun haben.

     
  3. 99

    @96 Martin Fingerhut
    schön formuliert.
    Man wollte aber wohl eine Art Grand Canyon bauen, aber das Ergebnis wurde leider nur ein hässlicher Regenwasserkanal.
    Alle Leute, welche ich heute gesprochen habe und in Kleve mit Bauen zu tuen haben sind entsetzt, sauer und wütend.
    Tenor: Das Klever Bau- und Planungsamt können wir abschaffen.
    Wir können besser ohne diese Willkürkonsortium bauen.
    Und dann kommt man den Architekten nun auch noch mit einer Gestaltungssatzung. Als ob ein Architekt dies nicht im Studium gelernt hat.
    Was hier an Vergewaltigung moderner Entwürfe in den letzten Jahren passiert ist…
    Uns wurde noch vor wenigen Monaten ein mit Herrn Schneider und Herrn Katzke abgestimmter Entwurf nach den „Willen der Politik“, also wohl dem gewählten Verwaltungschef, durch den Versuch einer Bebauungsplanänderung blockiert. Wir haben uns dann der wunderschönen 50er-Jahre Nachkriegsarchitektur der Nachbarschaft angepasst um baldmöglichst mit dem Bauen beginnen zu können.
    Dies wird natürlich voll im Sinne der Gestaltungssatzung liegen. Bloß nicht modern. Bitte eingefügt in die häßliche 50er-Jahre-Umgebungs-Nachkriegszweckarchitektur!
    Im gleichen Stil baut man nun auch das Rathaus in praktisch gleicher Form wie der häßliche Krankenhauskasten aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts. Und Brauer und Frantz erzählen uns, dass wir das so gewollt hätten, als wir für die Renovierung stimmten.
    Wo kann man eigentlich erkennen, dass das Hotel130 sich in die Umgebung einfügt?

     
  4. 98

    @ Fisch :
    Ja, das sehe ich genauSo.

    Nur schätze ich,
    nicht die „HOTEL-LebensDauer“ sondern die „KLOTZ-LebensDauer“ wird bestimmen, wie lange Kleve eben so vermauert aussehen wird wie es die Hirne mancher Planer sind.

    Genauer : die „KLÖTZE-LebensDauer“, denn :
    – Wirklich gute HotelLagen ( Maywald, Bollinger ) sind durch Kreis und – ausgerechnet – Mom bereits verbaut und versaut.
    – Wie miserabel Restaurants in dieser Gegend funktionieren, zeigt seit JahrZehnten die StadtHalle.
    – Daß große Hotels in Kleve nicht sonderlich funktionieren, hat – wieder : ausgerechnet – das Hotel Cleve leider auch schon vorgeführt.
    – Nicht das Hotel alleine sondern die geballte Wucht ganz SpoyHattan’s aus Mom’s Palace, VoBa-Protz, Sontowski-Ruine und T’s & R’s RatHaus-BürgerVerArschung betonieren Kleve zu.

    Aber die Planer bei Stadt und Zevens sind bestimmt überzeugt, nicht ein BußGeld sie fällig, sondern eine Belohnung für solch meisterliche Architektur.

     
  5. 97

    @95. Martin Fingerhut

    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ohne R.D.’s Bericht, keine Silbe diesbezüglich aus den „Heiligen Mauern“ zu hören und zu lesen gewesen wäre.

    Es ist genau richtig mit dem „130iger Ablenkungsmanöver“.

    Deswegen war meine Frage nach der Bußgeld-Berechnungs-Grundlage auch so formuliert….ob auch die „Hotellebensdauer“ und somit die „Schockdauer“ für Kleve in Ansatz gebracht wird oder wurde?

    Ich gebe zu, diese Frage war nicht eindeutig formuliert…meine Gedanken waren wieder schneller.

     
  6. 96

    Mom ist unschuldig !
    BußGeld = JustizIrrtum !

    Der Vergleich der WerbeVision auf
    https://www.kleveblog.de/2012/02/was-sagen-schon-sterne/
    mit der Wirkichkeit auf
    http://www.kurier-am-sonntag.de/cms/notizblog/5292-nah-am-wasser-gebaut.html
    zeigt deutlich :

    Eigentlich sollten das ErdGeschoß von Mom’s Palace und die FlanierFläche davor
    knapp über dem WasserSpiegel des Kanals liegen,
    doch jetzt ragt dort eine mächtige SteilWand in die Höhe.

    Eindeutig hat sich das Gelände um gut eine GeschoßHöhe angehoben !
    Somit kann der arme, wie immer zu UnRecht hier verunglimpfte PrügelKnabe Mom gar nichts für die „Beförderung“ seiner bescheidenen Hütte in die Höhe.

    Die tektonische PlattenVerschiebung entlang der St-Theo-Spalte ( auch bekannt als Jürgen-Anomalie ) ist die wahre Schuldige !

     
  7. 95

    @ 90. Fisch :
    meine Vermutung :
    Das BußGeld für die 1,30m beträgt 1,30CHF,
    denn die AmtsSchimmel im klammen RatHaus können jeden dieser 130 Rappen gebrauchen !

    Ich frage mich nur,
    ob ohne R.D.’s Bericht hier
    es bei JR’s lapidarer „MitTeilung“ im BauAusschuß geblieben wäre – ohne BußGeld.

    Insgesamt halte ich die 1,30 zwar für eine typische Klever SonderZuvorKommBehandlung für Mom,
    doch nicht entscheidend für die Optik.
    Im Grunde lenkt die Diskussion um die 130cm von dem eigentlichen Skandal ab :
    Daß hier ein insgesamt viel zu großer Klotz genehmigt worden ist !

    @ 37. Hannibal S. :
    Auch ein anderer VerwaltungsLeiter hätte mit der gleichen Verwaltung zu tun.
    Er müßte gewaltig gegen sie kämpfen, um sie zur Vernunft zu bringen.
    Und einem parteilosen VerwaltungsChef fehlte der dazu nötig RückHalt im Rat.

    @ 38. Hoshimaru und alle weiteren, die auf BH hoffen :
    Auch Frau Dr. Barbara Hendricks würde – fürchte ich – von JR & Co vorgeführt,
    weil sie erst Recht GEGEN die Mehrheit im Rat agieren müßte.

    @ 48. Meine Meinung :
    Meine Erfahrung mit der Verwaltung und besonders mit JR’s „MitTeilungen“ lehrt mich,
    gerade auf das zu achten, was er NICHT sagt.
    Also : Es gibt vermutlich bisher keinen NachTragsAntrag.
    Denn wenn es einen gäbe, wäre er genehmigt worden
    und hätte es gereicht, dafür die üblichen Gebühren zu zahlen.
    Dann wäre doch wohl auch kein BußGeld fällig geworden, oder ?
    Wenn doch : wofür dann noch ?
    Warum gibt es keinen NachTragsAntrag oder warum ist er nicht einfach genehmigt worden ?
    Wenn die tatsächliche Höhe “ nach Bebauungsplan zulässig “ sein soll,
    könnte nur eine andere – uns bisher nicht bekannte – HöhenGrenze dagegen stehen.
    Angenommen, die Verwaltung hätte doch wenigstens einen Teil ihrer Arbeit gemacht
    und sich im voraus überlegt, wie sehr Mom’s Palace den Blick verstellen und verschandeln wird.
    Oder der Rat hätte sich solches klarGemacht.
    Dann wäre es doch möglich und sinnvoll gewesen,
    in den VeräußerungsVertrag eine HöhenGrenze einzubauen,
    die niedriger ist als jene laut B-Plan.
    Daß es mindestens eine solche privatRechtliche SonderVereinbarung gibt,
    habe ich bei einer StadtFührung erfahren :
    Mom soll verpflichtet sein, einen öffentlichen FußWeg am Kanal entlang zu bauen und offen zu halten.
    Mir ist klar, daß eine HöhenGrenze keine BauGrenze ist;
    ich hatte das Beispiel nur zitiert,
    weil es illustriert, für wie „relevant“ JR Beschlüsse des Rates hält,
    und wie er sich durch feinst dosierte „MitTeilungen“ absichert.

    @ 49. Schorsch :
    Zu den “ städtischen NachbarGrundStücken “ gehört doch auch die BensdorpStraße.
    Ist diese breiter als der AbstandsStreifen, der rings um Mom’s Palace eingehalten werden muß ?
    Falls nicht : muß dann nicht eine BauLast zu Lasten der gegenÃœber liegenden GrundStücke eingetragen werden ?
    Wer entschädigt die Eigentümer dafür ?

    @ 52. Meine Meinung :
    ### Geschosshöhen evtl. soweit minimiert worden, wie es zulässig ist und zwar vor dem Gesichtspunkt der Baukosten. ###
    Soll das heißen :
    Rechne einerSeits mit niedrigeren Geschossen, also niedrigen Kosten,
    andererSeits aber mit erhofften MietEinnahmen, die nur für Geschosse mit größerer lichter Höhe erzielbar sind,
    denn dann kannst Du den Banken für die Finanzierung weisMachen, das Objekt werde um so rentabler werden ?
    Wenn dann später doch höher = teurer gebaut wird,
    haben die Banken schon zu viel Geld drinStecken
    und müssen zähneKnirschend schlechtem Geld gutes hinterHerWerfen.
    Verstehe ich das so richtig ?

    @ 58. KlePeter :
    Habe versucht, die Höhe des Baus zu „peilen“.
    m.E. ist der Bau von OberKante des GeschoßBodens für das EG bis zur OberKante der DachFläche knapp über 16m hoch,
    aber nicht viel höher.
    Die OberKante des EG-Bodens liegt m.E. auf dem Niveau der Ecke HerzogStraße x Opschlag x BensdorpStraße,
    die HerzogBrücke steigt von dort aus Richtung RatHaus eher noch etwas an.
    Deshalb glaube ich nicht an 16,50 über Mitte HerzogBrücke.
    An der RückSeite steht Mom’s Palace hingegen um ca. ein ganzes Geschoß höher aus dem Gelände.

    @ 91. Jens-Uwe Habedank :
    Ja, JR leidet gerne mal an GedächtnisSchwund – wenn‘ s ihm in den Kram paßt.

    @ 92. Max Knippert :
    Deshalb will JR Kleve ja auch großZügig eine “ Marinade von Kleve “ spendieren,
    damit zum Hotel mehr MittelMeerFlair rüberWeht.
    Der “ Port van Kleef “ proportional zum Format des „Planers“ bzw. AbKupferers.

     
  8. 93

    folgenden Text soeben an T. Brauer und J. Rauer verschickt:

    nach dem Lesen des Artikels im Kurier am Sonntag zum Hotelneubau habe ich folgende Fragen:
    1) Herr Rauer wird zitiert mit „Das passiert doch letztlich jedem Häuslebauer. Und ich kann mich nicht erinnern, dass wir mal wegen einer so kleinen Ãœberschreitung irgendwas abgerissen hätten.“
    Hiermit unterstellen Sie allen Bauherren gegen geltendes Recht zu verstoßen.
    Haben Sie folglich allen Häuslebauern in Kleve einen Bußgeldbescheid geschickt oder wurde dieser willkürhaft nur dem Häuslebauer an der Bensdorp-Str. erteilt?
    2) Bei welchen Bauvorhaben in Kleve gab es ähnliche Ãœberschreitungen? Wie hat die Verwaltung reagiert?
    3) Wie hoch ist das festgelegte Bußgeld für den Häuslebauer an der Bensdorp-Str.?
    4) Wie wurde die Bußgeldhöhe ermittelt?
    5) Können Klever Häuslebauer auch in Zukunft darauf bauen, dass Sie als Vertreter der Klever Verwaltung und Politik Ãœberschreitungen vom Gebäudemaß um 130 cm (oder anders formuliert Volumenvergrößerung um den Inhalt von ein paar Einfamilienhäuschen) als „klein“ ansehen, mit einer Mitteilung im Bauausschuss legalisieren und nur, wenn dieser Vorgang in öffentlichen Medien diskutiert wird, ein Bußgeld erteilen?
    6) Eine Ãœberschreitung von 130 cm gegenüber dem Zulässigen ist laut Ihrer Definition „klein“.
    Ab wann ist eine Ãœberschreitung so groß, dass ein Rückbau erfolgen muss?
    Wo hätte bei dem Neubau an der Bensdorp-Str. die durch Sie tolerierbare, gesetzesconforme Maximalhöhe gelegen?

    Mit Freude auf Ihre Antwort, unsere künftigen Bauvorhaben und freundlichem Gruß

     
  9. 92

    Ist das `Hotel130` schön?

    Dieser knochenförmige Bau wirkt in seiner Maßstäblichkeit wie das Tankerschiff bei `the day after tomorrow`, dem Katastrophenfilm von Roland Emmerich. Dieser Tanker schiebt sich durch die `engen` Gassen New York`s. Das Hotel130 scheint nur auf der Durchreise zu sein. Die beiden pontonartigen überdimensionalen Kommandobrücken flankieren nicht sondern zerquetschen die Loggia im Mittelschiff. Dieses Gebäude würde am Mittelmeer eine gewisse Sinnhaftigkeit vermitteln. In Kleve jedoch läuft man dann bei sommerlichen Temperaturen, eine Erfrischung erwartend, ins Wasser. Nach ca. 10 Metern prallt man dann gegen die Mauer einer Bank und zerschlägt sich den Kopf. Mann hätte sich halt nicht der Illusion hingeben sollen am Mittelmeer zu sein! Dieses Gebäude hat weder etwas prunkvolles oder elegantes, Verspieltheit sucht man ebenso vergebens wie Poesie. Die neue Gestaltungsordnung wird den Gebietscharakter hervorheben. Dieses Gebäude ist wie ein Panzer auf dem Truppenübungsgelände über einen VW-Klever gedonnert. Kurz gesagt ist das Hotel130 nicht `schön`.

    Ich habe mich mit diesem Text selbst kopiert, der wie immer zulange Gesamttext ist bei http://www.kunstacker.de zu finden, falls jemand lange Weile hat.

     
  10. 91

    Auch Zitat Hr. Rauer aus’m KaS:“Das passiert doch letztlich jedem Häuslebauer. Und ich kann mich nicht erinnern, dass wir mal wegen einer so kleinen Ãœberschreitung irgendwas abgerissen hätten.“

    Ich lese da andere Erfahrungen, wenn auch nicht unbedingt Abriss, in den Kommentaren 18,17, 11 und 9 bzgl. der Gelassenheit eines Hr. Rauer oder seiner Zuständigkeit. Daraus wiederum erhärtet sich der Verdacht von Kommentar 7: „Geplant…“!

     
  11. 90

    Dann stellt sich eigentlich auch die Frage, in welchem
    EUR/CHF-Ausmaß das Bußgeld ausgefallen ist oder ausfällt?

    Was wird als Grundlage dafür aufgestellt….vielleicht auch die „Hotellebensdauer“ und somit die „Schockdauer“ für Kleve….?

     
  12. 89

    Lt. KaS 06.01.2013

    Bußgeld für Zevens wegen Hotelhöhe

    Bebauungsplanüberschreitung genehmigt / Kein Rückbau

    ……

    Danach ist es also durch die 1,30 Meter nicht zu einem erheblichen Verstoß gekommen.
    Der technische Beigeordnete der Stadt Kleve, Herr J. Rauer, hat durchaus Verständnis für die Abweichung nach oben:
    „Das passiert doch letztlich jedem Häuslebauer. Und ich kann mich nicht erinnern, dass wir mal wegen einer so kleinen Ãœberschreitung irgendwas abgerissen hätten.“

    …..nachdem ich den ganzen Bericht gelesen hatte, kam bei mir die Einsicht, dass ich meine „spießige Einstellung“ zu manchen Dingen unbedingt und sofort nach oben offen ändern muss…!!!

    Ach ja, man muss das auch nicht so genau nehmen, es ist ja „Karneval“ und Zeit der Büttenreden….

    Also kann jetzt jede(r) bauen wie er/sie will….los geht’s.

     
  13. 88

    @all,

    ihr müsst nicht immer so mit der Klitsche, auf so kleine Menschen draufhauen.
    Die passen ja jetzt schon nur noch in einen 6ooer Benz.
    1,30m, dass müsste doch die Geschosshöhe sein für die Unternehmerwohnung?

    Da sich der Bau nun nicht mehr ändern lässt, bin ich für eine Abgabe an die Stadt zu sozialen Zwecken.

    Pro mm drüber 1000€.
    Ist ja nur ein Vorschlag. Besser als abreissen. Obwohl….

     
  14. 87

    Das ist doch ein gutes Zeichen für Kleve:

    Das Jahr hörte mit „Lachern“ auf und nun beginnt das neue Jahr mit „Lachern“….

     
  15. 85

    @König von Cleve. (Als man Kleve mit C schrieb, war’s noch ein Bad und hattest du den Kaiser über dir).
    Na denn ma los.
    Welchen Einfluss haste denn noch in Kleve und darüber hinaus?
    Du Niederrhein-King magst ja Cleve für den Nabel der Welt halten. Aber bevor du mich hier klein kriegst, bin ich dir längst entpflutscht.
    Sei lieber vorsichtig. Im heutigen Kleve hat heute so mancher Kleine das Sagen.

     
  16. 83

    Mein kleiner Teil-Wunsch für 2013:
    Die Verwaltung handelt konsequent und Mom muß seinen Riesenklotz um 130 cm in der Höhe stutzen.
    Ich wünsche euch ein spannendes 2013, 52 schöne Wochen, 365 interessante Tage.
    Und viele gute Lösungen für Kleve.
    Man liest sich!

     
  17. 82

    Weder die Wirtschaftslenker á la Gremien sind verantwortlich für miese Wirtschaftszahlen, noch können die Politiker was für Fehlentscheidungen – Nein, lieber Leser! DU bist es, du intolerantes Bürgerlein…

     
  18. 81

    @79
    So so, da eifert also das Wirtschaftsforum den Wirtschaftsjunioren nach und besucht demnächst die Firma
    Probat in Emmerich,möchte man jetzt lernen wie man Polstermöbel weltweit vertreibt,oder Kontakte zu asiatischen Exporteuren knüpft.
    Ach ich vergaß,heute heißt das Tätigkeitsfeld ja Immobilienbewirtschaftung,mit gewerblichen Mitarbeitern dürfen sich andere beschäftigen.

    Da soll also die Politik,Probleme der Unternehmen lösen,wo sie hausgemachte eigene Mißstände noch nicht einmal ansatzweise in den Griff bekommt.

    Aber schön das es mal wieder in der Zeitung stand sonst wüßte ja keiner was unser Vergnügungsausschuß so in der Karnevalszeit plant.

    Da hofft man von der HRW als Leuchtturmprojekt profitieren zu können,nur wer mit der Physik vertraut ist,weis das am Fuße des Turmes kein Licht ankommt.
    Master of Science, made by Kleve eben.
    Wer die Erwartungen für 2013 nicht so hoch schraubt, wird auch nicht zu sehr enttäuscht.
    In diesem Sinne es kann 2013 nur besser werden,dafür werden keine neuen Schaumschläger gebraucht.

     
  19. 80

    @79. Killerplautze

    Ist ja schön, so zum Jahresende…..man kommt aus dem Lachen nicht mehr heraus!

    Besonders wichtig scheint ja die „Fahrt zur Stunksitzung“ und zu den Immobilienmessen in den Niederlanden zu sein.

    -Zu einer Stunksitzung könnte man auch hier in’s neue sogenannte „Latrinenviertel“ einladen.

    -Was soll nun auf den Immobilienmessen „versilbert“ werden?

    Ach ja, da wäre ja noch die Toleranz der Bevölkerung…..ist man jetzt so abgehoben, dass man nicht zur Bevölkerung gehört….?

    -Ich kann mich noch an Situationen vor den Studenten erinnern, wenn man nach 22:00 Uhr etwas zu laut gelacht hat, fühlten sich die Menschen über der „normalen Bevölkerung“ gestört….?!?

     
  20. 79

    @Fisch
    Für den letzen Lacher sorgt ausnahmsweise die RP, indem sie eine Zeugniskonferenz der anderen Art protokolliert hat.

    http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/kleve/nachrichten/stadtentwicklung-schnell-abschliessen-1.3119833

    „Was würden Sie sich für das Jahr 2013 für Kleve wünschen?

    Heinz Sack Bereits im ersten Quartal müssen entscheidende Weichenstellungen vorgenommen werden, was die Fortführung und Abschließung des Stadtentwicklungsprozesses angeht. Da ist zuletzt vieles aufgeschoben worden. Nur so kann der von der Hochschule ausgehende große Schwung umgesetzt werden. Wir brauchen dringend wegweisende Entscheidungen zum Rathausbau und Minoritenplatz.

    Helmut Tönnissen Das stimmt. Das Motto muss sein: effizient arbeiten und schnell entscheiden. Mit dem Rathausneubau haben wir Jahre vertan.

    Wilfried Röth Ich wünsche mir eine Weichenstellung für die Wiederbelebung der Bahnlinie Kleve-Nimwegen. Man sollte den Vorteil der Nähe zu den Niederlanden stärker nutzen. Außerdem müssen wir üben, Hochschulstandort zu sein. Das muss mit Leben gefüllt werden.

    Maria Paessens Dazu zählt auch, dass die Bevölkerung toleranterwird (…) Von der Politik würde ich mir wünschen, dass sie sich mehr für die Unternehmen in der Region einsetzt und sich ihrer Probleme annimmt.“

     
  21. 76

    @KvC

    „Ihr gehoert wirklich alle in die Anstalt“

    Das sagt jemand der sich König von Cleve nennt……

     
  22. 74

    @Killerplautze
    „Ich vermisse das Geständnis des Kämmerers. Es lautet etwa so“
    nein nicht: Es lautet e t w a so s o n d e r n:
    es i s t so – aber welcher Politiker sagt schon immer die Wahrheit?? Man könnte sich ja selber schaden.

     
  23. 73

    @Gallus

    Ich vermisse das Geständnis des Kämmerers. Es lautet etwa so:

    „Wir haben nichts mehr in der Kasse. Alles ist futsch! Aus und vorbei! Aus einer Mischung von Grössenwahn, Inkompetenz und Aaserei haben wir alles verplempert, verdaddelt, verzockt, zum Fenster rausgeschmissen. Der Rest wurde uns geklaut.

    Wären uns nicht die erhöhten Schlüsselzuweisungen des Landes zu Hilfe gekommen, wären wir schon längst in der Haushaltsssicherung gelandet. Jetzt steht auch noch der Neubau des Rathauses an.
    Dafür heben wir kein Geld. Wir alle wollen aber keinen Kredit aufnehmen. Mit einer Anhebung der allgemeinen Beiträge ist das nicht zuschaffen. Da bleibt nichts anderes übrig als die Sahnegrundstücke Mino-Platz, altes Hallenbad und Lutherschule schnellstmöglich an den Mann zu bringen und diese fast um jeden Preis.

    Aber das kennt ihr ja schon von den beiden anderen Losen. Stellt euch also nicht so an! Da muss man halt auch einmal hinnehmen, wenn die Bauherren bestimmen was Sache ist. Wir hätten mit leeren Händen da gestanden, wenn wir denen nicht entgegen gekommen wären.

     
  24. 72

    Früher war nicht immer alles besser – aber das wohl:
    da hätte man den Bauherren und die, die so eine Schande genehmigt haben – geteert und zum Teufel gejagd. Hoffentlich geschieht das nach der nächsten Wahl.

     
  25. 71

    @Messerjocke

    Sehr guter Ausdruck! Jeder wird demnächst wissen, was damit gemeint ist….

    Diese Bebauung ist ein „kleines Zeichen“ von Größenwahn.

     
  26. 70

    Herzog-Brücke im Latrinen-Viertel

    Wenn ich mich richtig erinnere, dann war im kleveblog vor einiger Zeit ein Bild von Rainer Hoymann zu sehen, das den neu modifizierten Opschlag zeigte (gegenüber Spoy-Center, aus Sicht Herzogbrücke), mit einem eingearbeiteten roten Hinweispfeil der beschriftet war mit: Hier Wasser!.

    Wenn ich an Kleve denke, dann verbinde ich diese Stadt -abgesehen von den Menschen- immer mit den für das Umland famosen topographischen Besonderheiten(*), einer darauf gekrönten Burg und ein Gewässer, das sich an den topographischen Besonderheiten(*) entlang schmiegt, bzw. diese zu formen scheint.

    Jetzt bitte ich an dieser Stelle den aufnahmefähigen Leser sich konzentriert -mit Blick auf das Hotel- beispielsweise auf die Herzogbrücke zu stellen (vielleicht dort, wo früher m.W. der Kiosk stand).

    Was soll das bitteschön sein, was man da sieht?

    Da ist auf einem viel zu kleinen Raum, auf völlig falscher Ebene -als wenn es ein schlechter Beuys-Fälscher tat- gammeliges Architektur-Fett in die Ecke gekleistert worden, und unten davor -wie in einer römischen Latrine technisch brillant gelöst- befindet sich, wenn man genau hinschaut, eine Rinne, mit einer Flüssigkeit drin: Der Spoykanal. Die Toilettenbrillen sind ja größtenteils schon über das Rohbaustadium hinaus gewachsen und die letzte ist von der VOBA in Planung, in unserem neuen Latrinenviertel.

    http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Ostia-Toilets.JPG&filetimestamp=20050822203422

    Geht man zur Hochschule rüber, kann man sehen, wie man das Problem mit Verstand hätte lösen können…

    (*) Oder für Andere: topographische Herausforderung; Herausforderung def. Aufgabe, Problem, Schwierigkeit, an der man auch scheitern kann

     
  27. 69

    @Messerjocke: Stimmt, der Vergleich ist gut; Es paßt einfach nicht…

    @MalwasSag: Kleve ist nicht London, nicht New York, Berlin oder Bangladesh – wenn da ein Vergleich herangezogen wird; na ja, dann vom Meisterbürger Brauer um seiner Besoldung und Bewertung Willen.
    Ansonsten aber – wird’s lächerlich!
    ( Na ja – beim Vergleich mit dem Berliner Flughafen und Klever Bauten…lassen wir das mal hier)

    Kleve ist nun mal keine Metropole – hat aber den Nachteil, dass der Meisterbürger Metropolist ist…

     
  28. 68

    @ 67. MalwasSag :
    ### …da finden alle das toll. ###
    „alle“ ?
    Berlin und London sind halt ein paar QuadratKiloMeterchen größer.
    Nach Kleve paßt SpoyHattan ( Mom’s Palace & VoBa’s Spoy-Versailles & SontowskiRuine & Teo- bzw. JürgenDenkmal ) nun mal nicht.
    Kleve zu klein oder/und Klötze zu groß.

     
  29. 67

    Bitte Bitte geht nie in Großstädte und in die Metropolen von anderen Ländern.
    Wer durch London oder Berlin spaziert wird auch feststellen das man nur vor Klötze kuckt.
    Komisch….
    …da finden alle das toll.

     
  30. 66

    Interessant ist übrigens, Jens-Uwe, wenn man das gesamte Ensemble Wasserlinie/Hotel, Umgebung/Wasser betrachtet. Das hat was von einem in einen Fahrradständer geparkten 1959er Cadillac.

     
  31. 65

    Ich bin mal heute um den Rohbau gegangen und habe ihn skeptisch von allen Seiten betrachtet:
    Man spricht immer, Stichwort Mino-Platz, von „Mino-Klotz“ – das, Hotel, ist auch nichts besseres!
    Es versperrt die Sicht in die Stadt, wenn man von Kellen kommt.
    Es versperrt die Sicht auf die FH, wenn man vom Brücktor kommt.
    Es versperrt die Sicht auf die FH, wenn man von der Großen Straße kommt.
    Es gehört da nicht hin, ist ein monströser Fremdkörper.
    Und – ein Schluchtending für den Spoy-Kanal, gräßlich!

     
  32. 64

    @Kollege
    Es ist ein Weihnachtswunsch aber: nicht alle Wünsche

    „Sollte das Hotel wirklich 1,30 m höher gebaut worden sein als zulässig, so werdet ihr nach diesem besonderen Weihnachtsspaziergang ganz sicher genauso deutlich auftreten wie bei jeder zu hohen Garage.“

    gehen (bei der Besetzung unseres Stadtrates)in Erfüllung.

     
  33. 63

    Lieber Theo, liebe Mitarbeiter des Bau- und Planungsamtes, liebe Ratsmitglieder, liebe Aufsichtsbehörde Kreis,
    sicherlich macht ihr wie die meisten einen Weihnachtsspaziergang.
    Für diese Jahr empfehle ich euch hierzu die Bensdorpstrasse.
    Nehmt Zeit mit. Lasset dort einige Minuten Ruhe in euch einkehren. Stellt euch vor ihr wäret Bewohner oder gar Eigentümer der vorhandenen Bebauung. Stellt euch vor, ihr wolltet die Sonne noch einmal sehen.
    Stellt den Riesenneubau auch einmal in Relation zu der vorhandenen Nachbarbebauung. Selbst die Hochschulklötze sind viel niedriger.
    Und dann schaut Anfang 2013 in eure Gesetze, Vorschriften un den B-plan.
    Sollte das Hotel wirklich 1,30 m höher gebaut worden sein als zulässig, so werdet ihr nach diesem besonderen Weihnachtsspaziergang ganz sicher genauso deutlich auftreten wie bei jeder zu hohen Garage.
    Liebe Mitbürger Kleves, geht lieber nicht dorthin, einen Ort der Enge und des Protzes, wo jemand unter Ignoranz der für alle anderen geltenden Spielregeln seine Macht demonstriert.

    Ein schönes Fest allerseits!

     
  34. 62

    @ 61.Schorch: Wenn sie denn ihren Job machen würden, wäre es ja fast gut. Stattdessen wird verschleiert, gemauschelt, verdreht, ausgesessen, die Bürger für dumm verkauft… Und der eigentliche Skandal: Die politische Aufsicht schaut parlysiert zu.

    Boah, was habe ich für eine Wut im Bauch!

    Die rechtsbestimmten Ausdrücke, die mir durch den Kopf gehen, darf sich jeder selber ausdenken. Als betroffener Anlieger des Hotelneubaus wüsste ich, was zu tun wäre.

     
  35. 61

    Was will man von Leuten erwarten, die aus Kerken oder dem Ruhrgebiet stammen und nur Ihren Job machen? Wo soll das Herzblut herkommen, das nötig ist, um diese Stadt zum positiven zu verändern? Das sind verkappte Halb-Beamte im öffentlichen Dienst, die definitiv keine Ahnung haben, was dieser Stadt guttut und was nicht.

     
  36. 60

    Zu Kommentar #59:
    „Klever Landrecht nach Gutsherren Art.“…

    Na – hab‘ ich nicht vor Jahren ( 2009) in selbst verfluchender Weise gesagt…!?

     
  37. 59

    Klever Landrecht nach Gutsherren Art.
    http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/kleve/nachrichten/streit-um-geplanten-bau-einer-lagerhalle-1.3113252

    So so,da knickt also ein Bauherr vor Herrn Rauers nicht ein,
    und schon ist es eine Frechheit wenn der beauftragte Rechtsanwalt die Mauscheleien des technischen Beigeordneten
    öffentlich anprangert.
    Die Büttenredner im Karneval werden täglich mit neuem Stoff
    versorgt,wieviel darf in Kleve noch passieren, bis der Austausch der gesamten Spitze auch für den letzten fristlos und Alternativlos ist.

     
  38. 58

    Heute berichtet die NRZ, dass die Bauhöhe ab Mitte Bensdorpstr. 17,30 m und ab Mitte Herzogbrücke 16,50 m beträgt.
    Im Beitrag 50 habe ich festgestellt, dass die mittlere NN-Höhe Bensdorp Str. 16,00 m beträgt (Quelle: Topographische Karte), wahrscheinlich sogar noch etwas höher. Wenn ich jetzt die 17,30 m dazu addiere, ist die Bauhöhe auf NN bezogen 33,30 m – also 1,30 m hoher als der Bebauungsplan zulässt.
    Die mittlere Höhe Herzogbrücke beträgt 16,7 m ü.NN (Topographische Grundkarte). 16,5 m dazu bedeuten Hotel-Höhe 33,2 m. Also 1,2o m höher als nach B-Plan zulässig.

    Mir ist bekannt, dass hier noch eine Ungenauigkeit besteht. Genaue Zahlen können erst eine ingemieurtechnische Einmessung ergeben. Die Ungenauigkeit wird jedoch lediglich einige Zentimeter betragen.

    Die Abweichung ist nicht nur ein Verstoß gegen die genehmigte Planung, sondern auch eine Ãœberschreitung der festgelegten maximalen Höhe im Bebauungsplan!

    Des weiteren bezeichnet Herr Posdena 80 Zentimeter der Abweichung als sinnvoll. Die anderen 50 cm hält er nicht für ungwöhnlich. Da sei Herrn Posdena ein Blick in die DIN 18202 „Maßtoleranzen im Hochbau“ gegönnt.
    Um es für die Nicht-Fachleute hier zu erläutern: Der zulässige Grenzabstand für die Geschosshöhen beträgt bei Geschossen bis 6m Höhe 16 mm. Bei einer Höhe von über 15 bis 30 m beträgt die zulässige Abweichung 30 mm!

    Und weiter „räumt Herr Posdena ein, dass man darüber streiten könne, ob das Hotel so groß, so hoch und in dieser Architektur sein muss“. Wenn Herr Posdena seine Aufghaben richtig erledigen würde, bräuchte man darüber nicht streiten.

    Ein Aufruf an unsere Stadtverordneten: Es reicht, räumt endlich im Planungsamt der Stadt Kleve auf! Bedenkt aber, dass der Fisch am Kopf zuerst stinkt.

     
  39. 57

    @ Martin Fingerhut

    Es ist alles in Butter, schließlich hat der Nachbar, ein seit mehr als 30 Jahren guter Freund von mir (seit Kindergartentagen)einer Baulast zugestimmt.

    Was mich jedoch ärgert ist die Art und Weise des Kreises Kleve. Mir wird kein Vorschlag zur Baulast gemacht, mir wird nicht angeboten die Garage zu verkleinern, sondern es wird direkt mit einer Fristsetzung von vier Wochen der komplette Rückbau gefordert.

    @Meine Meinung:

    Sollte die Höhes des Hotels tatsächlich über Baulasten aufgrund zu kleiner Abstandsflächen geregelt worden sein, so ist mein Fall doch mit dem Hotel vergleichbar. Und dann ist da doch wieder die Frage der Gleichbehandlung.

     
  40. 56

    @KlePeter: ZITAT: „Das die Unterschreitung von Abstandsflächen keine Folgen hat, widerlegst Du ja selber. Du erwähnst ja als eine Folge die Eintragung einer Baulasteintragung.“

    Bevor hier ein Missverständnis ausufert. Ich widerspreche mich nicht. Eine UNTERschreitung hat keine Folgen. Lediglich die ÃœBERschreitung des zulässigen Maßes kann durch eine Baulasteintragung „geheilt“ werden.

    Die Abstandfläche ermittelt sich – vereinfacht erklärt – aus der Höhe der entsprechenden Gebäudewand multipliziert mit einem Faktor, der in der Baunutzungsverordnung beschrieben ist. Dabei ermittelt sich die Tiefe einer Abstandsfläche, die wie ein Schatten rechtwinklig zu der entsprechenden Wand waagerecht gemessen liegt. Die Tiefe ist mind. drei Meter. Dieser „Schatten“, also die Abstandsfläche darf nicht auf einem Nachbargrundstück liegen, auch nicht in Teilen. Zudem darf sie bei einem „Straßengrundstück“ die Mitte der Straße nicht überschreiten.

    Liegt diese Abstandsfläche dennoch auf einem Grundstück, weil Wandhöhe x Faktor (Baunutzungsverordnung) größer ist als der Abstand zwischen Wand und Grundstücksgrenze, so ist das nicht zulässig. Erst wenn der Nachbar des belasteten Grundstücks damit einverstanden ist, daß ein Teil der Abstandsfläche auf seinem Grundstück liegt, muss dieser Teil als Baulast auf seinem Grundstück eingetragen werden. Dies schränkt dann die Ãœberbaubarkeit seines eigenen Grundstücks in der Regel ein.

    Wenn die Eigentümerin des entsprechenden belasteten Grundstücks die Stadt Kleve ist, dann bedarf es der Zustimmung mit darauf folgender formeller Eintragung der Baulast durch die Stadt Kleve. Ob hierfür ein politischer Beschluss erforderlich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

     
  41. 55

    @Meine Meinung: Danke für den Versuch der Beantwortung meiner Anfragen. Leider beruhen Deine Erkenntnisse auch nur auf Vermutungen. Ich hätte es gerne konkreter.

    Das die Unterschreitung von Abstandsflächen keine Folgen hat, widerlegst Du ja selber. Du erwähnst ja als eine Folge die Eintragung einer Baulasteintragung. Diese wird aber nicht so einfach eingetragen, sondern Bedarf ausdrücklich der Zustimmung der Grundstückseigentümer. Wie der Name es schon ausdrückt, handelt es sich um eine „Last“ für die betroffenen Grunstückseigentümer. Die zukünftige Bebauung Ihrer Grundstücke wird eingeschränkt.

    Wer kann konkrete Antworten geben?

     
  42. 53

    Die von dir genannten Beteiligten werden wohl kaum die Verwaltung informiert haben.
    Wahrscheinlicher ist: Ein Nachbar hat sich bei der Verwaltung nach der Rechtmässigkeit der entstandenen Gebäudehöhe informiert.
    Sowas kommt in Kleve regelmässig vor.

     
  43. 52

    @KlePeter: Nochmal ich 😉

    Ich versuche mal, auch wenn es nur teilweise spekulativ ist, auf die einzelnen Fragen einzugehen:

    Zu 1: Die Bensdorpstraße hat wohl faktisch ein Quer- und ein Längsgefälle. Deshalb ist der Bezug auf eine pauschale Höhe von 16 Meter irreführend.

    zu 2: Wie hoch das Gebäude beantragt wurde, ist nicht bekannt? Warum der Bauherr die planungsrechtlich zulässige Gesamthöhe unterschritten hat, darüber kann nur gemutmaßt werden. Ich erkläre mir das mit zwei Begründungen: Einerseits wollte der Bauherr verhindern, daß eine Baulast – wie offenbar im Nachhinein durch das Versehen erforderlich wurde – zu umgehen und andererseits sind die lichten Rohbau- und Geschosshöhen evtl. soweit minimiert worden, wie es zulässig ist und zwar vor dem Gesichtspunkt der Baukosten.

    zu 3: Ãœber die genehmigte Höhe kann auch hier ohne eine verbindliche Auskunft der verantwortlichen Akteure oder Einsicht in den Unterlagen nur spekuliert werden. Ich unterstelle jedoch, daß eine Gebäudehöhe genehmigt wurde, die mit den Ausführungen des B-Plans sowie mit den Abstandsflächenregelungen nicht kollidiert.

    zu 4: Wie hoch tatsächlich gebaut wurde, kann hier nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Nachgemessen haben wohl die Bauleitung, ggf. der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, der Bauunternehmer (vielleicht im Rahmen des Aufmaßes für die Abschlagsrechnung), der Architekt, der Statiker bzw. Prüfstatiker. Denkbar ist auch, daß das Bauordnungsamt der Stadt Kleve bei der Rohbaubesichtigung (früher genannt Abnahme) nachgemessen hatte. Vielleicht war es auch ein anderes Handwerksunternehmen des Ausbaus im Zusammenhang mit der Arbeitsvorbereitung.

    Zu 5: „Welche Auswirkung hat die Ãœberschreitung der genehmigten Bauhöhe auf die erfoderlichen Abstandsflächen?“
    Hier wurde hier ja inzwischen festgestellt, daß eine Baulasteintragung erforderlich wurde.

    „Welche Maßnahmen werden ggfs. bei Unterschreitung der zulässigen Abstandsflächen angeordnet?“
    Bei einer Unterschreitung der zulässigen Abstandsflächen bedarf es keiner Anordnungen.

    Zu 6: „Wie wird mit der Abweichung von der Genehmigung umgegangen? Wird die Anwendung des geltenden Baurechtes zu Gunsten der wirtschaftlichen Interessen des Bauherrn nachrangig behandelt?“
    Es wurde wie schon gesagt eine Baulast auf den betroffenen Nachbargrundstück(en) eingetragen. Dem vorrausgegangen dürfte sicherlich eine Prüfung der städtebaulichen Vertretbarkeit gegangen sein. Ob hierbei eine Abwägung der städtebaulichen Interessen mit den wirtschaftlichen Interessen des Bauherren stattgefunden hat und wenn ja, in welcher Qualität, kann hier nur gemutmaßt werden.

     
  44. 51

    @Schorsch: Wenn die Baulasten auf den betroffenen Grundstücken eingetragen sind, dann sollte die „Ãœberhöhung“ auch wieder (nachtrags-)genehmigungsfähig sein.

    Interessant wäre an diesr Stelle allerdings zu wissen, inwieweit die zukünftige Nutzung der betroffenen Nachbargrundstücke durch die Baulasteintragung eingeschränkt wird. Hierüber sollte Herr Rauer dann der Transparenz wegen informieren.

    Die Eintragung einer Baulast ist in der Regel kein politsches Thema, soweit ich das weiß.

     
  45. 50

    Man kann es sich so oder so zurecht legen:

    1. Nach B-Plan sind 32,00 m ü.NN zulässig. Das sind ca. 16 m über Straßenoberfläche (Bensdorpstr.).
    2. Wie hoch wurde das Gebäude beantragt? Ist bekannt, warum dieser Bauherr die rechtlich zulässigen Möglichkeiten unterschreitet?
    3. Welche Höhe wurde genehmigt?
    4. Wie hoch wird tatsächlich gebaut? Wer hat das nachgemessen?
    5. Welche Auswirkung hat die Ãœberschreitung der genehmigten Bauhöhe auf die erfoderlichen Abstandsflächen? Welche Maßnahmen werden ggfs. bei Unterschreitung der zulässigen Abstandsflächen angeordnet?
    6. Wie wird mit der Abweichung von der Genehmigung umgegangen? Wird die Anwendung des geltenden Baurechtes zu Gunsten der wirtschaftlichen Interessen des Bauherrn nachrangig behandelt?

    Vielleicht ist eines der hier mitlesenden Ratsmitglieder mal so freundlich, die Antworten auf diese Fragen einzuholen.

     
  46. 49

    @meine Meinung

    Die Baulasten sind auf den städtischen Nachbargrundstücken eingetragen worden, da durch die höhentechnische Abweichung die Abstandsflächen nicht mehr eingehalten wurden

     
  47. 48

    @Martin Fingerhut

    ZITAT: „OK, es gibt IM B-PLAN keinen ZWINGENDEN Grund, die zusätzlichen 130cm zu verweigern.
    Das läßt aber noch 2 Fragen offen :

    1.) Hat der BauHerr überhaupt eine „Nachtragsgenehmigung” beantragt ?
    Oder gibt es die automatisch ?“ ZITAT ENDE

    ANTWORT: Eine Nachtragsgenehmigung wird nicht automatisch erteilt, sondern muss beantragt werden und zwar in der Weise, daß der Architekt (in der Regel) die geänderten Pläne zur Nachtragsgenehmigung beim Bauordnungsamt einreicht.

    ZITAT: „Für JEDEN Bürger ?
    oder nur für bestimmte ?“ ZITAT ENDE

    Diese formelle Vorgehensweise gilt für jeden Antragsteller

    ZITAT: „2.) Gibt es an ANDERER Stelle als im B-Plan eine Grenze, die jetzt überschritten wurde ?“

    ANTWORT: Es gibt die sogenannten Abstandsflächenregelungen, die in der BauO NRW beschrieben sind. Hieraus ergeben sich auch Obergrenzen. In der Regel werden diese Parameter aber auch schon bei der Aufstellung des B-Planes berücksichtigt.

    ZITAT „Das war doch städtisches Gelände, oder ?
    Ist bei der … nennen wir es mal : „Veräußerung” ( von „Verkauf” wage ich in diesem Zusammenhang nicht zu sprechen ) eine Auflage gemacht worden, z.B. eine gewisse Höhe nicht zu überschreiten ?
    Ist diese eingehalten worden ?“

    ANTWORT: Eine solche Vereinbarung sehe ich nicht, weil es dafür m.E. kein Erfordernis gibt. Die maximal zulässige Gebäudehöhe ist im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgegeben und warum sollte es auch privatrechtlichem Wege eine abweichende Vereinbarung zwischen der Stadt als Veräußerin und der Käuferin geben?

    ZITAT „Oder ist das wieder ein Fall, bei dem ( O-Ton JR ) ” zu unserem großen Bedauern der Planer die BauGrenze für nicht ganz so relevant gehalten hat ” ?“

    Es geht hier in dem Hotelfall nicht um die Baugrenze, sondern um die Höhe des Gebäudes. Und die scheint sich ja offenbar auch nach dem Fehler des Architekten immer noch im Rahmen des zulässigen zu bewegen.

     
  48. 47

    zu 9 wird es warscheinlich ein statisches Problem gewesen sein.
    Immerhin wird da ja wohl der Sturz entfernt werden müssen. Normalerweise interessiert es keinen ob das Garagentor etwas kleiner oder größer ist.

     
  49. 46

    @ 44. Meine Meinung :
    OK, es gibt IM B-PLAN keinen ZWINGENDEN Grund, die zusätzlichen 130cm zu verweigern.
    Das läßt aber noch 2 Fragen offen :

    1.) Hat der BauHerr überhaupt eine „Nachtragsgenehmigung“ beantragt ?
    Oder gibt es die automatisch ?
    Für JEDEN Bürger ?
    oder nur für bestimmte ?

    2.) Gibt es an ANDERER Stelle als im B-Plan eine Grenze,
    die jetzt überschritten wurde ?
    Das war doch städtisches Gelände, oder ?
    Ist bei der … nennen wir es mal : „Veräußerung“ ( von „Verkauf“ wage ich in diesem Zusammenhang nicht zu sprechen ) eine Auflage gemacht worden, z.B. eine gewisse Höhe nicht zu überschreiten ?
    Ist diese eingehalten worden ?
    Oder ist das wieder ein Fall, bei dem ( O-Ton JR ) “ zu unserem großen Bedauern der Planer die BauGrenze für nicht ganz so relevant gehalten hat “ ?
    ( s.
    https://www.kleveblog.de/2012/11/aktuelle-stellenangebote-warum-erst-jetzt/
    Kommentar #32 )

    außerdem :

    Wenn #18. Meiner Einer sich mit seinem Nachbarn geeinigt hätte, daß dieser die höhere Garage akzeptiert, wäre dann alles in Butter gewesen ?
    Ist auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ?
    Oder gab es gleich die Anordnung, die Garage „zurückZuBauen“ ?

    Und warum darf #9. Klever Mädchen noch nicht einmal nur ein 30 cm höheres GaragenTor einsetzen ?
    Wenn die Garage an sich unverändert bleibt ?

     
  50. 45

    Man kann und sollte sich und anderen dann doch eventuell die Frage(n) stellen, welche (versteckten) Fehler dann bezüglich dieses Bauobjektes dem Architekten noch unterlaufen sind oder unterlaufen werden.
    Im Notfall ist aber der Architekt bestimmt gut abgesichert bzw. versichert.
    Für künftige Bauherren eine gute Adresse, wenn man irgendwelche „Fehler bei der Ãœbertragung“ bei der Verwaltung und Bauausschuss unterbringen möchte….es werden dann keine unnötigen „Steine“ in den Weg gelegt.

    Immer wieder stelle ich fest, dass mitunter die Denkweisen doch zu solide und ehrlich sind….

     
  51. 44

    Ich habe hier folgendes Zitat gelesen:

    „Technischer Beigeordneter Rauer berichtet, dass das Hotel an der Bensdorpstraße insgesamt 1,30 m höher werde, dieses aber nach Bebauungsplan zulässig sei. Der Zugang zu Hotel und Gastronomie solle von der Herzogbrücke ebenerdig erfolgen. Bei der Ãœbertragung durch den Architekten sei ein Fehler unterlaufen. Außerdem sei bei der Höhe der Etagen ein Unterschied von 12 bis 15 cm entstanden. Von der Gesamtansicht werde der Höhenunterschied optisch kaum wahrnehmbar sein.”

    Nun mal emotionslos: Wenn es keine Ãœberschreitung der zulässigen Höhe des Gebäudes gegeben hat, da keine Abweichung vom rechtskräftigen Bebauungsplan festzustellen ist, ganz gleich, wo die Ursache der Abweichung liegt, ist auch eine Erhöhung des Gebäudes genehmigungsfähig. Wäre das Hotel gleich von Anfang an 1,30 Meter höher beantragt und genehmigt worden, wäre die Genehmigung auch erteilt worden, weil nicht gegen die Festsetzungen im B-Plan verstoßen würde. Es ist also niemandem ein Schaden entstanden. Nachbarrechtliche Belange werden schon innerhalb des Aufstellungsverfahrens des B-Plans berücksichtigt und offenbar hat es wegen der zulässigen Gebäudehöhe, die im B-Plan festgesetzt ist, keine Einwände im Zuge der öffentlichen Auslegung gegeben. Insofern verstehe ich die Aufregung hier nicht.

    Eine Grenzgarage, von der hier ein anderer Leser schreibt, hat eine maximal zulässige Gesamthöhe. Dies regelt die BauO NRW und zwar auch zum Schutz der Nachbarn. Eine Ãœberschreitung ist ohne Weiteres an keiner Stelle zulässig und bedüfte für eine Dispenz der Zustimmung des betroffenen unmittelbar angrenzenden Nachbarns, der nämlich dadurch eine Baulast auf seinen Grundstück in Kauf nehmen müsste.
    Dieser Vergleich im Bezug auf die Erhöhung des Hotelgebäudes um 1,30 Meter hinkt mithin.

    Anders wäre es gewesen, wenn es einer Dispenz bzw. einer Befreiung von zwingenden Bauvorschriften bedurft hätte durch die ABweichung hinsichtlich der Höhe um 1,30 Meter. Dies wäre dann erforderlich geworden, wenn über das im B-Plan vorgegebene Maß hinaus gebaut worden wäre. Dies ist allerdings laut Rauer nicht der Fall.

    Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie unverständlich manche Entscheidungen der Bau- oder Planungsämter sind, erst recht, wenn man sich hinkende Vergleiche hinzuzieht.

    Aber in diesem Fall wird durch die ABweichung von 1,30 Meter gegen keine zwingende Bauvorschrift verstoßen, sondern lediglich vom genehmigten Plan abgewichen. Diese Abweichung ist allerdings genehmigungsfähig und würde formell durch eine Nachtragsgenehmigung legitimiert. Dies ist übliche Praxis. Wie oft kommt es in der Praxis vor, daß ein Bauherr auch nach erteilter Genehmigung Änderungen wünscht oder auch Fehler von Planern bzw. Bauunternehmern gemacht werden, die einer Nachtragsgenehmigung erfordern. Sofern diese Änderungen sodenn nicht gegen zwingende Bauvorschriften verstoßen, ist alles nur ein formeller Verwaltungsakt.

     
  52. 43

    @Bauhelfer Eine interessante Info für alle Bauwilligen: Planen Sie mit zwei oder mehr Kellergeschossen – und heben diese dann aus dem Boden!

     
  53. 42

    An der Höhe des Hotels ist nichts verändert worden – man hat das Gebäude um 1,3 m mehr aus dem Boden herausgehoben, um die Kosten der Absenkung des Grundwassers zu sparen. Der clevere Mom weiß schon, wie er es machen muss…

     
  54. 41

    @Hoshimaru
    Das System Stadtverwaltung hat doch Methode,wir eiern so lange herum,bis das Ergebnis nach unserem Geschmack ist.
    Landesbauordnungen, Ausschreibungen, Angebote,Verträge sind Empfehlungen,aber wirklich wichtig ist nur die Meinung der
    drei Narren an der Stadtspitze.Im Zweifelsfallle wird halt ein Antrag bzw. Widerspruch zu spät abgegeben um das inoffizielle Ziel zu erreichen.Ein paar Milliönchen mehr oder weniger Verlust spielt da keine Rolle,die kompensieren wir locker über höhere Einnahmen bei den Umweltbetrieben Friedhöfen,Steuern und aus Gewinnnen der Stadtwerke.
    Denn siehe Artikel über die Bäderbetriebe,entweder nimmt
    das Land kein Geld ein,oder der Hallenbad Neubau wird hinfällig.
    Da man sich ja auch im eigenen Haus per Mausklick einige Hundertausend Euro aus der Tasche ziehen läßt,kommen sie mir also nicht mit Verantwortung und Können, es reicht, wenn in der Stadt Kleve der Bürger weis was zu seinen Pflichten gehört.

     
  55. 40

    Frau Lesmeiser fehlt wie dem Meisterbürgerchen eine unabdingbare Voraussetzung. Man muss die Verwaltung im Griff haben. Stundenpläne erstellen, Klassenfahrten organisieren und sich ansonsten jahrelang den Allerwertesten im Ratsstuhl platt gesessen zu haben reicht wie ich aktuell wieder bestätigt bekomme einfach nicht aus.

    http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/kleve/nachrichten/insolvenz-zeugenaussagen-liegen-dem-landgericht-vor-1.3108212

    http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/kleve/nachrichten/stadt-will-158-000-euro-vom-1-fc-kleve-1.3108214

    Was treiben diese Clowns in der Kavariner Strasse eigentlich?

     
  56. 39

    CDU, Frau, nett, hübsch = unbesiegbar.

    Ein Kandidat, bzw. Kandidatin, steht für mich schon fest, Frau Dr. Daniela Lesmeister.

    Ob wenigstens sie die persönliche Reife besitzt?

     
  57. 38

    @Hannibal S.

    Dr. Barbara Hendricks!

    Mit etwas Augenzwinkern kann man sie zumindest im Klever Raum als parteilos bezeichnen und Verwaltung kann sie auch.

    Das dürfte dann ein lustiger Wahlkampf werden.

     
  58. 37

    Kleve braucht demnächst unbedingt einen anderen, parteilosen Verwaltungsleiter! So geht das nicht weiter.

    Interessierte Bewerber auf das Bürgermeisteramt bitte rechtzeitig aus der Deckung kommen (wird wohl nach der Kommunalwahl sein)! Ich werde dann auf Sie zukommen und entsprechende Unterstützung anbieten.

     
  59. 36

    Unsere Verwaltung ist wie hier zu lesen gerne kleinlich beim Normalbürger und unserem Bürgermeister fehlt, wie wir wissen, manchmal wirkliche Größe.
    Aber über 130 cm kann er mit der Verwaltung ganz problemlos und großzügig hinwegsehen.

     
  60. 35

    @schnurz

    nur mut, was wird denn das ende vom lied sein?

    ich weiß jedenfalls was ich in dem protokoll gelesen habe, allein wie das vorgetragen wird „optisch kaum wahrnehmbar..ist dem architekten halt ein fehler unterlaufen.. zulässig laut bebauungsplan..“
    ich weiß wie dagegen kleinere bauvorhaben mit argusaugen beobachtet werden. paar kommentare zuvor kannst nachlesen, dass eine garage wegen 20cm komplett zurück gebaut werden mußte.

    das ende vom lied? paar euro strafe würde ich schätzen.

    das alles sei herrn zevens gegönnt, der schaffts halt immer irgendwie und läßt sich nicht auf der nase herum tanzen.

    problem ist, ich hab manchmal das gefühl, der ein oder andere (Bau)amtler reagiert die blutige nase die er sich beim großen mom holt, an den kleinen ab.

    und ja, die möglichkeit des rechtsstreits, des pochens auf gleichbehandlung, die gibt es, für otto normal allerdings nur theoretisch. es fehlen in aller regel zeit und geld und wer auch in zukunft noch irgendwas genehmigt bekommen will der macht lieber die faust in der tasche udn ansonsten gute miene zum bösen spiel.

     
  61. 34

    Daher kommt also das Sprichwort „Knick in der Optik“.

    Es ist nur die Frage, wer hier den Knick hat?

    In einem Kommentar fiel schon mal das Wort „Irrenhaus“….

     
  62. 33

    @pd
    Ihnen bleibt die Spucke weg – die „Ratsherren“ waren sprachlos – aber die Mitteilung war ja auch von einem Kaliber, dass einem die Spucke wegblieb und man erst mal sprachlos war. Sie wissen doch gar nicht, ob das das Ende vom Lied war.

     
  63. 32

    @Messerjocke

    RUHE jetzt! Ständig diese Nörgelei.

    Mache Dir doch einmal die Rabulistik unseres Potemkin zu eigen, der im Besitz des schöpferischen Sehvermögens kraft seiner Ausbildung ist und im Komplottke Interview sinngemäss verkündete, die Bürger sollten anstatt zu nörgeln doch erst einmal abwarten! Dann denke Dir noch den Yachthafen dazu und die Bahnstrecke sowie die Kirmes weg und siehe da: es wird bestimmt wunnebar, phantastisch, grandios, atemberaubend, erstklassig ein Augenschmaus!

     
  64. 31

    Ja, wundern muß man sich schon, legt doch einer der Herren des Bauausschusses in Rindern schon bei Plänen ganz andere Massstäbe an.
    Aber vll. ist das ja auch dem Umstand geschuldet, das im nächsten Jahr jeder seinen Glücksbringer auf dem Dach frei wählen darf.Da muß man natürlich bei Vermietern mit mehreren Wohneinheiten schon mal Werbung betreiben.

     
  65. 29

    „Technischer Beigeordneter Rauer berichtet, dass das Hotel an der Bensdorpstraße insgesamt 1,30 m höher werde, dieses aber nach Bebauungsplan zulässig sei. Der Zugang zu Hotel und Gastronomie solle von der Herzogbrücke ebenerdig erfolgen. Bei der Ãœbertragung durch den Architekten sei ein Fehler unterlaufen. Außerdem sei bei der Höhe der Etagen ein Unterschied von 12 bis 15 cm entstanden. Von der Gesamtansicht werde der Höhenunterschied optisch kaum wahrnehmbar sein.“

    Mir bleibt da gerade die spucke weg^^.

    Kann sich den jetzt jeder auf solch wohlwollende Behandlung berufen? Geschoßhöhe nur so pi mal daumen und 1,30m sind doch Peanuts, Hauptsache man ist aufm Grundstück geblieben?!

    Ich fasse es immer noch nicht, aber grundsätzlich finde ich es toll mitzuerleben, wie unkompliziert unser Bauamt doch geworden ist. Bravo, weiter so!

    Hier noch die Ratsherren im Bauausschuss(!), die das einfach so zur Kenntnis genommen haben, keine Nachfrage, nichts:

    Ackeren, van, Barend
    Driever, Gerd
    Fischer, Heidi
    Gebing, Wolfgang
    Gietemann, Josef
    Kanders, Angelika
    Kumbrink, Michael
    Leenders, Dr. Artur
    Maaßen, Manfred
    Schnütgen, Wiltrud
    Teigelkötter, Friedrich

     
  66. 27

    Investorgerechte Gewaltenteilung:
    Bauplanung – Bauordnung – Bauausführung
    Das bringt die Beiden mit den übrigen Losnummern bestimmt noch auf so manch kreativen Gedanken.

     
  67. 24

    Hallo Mom alias „König von Kleve“.
    Gönne uns doch wenigstens dieses letzte Schlammloch, unser Kleveblogloch.
    Natürlich haben wir Verständnis dafür, dass du deinen Palast sicherheitshalber ein wenig höher baust, bevor noch Prinz Ruffing demnächst auf dich herabblickt.

     
  68. 23

    Falls es mit dem Verbot des Kleveblogs nicht ein Scherz vom König von Cleve war, sollten seine Untertanen ihn in den Kerker werfen.

     
  69. 22

    Ihr stellt euch was an! Ein Freund von mir, Hochbau Dipl. – Ing. in der DDR, pflegt bei der Bauabnahme meist zu sagen, Meensch, wie kann das denn??? Hat der Polier wieder gesoffen? Immer das gleiche mit dem! Dazu bekommt der Mitarbeiter der Verwaltung ein kleines Scheinchen in die Tasche gesteckt und gut is!

    Kleveblog sollte endlich verboten werden

     
  70. 21

    Bekommt heute abend Mom Zevens einen Preis vom Bauamt? Made in Kleve, wie gehe ich mit einer Baugenehmigung um ?

     
  71. 20

    @ Häuslebauer

    den Mitarbeiter im Bauamt möchte ich sehen, der den Mut besitzt, wie in meinem Fall den Rückbau des GESAMTEN Gebäudes innerhalb einer 14-Tages-Frist bei Mom einzufordern.

    Hier wird es um die Eintragung einer Baulast gehen, wie praktisch, dass die angrenzenden Grundstücke der Stadt Kleve gehören.

     
  72. 19

    @Meiner Einer
    An deiner-einer-Stelle würde ich jetzt den Kreis um Stellungnahme bezüglich der Massüberschreitung beim Hotel bitten. Wie handeln die Behörden dort, die Stadt Kleve als Genehmigungs- und Bauaufsichtsbehörde und der Kreis als die der Stadt Kleve übergeordnete Aufsichtsbehörde.
    Die Entscheidung Richtung Zevens möge der Kreis in der Verhältnismäßigkeit dann auch auf deine Garage übertragen.
    Bei Nachfragen verhalten sich die verantwortlichen Beamten der Kreisverwaltung ausgesprochen zurückhaltend.

     
  73. 18

    Tja, das Problem kenne ich auch.

    Meine neue Garage ist „im Mittel“ 20cm zu hoch, wie das Bauamt festgestellt hat. D. h. vorne 15cm, und, jetzt kommt es, weil das Grundstück des Nachbarn!! nach hinten abfällt, an dieser Stelle sogar 30cm. Ende der Geschichte: Post vom Kreis, Rückbau der gesamten Garage (nein, nicht Korrektur) bis spätestens 12.12.2012. Klasse.

    @Thomas Velten

    „Aber im Ernst: Bauamt und sonstige städtische Behörden scheint es ja nicht zu interessieren, wenn ihre Auflagen und Genehmigungen nicht eingehalten werden. Oder was steht in der Vorlage?“

    Doch es interessiert schon. Aber es ist halt die Frage, was man sehen will und was nicht. Willkür eben. Aber da sind alle politischen Einrichtungen und Behörden gleich.

    @Häuslebauer

    „Es würde den Normalbürger beruhigen, wenn übermorgen in der RP steht, dass das Hotel auf das korrekte Maß zurückgebaut werden muß.“

    Für so naiv halte ich Sie nicht…

     
  74. 17

    Als sich 2 Nachbarn über unsere Firsthöhe beschwerten schickte der Bürgermeister seine Schergen zum Nachmessen raus, welche die Korrektheit unseres Baus feststellten.
    Natürlich hätten wir höher gebaut, wenn die einzige Reaktion der Verwaltung eine kurze Mitteilung an den Bauausschuss ist.
    Wenn das Hotel so stehen bleibt, werden wir unser nächstes Haus Bebauungsplan-formgerecht planen und während des Baus aus konstruktiven Gründen in der Höhe um 130 Centimeterchen aufstocken.
    In Anlehnung an die andere in Sichtweite befindliche Baustelle werden wir zu Baubeginn unterstellen, dass wie am Spoypalais für unseren Bau die Baugrenze 200 klitzekleine Centimeterchen Richtung Strasse verschoben werden kann.

    Herr Brauer und Herr Spreen. Schauen Sie bitte in ihr Archiv, ab wann Sie handelnd und korrigierend Richtung Bürger und Kleininvestor aufgetreten sind. In Kranenburg wurde z.B eine Baustelle wegen 25 cm stillgelegt.
    Was tuen Sie jetzt?
    Es würde den Normalbürger beruhigen, wenn übermorgen in der RP steht, dass das Hotel auf das korrekte Maß zurückgebaut werden muß.

     
  75. 16

    @Der Laie Dem Nachbarn kann man bei dieser Sachlage eigentlich nur dazu raten, sich einen juristischen Beistand zu nehmen. So besteht zumindest die Möglichkeit, sich die komplett verbaute Aussicht des Straßenzugs an der Ostseite des Hotels finanziell großzügig entschädigen zu lassen.

     
  76. 15

    Liebe GRÃœNE, ihr seid bei der Stadt (Michael Bay)an der Baugenehmigung und beim Kreis (Thomas Velten) bei der Bauaufsicht B e t e i l i g t e der Politik und könnt euch nicht einfach als Zuschauer an den Rand des Geschehens stellen.
    Wo bleibt die aktive Ermittlung und Opposition gegen diesen Sumpf aus Klüngelei und Lott-ma-loope.
    Wollt ihr eigentlich noch mal gewählt werden?

     
  77. 14

    Was der Bauherr und die Verwaltung sich hier leisten ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Dann wollen wir einmal abwarten was aus dem Bauwerk der Lebenshilfe in Materborn wird. Hier einige Zentimeter und da einige Zentimeter – und nach oben einige Zentimeter -interessiert doch niemanden.
    H a l l o Ratsherren, mindestens die, die noch Rückrat haben, werdet wach – s i e vertreteten die gesamte Bevölkerung Kleves und nicht nur die Interessen der CDU oder einiger weniger Mitglieder der CDU – oder die von MOM.
    T r a u t e u c h.

     
  78. 13

    @KlePeter
    auch in Keeken mußte ein Bauherr, das Dach abreißen,weil es dem Nachbarn nicht gefiel, der First war um 30cm zu hoch geraten.
    Wenn zwei das gleiche tun, ist es in Kleve noch lange nicht das selbe.
    Bedeutet das jetzt Strafzahlung,Abriss oder muß erst ein Nachbar wegen erhöhtem Schattenwurf klagen,damit die Stadtverwaltung nicht mehr anders kann?

     
  79. 12

    Mal eine Frage: Ist jemandem bekannt, was aus dem Haus an der Spykstraße geworden ist, bei dem der Bauherr die genehmigten Abmessungen nicht eingehalten hat und daher eine Rückbauverfügung von der Stadtverwaltung ausgesprochen wurde?

     
  80. 11

    Das Ding, wenn man direkt daran vorbeifährt, das Hotel meine ich, sieht jetzt schon abscheulich groß aus und entspricht nicht im geringsten dieser Hochstapelei, der Tiefstapel-Skizze, die uns Bürgern vorgelegt wurde.

    Gerade eben noch musste ich von meinem Architekten hören, dass wir nicht noch eine Reihe Steine drauf setzen können, um die Deckenhöhe zu optimieren, weil es in Kleve besondere Maßbänder gäbe… Besondere Maßbänder? Muß ich jetzt, nach diesem Artikel verstehen, wovon er sprach?

    Im übrigen hoffe ich, dass es in Kleve Kräfte gibt, die mit einem Mindestmaß von Anstand, Intellekt bzw. Klarsicht ausgestattet sind und vielleicht Aussichtsloses noch zu verhindern versuchen, den Voba-Neubau! Herr Velten, Ratsmitglieder, Verwaltung was kann man noch machen?

     
  81. 10

    Wahrscheinlich kann es Mom Zevens nicht ertragen, wenn demnächst Herr Ruffing von der Volksbank aus seinem Glaspalast auf ihn herabschauen würde.
    Gibt es demnächst vielleicht sogar noch einen entzückenden Wettbewerb zwischen Bankmogul und Baulöwe nach dem Motto: wer kann höher und wer darf höher???

    Aber im Ernst: Bauamt und sonstige städtische Behörden scheint es ja nicht zu interessieren, wenn ihre Auflagen und Genehmigungen nicht eingehalten werden. Oder was steht in der Vorlage?

    Im übrigen finde ich es nicht lustig, wenn die freie Sicht auf die Schwanenburg immer mehr eingeschränkt wird.

     
  82. 9

    Ich weiß noch als wir ein 30 cm höheres Garagentor einsetzen wollten , noch nicht mal die Garage selber erhöhen….. haben wir nicht gemehmigt bekommen.
    Aber ehrlich gesagt meint ihr denn es macht nun was aus…. man kann eh nicht mehr die Burg sehen…

    – Geld regiert auch Kleve –

     
  83. 7

    Das oberste Geschoss kann im jetzigen Rohbauzustand problemlos zurückgebaut werden.
    Dann werden die Penthouses halt etwas niedriger.
    Pech gehabt wenn die sich dann schlechter verkaufen oder vermieten lassen.

    Faszinierend warum das noch in den Bauauschuss kommt.
    Es gibt eine klare Baugenehmigung und die ist nicht eingehalten.
    Für solche Fälle gibt es ganz klare und einfache verwaltungstechnische Vorgänge.
    Soll der bauausschuss die Ãœberschreitung etwa nachträglich legalisieren?

    Danach kommt dann die VOBA und hat aus Versehen eine Etage zuviel gebaut, damit Theos liebster Bänker die schwanenburg besser sieht. Und Sontowski hat die Stadtmauer auf 15 Meter erhöht damit die Verbindung zur Hochschule optimiert wird.

    Ich glaube wir sind hier im Irrenhaus. So etwas passiert nicht aus Versehen, das ist ganz klar von Anfang an so geplant. Alle Planungen bei so einem Bauvorhaben orientieren sich an der gebäudehöhe. Angefangen bei der Statik die mit der Baugenehmigung eingereicht werden muss.

    Erinnert mich stark an dieses Thema.
    https://www.kleveblog.de/2011/03/er-macht-was-er-will-bzw-nicht-will/
    🙈🙉🙊

     
  84. 5

    So kann man dann dem „normalen Bürger“ die vertikale Bebauung des Minoritenplatzes näher bringen und „verkaufen“.

    Ein „Normalsterblicher Bürger und Steuerzahler“ müsste sein zu hoch geratenes Bauwerk wieder abreissen….

     
  85. 3

    “ Das Hotel ist 1,30 Meter höher als geplant. “
    Vielleicht stimmt die Messung doch :
    Wer 15m plant,
    aber nur 14m genehmigt bekommt,
    dann trotzdem 16m baut,
    baut tatsächlich nur 1m höher als gePLANT.

    Hat im BauAusschuß jemand gefragt,
    um wieViel der Kasten höher ist, als GENEHMIGT ?

     
  86. 2

    @Martin Fingerhut Ich habe nichts wegmoderiert. Moderiert heißt im Grunde nur, dass ich ihn noch nicht gelesen habe. Und ich hänge nicht 24/7 vor den Schirmen.

     
  87. 1


    Und wenn Sie zum Beispiel ein Geschäft in der Stadt betreiben und irgendwas draußen aufstellen, kommt ein Mitarbeiter des Ordnungsamts mit einem Maßband und stellt quadratzentimetergenau fest, wieviel Fläche sie benutzen.

    Ja, aber das funktioniert nur in der Ebene.
    Wenn das MaßBand vom HeliPort des MomPalace herabGehängt wird, dann dehnt es sich unter dem eigenen Gewicht.
    Daher zeigt es kleinere Werte an.

    im übrigen erstaunen gelegentlich auch die RechenKünste :
    Als unser SperrMüll nicht abgeholt worden ist, weil es angeblich mehr war als der erlaubte 1/2 KubikMeter, wurden wir belehrt :
    “ Ein halber KubikMeter ist ein halber Meter mal ein halber Meter mal ein halber Meter. “
    Mein dusseliger Prof an der Uni hatte noch behauptet, 1/2 x 1/2 x 1/2 sei 1/8.