Bringt die kleine Stadt Kleve den großen Volkswagen-Konzern in die Bredouille?

1 Weiterfahrt dank 3 Kabelbinder von 1 Gelben Engel
Ein fachmännisch reparierter Dieselmotor aus dem Hause Volkswagen – aber helfen Kabelbinder gegen Feinstaub?

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Manager des Volkswagen-Konzerns in Wolfsburg die Stadt Kleve überhaupt kennen. Das aber dürfte sich nunmehr rasch ändern, denn ein Urteil des Landgerichts Kleve hat das Zeug, das größte deutsche Industrie-Unternehmen in die Bredouille zu bringen.

Es geht, man ahnt es, immer noch um den Skandal mit dem manipulierten Dieselmotoren, denen eine Software untergejubelt wurde, so dass bei Tests die Abgaswerte weitaus besser ausfielen als im realen Betrieb auf der Straße. Das ganze verletzte strenge Umweltvorschriften im weit entfernten Kalifornien, aber es täuschte auch die Autofahrer in Deutschland.

Einer von ihnen klagte jetzt vor dem Landgericht Kleve und bekam, wie die Kanzlei des Klägers nun mitteilte, recht. Der Konzern wurde zu einem Schadenersatz verurteilt, weil er nach Auffassung des Gerichts ein Produkt in den Verkehr gebracht hat, ohne die gültige Bescheinigung dafür zu besitzen.

Hier die Pressemitteilung der klagenden Anwaltskanzlei Stoll & Sauer, die sich auf derartige Verfahren spezialisiert hat, im Wortlaut:

n einem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im VW Abgasskandal geführten Klageverfahren hat erstmals ein Landgericht die Volkswagen AG zum Schadensersatz auf der Grundlage von europarechtlichen Normen verurteilt. VW hat gegen das Verbot von „Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung verstoßen“.

In dem Fall des Landgerichts Kleve hat der Kläger einen VW Golf Variant 1,6l TDI mit dem Motor EA189 gekauft. Als er feststellte, dass das Fahrzeug manipuliert ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die für ihn den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärten und Schadenersatz geltend machten. Verklagt wurden der Händler und die Volkswagen AG in einem Verfahren.

Das Landgericht Kleve hat mit Urteil vom 31.03.2017, 3 O 252/16 die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt, weil die Volkswagen AG gegen die europarechtlichen Verpflichtungen aus der Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-FGV) verstoßen habe. Die EG-FGV ist die deutsche Umsetzung der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG der Europäischen Union. Damit hat erstmals ein deutsches Gericht die von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit langem vertretene Auffassung bestätigt, dass die ausgestellte EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch ist und VW das Fahrzeug überhaupt nicht erst in den Handel bringen und verkaufen durfte. Das Landgericht Kleve führt in seinem Urteil aus (Anm.: die Beklagte zu 2) ist VW):

„Der Kläger hat gegen die Beklagte zu 2) einen Anspruch auf Schadloshaltung gemäß Â§Â§ 826, 249 ff. BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV.

Entgegen der Ansicht der Beklagten liegt in der Manipulation bei der Beklagten zu 2) ein Verstoß gegen das Verbot von Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung in § 27 Abs. 1 EG-FGV und zum anderen gegen die Pflicht zur Erteilung einer gültigen Bescheinigung gemäß Â§ 6 Abs. 1 EG-FGV und hierbei handelt es sich jeweils um Verbotsgesetze iSd § 823 Abs. 2 BGB. Hierzu wird auf die insoweit überzeugenden Ausführungen -in dem Aufsatz „Herstellerhaftung im Abgasskandal“ von Harke in VuR 2017, 83 ff. verwiesen.“

Das Landgericht Kleve führt auch aus:

„Deshalb muss in der hier zur Entscheidung stehenden prozessualen Lage mangels substantiierter gegenteiliger Darlegung durch die Beklagte davon ausgegangen werden, dass diese Entscheidung vom Vorstand angeordnet oder doch jedenfalls „abgesegnet“ worden ist (ebenso: LG Hildesheim DAR 2017, 83).“

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend geführt hat, teilt mit: „Es handelt sich um ein wegweisendes Urteil im VW Abgasskandal. Damit ist der Weg frei für Schadensersatzansprüche in Bezug auf alle Fahrzeuge. Wir führen ca. 2000 Gerichtsverfahren bundesweit, in denen wir diesen europarechtlichen Verstoß geltend machen. Mit dem Urteil des Landgerichts Kleve ist der Weg frei für alle Geschädigten, Schadensersatz zu erhalten.“

Das Landgericht Kleve hat nicht nur die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt, sondern auch den Händler verurteilt, den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzubezahlen.

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10 Kommentare

  1. 10

    @R K H
    Muuuhhh! Ich finde es nicht so gut, einen der Oberbegriffe für einen geradlinigen Stier (Wiederkäuer) einfach als Umschreibung für einen von Lobbyisten platt gelaberten Ressortpolitiker (auf derbere Ausdrücke möchte ich hier verzichten) zu mißbrauchen, muuuhh? Buuuhhh!

     
  2. 9

    Fakt ist auch das mit CO2 Geld verdient wird und das sehr erfolgreich. Wie in der pharmazeutischen Industrie geht es in der Autoindustrie ausschließlich um geschäftlichen Interessen. Wer die Zeche zahlt ist doch klar und so lange es funktioniert, wird man alles daran setzen das dieses Pferd weiter galoppiert und wie immer mit „Angst“. Diese Themen eignen sich auch besonders gut als Ablenkung, da es im Moment keine EM oder WM gibt.

     
  3. 7

    Naja, stößt auf wenig Interesse. Hauptsache n Bier mit Brückenbauer. Oder arbeitet der für Matthias Wissmann, dem Speichellecker der Autoindustrie und ehemaligen Minister

     
  4. 6

    Hallo,
    Man sollte hier die Anteilsinhaber des Konzerns mal genauer betrachten. In Deutschland gilt auch nicht das gleiche Recht wie anderswo. Hier herrscht eine unglückliche Nähe zwischen Industrie/Wirtschaft und Politik. Ich persönlich empfinde manchmal Ressortpolitiker zu sehr als Wiederkäuer irgendwelcher Interresen

     
  5. 5

    *
    Wer einen klaren Kopf behalten will, bei all den Gerichtsterminen, der sollte doch besser eine Flasche Bier von der „Düffelt Maufaktur“ trinken.

    „Düffelt Glück“, schmeckt tiptop und macht einen klaren Kopf mit „Weitsicht“. So wie die Düffelt hat is.

    *
    mehr hier unter:

    https://www.instagram.com/dueffelt_manufaktur/

    ***

     
  6. 1

    Muuuuhhh! April, April, RD! Das ist doch die kaputte Kraftstoffleitung Ihres VWs, die ein angeblich gelber Engel auf der A57 geflickt hat! Die kennen wir doch schon! Muuuhhh! Schauen Sie mal lieber nach Flandern: Da sind gestern Abend große Mengen Salpetersäure ausgetreten und haben zu orangefarbenen Dämpfen geführt, muuuhh! Die entstehen, wenn sich Stickstoffdioxid mit Luft vermischt, also das , was in kleinerer Skala permanent hinter jedem Dieselauspuff stattfindet – auch noch bei solchen mit Selective Catalytic Reduction (SCR), muuuhhh!