Bordell-Prozesse: Ein Urteil aus Karlsruhe mit Folgen für Kleve…

Vor knapp drei Jahren verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve unter Vorsitz von Richter Christian Henckel die drei Betreiber des Bordells Casa Rossa in Emmerich-Elten. Das Ehepaar und deren Sohn hatten sich nach Auffassung des Gerichts der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialversicherungsentgelten schuldig gemacht und erhielten dafür Bewährungsstrafen.

Doch damit war das Verfahren noch lange nicht zu Ende. Der Ehemann, dessen Frau mittlerweile verstorben ist, und der Sohn zogen vor den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe, und dort fällten die Bundesrichter heute ein Urteil (1 StR 576/18), welches einen neuen Prozess in Kleve nach sich ziehen wird, diesmal vor einer anderen Kammer unter Vorsitz von Richter Winfried van der Grinten.

Grundsätzlich teilten die Richter in Karlsruhe zwar die Erkenntnis aus Kleve, dass die Prostituierten, die im Casa Rossa tätig waren, keine selbstständig agierenden Unternehmerinnen sind, sondern angestellte Beschäftigte des Betriebs, allerdings monierte der BGH offenbar Ungenauigkeiten in der Berechnung der Schadenssumme und der daraus resultierenden Schuld.

In den Prozessen gegen die Bordellbetreiber, die am Landgericht schon zur Folklore gehören, ist die Verlesung der Anklagepunkte in der Regel eine Sache, bei der tabellarisch Einzelpunkte im dreistelligen Bereich aufgelistet werden. So auch im Prozess gegen die Casa-Rossa-Betreiber. Nun entschied der BGH, dass „in den Fällen 132 bis 135 der Urteilsgründe“ das Urteil aufgehoben werde, die grundsätzlichen Feststellungen zur Umsatzsteuerhinterziehung jedoch Bestand hätten. Dieser Teil der Entscheidung betraf den Sohn, der damals als Geschäftsführer des Betriebs geführt wurde. 

Auch beim zweiten Angeklagten, dem Vater, hoben die Richter das Urteil in Bezug auf die ausgesprochene Strafe auf, doch auch dort teilte die Revisionsinstanz die Feststellungen des Klever Gerichts zur Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung sowie zum Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls Kritikpunkte am Urteil vorgebracht, sie betrafen den Umstand, dass das Gericht die nicht gezahlten von Sozialversicherungsbeiträge nicht eingezogen hatte. Auch in diesem Punkt folgte das Gericht den Einwänden und hob das Urteil vom 22. Dezember 2017 diesbezüglich auf. Nun muss sich die Justiz in Kleve noch einmal mit dem Fall befassen.

Interessant war das Verfahren auch für die Betreiber des Bordells FKK van Goch, die sich derzeit in einem ähnlich gelagerten Fall vor dem Landgericht Kleve verantworten müssen. Allerdings hatte das Casa Rossa mit den dort tätigen Prostituierten eine prozentuale Aufteilung der Einnahmen vereinbart. In Goch mussten die Prostituierten lediglich einen fixen „Eintritt“ bezahlen, um in dem Etablissement im Industriegebiet ihrer Tätigkeit nachgehen zu können. Gleichwohl hat die heutige Entscheidung die Sache der Verteidigung erschwert, da in der Begründung noch einmal klar umrissen wurde, welche Kriterien erfüllt sein müssen, wenn von einem selbstständig ausgeübten Geschäft die Rede sein kann.

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Ein Kommentar

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    Ob ein fixer Obulus, oder eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen, das dürfte für die Bewertung, ob die Damen als selbständige Unternehmerinnen agieren, herzlich wenig ausmachen.
    Relevant für die Beurteilung der Tätigkeiten sind ganz andere Kriterien wie wer die Anwesenheitszeiten bestimmte, wer die Verbrauchsmaterialien einkaufte und wie die abgerechnet wurden, und ob die Damen auch ausserhalb des Hauses ihre Tätigkeiten ausüben konnten/durften u.v.a.m..
    Das macht Alles einen subtilen, aber sehr wichtigen Unterschied, der im Vorhinein nie einwandfrei einzuschätzen ist.
    Ãœbrigens Gratulation an rd. für die ultraschnelle Repaortage, da mir Vieles noch nicht ganz deutlich war, habe ich über Stichworte und Aktenzeichen nach dem vollen Wortlaut (vermutlich mittlerer Buchumfang) des Urteils gesucht, aber nur kleveblog als Suchergebnis gefunden.