Bernd Zevens: Das teuerste Telefonat seines Lebens — Rilano-Hotelkette zur Zahlung eines Maklerlohns verdonnert

Nicht so gut gelaunt, wie das Bild vermuten lässt: B. Zevens
Nicht so gut gelaunt, wie das Bild vermuten lässt: B. Zevens

Irgendwann im Frühjahr des Jahres 2010 telefonierte der Klever Unternehmer Bernd Zevens mit der bayerischen Immobilienmaklerin F. und bekundete Interesse für ihr Angebot, Hotels zum Erwerb anzubieten. Es dürfte das teuerste Telefonat im Leben des niederrheinischen Millionärs geworden sein. Denn jetzt verurteilte das Landgericht München die zum Imperium von Zevens gehörende Rilano Group GmbH zur Zahlung von 210.630 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Mai 2010 sowie zur Begleichung außergerichtlicher Mahnkosten in Höhe von 2534,20 Euro, und auch die Prozesskosten müssen übernommen werden.

Anlass für den Prozess war der Erwerb des Hotels Steinplatte in Kitzbühel durch die Hotelgruppe im Januar 2011. Zevens war damals (und noch bis zum 15.5.2014) Geschäftsführer des Unternehmens und einige Monate zuvor von der Mitarbeiterin des Maklers auf das Objekt in Österreich aufmerksam gemacht worden. Zevens zeigte sich interessiert und verwies die Frau an seinen Managing Direktor Holger Behrens. Es gab weitere Telefonate und Mails, es gab eine Besichtigung, und es kam schließlich zum Verkauf des zu einer Insolvenzmasse gehörenden Hotels an die Rilano Group.

Doch als der Makler daraufhin die seiner Ansicht nach verdiente Courtage in Rechnung stellte, legten Zevens und Behrens sich quer. Was dann folgte, war aus Sicht des Immobilienmaklers ein dreistes Lehrstück in Sachen Tarnen und Täuschen. Er ließ sich allerdings nicht beirren, auch nicht von zwischenzeitlich angedrohten und sogar erstatteten Strafanzeigen, und klagte seinen Maklerlohn vor dem Landgericht München ein. Die Richterin regte in der mündlichen Verhandlung zunächst einen Vergleich an, doch die Vorstellungen der beiden Parteien gingen weit auseinander. Daraufhin sprach Richterin am Landgericht Dr. Hannamann am 25. Juli das Endurteil – und dies lässt sich nur als Ohrfeige für den Klever Unternehmer verstehen. Die Forderungen aus dem Immobilienverkauf seien komplett berechtigt.

Das Urteil beginnt mit einer Analyse der Unternehmensgruppe von Zevens. Er sei, als es zum Kontakt mit der Maklerin kam, Geschäftsführer der Prime Hospitality Germany GmbH mit Sitz in München gewesen, ein Unternehmen, welches seit dem 12.10.2010 als Rilano Group GmbH firmiere. Diese Position habe er bis zum 15.5.2014 innegehabt. Alleingesellschafterin der Hotelgruppe wiederum sei die EUCO Gesellschaft für europäische Beteiligung GmbH, deren Alleingesellschafter Bernd Zevens sei. Weiter heißt es: „Die EUCO Gesellschaft für europäische Beteiligung GmbH ist Kommanditistin der Zevens Grundbesitz & Co. KG, deren Komplementär wiederum Bernd Zevens ist. Die Zevens Grundbesitz & Co. KG ist Kommanditistin der Zevens Invest GmbH & Co. KG, deren Komplementär wiederum Bernd Zevens.“ Insgesamt siebenmal taucht in diesem Absatz das Wort Zevens auf, und die Folgerung, dass in allen und hinter allem Bernd Zevens steckt, wird für den Urteilsspruch noch bedeutsam sein.

Die Vorgänge um den Erwerb des Hotels liegen nunmehr mehr als vier Jahre zurück, und sie begannen nach dem Erstkontakt mit Zevens damit, dass die Maklerin Behrens am 20. Juli 2010 telefonisch und per Mail auf das zum Verkauf stehende Objekt Hotel Steinplatte in Waidring hinwies. Der Manager erhielt ein Exposé, in dem sowohl der Kaufpreis in Höhe von sechs Millionen Euro wie auch die darauf fällige Maklerprovision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises benannt wurden. Zwei Tage später meldete sich Behrens telefonisch zurück und teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer Zevens näheres Interesse bestehe. Noch am gleichen Tag übersandte die Maklerin ein Wertgutachten und trat überdies in Kontakt mit dem Insolvenzverwalter, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Dieser wurde auf den 17. August festgelegt, weil die Maklerin zuvor darüber informiert worden war, dass der Klever Unternehmer in dieser Zeit in Tirol sein werde. Am 16. August erhielt Behrens den Entwurf eines Maklervertrags über dieses Objekt, den er noch am gleichen Tag unterschrieb und zurücksandte.

Die Besichtigung fand wie geplant statt, die Herberge gefiel Zevens, und am 31. Januar 2011 erwarb die Zevens Invest GmbH & Co. KG das Objekt für sechs Millionen Euro. Als dann die Maklerin ihre Forderung geltend machte, hieß es plötzlich, dafür gebe es „keine rechtliche Grundlage“. Das Maklerunternehmen sandte eine Rechnung an die Zevens Invest, woraufhin die Rilano Group antwortete, sie habe doch gar keine Immobilie erworben. Zevens Invest hingegen hatte nicht den Vertrag mit dem Makler abgeschlossen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Im Prozess hieß es nun, bereits im Vorfeld habe Zevens abgelehnt, einen Makler zu diesen Konditionen zu beauftragen. „Man hatte sich allenfalls eine Aufwandsentschädigung in noch zu definierender Höhe vorstellen können.“ Nach Gutsherrenart gewissermaßen. Auch sei die Unterschrift von Behrens „als Managing Direktor“ unter dem Maklervertrag nicht wirksam, weil dazu die „Genehmigung des Geschäftsführers Behrens“ gefehlt habe. Zweifelsohne Haarspaltereien, aber wer einmal vor Gericht gestanden hat, weiß, dass es mitunter genau auf solche Unterschiede ankommen kann.

Doch das Landgericht München ließ sich auf dieses Kleinklein gar nicht erst ein und holte mit der Keule aus. Im Urteil heißt es wörtlich: „Der Vertrag ist bereits durch das Telefonat im Frühjahr 2010 zustande gekommen, das [die Maklerin] mit dem damaligen Geschäftsführer […] Zevens führte und in dem dieser Interesse für ihr Angebot, Hotels zum Erwerb anzubieten, zeigte und sie an seinen Mitarbeiter Managing Direktor Behrens verwies.“

Auch Zevens‘ Ansinnen, nur irgendetwas in selbst bestimmter, „angemessener“ Höhe zu zahlen, rief bei der Richterin offenbar nur Kopfschütteln hervor: „Verspricht jemand eine ,angemessene` Provision für Maklerleistung, so geht ein vernünftiger Empfänger unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und Verkehrssitte davon aus, dass es sich um die nach objektiven Maßstäben angemessene Provision handelt und nicht — wie offenbar der Zeuge Zevens und die Beklagtenseite meinen — um eine nach individuellen Maßstäben des Erklärenden ,angemessene` Provision handelt.“ Es klingt kompliziert, bayrisch verkürzt könnte man sagen: eine Watschn für den Klever Geschäftsmann und sein Gebaren.

Dass der Kauf aufgrund des Wirkens der Maklerin zustande kam, stand für das Gericht außer Zweifel: „Unter Berücksichtigung aller Umstände erweist sich der Kauf durch die Zevens Invest GmbH als Ergebnis einer wesentlichen Maklerleistung.“ Der Kaufvertrag sei zwar nicht mit der beklagten Partei (der Rilano Group), sondern mit einer dritten zustande gekommen, aber wirtschaftliche habe das Unternehmen damit „letztlich denselben Erfolg erzielt“. Denn, so das Urteil, „die Käuferin ist eine mit der Beklagten verbundene Gesellschaft, hinter der ebenso [wie] hinter der Beklagten letztlich als einzige natürliche Person und Anteilseigner Bernd Zevens steht. […] Der Kunde kann nicht die Vorteile, die sich aus der Tätigkeit des von ihm beauftragten Maklers ergeben, für sich in Anspruch nehmen, die damit verbundenen Nachteile, d.h. die Zahlung eines Maklerlohns, jedoch ablehnen. […] Im Streitfall liegt die wirtschaftliche Identität durch die dichte gesellschaftliche Verflechtung und insbesondere dadurch vor, dass hinter der auftraggebenden und kaufenden Gesellschaft letztlich als Naturalperson Bernd Zevens steht.“

Soweit das Landgericht München I, 23. Zivilkammer, Az. 23 O 21237/13. Ein Urteil, das man sich merken sollte.

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42 Kommentare

  1. 42

    Hier war ganz klar von Anfang an keine Zahlungsabsicht vorhanden!!!
    Wäre dem so, hätten sie im Vorfeld mit dem Makler
    etwas ausgemacht. Es ist üblich, dass bei solch Kaufsummen die Cortage verhandelbar ist.

    Rechtes Urteil!

     
  2. 41

    Hallo, langweilt ihr euch nicht langsam? Ständig dieses bestätigt werden: Makler=Wucher=Abzocke. Und dann immer die gleiche Empörtheit aus der Kleinfamilienecke mit Eigenheim, der Hort der Ehrlichkeit heuer

     
  3. 40

    @ Bauhelfer

    „Es grüßt das letzte Schüsterken von Kleve!!“

    Wie wahr, wie wahr. fast noch schöner als der Dorfplatz in Reichswalde…

     
  4. 39

    @23 Christian Petrus: obwohl ganz oben von Deutschland wohnend, scharfsinnig alles erkannt.

    @36 dhp: genau, so ist es. Wer über eine Makler ein Objekt mieten oder kauft, muss Provision zahlen. Ob er nun Millionär oder ein einfacher Steuerzahler ist. Aber dass wissen wohl noch nicht alle.

    Benno

     
  5. 38

    37 pd
    Eine Verwechselung ist ausgeschlossen wenn es sich um den gleichen PD handelt der hier über Themen wie
    zum Beispiel die Bebbauungspläne der Stadt Kleve, Flächenabgabe an die Stadt und Belevue Grundstück geschieben hat. Solltest Du derjenige sein, dann ist dir der ehemalige Mitarbeiter der Bank und desen Treiben sehr wohl bekannt. Das mit der Traute kann ich nachvollziehen. RD sollte mal Recherche betreiben. Ob es da wohl noch mehr Stoff gibt. Es grüßt das letzte Schüsterken von Kleve!!

     
  6. 37

    @36. dhp

    die Rechtslage mag eindeutig sein, ändert aber nichts an dem Fakt dass theoretisch ohne Leistung bzw. mit einem einzigen Telefonat, ziemlich viel Kohle abgeholt werden kann. Das so etwas dann gerne als unangemessen zu hoch empfunden wird zeigt, dass in unserer Gesellschaft doch noch nicht alles verloren ist 🙂 Ein hoch auf den Menschenverstand.

    Natürlich gibt es auch das Gegenbeispiel heruntergekommenes Häuschen in der Provinz. In Summe bleibt es zumindest für mich dabei, dass ein guter Teil der Maklertätigkeit (übrigens nicht nur im Immobilienbereich) schlicht überflüssig ist. Mein Erfahrungsschatz ist da allerdings auch relativ groß, vom gut bekannten Nachbarn der über einen Makler das Nachbargrundstück erwirbt bis hin zum Freundeskreis der über einen Makler eine Wohnung beim guten Kumpel anmietet, ist da alles dabei. Zugegeben die, ich nenns mal freundlich „Unerfahrenheit“ der Leute, kann man natürlich nur bedingt dem Vermarkter in die Schuhe schieben.

    Zum Thema „wer die Musik bestellt muss sie bezahlen“. Das sehe ich genauso wie sie, natürlich werden die Kosten für die Vermittlung einer Wohnung in 80% der Fälle weiter direkt vom Mieter getragen werden und in 19% der Fälle halt indirekt vom Mieter. Beim Thema Verkauf hätte der von mir dargestellte Ablauf den hier diskutierten Fall aber durchaus vereinfacht und es passte auch zum Geschrei der Leute.. wenns den bösen Zevens trifft ists in Ordnung aber beim armen Mieterlein..

    aja, und pd .. d wie Dora bitte, danke 🙂

    @35 Bauhelfer

    Ich schimpfe nicht auf DIE Makler sondern auf die Entwicklung die unsere Gesellschaft nimmt. Hin zu immer mehr Verwaltung, immer mehr Kontrolle und einer Geldhörigkeit die erschreckend ist. Geld = Gott.

    Das Thema Immobilienwirtschaft bietet sich da für mich an weil ich da schonmal reinschnuppere.

    Zum persönlichen: den ehemaligen Mitarbeiter der Immobilienabteilung finde ich, obwohl mir nicht wirklich bekannt, durchaus symphatisch. Scheint mir ein Filou im positiven Sinne zu sein. Es geht mir mehr um das entlarvende Bild das von der Bank gezeichnet wird. Ich würde da gerne mehr zu sagen, es fehlt aber an Traute.

    Was mein Einkommen und unseren Betrieb angeht. sie verwechseln mich. falls nicht mich bei gelegenheit mal ansprechen und 2 Tage Zeit mitbringen, ich referiere dann gerne über meine arbeit und die profiteure derselben.

    ups.. ich werde jetzt doch wohl nicht ins jammern verfallen 🙂

     
  7. 36

    @ ps(33)
    Zu einem Anspruch auf Maklerprovision gehört (bei Nachweismaklern):
    – ein Vertrag (auch telefonisch oder konkludent)
    – ein Objektnachweis (Adresse der Immobilie und des Verkäufers werden übermittelt)
    – ein Erfolg (abgeschlossener Kaufvertrag)
    – Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Immbolienkauf

    All dieses scheint der Fall gewesen zu sein und ich bin mir sicher, dass gerade Mom Zevens die Rechtslage kennt und kannnte.

    Ob man die Summe von über 200.000 Euro für Wucher hält oder nicht – 3 Prozent zzgl. MwSt. sind eher am unteren Ende der Courtageskala, da gibt es in anderen Regionen auch 6 Prozent zuzüglich Steuer zu zahlen.

    Wenn man als Makler versucht, ein heruntergekommenes Haus in der Provinz an den Mann zu bringen und mit Exposee-Erstellung, Anzeigen, Besichtigungen etc. vielleicht 2.000 Euro Provision bekommt, dann ist das nicht viel mehr als kostendeckend.

    Wenn man nicht bereit ist, die Courtage zu zahlen, sollte man keinen Kontakt mit einem Makler aufnehmen und keine Immobilie erwerben, die über einen Makler angeboten wird!

    Nein, ich bin kein Maklerfreund, musste mich selber schon mit diesen herumschlagen. Menschen, die durch ehrliche Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten wollen, sind unter den Maklern nach meinen Erfahrungen stark unterrepräsentiert.

    „Eins noch: es freuen sich doch alle wie blöd dass in Zukunft der Vermieter den Makler bezahlen soll. “
    Das stimmt so nicht: Der Auftraggeber (!) soll den Makler bezahlen.
    Glauben Sie denn im Ernst, dass Sie als Mietinteressent demnächst in Großstätdten mit knappem Wohnungsangebot noch eine gut gelegene, begehrte Wohnung besichtigen können, ohne vorher – vielleicht im Treppenhaus vor der Wohnungstür – den Makler zu beauftragen?
    Dieser kann dann ja vielleicht sogar doppelt kassieren, vom Vermieter und vom Mieter, es sind ja zwei Auftraggeber
    da.

     
  8. 35

    33.pd:
    warum so auf die Makler schimpfen PD. Euer Betrieb hat über Jahre hinweg u.a. wegen erfolgreicher
    Maklertätigkeit funktioniert und dir dein Einkommen gesichert.
    Natürlich sind die vermeintlichen Koppelgeschäfte einer, ich vermute mal der Hausbank, nicht in Ordnung.
    Die meisten Unternehmen arbeiten dehalb auch mit mehreren Banken zusammen um nicht abhängig zu sein.
    Das von dir erwähnte Filetstückchen ist bereits bebaut und vermietet. Reichswalde freut sich auf einen
    schön! gestalteten neuen Ortskern. Den hätte wohl seinerzeit natürlich auch gerne Unternehmer Z. bebaut.
    Vermutlich arbeitet deshalb ein ehemaliger Mitarbeiter ( vielleicht der Mit- eigentümer Filetstück ) der Immoabteilung einer Bank nicht mehr in dieser ! Weitere Bauvorhaben sind schon in der Planung.

     
  9. 34

    Ralf Daute hat meinen Respekt für seinen investigativen Beitrag. Ralf ist Journalist und kein Jurist. Insoweit ist die geäußerte Kritik an seinem journalistischen Stil genauso billig wie die teilweise geäußerte Richterschelte. Sich mit Mom Zevens in Kleve anzulegen zeugt von Mut. Immerhin ist Mom Zevens in Kleve bestens vernetzt, in alle Bereiche hinein, wie Wirtschaft, Politik, Verwaltung usw. Im Gegensatz zu einigen Beiträgen hier im Blog kann ich nicht erkennen, dass Ralf Daute mit seinem Beitrag den Unternehmer Zevens diskreditieren will. Daute will informieren, und das ist sein Job.
    Gleichwohl wäre eine Ablichtung des Urteils oder ein Link zu einem Dossier mit dem Urteil im Hinblick auf eine Objektivierung ausgesprochen hilfreich.

    Zum Vorgang selbst:
    Das Zivilverfahren war kein „Geheimverfahren“. Öffentlichkeit war vielleicht nicht von allen Seiten erwünscht, aber auch nicht vermeidbar. Insoweit kann man nur sagen: dumm gelaufen.

    Nachfragen stellen sich natürlich automatisch bei folgenden Punkten:
    (…)
    Wieso schaltete Mom Zevens die Staatsanwaltschaft ein? Wollte er etwa die Staatsanwaltschaft für seine Ziele instrumentalisieren? Wenn ja, dann kann das ein böser Schuss nach hinten werden. Ãœbrigens offenbart dieser Umstand seine wahre Denke über die Staatsanwaltschaft und seine Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht und den Gesetzen, oder?
    Wieso geht ein so gewiefter Unternehmer Mom Zevens überhaupt ein solches Prozessrisiko ein? Kennt er nicht den Konzern kraft einheitlicher Leitung (§15 ff. AktG. insbesondere § 18 AktG. mit Analogien im gesamten Gesellschaftsrecht) Hierbei kann bei offensichtlicher Rechtslage auf die faktische Geschäftsführung abgestellt werden und nicht auf formale juristische Gegebenheiten. Konzernrecht kennt er doch ebenso wie Insolvenzrecht aus den Altlasten Ruwel, Clever Stolz, Neue Mitte Kleve, 1. FC. Kleve etc.. Und als er das wahre Prozessrisiko erkennt, zahlt er schnell und meint damit alles ungeschehen zu machen?
    Wieso fragen heute noch heute die Mitarbeiter von Clever Stolz und viele Klever, wieso Zevens das Grundstück von Unilever vermarkten darf, wo doch die Firma so satt mit hohem Schaden in die Insolvenz „geführt“ wurde?

    Fragen über Fragen. Diese lassen sich noch fortsetzen. Weder Richterschelte noch Druck auf unabhängige Journalisten können solche Fragen unterdrücken, weil sie auch in weiten Kreisen in Kleve diskutiert werden, ob es Mom Zevens und den Seinen nun passt oder nicht.

    Keine Zweifel bestehen allerdings daran, dass Bernd Zevens ein Klever ist und menschliche Qualitäten mehrfach unter Beweis gestellt hat. Damit meine ich nun wirklich nicht eine irgendwie geartete Computerspende.

     
  10. 33

    @8 „…Maklerhonorare werden… gerne als unangemessen zu hoch empfunden….“

    Mit Recht!

    laut rd steht im Urteil ausdrücklich, dass der Vertrag bereits durch dieses erste Telefonat zustande gekommen ist.

    Im Besten Fall für den Makler ruft also am Dienstag der Hotelbesitzer an und beauftragt die Vermarktung und am Mittwoch dann meldet sich Herr Zevens und schwups sind 250.000,–€ verdient?

    Wo hier so viel von Recht und Justiz gesprochen wird, würde man in diesem Fall nicht von Wucher sprechen?

    Jeder Handwerker muss mittlerweile auf den allerletzten Nagel kalkulieren, bei Nachträgen muss man sich nackt machen und es wird bis auf die letzte Nachkommastelle verhandelt, Ausschreibungen unter 25 Seiten Vorbemerkungen gibts überhaupt nicht mehr aber dass ein Makler mit einem Telefonat ohne Leistungsnachweis Millionen verdienen kann freut den Niederrheiner, weil ja mal ein Großer drunter leidet? Alles Lämmer!

    Für Banken ist die ganze Maklerei auch wunderbar… Oma verkauft ihr klein Häuschen und rennt damit natürlich zu Ihrer Sparkasse um die Ecke. Ist das Ganze ein Filetstücken bleibts auch gerne mal im Mitarbeiterkreis der Bank und kommt gar nicht auf den freien Markt. Ralf Daute, was macht da eigentlich die Recherche? Der entprechende Artikel im kleveblog verschwindet so langsam im Nirvana und war doch so interessant. Fragen Sie mal Herrn Zevens, der dürfte auch da bestens Bescheid wissen. Zurück zum Thema, ist das Grundstück nicht ganz so attraktiv gehts vielleicht an einen Bauträger, natürlich verknüpft mit einem verbotenen Koppelgeschäft nach dem Motto „Finanzierung nur wenn Vermarktung auch über uns“ Zack, neben den 5% Zinsen auch noch 3,57% Extrabonus im Sack der Bank.

    Wunderbar, jubeln wir kleinen Leute doch weiter auf dem Weg zur Schlachtbank, immerhin blutet endlich der Zevens auch mal ein wenig, da schmerzt das eigene dasein doch gleich viel weniger… Jippieeehhhh.

    Eins noch: es freuen sich doch alle wie blöd dass in Zukunft der Vermieter den Makler bezahlen soll. Auch da solls ja die Kapitalisten treffen und nicht den kleinen Mann. Warum denn nicht im hier beschriebenen Fall? Es wäre ein ganz einfacher, auch für den totalen Laien verständlicher Vertrag möglich. Verkäufer: ich möchte 6 Mio für die Hütte haben. Kriegst Du es sofort für 6,2 Mio an den Mann gebracht freu dich lieber Makler, schaffst Du es nur für genau 6 Mio erstatte ich dir Betrag X.

    Irgend nen Fazit? Klaro. Es braucht viel mehr Macher und von Maklern, Finanzmaklern und auch ganz ganz vielen Menschen die nach Honorarordnung abrechnen dürfen braucht es viel viel weniger!

     
  11. 32

    Sehr geehrter Herr Grube ,

    nicht zu glauben was Sie da schreiben. Glauben Sie das wirklich?
    Ich schreib normalerweise nicht ins Internet, jetzt geht es aber nicht anders:

    Danke, aber aus Ihrem Schreiben und den nachfolgenden Schreiben ergibt sich jetzt für mich als Ostfriese (Nicht Niederrheiner und auch nicht Bayer) ein klares Bild von der Situation und zu Zevens:

    – Der Prozess ist abgeschlossen und für Z. verloren, es soll schon bezahlt sein.
    Die Argumente der Richterin werden wohl stimmen, sonst hätte es eine Revision gegeben.
    Es soll noch Nicht Alles bezahlt sein, vielleicht geht das Theater ja noch weiter. Schön für uns Zuschauer. Bei der nächsten Verhandlung werden auch ein paar Z-Gegner kommen, – falls Z. nicht den ganzen Gerichtssaal anmietet.

    – Es geht um das ursprüngliche Hotel und nicht wie gerüchteweise kolportiert um das Nachbarhotel.
    Mit dem Fall Haderthauer scheint die Angelegenheit auch Nichts zu tun haben.

    – Die Anzeige und die Anzeigendrohung von. Z. gegen die Maklerin war nicht erfolgreich und deshalb vermutlich auch nicht zutreffend.

    – Ich habe mir jetzt nochmal die Mühe gemacht den letzten Zeitungsartikel aus Papier aus dem Klever zu diesem Thema durchzulesen. Hier fiel mir auf, dass gegen den Hotelmanager der Vorwurf erhoben wurde, falsche Angaben vor Gericht gemacht zu haben. Auch wieder ein Hinweis auf Tricksereien , siehe #30, Benno.

    – Für mich als Ostfriese ergibt sich jetzt doch ein klares Bild über Z.:
    * Wenn Z. für sich erkennt, das was nicht für ihn gut ist, dann kann aus seiner Sicht Alles unternommen werden, was ihm nützt. Der Zweck heiligt die Mittel.
    Auch Mitarbeiter werden eingesetzt, Anzeigen werden angedroht und notfalls auch durchgeführt, auch wenn der angezeigte Hintergrund nicht ganz der Realität entspricht.
    Hier sollte Herr Daute noch nachfassen und es wäre auch interessant, wenn er Z. direkt zu Wort kommen lassen würde. Man will Z. ja Nichts unterstellen.
    Zevens ist ein Mensch, ein Patriarch, der seine eigenen Gesetze und seine eigene Moral hat.
    Wenn er damit durchkommt, dann war das Recht, dann waren die Anderen nicht clever genug. Hauptsache durchgesetzt. Bei schlechtem Gewissen wird gespendet. Ein Hinweis für Z.: Beichten wäre billiger, aber welches Pfarrer würde solche komplexe Themen schon verstehen. Und 1.000 Rosenkränze dauern auch so lang.
    * Seine wirtschaftl. Macht gibt ihm am Niederrhein scheinbar wirkliche Macht, wenn er seine Gunst von anderen abzuziehen droht bzw. keine Aufträge mehr vergibt oder nicht mehr spendet,….
    Daraus entwickelt sich dann ein Vorgehen, – eine Taktik-, die bisher immer erfolgreich war und zur Gewohnheit wird. Speziell, wenn er für sein Vorgehen auch noch Lob erntet!
    – Ich bin mir ziemlich sicher, dass Z. in der vorliegenden Hotelangelegenheit vergessen hatte, dass er kein Heimspiel hat, sondern eine unabhängige Justiz, eine Maklerin als Gegner hat, die Kuschen nicht gewohnt ist und von der niederr. Macht Nichts wusste. Vielleicht sind Bayern auch kampfeslustiger?

    Aus meiner Sicht kann ich feststellen, dass ich das Urteil in Ordnung finde.
    Das vor dem Urteil mit Strafanzeigen operiert wurde, finde ich bedenklich und empfinde dieser Vorgehen sogar strafrechtlich relevant. Dieses Verhalten müsste von Amtswegen als Nötigung verfolgt werden, sobald es den Strafverfolgungsbehörden zu Ohren kommt.
    Kommt es den Strafbehörden zu Ohren oder will so was nicht gehört und gesehen werden?
    Mal sehen, ob es am Niederrhein unerschrockene Staatsanwälte gibt oder ob wieder ein bayrischer Staatsanwalt hier am Niederrein tätig werden muss? Oder wird Alles im Sand verlaufen? Vermutlich das Letztere.

    Vielleicht ist es aber auch so, dass bereits die niederr. Justiz auf Grund einer Z. Klage schon gegen die Maklerin wegen der folgenden Straftaten ermittelt: Majestätsbeleidung und Unterstellung, weil ein Niederrheiner mit Einfluß in Bayern nicht zu einer hohen Geldentschädigung verurteilt werden darf, da ein Niederrh. dies nicht gewohnt ist und sich deshalb auf das Gewohnheitsrecht berufen darf. Und eine bayr. Maklerin hätte dies wissen müssen und hat deshalb vorsätzlich gegen das Zevens-Gewohnheitsrecht verstoßen.

    Christian Petrus

     
  12. 31

    @Benno Es ging um dieses Hotel und kein daneben liegendes. Bei Investitionen in dieser Größenordnung vermutlich man sich in der Regel nicht um eine Hausnummer…

     
  13. 30

    @ 27 „Man muss sich vermutlich nur die Frage stellen, was Z. falsch gemacht hat, dass seine Taktik in Bayern nicht funktioniert hat?“

    Taktik: genau das ist es! Es steht jeden Makler zu, dass er für ein abgeschlossenen Kaufvertrag seine Courtage erhält. Da verstehe ich Ihre Aussage nicht, welche Taktik anzuwenden ist, dieses zu verhindern.
    Ich kann Ihnen die Antwort geben: die Bayern sind halt Couragierter als die Niederrheiner und lassen sich nicht auf der Nase „rumtaktieren“

    „Hier wird wohl der Hase im Pfeffer liegen und darüber wird Nichts geschrieben. Vielleicht hat die Maklerin Z. ein Hotel nachgewiesen, Z. hat aber dann ein danebenliegendes Hotel gekauft.“ Dürfte ich hier Ihrerseits um Beweise bitten. Ihre Aussage bitte genauer recherchieren. Sie spekuliert nur auf Vermutungen.

    Haben Sie sich mal richtig mit dem Kauf von der Margarineunion auseinandergesetzt? Laut Ihrer Aussage nicht hinreichend genug.

    Benno

     
  14. 29

    @ 27 h.v.g

    ihr Artikel hat alle zutiefst beschämt. Bitte, senden sie dem Landgericht München eine Kopie ihres Schreibens, damit
    man sich dort über dieses skandalöse Fehlurteil Gedanken macht.

     
  15. 28

    @Hans von Grube Es handelt sich um ein Endurteil, und Bernd Zevens hat schon gezahlt, allerdings nicht die Zinsen. Im Urteil steht ausdrücklich, dass der Vertrag bereits durch dieses Telefonat zustande gekommen ist. Danach gab es weitere Aktionen (wie zum Beispiel durch von Herrn Behrens unterschriebene Verträge), deren Wirksamkeit aber mit teils absonderlichen Begründungen bestritten worden ist). Auch die waren gültig. Aber selbst wenn nicht, so die Richterin, reicht, gewissermaßen als Rückfallposition, dieses erste Telefonat. Ist halt Justiz. Dass ich nicht ausgewogen berichtet habe, ist natürlich Quatsch. Die Strafanzeige endete mit einer Einstellung des Verfahrens. Im Text habe ich das Urteil referiert, und wenn es darin entlastende Passagen für Bernd Zevens gegeben hätte, gäbe es keinen Grund, sie nicht zu veröffentlichen. Allein: Es gab sie nicht.

     
  16. 27

    Liebe Bloggleser und Bloggschreiber,

    der Bericht scheint doch durch den Verfasser doch etwas eingefärbt zu sein und die Kommentare zeigen, dass Z. polarisiert.
    Aber Z. scheint in der Provisionssache Recht zu haben, auch wenn das erste Urteil leider falsch ausgefallen ist.

    Eine ausgewogene Sichtweise aus Z. Sicht ist in dem Artikel nicht zu erkennen.
    Aber, man muss genauer lesen, es steht ja im Artikel!

    Mir scheint, dass Z. nicht wegen des ersten Anrufs verurteilt worden zu sein, sondern dadurch, dass er und sein sein Manager am 16.August einen Vertrag zu dem Hotel unterschrieben hatten.
    Jedoch muss da noch was Anderes vorgefallen sein bzw. es kommt auf den Inhalt des Vertrages an, denn sonst hätte Z. keine Anzeige gegen die Maklerin erstattet. Hier wird wohl der Hase im Pfeffer liegen und darüber wird Nichts geschrieben. Vielleicht hat die Maklerin Z. ein Hotel nachgewiesen, Z. hat aber dann ein danebenliegendes Hotel gekauft. Und jetzt will die Maklerin einen Haufen Geld, weil er nur durch Zufall auf das andere danebenliegende Hotel gestoßen war.
    Und weil die Maklerin aus Bayern kommt, hat diese mehr Recht als ein erfolgreicher Unternehmer aus Kleve: Auch wenn Z. dann ein anderes Hotel kauft! Typische Neiddiskussion!

    In Bayern ist es ja inzwischen so, dass eine Ministerin Haderthauer mit ihrem Mann dafür sorgt, dass Strafgefangene in ihrer Freizeit Modellautos basteln dürfen und sogar mit der Ministerin ausgehen dürfen und so resozzialisert werden. Die Strafgefangenen werden sogar auf diesem Weg wieder an geringe Mengen Alkohol gewöhnt. Sowas sieht der normale Strafvollzug nicht vor.
    Und dann muss so eine Ministerin dann gehen und kein bayer. Gericht schützt sie. . Da sieht man doch, was in Bayern Alles passieren kann. Bayern hat nicht nur schöne Berge und Seen!

    Es wäre schön, wenn der Artikel ausgewogen wäre.

    Mir fehlt:
    – Gibt es eine Revision?
    – Darstellung der Sache aus Sicht Z.?, wurde Z. schon vom Verfasser befragt?
    – Was war der Inhalt der erstatteten Anzeigen und wie gingen die aus? Wurde die Maklerin verurteilt? Geldstrafe oder Gefängnis? Erfolgte die Anzeige in Bayern? Wenn ja, warum wurde die Anzeige niedergeschlagen?
    Wenn Z. nur angezeigt hätte, dass er eine Provision zahlen muss, dann wäre dies ja eine Nötigung und so ein primitives Verhalten bzw. Vorgehen würde ein so erfolgreicher Unternehmer wohl nicht an den Tag legen!

    Also bitte Alles auf den Tisch! Was war da der wirkliche Hintergrund?

    Meine Meinung zu Z. und diesem Vorgang:
    Z. ist ja nur erfolgreich geworden, weil er zupackt, seine Chancen nutzt (siehe Cleverstolz),
    er zaudert und
    zögert nicht,
    er ist ein Zupacker, deshalb das Z zu Beginn seines Namens: Z. der erfolgreiche Zupacker in allen Lebenslagen!!

    Solche Männer wie Z. braucht NRW und der Niederrhein und wenn eine bayr. Maklerin durch einen erfolgreichen Unternehmer ausgebremst wird, was soll da schlimm dran sein. Soviel Geld für eine Vermittlung?
    Da kann man schon verstehen, dass Z. alle Register seines Könnens einsetzt.
    Das hat Z. ja so erfolgreich gemacht.
    Am Niederrhein hätte es wohl funktioniert!
    Man muss sich vermutlich nur die Frage stellen, was Z. falsch gemacht hat, dass seine Taktik in Bayern nicht funktioniert hat?
    Dadurch, dass Z. seine Tätigkeit höher einschätzt als die der Maklerin, ist in Ordnung.
    Er hat ja jetzt die Verantwortung für das Hotel und die Maklerin sonnt sich im Süden!

    Ja, dagegen muss Z. sich wehren! Und Gott sei Dank hat er sich gewehrt! Hoffentlich auch bald erfolgreich.

    Im Fernseher sind ja auch immer die Makler die Bösen. Da muss was dran sein und Z. weiß das und deswegen hat er wohl recht!
    Also mein Verständnis und meine Unterstützung für Z. und seinen Mitstreiter und Manager Behrens!

    Bitte um Recherche wann die Revisionsverhandlung am Niederrhein stattfindet, ich werde da sein und Z. die Daumen drücken.

    Also lieber Redakteur: Bitte nachrecherchieren und ausgewogen sein!

    Der Niederrhein und MOM müssen zusammenhalten! Das nächste Spiel am Niederrhein wird dann ein Heimspiel für Z. sein!

    es grüsst Ihr Hans von Grube

     
  17. 26

    Wie man in Kleve hört beträgt die Strafe für die Maßabweichungen des Hotels 130 in Kleve bei einem Vielfachen der Investitionssumme nicht einmal ein Zehntel der Summe, welche Herr Zevens nun an die Maklerin zahlen muss.
    @Tobias G
    Ich kenne in Kleve viele, die Mom viel bis alles verdanken.
    Aber ich kenne auch einige, welche der Auffassung sind, dass ihnen nicht alles (die Mehrarbeit) bezahlt wurde, was ihnen zusteht.
    Zuletzt auch beim Hotelneubau.
    Mit Blick auf die wirtschaftliche Abhängigkeit machen diese eine Faust in der Tasche.
    Ähnliches Verhalten wie Mom zeigen auch andere große Auftraggeber in Kleve.
    Es geht dabei um Ausschreibungstricks, welche nur gewiefte Unternehmer beherrschen.
    Insgesamt zählen diese wie Mom dennoch zu den fairsten Unternehmerpersönlichkeiten in Kleve.

    Am allerwenigsten gewachsen ist diesen Unternehme(r)n unsere liebe Stadtverwaltung.

     
  18. 25

    (…) Es ist niemandem damit geholfen, dass man ständig Verständnis zeigt, und (derartige Versuche der) Geldmaximierung für ‚irgendwie‘ tolerabel hält

     
  19. 24

    Vermutlich werden die ehemaligen Mitarbeiter von Cleverstolz eine spontane Hutsammlung machen

     
  20. 23

    @19 Max H. Blank
    Dem Bericht zu Folge wurde von einem Mitarbeiter der Zevens Gruppe ein Maklervertrag unterschrieben.
    Das im nachhinein nicht die GmbH Hülle, die den Vertrag unterschrieben hat, auch den Kauf getätigt hat,mag ja
    kaufmännisch formal richtig sein,da aber immer wieder als Entscheidungsträger aller GmbH Hüllen eine einzige Person in den Vordergrund trat,dürfte es in einem Revisionsverfahren schwer werden dieses Urteil zu kippen.
    Die Risiko Streuung in Form von Betriebsgesellschaften, Vertriebsgesellschaften in Verbindung mit Vermögens und Verwaltungsgesellschaften denen in der Regel Grund und Gebäude gehören, ist bei vielen schon gängige Praxis.Beim Kauf des Betriebes an der van den Bergh Straße wurde das ganze auch gleich aufgeteilt in eine
    Clever Stolz Betriebs GmbH und in eine Grund und Boden Gesellschaft wobei bei beiden Firmen der Gesellschafter gleich blieb.Für einen Auftragnehmer ist es daher wichtig schon im Vorfeld zu klären,wie steht die auftraggebende GmbH Hülle als Einzel GmbH finanziell dar. Wer eine Kreditausfallversicherung hat, für den
    übernimmt die Prüfung des Auftraggebers der Versicherer.

     
  21. 22

    @19. Max H. Blank

    Ich habe zwar kein Boot…….. aber ich gebe zu, Sie haben sehr gut analysiert! 🙂

     
  22. 21

    @ 19, MHB,

    vielleicht mache ich es mir zu einfach, aus meiner Sicht war es jedoch Z. von Anfang nicht unbekannt, dass sich das
    zu verkaufende Objekt >fest< in Maklerhand befand, deine Ausführungen würdigen diesen Tatbestand nicht ausreichend.

    Das weitere Vorgehen von Z. diente ausschließlich dem Wunsch, keine Maklerprovision zu zahlen.

    Am Niederrhein gibt es hierzu noch immer einen alten Spruch der da heißt: van min Geld, piss je keen Löckskes
    in de Grond. (dieser Spruch hat auch auf Englisch einen guten Klang, ich wünsche mir aber ein allgemeines
    Verstehen).

     
  23. 20

    @19 Max H. Blank

    Uns allen sind die einzelnen Sachvorträge der Parteien anlässlich des Verfahrens nicht bekannt. Nur aus ihnen kann letztlich ein jeweiliger Rückschluss zu der Sicht der Dinge der Parteien gebildet werden – so wie es schließlich das Gericht unter Würdigung rechtlicher Aspekte auch getan hat.

    Insofern sollte es uns allen fern liegen, die Reputation der hier in Rede stehenden Person, als auch seiner Gesellschaften in Frage zu stellen. Es handelt sich bei dem Urteil um einen Fall, der zunächst als Einzelfall zu sehen ist. Wir alle werden sicherlich das eine oder andere Mal einen Vorgang bzw. Sachverhalt in unserem Leben rechtlich anders gewürdigt haben, als unser Gegenüber.

     
  24. 19

    Vielleicht konzentrieren wir uns wieder auf das Urteil an sich. Wir haben hier also laut Darstellung im Beitrag einen Vertrag über eine nicht geringe Geldsumme, der über das Telefon – ausdrücklich – abgeschlossen wurde? Die Richterin stellt hier den Zeitpunkt einer Angebotsanfrage, vielleicht gar dem ersten Telefonat zwischen Klärgerin und Herrn Z., mit einem Vertragsabschluss, zudem über eine nicht unerhebliche Geldsumme, gleich? Das fände ich persönlich bemerkenswert kurzsichtig!

    Es wirkt lustlos, wenn man das Gesellschaftsrecht ausblendet und einzig die Tatsache, dass hier der Herr Z. in mehreren Gesellschaften eine erhebliches Mitspracherecht hat, zum Anlass nimmt, den Herrn Z. quasi Dingfest zu machen. Dann auch noch zu formulieren, dass ein sog. wirtschaftliches Ergebnis letztendlich für alle Gesellschaften (oder Person) gleich ist, ist tatsächlich grober Unfug! Es geht hier nicht um ein paar Stücke Zucker.

    Was bitte ist ein Managing Direktor? Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt dieses Wortgemisch so hoffentlich nicht. Man kennt wohl eher Geschäftsführer oder einen Prokuristen. Mir schwant, dass Herr Z. selbst bei Besuch der Immobilie in Tirol nicht ausreichend zur Kommunikation im Vorfeld dieses Besuches unterrichtet war. Daraus leite ich das Angebot ab, eine angemessene Summe in der eher missverständlichen Situation anzubieten. Vielleicht hat Herr Z. hier sehr fair handeln wollen – also die Situation durchaus richtig erkannt, aber auch erkannt das die Klärgerin entgegen dem nun vermutlich gültigen Recht (schon rechtsgültig?) eine gewisse kaufm. Sorgfalt in Aussicht auf einen großen Geschäftsabschluss nicht eingehalten hat? Zumindest den Besuchstermin hätte man sich ja vom Geschäftsführer kurz per Fax mit Unterschrift bestätigen lassen können. Zeit war wohl genug. Erneut: Kein Zucker.

    Ich war in den letzten Tagen auf einer Yachtmesse in Südeuropa. Die Einladung dazu kam inkl. der Anreise und Hotel von einem Makler im Thema Yachten. Wenn es nach der Richterin ginge, würde ich wohl besser darauf verzichten, mir igendwann ausgerechnet auf direktem Weg eine der Yachten zu kaufen, die mir der Makler (aufwendig) schmackhaft machen wollte? Auf der Messe habe ich kurz vor Ende der Besichtigungen entdeckt, dass ein Yachthersteller das gleiche Bürohochhaus wie eines der meinen Unternehmen nutzt. Die kurzen Wege würde ich dann bei Kauf bevorzugen wollen. Klar, oder?. Hilfe, was soll ich jetzt machen? Ein Klagerisiko eingehen und beim Hersteller direkt zuschlagen? Ablehnen wird der sicher so wenig wie der Insolvenzverwalter. Vielleicht ist einer Richterin, die ihr Geld nicht am Markt verdienen muss, auch das nicht so ganz klar. „Treu und Glauben” ist etwas für die „Geschichtsbücher”, finde ich. Ich würde selbst denen wenig trauen, die Gesetze auf den Weg bringen, denn oft ist viel Lobbyismus dahinter. Gut, die Richterin macht ihren Job. Sehr schön! Komme was wolle, oder Fr. Richterin?

    So sympathisch das Urteil für einige User offenbar ist. Ich finde es ist „historisch” – solches Recht. Da liegt, auch mit Blick auf Bearbeitungszeiten und Kosten, ein gewaltiges Problem. Aber macht nur weiter so. Ich habe schon ein Boot.

     
  25. 18

    @Tobias G. Die beanstandete Formulierung ist von mir nicht als Todesdrohung o. Ä. verstanden worden, sondern als Lebensweisheit im Sinne von „Vor Gott sind wir alle nur arme kleine Sünder“, und dagegen ist nichts zu sagen.

     
  26. 17

    @12 Benno: „Und da sollte sich sich Herr Zevens, der gerne als Wohltäter von Kleve tituliert wird, sich auch als Solcher benehmen“ sehen Sie Benno, da stimmt schon was nicht! Warum soll sich Herr Zevens denn so benehmen, wie er tituliert wird? Dann müssten sich aber einige ganz anders benehmen. Warum Herr Zevens als „Wohltäter“ tituliert wird, erschließt sich mir nicht. Natürlich hat er schon einige mildtätige Zuwendungen gemacht – sehr lobenswert – aber eines sehe ich: Herr Zevens legt m.E. überhaupt keinen Wert darauf als „Wohltäter“ tituliert zu werden, offenbar mag er dieses ganze „Tamtam“ nicht, legt eigentlich sehr wenig Wert auf irgendeine Publizität. Wir kennen ja viele andere Klever, bei denen das offenbar anders ist! Die rennen bei jeder Gelegenheit vor die Linse. Egal worum es geht, aber auf jeden Fall grinsend mit auf das Foto. Wenn natürlich, daran ist der Moderator dieses Blog´s nicht unbeteiligt, jeder mit seinem Handy seinen PKW fotografiert, weil er ihn, wie viele Menschen, mal kurz im Parkverbot abgestellt hat, dann kommt Publizität. Das ist dann Neid, nichts anderes. Unter Umständen weil er nun mal ein sehr schönes, besonderes Auto fährt. Allerdings auch nicht jedes Jahr ein neues, der jetzige, dürfte mittlerweile weniger Wert sein, als ein neuer Opel Astra.
    Ich kenne Herrn Zevens. Ich bin nicht sein bester Freund, ich treffe mich nicht jede Woche auf ein Bier mit ihm, aber ich kenne ihn. Und ich kenne viele andere Menschen, die mit ihm Geschäfte machen. Eines kann ich sagen: Weder mir, noch irgendeinem meiner Bekannten, ist der Mann bzw. sein Unternehmen, je einen Cent schuldig geblieben. „Leben und leben lassen“, so kenne ich ihn. Und ich gehe bei dieser o.g. Geschichte mal davon aus, dass hier wieder mal nicht vollumfänglich alles wiedergegeben ist. Das ist normal – passiert auch bei renommierten Verlagen. Sonst passt es nicht so schön. Ansonsten hätte es wohl auch keinen Grund für Strafanzeigen seitens der Rilano Gruppe / Zevens (das sind – meiner Meinung nach – übrigens zwei Paar Schuhe) gegen den Makler gegeben!? Nun, dazu fehlt mir das Wissen. Aber ich genieße solche Schilderungen mit äußerster Vorsicht. Herr Zevens ist kanz sicher niemand, der die Musik nicht bezahlt, die er bestellt. Mir wäre das völlig neu! Das Gegenteil ist der Fall, ich kenne viele, die verdanken ihm was!
    @14: „seinem Grabstein“ = geschmacklos! – rd, sowas sollte auf jeden Fall unter „nur etwas schärfer durchgezogen“ fallen!

     
  27. 16

    Hallo Benno,mein Leben hat leider nie zugelassen eine rosarote Brille zu tragen,vielleicht hätte ich sie bei Zeiten gerne gehabt…..aber was solls.

     
  28. 15

    @Aha Ist nicht neu. Wird evtl. nur etwas schärfer durchgezogen. Die Zahl der anonymen Kommentare ist ohnehin stark gesunken.

     
  29. 14

    Wird alles auf seinem Grabstein aufgelistet – vielleicht hat der Kunde vom Museum das mal vom Voss rendern zu lassen

     
  30. 12

    @ 10 Günter Hoffmann: Wenn ich ein Gebäude über einen Makler erwerbe, weiß ich schon vorher was er mir kostet. So einfach ist das. Und da sollte sich sich Herr Zevens, der gerne als Wohltäter von Kleve tituliert wird, sich auch als Solcher benehmen.

    Wäre es Ihm aus Versehen durchgegangen, hätte der Streit bestimmt nicht 3 Jahre gedauert.

    Ich möchte nicht seine guten Taten schmälern, aber er ist schon mal während der Bauzeit mit seinem Hotel 130 negativ nach Gutsherrenart aufgefallen, sorry.

    Also bitte Rosa Brille ausziehen 🙂

    Benno

     
  31. 11

    @Günter Hoffmann Naja, das sehe ich etwas anders. Einzig Kommentare, die auf den (zumindest scheinbaren) Widerspruch zwischen heimatverbundenem Gutmenschentum (z.B. Computer für die Schulen) und einem zumindest in diesem Fall eindeutig trickserischen Geschäftsgebaren hinweisen, habe ich zugelassen. Alles andere (wenn anonym): Orkus.

     
  32. 10

    Haa,..da sind sie ja wieder, die Neider, die missgünstigen und schadenfrohen,weltoffenen und toleranten Klever von christlichem Blute. Da kann man sich über den Mann , vorsichtshalber, wenn möglich anonym, so richtig auskotzen…… ich habe da, wenn ich manchen Kommentar lese ,tatsächlich plötzlich, ein ähnliches Gefühl.(Ich bedanke mich schon allerherzlichst für evtl. Reaktionen.)

     
  33. 8

    Ich kenne das Problem nur zu gut. Maklerhonorare werden – wie bei die mich u.a. betreffenden Architekten- und Planerhonorare – gerne als unangemessen zu hoch empfunden.

    Der Kommentar Nr. 2 von Lohengräm zeigt dies sehr deutlich.

    Das Thema geht indes sogar noch weiter: Gerade bei Architekten- und Planerhonoraren wird immer mal wieder darüber gestritten, ob es sich bei einem ersten Entwurf um eine nicht honorarfähige Akquisitionsleistung oder um eine honorarfähige Arbeit handelt. Die Gerichte haben sich bereits mehrfach damit beschäftigt. Auch ich habe mich in der Vergangenheit wiederholt erfolgreich dagegen zur Wehr setzen können, sofern die Kunden durch ihr (unbewusstes) Zutun konkludent einen Vertrag zustandekommen ließen. Solches Zutun war beispielsweise, meine Hausentwürfe schließlich für den Bau ohne mein Einverständnis zu verwerten (also ein Kollege hat den Entwurf abgekupfert und den Bauantrag eingereicht – vermutlich weil er ein billigeres Honorar verlangt hatte), sie für Vermarktungszwecke in ihren Publikationen zu veröffentlichen etc.

    Von daher kann ich nur bestätigen: „Zweifelsohne Haarspaltereien, aber wer einmal vor Gericht gestanden hat, weiß, dass es mitunter genau auf solche Unterschiede ankommen kann. „

     
  34. 6

    Schon irgendwie eigenartig,da unterschreibt ein im juristischen Sinne Vollkaufmann einen Vertrag,über dessen
    Auswirkungen bzw. Pflichten man sich hinterher erstaunt gibt.
    Ein cleverer Verhandlungspartner hätte die Höhe der Provision, erst recht bei dieser Kaufsumme im Vorfeld verbindlich ausgehandelt.
    Das die Uhren in München anders laufen als in Kleve,nach dem Motto“ Du willst doch auch noch Folgeaufträge haben“,dürfte jetzt angekommen sein.

     
  35. 4

    Na, sind alle noch vom „Wohltäter Zevens“ überzeugt? Wo bleiben die, die schreiben werden, „welche Ungerechtigkeit unserem Herrn Zevens“ widerfahren ist? (…)

    Benno

     
  36. 3

    Da sind einige Kunden immer wieder sehr kreativ, um sich aus ihrer Zahlungspflicht heraus zu stehlen. Der volkswirtschaftliche Schaden dürfte immens sein. Gut, daß die Zivilgerichte hier entsprechend Recht sprechen.

    „Der Kunde kann nicht die Vorteile, die sich aus der Tätigkeit des von ihm beauftragten Maklers ergeben, für sich in Anspruch nehmen, die damit verbundenen Nachteile … jedoch ablehnen.“

     
  37. 2

    6 Mios, hat der die in der Schatulle oder wer bezahlt den Preis (über Kredit) letzendlich? Voba oder Spasskasse?

    Immobilienhai lohnt sich offensichtlich aber immer noch: 200.000 Euro für ne Mail. Geil.
    Ich glaube, ich habe den falschen Beruf.

    Eigentlich fehlt son Studienfach noch an den Klotz’schen Höfen:

    Real Estate Marketing and Communications under special Berücksichtigung von Enviroment and Bionics Healthcare and trendy Hotel Science….

    🙂

     
  38. 1

    Da schimpfe mir noch einer auf Bayern und die bayerische Justiz … 😉

    So viel bayerischen / deutschen Rechtsstaat wünscht man sich noch viel öfter … 😉