Nicht abgenommen, Pfusch bei Installationen, keine Fluchtwege: Stadt räumt Neubau-Wohnungen an der Grabenstr., Mieter in Haus Maternus einquartiert

Die Feuerwehr ist an Ort und Stelle

(Aktualisiert) Was ist denn da los? Ein Vermieter hat in die derzeit im Bau befindlichen Häuser an der Grabenstraße und an der Bahnhofstraße Mieter einziehen lassen, ohne dass die Gebäude vorher behördlich abgenommen wurden. Jetzt erhielt die Stadt einen Hinweis und stellte heute bei einer Ortsbesichtigung massive Mängel fest: fehlende Rettungswege, unsachgemäße Installationen von Gas- und Elektroleitungen. Folge: Die Mieter müssen sofort raus, der Eigentümer hat für Ersatz zu sorgen. Am Abend sprang die Stadt im Beisein des Hausbesitzers in die Bresche und ließ die Bewohner gegen !8:30 Uhr ein paar Habseligkeiten zusammenpacken und vorläufig im seit Anfang des Jahres leerstehenden Altenheim Haus Maternus in der Oberstadt unterbringen. Die Kosten wird der Vermieter aufbringen müssen. Ein Anwohner kommentierte die Zustände auf Facebook wie folgt: „Ein Witz ist das dort. Es funktioniert kein Licht im Treppenhaus. Die Aufzüge noch nicht in Betrieb. Es wird sich mehr um den Außenbereich als um das Innere gekümmert.“ 

Gegen 21 Uhr erschienen noch die Vermieter eines Hauses, ein Ehepaar aus Düsseldorf, an der Grabenstraße und standen den Bewohnern Rede und Antwort. Sie waren selbst perplex, entschuldigten sich für die Unannehmlichkeiten und boten den Mietern an, sich auf ihre Kosten im Hotel Rilano einzuquartieren. Der Mann erklärte den Mietern, er habe eine Mail des Architekten vorliegen, in der ihm bescheinigt worden sei, dass die Gebäude bezogen werden können. 

Das Gebäude selbst ist Teil des Großprojekts Grabenstraßen und soll als Ganzes an einen Investor H. verkauft worden sein. Warum der neue Besitzer auf die Idee kam, trotz fehlender Abnahme und offensichtlicher Mängel Mieter einziehen zu lassen, bleibt zunächst unklar (siehe dazu auch Kommentar von pd). Ausweislich der Firmenschilder an Installationen vor dem Haus war für die Elektroinstallationen ein bekannter hiesiger Betrieb zuständig – wie es sein kann, dass dem Unternehmen unsachgemäße Installationen vorgeworfen werden, ist ein weiteres Rätsel. Und schließlich stellt sich die Frage, wie es um die benachbarten Gebäude bestellt ist.

Hier die Mitteilung der Stadt Kleve im Wortlaut:

Die Stadt Kleve hat festgestellt, dass die derzeit im Bau befindlichen Wohngebäude auf der Graben- und auf der Bahnhofstraße ohne vorherige Bauabnahme bezogen wurden. Die erforderliche Fertigstellungsanzeige ist unterblieben. Eine Bauabnahme konnte daher nicht durchgeführt werden. Aufgrund eines eingegangenen Hinweises wurde am heutigen Tage eine Ortsbesichtigung durchgeführt, bei der massive brandschutztechnische Mängel festgestellt wurden. Hiervon betroffen sind u.a. Rettungswege und unsachgemäß verlegte Gas- und Elektroleitungen. Daher muss die Benutzung unmittelbar untersagt werden. 

Die Eigentümer und Bewohnerinnen und Bewohner wurden unverzüglich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kleve informiert und beraten. Ein Bezug der Wohnungen ist erst nach Behebung der festgestellten Mängel möglich. Der Vermieter ist als Verursacher in der Pflicht, den Bewohnerinnern und Bewohnern einen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird sich die Stadt Kleve um eine Unterbringung kümmern. Die Kosten hierfür sind vom Vermieter zu tragen. 

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17 Kommentare

  1. 17

    Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Es ist wirklich ärgerlich, dass die erforderliche Fertigstellungsanzeige unterblieben ist. Es ist klar, das eine Bauabnahme daher nicht durchgeführt werden konnte. Wir sind auch gerade beim Planen bzw. Bauen unseres zukünftigen Eigenheims. So etwas möchten wir natürlich vermeiden und uns nun rechtzeitig ein Architekturbüro für eine Fertigstellungsanzeige in Stockerau suchen.

     
  2. 16

    In der RP von Donnerstag stellt Marc Cattelaens die Frage,
    https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/geraeumte-haeuser-in-kleve-bleiben-gesperrt_aid-46104215
    ob der Vermieter auch die Kosten für die ganze Evakuierungsaktion mit 14 Einsatzkräften bezahlen muss.
    Diese Frage hat er hoffentlich nur hypothetisch gestellt, denn wie wil man einem Bürger erklären, dass er für einen Bussgeldbescheid für z.B. zu schnellem Fahrens noch zusätzlich für die Kosten der Erstellung diesen Bescheids zur Kasse gebeten wird, während bei einer solchen Aktion die Kosten auf die Allgemeinheit abgewendet werden ?
    Klar habe ich mit dem Vermieter (mehr aber mit den Mietern) Mitleid, der Mann ist mit Sicherheit nicht gut beraten gewesen, aber so wie die Mängel in der gesamten Presse beschrieben werden, hätte er auch mit blossen Laienverstand erkennen müssen, dass der Komplex nicht wirklich bewohnbar war, und dafür hat er die gesamten Konsequenzen zu tragen, also auch Personalkosten der Ämter, Feuerwehr u.s.w. .

     
  3. 15

    @14 pd: Ob eine verzögerte Bauzustandsbesichtigung am guten Ruf eines Architekten, Bauherren, Projektentwickler, Investor, GU oder GÃœ liegt, vermag ich nicht zu spekulieren bzw zu mutmaßen. Ich für meinen Teil darf mit Stolz berichten, dass es bei mir noch nie zu nennenswerten Verzögerungen kam. Auch mussten ebenso bei mir zu keiner Zeit Wohnungen etc geräumt werden. Es kam lediglich selten vor, dass ich mit der Fertigstellungsanzeige nicht gleich alle Fachunternehmerbescheinigungen vorlegen konnte, weil sie von den beauftragen Fachunternehmern nicht rechtzeitig vorgelegt wurden. Das hatte allerdings noch nie zu nennenswerten Komplikationen geführt.

    Wenn aber zum Zeitpunkt eines Bezug eines mehrzügigen Mehrfamilienhaus noch kein Treppengeländer montiert ist, dann ist das gefährlich und hindert die faktische Bezugsfertigkeit von Wohnungen. Wenn dann auch die RWA (Rauchwärmeabzugsablage) in einem Treppenhaus zum Zeitpunkt des Bezugs der Wohnungen nicht funktionsfähig angeschlossen ist, dann ist das ein Verstoß gegen die Brandschutzvorschriften mit den selben Rechtsfolgen. Was jedoch im Einzelnen in Kleve vorlag, das weiß ich nicht. Meine Beispiele waren nur exemplarisch gemeint

     
  4. 14

    @13

    Ich selbst habe es mehrfach erlebt, dass die Zustandsbesichtigung nach erfolgter Mitteilung teils erheblich verspätet durchgeführt wurde. Bei uns musste aber von 1980 bis heute auch noch keine Wohnung geräumt werden, ich behaupte jetzt einfach mal, es liegt am guten Ruf, dass man sich manchmal Zeit lässt nach dem Motto wird wie immer alles in Ordnung sein 🙂

    @12

    Mein Punkt war, dass dem Bauherren durchaus Schaden entsteht wenn die Begehung verspätet erfolgt und er deswegen bspw nicht vermieten kann. Mängelfreie Ausführung vorausgesetzt ist das Verschulden dann eindeutig durch die Behörde (Verzug) verursacht. Wer haftet? Ich bin aber wie Du in @2 der Meinung, das man nach rechtzeitiger Anzeige und 1 Woche Wartezeit die Wohnungen nutzen dürfte. Nur sicher bin ich mir nicht.

    Ich frag da bei Gelegenheit mal bei Stadt und dem Juristen meines Vertrauens nach.

     
  5. 13

    @pd: Die Frage nach möglichen Rechtsfolgen durch eine „verspätete“ Bauzustandsbesichtigung durch die Bauordnungsbehörde sollte durch Rechtsanwälte resp. „Baurechtlern“ beantwortet werden. Ich selbst habe eine solche Verspätung in meiner beruflichen Laufbahn noch nicht erlebt. Lediglich „verspätet“ erteilte Genehmigungen. .

     
  6. 12

    @9 pd
    Fertigmeldung heißt, die Gewerke sind ordnungsgemäß entsprechend der Baugenehmigung und den geltenden
    Regelwerken ausgeführt worden.Dem Bauherrn kann durch eine evtl. spätere Bauzustandsbesichtigung seitens der Behörde kein Schaden zugeführt werden,da für die ordnungsgemäße Ausführung die Behörde nicht verantwortlich ist, sondern die Bauleitung und die einzelnen ausführenden Firmen.
    Wenn ein Handwerker abweichend vom Regelwerk, auf Veranlassung der Bauleitung Arbeiten ausführen soll, hat er schon im eigenen Interesse,seine Bedenken schriftlich der Bauleitung mitzuteilen,um im Schadensfalle nicht Regreßpflichtig zu werden.
    Wer sich als Handwerker so verhält, kann schon mal später den ein oder anderen Auftrag nicht bekommen,
    schraubt dafür aber seine Haftpflicht Prämien nicht in die Höhe,nur um der guten Kontaktpflege willen.

     
  7. 10

    Update der Stadt Kleve:

    An die Redaktionen

    Situation an der Bahnhofstraße/Grabenstraße

    Gestern Abend haben die Mieter der Wohngebäude auf der Graben- und der Bahnhofstraße ihre Wohnungen verlassen. Die Stadt Kleve hatte festgestellt, dass die Häuser ohne vorherige Bauabnahme bezogen wurden. Aufgrund eines Hinweises wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt und massive brandschutztechnische Mängel festgestellt. Hiervon betroffen sind u.a. Rettungswege und unsachgemäße Gas- und Elektroleitungen. Aufgrund der Gefährdung musste die Nutzung unmittelbar untersagt werden.

    14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kleve haben die Bewohnerinnen und Bewohner informiert und beraten. Es handelt sich um 28 Wohnungen, die fast alle bereits bezogen waren. Die Mieter in den jeweils 1-2 Erwachsenenpersonenhaushalten haben private Unterbringungsmöglichkeiten gefunden. Zwei Personen hat die Stadt Kleve untergebracht. Die Eigentümer stehen mit den Mietern und der Verwaltung in Kontakt und werden schnellstmöglich die Mängel beheben, damit die Abnahme erfolgen kann und die Häuser wieder bewohnt werden dürfen.

    Die Mieter haben bei dringendem Bedarf nach Rücksprache und in Begleitung eines Mitarbeiters des Fachbereichs Planen und Bauen die Möglichkeit, die Wohnungen zu betreten.

     
  8. 9

    @ 2 Der Laie @ 5 HP.Lecker

    Vielen Dank für die Antworten aber ich habe mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Natürlich muss von Amts wegen geräumt werden wenn unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, das ist selbstverständlich. Was das Leben da so unmittelbar bedroht hat weiß ich nicht konkret sondern nur allgemein aus der Zeitung aber die Aufsichtsbehörde hat, soweit man das nach den veröffentlichten Informationen sagen kann, nichts falsch gemacht.

    Ich wollte auf die Pressemitteilung der Stadt hinaus, es ist nämlich auch meiner Meinung nach so, wie HP. Lecker in Kommentar 5 schreibt. Die Behörde führt eben gerade keine Bauabnahme durch sondern besichtigt nur. Das wird auch ganz bewußt so gemacht, denn eine Abnahme löst Verpflichtungen aus, würde die Behörde etwas übersehen und dann etwas passieren tauchen Haftungsfragen auf, denen man mit der reinen Zustandsbesichtigung aus dem Weg geht.
    Das ist prinzipiell völlig in Ordnung, denn mit Bauherr / ausführende Unternehmer / Bauleiter / Architekt sind eigentlich genug Verantwortliche in der Haftung/Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen. Das kann der Staat natürlich durch eine akribische eigene Bauabnahme (diese findet eigentlich zwischen Bauherren bzw. dessen fachlichen Vertreter und den ausführenden Firmen statt) nochmals überprüfen aber das ist bisher nicht vorgesehen und aus Kosten- und Personalgründen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das eingeführt wird.

    Wenn die Stadt das in einer Pressemitteilung aber anders formuliert und wiederholt von einer Bauabnahme spricht und von Regressansprüchen die geltend gemacht werden etc. dann stellen sich für mich zukünftig Fragen.

    Wenn ich die vollständige Fertigstellung rechtzeitig angezeigt habe, ab wann darf die Wohnung dann bezogen werden, nach 1 Woche (Frist gemäß Landesbauordnung) oder erst wenn die Behörde besichtigt hat? Falls letzteres, wer zahlt den durch verspätete Besichtigung entstandenen Schaden?

    Das interessiert hier sicher die wenigsten weil nicht betroffen aber es gibt da einen ziemlichen Rattenschwanz. Bspw darf erst nach der 1. (Rohbau)Besichtigung weitergearbeitet werden, jeder Tag den der Besichtiger später kommt würde die Baukosten erheblich verteuern. Dann werden Mietverträge im Geschosswohnungsbau ja nicht erst nach der Fertigstellung geschlossen sondern vorher, wenn jetzt die Behörde, wie hier schon geschehen bspw. krankheitsbedingt, längere Zeit keine Abnahme durchführt wer zahlt die Unterbringungskosten? Betrifft mich nicht? Naja, hohe Baukosten bedeuten hohe Mieten, betrifft also fast jeden nur halt nicht unmittelbar.

    Ich will das hier aber auch nicht mit Fachgeplänkel vollmüllen. Alles in allem nicht gerade Werbung für unsere Zunft, bin gespannt auf das Ende vom Lied.

     
  9. 8

    @ Jb

    Tja, da ich einen der Vermieter kenne, bin ich da wohl befangen.

    Aber stellen Sie sich einmal vor, Sie sind Investor/Vermieter, kaufen über eine örtliche Bank diese Häuser, die vom Bauträger schlüsselfertig erstellt werden, dessen GF der verantwortliche Architekt ist. Und dieser sichert Ihnen schon vor etlichen Wochen zu, dass die Häuser bezugsfertig und von der Bauaufsicht abgenommen sind. Warum sollten Sie dann mit der Vermietung warten? Zumal es sich hier um geförderten Wohnraum handelt, der zum einen in Kleve dringend gebraucht wird und zum anderen von der NRW.Bank auch kontrolliert worden ist.

    Der bzw. die Vermieter sind hier sicherlich nicht die Alleinschuldigen, noch nicht einmal die Hauptschuldigen.

     
  10. 6

    Da stellen sich ja so einige Fragen die von erheblicher Relevanz sind, und : trifft es wirklich ca. 70 Wohnungen ?
    1. Wenn Architekt und Bauleiter von der Ingebrauchnahme der Gebäude informiert waren, trifft sie als eigentliche Fachinstanz eine immense Mitschuld.
    2. Gleiches gilt auch für die Meister der bauausführenden Firmen.
    3. Wenn schon beim ersten Hinsehen solche eklatanten Sicherheitsmängel erkennbar sind, wie steht es denn dann mit der gesamten Bauausführung ?
    Sind die Decken genügend tragfähig, oder wurde ein Teil des Baustahls aus der Statik weggelassen?
    Und so lassen sich noch jede Menge Bedenken in die grundlegende Sicherheit der Immobilie ausmalen.
    Ganz allgemein stellt sich bei mir die Frage, weshalb ein Bauherr so agiert, wie er hier agiert hat, und da komme ich stets auf die eine Antwort: Das Objekt wird die finanzielle Leistungsfähigkeit schon längst überschritten haben, sonst kommt man nicht auf die Idee, solch einen Hudel zu veranstalten.

    Was Strom und Gas betrifft, sehe ich auch die Energieversorger in der Pflicht.
    Wenn ein EFH an Strom oder Gas angeschlossen werden soll, lässt sich das EVU normalerweise durch den Handwerksbetrieb versichern, dass alle Arbeiten an dem Gewerk fachgerecht ausgeführt wurden, bevor die Versorgungsleitung angeschlossen wird, bzw. die Zähler eingebaut werden. Wie verhält sich das hier ?
    Da die Mieten vermutlich erst einmal nicht weiter fliessen werden und darüberhinaus vermutlich Regressansprüche an der gesamten Front gestellt werden, darf sich das Amtsgericht vielleicht bald über einen Besuch des GF freuen.

     
  11. 5

    Die Bauordnungsbehörde führt tatsächlich keine Abnahme durch, sondern besichtigt nach vorheriger Anzeige durch den Bauherrn oder bauleitenden Architekten den Bauzustand. Das tut sie zweimal. Einmal nach Fertigstellung des Rohbaues (vor Verputzen bzw Verkleiden der Wände und Decken ) und einmal nach Fertigstellung des Bauwerks.

    Ziel ist, festzustellen, dass das Bauwerk nach den genehmigten Plänen und Massgaben errichtet wurde.

    Ist das der Fall wird das Baugenehmigungsverfahren mit der Bauzustandsbesichtigung abgeschlossen.

    Würde von den genehmigten Unterlagen abgewichen muss der Bauherr „nachbessern“

    Mit der behördlichen Besichtigung wird nicht überprüft, ob die einzelnen Handwerksleistungen vertragsgerecht und mängelfrei ausgeführt wurden. Solche Annahmen Obliegenheiten dem Bauherren bzw. von ihm unter Umständen vorgezogenen Sachverständigen. Allein dieses Rechtsfeld ist so groß, dass sich damit beinahe täglich zahlreiche Gerichte aller Instanzen damit beschäftigen.

    Ansonsten wurde im Kommentar Nr. 2 ausführlich auf die Fragen von pd im Kommentar 1 eingegangen. Ich bin zur Frage der Bezugsfähigkeit im behördlichen Sinne der gleichen Auffassung.

     
  12. 4

    Der Seniorchef und der Juniorchef der zuständigen Elektrofirma, trafen gestern Abend gegen 20.35 Uhr noch ein und verschwanden ziemlich hektisch mit ihren Werkzeugtaschen im gesperrten Gebäude Nr.9.

     
  13. 3

    Gegenstück zum geschilderten Vorgang: 1968 hat ein Beamter der Baubehörde nach Fertigstellung des Bauvorhabens als Einziges die Breite der Stufe zum Hauseingang als um 1,5 cm zu breit beanstandet. Die Breite war im Bauantrag aus Sicherheitsgründen vorgegeben. Nach viel Palaver blieb der beantragte und genehmigte Zustand. Da gab es wohl zuviel Baubeamte. Und heute?

     
  14. 2

    Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen dürfen erst benutzt werden ,wenn sie ordnungsgemäß fertiggestellt und sicher benutzt werden können,frühestens jedoch 1 Woche nach Anzeige der Fertigstellung.
    Die Behörde führt keine Bauabnahme durch sondern eine Bauzustandsbesichtigung.
    Der Grund liegt darin ,daß in der Vergangenheit das Wort Abnahme irrtümlicherweise als eine Art von Garantieerklärung der Bauaufsichtsbehörde zu Gunsten der vom Unternehmer ausgeführten Bauarbeiten gewertet worden ist.
    Wären hier alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden,hätte nach Meldung der Fertigstellung und einer Wartezeit von 1 Woche,nichts gegen einen Einzug der Mieter gesprochen.
    Da die Bauaufsicht gravierende Mängel die zum Nachteil und Schaden der Mieter führen könnten, festgestellt hat,ist deren Reaktion aus meiner Sicht korrekt.
    Unverständlich bleibt,wieso bei so einem großen Bauvorhaben eine Fertigmeldung an die Behörde unterbleibt.
    Ãœber die Begleichung der Mehrkosten die durch diese Unterlassung entstehen,werden wohl noch einige Gespräche zwischen Vermieter und Bauleitung geführt werden.

     
  15. 1

    Uiuiui. Um das mal einzuordnen: absolut ungewöhnlich ist, dass bei der Begutachtung der abschließenden Fertigstellung, früher Bauabnahme, so gravierende Mängel gefunden werden, dass Wohnungen sofort geräumt werden müssen.

    Was nicht sooo ungewöhnlich ist, wie der Laie vielleicht vermutet ist, dass Gebäude bereits vor Bauabnahme bezogen werden. Landesbauordnung: „…die abschließende Fertigstellung genehmigter Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde… eine Woche vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen….“ nicht immer ist es Bauherren/Vermieter Schuld, wenn die Begehung nicht stattfindet. Es kommt vor, dass die Behörde kein Fachpersonal hat um den Bau zeitnah abzunehmen. In der Regel ist das kein Problem, weil normalerweise wie (bau)genehmigt gebaut wurde und die Bauabnahme dann halt nachträglich, oft mängelfrei, erfolgt. „Bauabnahme“ hört sich auch groß an, die läuft in etwa so ab: der Sachverständige geht ne Stunde durch den Bau, guckt ob Brandschutz, Brüstungshöhen, Fluchtwege etc. augenscheinlich stimmen und ist wieder weg. Wir sprechen hier wirklich von 1 bis max 2 Std im normalen Wohnungsbau. Es sind noch nen paar Fachunternehmerbescheinigungen vorzulegen (das die Heizungsanlage nicht vom Nachbar installiert wurde der hauptberuflich eigentlich Gärtner ist …) und das wars.

    Das nur mal als Hinweis an all jene die nach dem Motto „Gier frisst Vermieterhirn“ und was ich schon so alles gelesen habe anderswo kommentieren und wegen der Eröffnung von Ralf Daute hier. Schön ist das sicherlich nicht und da sind wie es aussieht auch dicke Fehler gemacht worden, es muss auch gravierende Mängel geben, ob da von Vermieterseite aber vorsätzlich gehandelt wurde bezweifle ich. Es ist bspw. für Fachfremde manchmal schwer zu beurteilen ob der 2. Rettungsweg ausreichend/genehmigungsfähig ist (stimmen Fenstergrößen, kann die Feuerwehr anleitern etc.).

    Naja, jedenfalls endlich mal wieder ein Bauthema 🙂 auch wenns ruhig etwas positiver hätte sein können. Was mich nach der Pressemitteilung der Stadt brennend interessiert und wo ich mir nicht sicher bin: darf eine Gebäude ohne Bauabnahme bezogen werden? Meiner Meinung nach ja, allerdings frühestens 1 Woche nach Anzeige der abschließenden Fertigstellung (§84 Landesbauordnung) ich finde nichts das besagt, dass die Stadt vorher abnehmen MUSS. Jemand eine Antwort? H. Plecker, der Laie, Kleveblog-Schwarmintelligenz?

    Sollte ich auf dem Holzweg sein würde mich sehr sehr sehr interessieren, in wie weit die Behörde zum Schadenersatz (bspw. wegen Mietausfall) verpflichtet ist wenn die Begehung nicht binnen einer Woche stattfindet und der Bericht über das Ergebnis nicht zeitnah zugestellt wird. Im Moment ist man beim Bauamt Kleve soweit ich das beurteilen kann einigermaßen im Soll aber das war auch schonmal anders und in Zeiten des Personalmangels…wer weiß, vielleicht tun sich da in Zukunft ja Geldquellen auf 🙂 falls Du nochmal berichtest und die Gelegenheit hast, frag doch netterweise mal auch in diese Richtung @rd

    Last but not least wünsche ich Mietern und Vermietern, dass sich das alles im Rückblick als nicht so schlimm darstellen wird, wie der heutige Presseauflauf vermuten lässt. Toi toi toi