Anmerkungen zur zukünftigen Klever Hotellandschaft

Vor zehn Tagen veröffentlichte kleveblog das Gerücht, der Klever Investor und Multiunternehmer Bernd Zevens beabsichtige, seinen halb fertigen Hotelneubau in der Unterstadt zu verkaufen. Die Zahl der öffentlichen Dementis seitdem ist bemerkenswert gering. Eine Bestätigung wird es ohnehin erst bei einem Vollzug geben. Vor fünf Tagen entschied der Bauausschuss der Stadt Kleve gegen die Pläne, das bisherige Hotel Cleve an der Kreuzung Klever Ring/Tweestrom in ein Seniorenheim umzuwandeln. Gibt es einen Zusammenhang? Zeit für eine Tiefenanalyse.

Am 7. September 2010 um 8:13 Uhr sandte der kleveblog-Kommentator Hans folgenden Beitrag an die Redaktion: „Hallo Ralf! 
Hier steht ja noch gar nichts in Sachen Hotel Cleve drin!? 
Soviel ich weiß, hat Herr Nitsch den Pachtvertrag unterschrieben und wird das Hotel als Altenheim weiterführen. 
Herr Z. wird dann in seinem neuen Hotel eine Suite beziehen.“ Seit mindestens zweieinhalb Jahren also gibt es Pläne, das Hotel Cleve anders zu nutzen.

Eine der ersten Fragen, die an dieser Stelle zu klären wäre, ist doch wohl die, ob eine solche Umwidmung planungsrechtlich überhaupt machbar ist. Wer das unterlässt, handelt fahrlässig – oder er vertraut auf einen bewährten Mechanismus, der kurioserweise vor wenigen Wochen bei der unplanmäßigen Höhenüberschreitung des neuen Hotels noch perfekt funktionierte: „Ich darf das. Weil ich es bin.“

Es gibt aber noch eine andere mögliche Lesart:

Am 3. Februar 2011 lud der Bürgermeister der Stadt Kleve um 11 Uhr zu einer Pressekonferenz, um die ersten Ergebnisse des Unterstadt-Investorenwettbewerbs vorzustellen. Ein Filetstück bekam die Volksbank Kleverland für den 15 Millionen Euro teuren Neubau ihrer Unternehmenszentrale. Wie sich herausstellen sollte, war dies der Kardinalfehler des ganzen Verfahrens, da nun künftig an einer Stelle, die belebt werden sollte, ab 16 Uhr die Schotten dicht sein werden. (Aber dies nur am Rande.)

Diese Falle blieb damals unbemerkt. Das lag wohl daran, dass auch Bernd Zevens in den Ratssaal gekommen war – und dort ein weiteres 15-Millionen-Euro-Projekt vorstellte, den prestigeträchtigen Neubau des Hotels Cleve am Ufer des Spoykanals. Auf die Frage, in welcher Liga dieses Hotel spielen werde, antwortete Zevens mit den legendären Worten: „Vier Sterne. Aber was sagen schon Sterne – nur topp muss es sein!“

Meiner Erinnerung nach wurde bereits in der Pressekonferenz danach gefragt, was aus dem bisherigen Hotel werden solle. Ebenfalls meiner Erinnerung nach war es Bernd Zevens persönlich, der darauf Antwort gab. Jedenfalls endete der damalige kleveblog-Artikel 4 Lose – 1,5 Gewinner – 2,5 Nieten (vorerst) mit dem Satz: „Und aus dem Hotel Cleve wird ein Seniorenheim.“ Ganz meiner Fantasie kann es auf keinen Fall entsprungen sein, denn auch der Artikel von Andreas Gebbink in der NRZ endete nahezu gleichlautend (hier der Link: Unterstadt mit Oberwasser).

Interessanterweise wurden diese Pläne also publik gemacht, während Bürgermeister Theo Brauer, Kämmerer Willibrord Haas und der Technische Beigeordnete Jürgen Rauer zugegen waren. Keiner allerdings traute sich zu einem: „Lieber Herr Zevens, lieber Bernd, das warten wir mal ab.“ Jeder der drei dürfte allerdings gewusst haben, dass – selbst wenn das Übernachtungsgewerbe noch so florieren würde – die Luft für zwei Hotels dieser Größenordnung zu dünn in Kleve ist. Was also dachten die drei Herren, würde Zevens mit dem überzähligen Objekt machen?

Es ist gut denkbar, dass vor zwei Jahren alles Mögliche versprochen wurde, um am Ende des in der eigenen Wahrnehmung großartigen und deutschlandweit einmaligen Unterstadt-Verfahrens der nach Ergebnissen dürstenden Öffentlichkeit überhaupt irgendetwas präsentieren zu können. Schlange standen die Investoren jedenfalls nicht.

Im Lichte dieser vergangenen Geschehnisse wäre es nun ein Leichtes anzunehmen, dass die Verkaufsgerüchte gezielt gestreut wurden, um die Verwaltung an die wirtschaftlichen Realitäten im provinziellen Hotelgewerbe zu erinnern. Wie aber ist damit in Einklang zu bringen, das bis zu mir der Name eines Unternehmens vorgedrungen ist, dem konkret ein Angebot gemacht worden sei. In den Kreisen der Baubranche wird hinter vorgehaltener Hand von den Tücken der Fremdfinanzierung geredet. Und vermutlich müsste auch die Stadt Kleve einem Verkauf aus vertragsrechtlichen Gründen zustimmen. Eine Anfrage von kleveblog zu diesem speziellen Umstand wurde am vergangenen Mittwoch von Jürgen Rauer zu Willibrord Haas weitergeleitet, bisher aber noch nicht beantwortet – obwohl Haas sich ansonsten sehr verlässlich zurückgemeldet. Was sagt uns das?

Eine sehr verzwickte Situation.

Nachtrag: Antwort der Stadt Kleve auf zwei Fragen:

Ist der Verwaltung etwas bekannt von den Zevens-Plänen, den Hotel-Neubau zu verkaufen, und, wenn ja, wie ist die Haltung der Stadt Kleve zu dem Vorgang?

Der Verwaltung liegen keine Kenntnisse über Pläne zum Verkauf des Hotel Neubaus vor.

Muss sie einem Verkauf eigentlich zustimmen, oder kann der Verkäufer frei über die Immobilie verfügen?

Im Vertrag ist eine Nutzungsbindung zum Zwecke des Betriebes von Hotel, Gastronomie, Einzelhandel und Wohnen vereinbart worden. Diese Nutzungsbindung ist grundbuchrechtlich abgesichert. Es besteht ein Weiterveräußerungsverbot während des Zeitraums der Nutzungsbindung, Ausnahme dazu an ein verbundenes Unternehmen des Käufers. Die Stadt muss dieser Veräußerung zustimmen vorausgesetzt das Unternehmen übernimmt die nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen.

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Alles

Deine Meinung zählt:

6 Kommentare

  1. 6

    Beim Durchforsten der Kleveblogseiten bis ich auf diesen Kommentar gestoßen:

    @4 Saunaboy
    Zitat: „Die Dimension des künftigen 4-Sterne-Hauses hat mittleres Großstadt-Niveau. Die Klever Zeiten von Herzogtum und Kurort mit überregionaler Bedeutung sind jedoch Vergangenheit und bei den Beteiligten reift wohl die Erkenntnis: Weniger wäre hier mehr gewesen.“

    Ich glaube, da verkennen Sie etwas: Kleve ist nach wir vor ein Herzogtum, welches die Größe des Stadtgebietes hat.
    Die Klever Bürger sind die Bauern, die Ihrem Lehnsherren Steuergelder abtreten müssen, damit diese sich dann einen neuen und modernen Stadtwall in Form von Sontowskiklotz, Hotel 130, neuem Gelsdpeicher und die Wiederbelegung der Handelswege auf dem Wasser, sprich Marina Bad Cleve erbauen können. Damit er zeigt, wie Modern er doch ist, baut er sich auch noch einen neuen Palast. Daher bitte ich Sie, ein wenig demütiger über unseren Lehnsherren zu schreiben.

    Er ist so klug, sehr weitsichtig, umsichtig, lässt sich gar nicht in seine schon gefassten Beschlüsse hineinreden. Die Wünsche seiner Bauern weiß er, obwohl wir diese garnicht ausgesprochen oder erfüllt haben wollen.

    Er ist so gut in seiner unendlichen Weisheit, ich glaube, er tauscht Prinz Moritz auf dem Pferd gegen seinen Konterfei aus.

    Wenn Sie nicht wissen sollte, wen ich meine, Lehnherr Theo, der ewig Grinsende und seine Vassalen, der Rest ist Geschichte 😉

     
  2. 5

    Gepokert hat er. Mit diesem Schneeballsystem kommt er nicht weiter. Was soll das mit den vielen Hotels in Deutschland und in Kitzbühl, das Nobellokal in München, Ruwel, Union, Möbelfirma, Clever Stolz, Rilano/Altenheim, Pullheim, Frankreich (alle Politiker reisten damals mit Privatmachinen mit)und krochen Mom in den A…Er war der Heil- und Glücksbringer für Kleve. Man sonnte, herzte und duzte sich. Und nun, wo man merkt es funktioniert so nicht mehr, läßt man ihn falllen. Wann eröffnet Mom denn ein Hotel in Dubai?

     
  3. 4

    Bewegt man sich in Internet-Hotelportalen wie HRS etc., so muss man zugegeben, dass die derzeitige Klever Hotellandschaft gar nicht so schlecht aussieht. Man muss halt alles in Relation sehen und da stellt sich die Frage, ob Kleve das neue Objekt an der Spoy wirklich braucht?

    Die Dimension des künftigen 4-Sterne-Hauses hat mittleres Großstadt-Niveau. Die Klever Zeiten von Herzogtum und Kurort mit überregionaler Bedeutung sind jedoch Vergangenheit und bei den Beteiligten reift wohl die Erkenntnis: Weniger wäre hier mehr gewesen.

     
  4. 3

    ### Frage : Ist der Verwaltung etwas bekannt . . . ?
    Antwort : Der Verwaltung liegen keine Kenntnisse . . . vor. ###
    Ist es in der Verwaltung üblich, seine Kenntnisse VOR sich liegen zu haben ?
    Auf dem SchreibTisch statt im Kopf ?
    Oder ist das eine Verbrämung für
    “ Klar, WISSEN wir von solchen Plänen,
    wollen es nur nicht ausposaunen,
    also lenken wir lieber dadurch ab,
    daß wir – buchstabenGetreu „wahrheitsGemäß“ – etwas davon erzählen, daß auf unserem SchreibTischen nichts SCHRIFTLICHES dazu vorliegt. “
    ?

    ### Im Vertrag ist eine Nutzungsbindung zum Zwecke des Betriebes von Hotel, Gastronomie, Einzelhandel und Wohnen vereinbart worden. Diese Nutzungsbindung ist grundbuchrechtlich abgesichert. Es besteht ein Weiterveräußerungsverbot während des Zeitraums der Nutzungsbindung, Ausnahme dazu an ein verbundenes Unternehmen des Käufers. Die Stadt muss dieser Veräußerung zustimmen vorausgesetzt das Unternehmen übernimmt die nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen. ###

    Oft werfen „Antworten“ der Stadt neue Fragen auf.
    hier :

    Wenn nur die aufgezählten Nutzungen erlaubt sind,
    welche sind dadurch ausgeschlossen worden,
    die ohne diese besondere Beschränkung erlaubt wären ?
    ( z.B. laut FlächenNutzungsPlan o.ä. )

    Wäre eine Nutzung als AltenHeim dort gestattet ?
    Oder eine als PflegeHeim ?

    FÃœR WIE LANGE ist die Nutzung auf die genannten Bereiche beschränkt ?

    WAS wird NACH dieser Frist dort erlaubt sein ?

    WAS ZÄHLT als “ verbundenes Unternehmen “ ?

    ### Die Stadt „muß“ dieser Veräußerung zustimmen vorausgesetzt … ###
    Heißt das :
    Falls der Käufer die VorausSetzungen erfüllt,
    ist die Stadt VERPFLICHTET, dem Verkauf zuzustimmen.
    ?
    Dann wäre das angebliche „WeiterVeräußerungsVERBOT“ also kein Verbot der WeiterVeräußerung sondern effektiv nur eine Verpflichtung, die Auflagen weiterZuGeben.

    Wenn der Verkauf an ein “ verbundenes Unternehmen “ von dem angeblichen „WeiterVeräußerungsVERBOT“ ausgenonmmen ist,
    dieses „Verbot“ aber in Wirklichkeit eine Verpflichtung ist, die Auflagen weiterZuGeben,
    ist dann die Veräußerung an ein “ verbundenes Unternehmen “ von der Verpflichtung ausgenommen ?
    Darf also das GrundStück an ein “ verbundenes Unternehmen “ veräußert werden,
    OHNE daß dabei die Verpflichtungen weiterGeben werden müssen ?
    Kann also das “ verbundene Unternehmen “ das Objekt völlig frei an fremde verkaufen ?

    Falls nicht :
    Warum ist dann überhaupt die Klausel “ außer an verbundene Unternehmen “ eingeführt worden ?
    Weiß Herr Zevens nicht, in welcher seiner diversen Abteilungen er seinen Palast die nächsten Jahre gerne zu Buche stehen haben möchte ?
    Warum sollte er ihn alle paar Jahre umbuchen ?
    Nur weil er notleidenden Notaren so gerne die Gebühren spendiert ?
    Scheut Herr Zevens sich nicht davor, daß durch unDurchSichtige Hin- und HerBuchungen Sorge um seine Bonität aufkommen könnte ?

    ### … vorausgesetzt das Unternehmen übernimmt die nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen. ###
    Welche Verpflichtungen sind das ?
    Nur die Verpflichtung, sich – für eine gewisse Zeit – auf bestimmte Nutzungen zu beschränken ?
    Auch die „Verbot“ genannte Verpflichtung, die Verpflichtungen an spätere Käufer weiterZuGeben ?
    IrgendWelche weitere Verpflichtungen, die hier bisher noch nicht erwähnt wurden ?

    Was wäre, falls der Komplex an ein fremdes Unternehmen verkauft werden soll und dieses die Verpflichtungen par tout nicht übernehmen will ?
    Wäre die Stadt dann BERECHTIGT, trotzdem dem Verkauf zuZuStimmen ?
    z.B. falls sonst der bisherige Eigentümer in eine finanzielle Klemme geraten könnte, was die Stadt gerne verhindern möchte ?

    Sind die Auflagen, welche an den Verkauf des Geländes geknüpft und grundBuchRechtlich gesichert wurden, vom RAT der Stadt entwickelt worden ?
    Und darf nur der RAT entscheiden, ob von ihnen abgewichen wird ?
    Oder darf – z.B. in Fällen angeblicher „Dringlichkeit“ – die VERWALTUNG darüber entscheiden, ohne vorher den Rat einzubeziehen ?

     
  5. 2

    @ 1. Obi :
    ### siehe Spoycenter oder Stechbahn. Alles Externe ###

    Sorry, die Katastrofe SpoyScheibe ist ein reinRassiges Klever EigenT(h)or.
    s. https://www.kleveblog.de/2012/10/200-sekunden-spoy-center-mahnmal-der-klever-stadtplanung/ –> #34.

    An der StechBahn ist jene Planung, bei welcher die Ausführung am weitestens unterhalb der Möglichkeiten geblieben ist, – der Hagsche Hof als erste Hälfte der lächerlichen “ neuen Mitte “ – ebenfalls rein klevisch vermurkst worden.
    „Externe“ sind erst später geholt worden
    – weil von ihnen Rettung erhofft wurde,
    wo nie etwas zu retten gewesen war.

     
  6. 1

    Ein Eigentümerwechsel ist grundsätzlich denkbar wenn der Erwerber sich an die geschlossenen Verträge hält. Es könnte dann aber noch schlimmer kommen, siehe Spoycenter oder Stechbahn. Alles Externe, denen Kleve egal ist. Es bleibt zu hoffen, das der jetzige Investor das Projekt fertiggestellt und erfolgreich in Betrieb nimmt.

    PS Gute Recherche Herr Daute. Es war jedoch nicht Aufgabe der drei Fragezeichen sich Gedanken über die Folgenutzung des alten Hotel Cleve zu machen. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits das Änderungsverfahren und die Zevens-Gruppe benötigte in diesem Punkt keine Belehrungen. Z. hat gepokert und verloren. Wie auch schon bei anderen Projekten.