1. FC Kleve: Eine Fingerübung in sinnentnehmendem Lesen

Anfang Juni wollte der Stadtverordnete Gerd Driever (CDU, seit kurzem Aufsichtsratschef der Klever Stadtwerke GmbH) von der Verwaltung wissen, ob in Sachen 1. FC Kleve nicht möglicherweise auch der Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllt sei. Ende August erhielt er die Antwort: Nein, ist es nicht. Die Begründung ist eindeutig: Die verwendeten Mittel dienten nicht der Förderung der Wirtschaft, sondern der Verbesserung der „materiellen Voraussetzungen zur Sportausübung“. Der Vollständigkeit halber prüfte die Stadt allerdings auch, ob möglicherweise der Straftatbestand der Untreue vorgelegen haben könnte. Dieser wäre erfüllt, wenn die Stadt dem Verein das Geld ohne ausreichende Belege für die Verwendung hätte zukommen lassen.

In der Antwort heißt es wörtlich:

„Die bewilligten Raten sollten daher erst dann zur Auszahlung kommen, wenn alle Zahlungsvoraussetzungen vorlagen und die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses anhand der Vordrucke zum Verwendungsnachweis für Baumaßnahmen für jeden Mittelabruf vorgelegt wurden. Da hiernach davon auszugehen ist, dass auch die erste gezahlte Rate in Höhe von 650.000 € nicht ausgezahlt worden wäre, wenn die erforderlichen Verwendungsnachweise nicht vorgelegen hätten, ist auch der Straftatbestand der Untreue nicht erfüllt.“

Sollten. Davon auszugehen ist. Worden wäre. Hätten. Reichlich viel Konjunktiv, um am Ende dann aber überraschenderweise doch in den Indikativ zu wechseln: „… ist auch der Straftatbestand der Untreue nicht erfüllt.“

Warum nicht einfach: Ja, die Belege lagen ordnungsgemäß vor, deshalb haben wir ausgezahlt? Warum muss die Stadt in Zeiten umfassendster Dokumentation in diesem speziellen Fall nur „davon ausgehen“? Die Belege werden doch wohl kaum verschwunden sein. Es ist schon interessant, wie viele dunkle Flecke die Geschichte vom finanziellen Fiasko des Klever Vorzeigevereins immer noch hat…

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5 Kommentare

  1. 5

    Hallo, man sollte den Erhalt des 1. FC ein für allemal festlegen. Ab jetzt (wobei „jetzt“ relativ und immer geltend sein sollte) spätestens irgendwann in möglicherweise absehbarer Zukunft

     
  2. 4

    Berlin: „Neue Zeitform Futur III eingeführt, um Gespräche über Berliner Flughafen zu ermöglichen
    (dpo) – „Ich werde nächstes Jahr im Sommer nach Mallorca in den Urlaub geflogen wären gewesen“: Dieser zunächst ungewöhnlich klingende Satz wird schon bald grammatikalisch völlig korrekt sein, denn Sprachwissenschaftler planen die Einführung der neuen Zeitform Futur III. Sie soll ausschließlich dazu dienen, Gespräche über den geplanten Berliner Flughafen zu ermöglichen, dessen Fertigstellungstermin immer wieder verschoben wird. (Quelle: der-Postillion.com)

     
  3. 3

    @2

    Ja, lieber Hasdrubal (aus Kleve), ich weiß ja, dass viele Politiker in den Aufsichtsräten dort ihre Zeit „absitzen“, gar kein Fachwissen haben, dies entbindet jedoch auf der einen Seite nicht davon, Sitzungsgelder zu kassieren und auf der andere Seite in die Haftung zu treten, Verantwortung zu übernehmen, wenn es eng wird.

     
  4. 2

    Nein, lieber Willi aus B.-H.!
    Die Stadt Kleve hätte seriös prüfen müssen ob die Voraussetzungen für eine Förderung, dazu gehören auch die „Bücher“ etc., gegeben waren – dies hat man offensichtlich nicht; denn die 650.000 Euronen sind „weg“ und kommen nie wieder! (…)

     
  5. 1

    Wichtiger wäre zu klären, in wie weit die sogenannten Aufsichtsräte wie Joeken und Theissen in die Haftung genommen werden können. Aufischtsräte müssen doch wohl kontrollieren, prüfen und beaufsichtigen, oder?