1. FC: 1. (Ex-)Sponsor meldet Insolvenz an

Es geht Schlag auf Schlag: Am Mittwoch entschied der Rat der Stadt Kleve, nicht über den Vorschuss auf den Zuschuss für den 1. FC Kleve zu entscheiden, am Donnerstag beantragte Udo Kempkens, der ehemalige Sponsor, der nun vom Verein gemieden wird, beim Amtsgericht Kleve die Insolvenz für seine Firma GESBA, Gesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbH (Aktenzeichen: 31 IN 117/08). Hier der Text der öffentlichen Bekanntmachung:

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 1783 eingetragenen GESBA Gesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbH, Siegertstr. 32, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Udo Kempkens, Hoffmannallee 103-105, 47533 Kleve, Geschäftszweig: An- und Verkauf von Immobilien aller Art, die Vermittlung von Immobiliengeschäften, die Baubetreuung im weitesten Sinne pp., ist am 11.12.2008, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hammes, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

31 IN 117/08
Amtsgericht Kleve, 11.12.2008

(Mit herzlichem Dank an den aufmerksamen Leser!)

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2 Kommentare

  1. 1

    Mal davon abgesehen, dass eine Insolvenz
    nicht plötzlich wie ein Grippevirus angeflogen kommt, dürfte die Gerichtsverhandlung mit dem schlagenden Holländer vielleicht nicht nur für die Zivilkammer interessantes hervor bringen, sondern auch für die Wirtschaftskammer von Interesse sein.