Scharmützel im Hinterhof (an der Thaerstraße)

Idyllisches Hinterhofszenario an der Thaerstraße - doch die Anwohner der Hoffmannallee fürchten um den Zugang zu ihren Stellplätzen
Idyllisches Hinterhofszenario an der Thaerstraße – doch die Anwohner der Hoffmannallee fürchten um den Zugang zu ihren Stellplätzen
Wahrscheinlich liegen noch Groschen in der Kasse...
Wahrscheinlich liegen noch Groschen in der Kasse…

Werner Drießen betrieb in dem Eckhaus vor langen Jahren ein Lokal für seine Sportlerfreunde vom VfB Kleve, in späteren Jahren buhlten das Café Extrablatt und das Billardcafé um genussfreudige Menschen, letzteres Etablissement auch mit nach den beiden Wirtsleuten benannten Brotspezialitäten („Toast Wolfgang – scharf! Scharf! Scharf!“, „Toast Lothar – zart! Zart! Zart!“).

Dauerhaften Erfolg hatte keiner der Wirte, und so fiel das Gebäude, wie kolportiert wird, „auf spielerischen Wege“ an einem Kaufmann aus München, dessen Interesse an der Instandhaltung der Immobilie am Niederrhein so groß war wie das eines Vegetariers an einem deftigen Schweinebraten. Das Gebäude verfiel, und keine Lokalzeitung, die nicht mindestens einmal den desolaten Zustand an einer für Klever Verhältnisse repräsentativen Straßenecke anprangerte. kleveblog berichtete erstmals 21. Januar 2008 über das Haus, und in einer späteren Veröffentlichung merkte ein Kommentator an, dass er bereits seit 1998 in Kleve lebe und die Immobilie schon damals dem Verfall preisgegeben worden sei.

Im vergangenen Jahr aber, nach mindestens zwei Jahrzehnten Verwahrlosung, kam völlig überraschend Bewegung in die Sache. Auf dem Wege der Zwangsversteigerung wurde das Objekt zum Kauf angeboten. Ein Gutachter veranschlagte den Wert des Gebäudes auf 148.000 Euro, doch nicht wenige rechneten damit, dass nicht einmal dieses Mindestgebot erreicht wird.

Es kam ganz anders: Zum Versteigerungstermin erschienen gleich zwei Unternehmer mit einem Interesse am einstweiligen Billardcafé. Einer davon ein auswärtiger Gastronom gewesen sein, der andere der ebenfalls türkischstämmige Unternehmer T. Beide hegten Pläne, dort erneut Gastronomie zu betreiben – und keiner gönnte den Konkurrenten den Zuschlag. So wie ein Dönerspieß durch immer neue Fleischlappen fetter und fetter wird, wuchs das Gebot. Erst als das höchste Gebot jenseits der 400.000-Euro-Marke lag, knickte der Mitbewerber ein und T. obsiegte.

Mittlerweile ist das Gebäude bereits entkernt, T. plant dort eine Pizzeria. Für deren Betriebsgenehmigung soll jedoch die Bedingung auferlegt werden, die Parkplätze ausschließlich auf demselben Grundstück zu betreiben. Das wäre unter normalen Umständen auch ohne Schwierigkeiten möglich, denn der rückwärtige Bereich ist weiträumig.

Das Problem sind jedoch die Anwohner an der Hoffmannallee, die auf die Eckimmobilie stadtauswärts folgen. Hermann Wiezorek, Friseur („Level Cut“), einer dieser Anwohner, sagt: „20 Nachbarn fahren seit 70 Jahren über das Eckgrundstück, um zu ihren Garagen oder Stellplätzen zu gelangen.“ Dies könnte nun durch einen Parkplatz oder anders geartete bauliche Veränderungen – Zäune, Mauern – unmöglich gemacht werden.

Die Fahrt der Nachbarn über das fremde Grundstück war in den Jahrzehnten zuvor über ein Wegerecht abgedeckt. Doch dieses erlischt, wenn eine Immobilie auf dem Wege der Zwangsversteigerung den Besitzer wechselt. Auch die Versorgungsleitungen zu den nächstgelegenen Häusern führen über das Grundstück von Herrn T., und auch diese dürfte er theoretisch kappen.

Wiezorek hat sich bereits mit einem Schreiben an die Verwaltung und die Parteien im Rat gewandt. „Bestreben sollte sein, dass die Zufahrt zu den vorhandenen Stellplätzen der Nachbarn gewährleistet bleibt sowie die vorhandenen Zuleitungen bestehen bleiben müssen.“ Der Haken: Der neue Besitzer der Immobilie ist genau dazu nicht verpflichtet. Gleichwohl sucht die Verwaltung nach einem Kompromiss. Stadtsprecher Jörg Boltersdorf: „Die Stadt Kleve wird bei der Klärung des Sachverhalts unterstützen und versuchen mit den Beteiligten Lösungen zu finden.“

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49 Kommentare

  1. 47

    @rd
    Mmuuuhh, keine Ahnung, wer an der Thaerstrasse zugeschlagen hat. Auch keine Dämmerung, ob derjenige ein Strohmann oder diejenige eine Strohfrau sein könnten, mmuuuhh.
    Ich hatte den RPO-Link nur wegen einiger hier getätigten Blogbeiträge und dem in dem RPO-Link angeführten Festnahmegrund „Vereitelung einer Zwangsvollstreckung” hinzugefügt, mmuuuh. Keine Ahnung, ob so etwas auch bei dem zwangsversteigerten Objekt an der Thaerstrasse eine Rolle gespielt haben bzw. spielen könnte, mmuuuhh!
    Und bei meiner versteckten Vermmuuuhtung, wie der volle Name des festgenommenen Antonio S. wohl lauten könnte, handelt es sich nur um eine ganz banale spekulative Hypothese, die als basisemotionale Dystenie fungieren, substantiell aber schon problem eminent sein soll, mmuuuhh!
    Trotzdem:
    Alles Gute für das Neue Jahr und keine(n) bovine spongiforme Enzophalopathie (Rinderwahn), mmuuuh!

     
  2. 46

    @Niederrheinstier Dass Rindviecher nicht in Immobilien investieren, war mir klar. Frage war, ob Antonio S. der Käufer war.

     
  3. 45

    Nee, rd, Niederrheinstier war nicht der Käufer! Ich investiere mein Geld lieber in grünes Weideland mit saftigem Gras – zumindest wenn ich mal zu Geld komme, mmmuuuh!

     
  4. 43

    Mmuuuuhh, Antonio S. in Moers festgenommen, siehe hier:
    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moers/mutmassliches-mafia-mitglied-in-moers-festgenommen-aid-1.7288155
    Festnahmegrund: Vereiteliung einer Zwangsvollstreckung – vielleicht Mit Auffälligen Finanzanlagen In Altbauten?
    – also Altbauten kurz vor der Zwangsvollstreckung mit Geld zweifelhafter Herkunft weggekauft???
    Vermutlich ist Antonio S. von (Tarn-) Beruf Elektriker, mit einem Aufkleber auf seinem Auto:
    „Kabel-Strang I o you“ oder so, mmuuuuh!

     
  5. 42

    Nachdem es wohl bei dem sich unter Zwangsverwaltung befindlichen Objekt, nach der Versteigerung beim Ãœberweisen der geforderten Kaufsumme wohl zunächst Schwierigkeiten auf seiten des Erwerbers gab, scheinen diese wohl nun überwunden zu sein, wie man nun nach unbestättigten Meldungen aus verschiedenen Richtungen inzwischen vernehmen konnte.
    Denn seit Anfang der Woche wird nun das Gebäude von den goldgelben Baggern abgerissen.

     
  6. 40

    Da hab´ich immer schon mal von geträumt, für mehr als 400.000 gekauft, dann entkernt, und jetzt einfach weggeputzt.
    Demolition Man pur.
    Das nennt man dann Konsequent.
    Dann kann´s ja jetzt von vorne losgehen.

     
  7. 39

    @36
    Muuuuh, habe nachgefragt, Opa Niederrheinstier meint, Atlantis hätte die Schrottimmobilie tatsächlich auch einmal geheißen, lange nach Black & White, muuuh. Aber so richtig konnte er sich da auch nicht mehr dran erinnern, weil er zu dieser Zeit öfter in einem ganz anderen Atlantis unterwegs gewesen sei, muuuuh, alllerdings nicht in Dessous:
    http://www.bild-video-ton.ch/ansicht/gross/54614.jpg
    Vielleicht kann rd aber einmal die richtige Namenskette der Schrottimmobilie recherchieren und hier im Kleveblog online stellen, muuuuh???? Für rd, der mal ein Buch über die Geschichte des zeitgenössischen Whisky-Saloons geschrieben hat, sich ansonsten ohnehin gut in der Klever Gaststättenszene auskennt und zur Not auch noch auf die zusammengeschaltete Brainpower des Kleveblogs zählen kann, mmmuuuhhhh(???), sollte das doch nahezu ein Klacks sein, muuuuh. Oder nicht?

     
  8. 37

    @20 Martin Fingerhut:

    Richtig, unterschiedliche Abteilungen für Grundpfandrechte und Grunddienstbarkeiten.

    Man legt die beiden Abteilungen virtuell übereinander und erhält eine zeitliche Abfolge von zuerst und später eingetragenen Rechten und Belastungen.

    Hieraus erhält man eine Rangfolge.

    In einem zweiten Schritt sind dann etwaige Rangänderungen, z.B. durch Rangverzicht, zu berücksichtigen.

     
  9. 36

    @4..ich meine, dort wäre (die Treppen runter-hinten ) das Atlantis damals gewesen…so 87-88-89 !?

     
  10. 35

    @ 20 Martin Fingerhut

    Danke! Juristendeutsch verständlich übersetzt, wofür der blog doch gut ist, man lernt nie aus.

     
  11. 34

    Muuuuhh, ich hätte da noch so einen niederrheinstiertypischen, praktischen Tipp für die Leute an der Hoffmannallee, die nun den Zuweg zu ihren Garagen sichern möchten, muuuuh: Also, ich würde mir den Luxus gönnen, auf meine Immobilie eine Muhdernisierungshypothek aufzunehmen, z.B. TEUR 100 für 5 Jahre zu 2% p.a. (die ich als Niederrheinstier mit markantem, kerbholzgleichen Brandzeichen und mehreren Einträgen im Kleveblog wohl eher nicht erhalten würde, buuuhhh), dann aber einfach nix tun, muuuuuhuuu, sondern dafür nur brav die insgesamt TEUR 10 Zinsen docken (nebenbei bemerkt: für eine Gage von TEUR 25 könnten Sie mich auch mit dem Versuch beauftragen, den Bären für die nächsten fünf Jahre von der Börse in Frankfurt zu verscheuchen, muuuuuh, so dass dort aus den restlichen TEUR 75 bei dann – ohne Autowerte – recht sicheren 10% Kurs- und wiederangelegten Dividendengewinnen vor Steuern p.a. ca. TEUR 121 werden könnten- dann würden Sie mit meinem Tipp sogar noch TEUR 11 Reibach vor Steuern machen). Zu beachten wäre dabei nur, diese Muhdernisierungshypothek bei einer Volksbank aufzunehmen, sich von denen keine Zusatzkosten aufschwätzen zu lassen (Ausfallversicherung und so), muuuuh, aber in dem Vertrag klar festzuhalten, dass Sie genau durch deren einschlägige Werbekampagnen auf die Volksbank aufmerksam geworden seien und genau deshalb dort den Vertrag abschließen würden, muuuuhh. Ja, und wenn es dann mal tatsächlich Probleme mit dem Zuweg geben sollte, könnten Sie einfach die betreffende Volksbank in die Pflicht nehmen, muuuuh: „Wir machen den Weg frei” versprechen die immer, und der übergerodnete Raiffeisenverband, zu dem die Volksbanken gehören, wird dann schon irgendwie für die Erfüllung des Versprechens Sorge tragen, muuuuhhh, bevor seine bundesweite und bestimmt nicht ganz billige Dauerwerbekampagne mangels eingehaltener Versprechungen von Ihnen als krass unlautere Werbung entlarvt werden könnte, muuuuh!

     
  12. 33

    @29. ???
    Vielleicht sehe ich die ja nicht, weil ich da selber drin sitze 🙂
    Ãœbrigens, GEL dagt schon gar nichts, kann jeder Klever sich ans Auto machen lassen, so wie das Kennzeichen prinzipiell kein sicheres Zeichen füf die Herkunft des Autos mehr sein muss.

     
  13. 31

    @30. Niederrheinstier
    schön formuliert.
    Hätte ich nicht gewusst dat der Rogoli sein Jupp sich zu Weihnachten 1983 in Bari gelangweilt hatte hätte ich bestimmt mit der Hl. Krone in Vereinigung wenig anfangen können.
    Allerdings ist mir Lecce seit langer Zeit ein Begriff.

     
  14. 30

    @22 und 28
    Muuuuhhh, vereinigte heilige Krone, was meinen Sie mit „unsere Sache”? MeiN drang geht da keineswegs hin herauszufinden, was mit auffälligen Finanzanlagen in Altbauten bezweckt wird, muuuuuhhh. Ich weiß nur noch, dass es 1994 war, als Berlusconi erstmals offiziell in Italien an die Macht Kam. Or(r?)a et labora ist dort das Motto der Mönche, muuuuuhh. Und einer aus dem Agnelli-Clan organisiert mit Hilfe von Juvultras die Tickets (FAZ Nr. 67 vom 20.03.17, S. 25), buuuuuuhh. Und warum Duisburg? Im nahen Xanten gibt es doch viel ältere südländische Dependanzen, schreibt z.B. auch Frau Risky, die aus dem Ruhrgebiet kommt, wo die früheren Kokereien längst geschlossen sind. Der Koks kommt daher nun woanders her und wird anders distributiert, mmmuuuuuhhh.
    @rd
    Dass die Sequenz der Anfangsbuchstaben der Wörter zwo bis sechs im ersten Relativnebensatz meines zusammenhanglosen Geschreibsels ein Wort ergibt, das sofort alle Alerts in der Kleveblogredaktion aktiviert, ist reiner Zufall und nicht beabsichtigt, muuuuuh. Ich bin gestern ganz in Gedanken versehentlich gegen eine der Laternen auf der Hagschen Straße gelaufen (ganz schön standhaft, die Dinger, aua) und seit dem muhe ich noch mehr wirres Zeug als sonst schon, mmmuuuuhhh, sorry! Hoffe, das wird nach der nächsten Kollision wieder besser, muuuuh!

     
  15. 29

    @28. jean baptiste

    Meine Frage war bewusst so gestellt…… 🙂

    „wenn“ das Geringste festgestellt werden würde, fällt es dann natürlich unter „geheime Beobachtung“.

    Merkwürdig ist nur, dass oft Abends durch die Fußgängerzone (schneller von A nach B), nicht gerade Kleinstfahrzeuge mit Kennzeichen wie KR oder GEL, möglichst schnell und unauffällig in schwarz, fahren……… es kann natürlich auch geheimer Einsatz in Zivil sein…….. 🙂

     
  16. 28

    @27. ???

    wie „Mini“ ?
    wie „Clans“ ?
    In Kleve haben wir keine Probleme !!! Wir haben Ordnungsdienst.
    Die schreiten doch sofort ein, wenn die auch nur das geringste feststellen, na ja , betonung liegt natürlich auf „wenn“ , und das bitte zu Dienstzeiten.

    Und Duisburg liegt ja soooooo fern , und Nijmegen auch !!!

    >ironie aus <
    (ich sag`s mal nur zur Vorsicht, bevor wieder ein Shitstorm über mich losbricht.)

     
  17. 26

    @22. Niederrheinstier
    ja, was du meinst kennen wir ja auch unter der italienische Ãœbersetzung von „unsere Sache” ,
    hab ich ja im letzten Satz von 17. erneut in 24. bereits sachte angedeutet ….

     
  18. 25

    @16. pd
    Blauäugigkeit:
    Wenn wirklich 20 Nachbarn betroffen sind, die jetzt alle einen Stange Geld für neue Erschliessung ihrer Immobilien hinlegen müssen und trotzdem ev. ihre Garagen nicht mehr erreichen, da hätte man das Projekt besser gemeinsam stemmen können. Sind je alles Geschäftsleute , Geld ist z.Zt. recht billig, und wenn es keinen Bieterstreit T.-stämmig gegen T.-stämmig gegeben hätte … wer weiss wäre der Preis auch nie so hoch aufgelaufen.

     
  19. 24

    @19. K. Brückenbauer
    vermutlich kratzt ihn das nicht, ob Sie und ich da eine Pizza essen gehen, aber das habe ich ja bereits gesagt, über die wahren Beweggründe des Kaufs möchte ich lieber nicht öffentlich spekulieren.

     
  20. 23

    @20 M.F.
    Na ja, mein Ausspruch mit der Beschulung war ja nicht so ernst gemeint , aber mich regt immer auf, daß Sachlagen nach dem eigenen Gefühl bewertet werden und dann als geltende Rechtsmeinung dargestellt werden , wie z.B.
    8.J.Boll „Da es sich um ein grundbuchliches Wegerecht handelt,erlischt dieses nicht automatisch durch die Veräußerung, sondern bleibt grundsätzlich bestehen. ff ff ”
    Das ist falsch und bleibt falsch, was man daraus nur lernen kann ist, daß ein Grunbucheintrag manchmal das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben ist.
    Bittere Erkenntnis, die oft zu spät kommt.

    Was die Frage geringstes Gebot und Mindestgebot betrifft, je nachdem wer die Zwangsversteigerung betreibt kann das für das gleiche Objekt sehr unterschiedlich ausfallen.
    Siehe nur Fall-Bpl. 1 , 2 , und 3 https://de.wikipedia.org/wiki/Geringstes_Gebot.
    ” Was passiert, wenn ein Bieter den Zuschlag erhalten hat, aber nicht bezahlt ? )”
    Er ist erst einmal seine hinterlegte Sicherheit (ich meine 10% des Gebots) los , es wird eine erneute Versteigerung anberaumt, in der er nicht mitbieten darf, aber für den Mindererlös voll in Regress genommen wird.

    Mit den Wegerechten etc haben Sie recht, das hängt daran, ob die bei der Bekanntmachung erwähnt wurden, oder nicht, Wie alles in unserem Staat unterliegt das der aber nicht der Willkür des Gerichts, sondern hat wieder Alles mit dem Zeitpunkt, wann diese ins Grundbuch eingetragen wurden und wer der Betreiber der Zwangsmassnahme ist.
    Deshalb, nichts genaues Weiss ich nicht.

     
  21. 22

    @19
    Muuuuhhh, gestern hatte ich einen Beitrag geschrieben (Bezug @15, jetzt aber auch @17) – aber da war ich als 100% Niederrheinstier und immer 100% für die Region mal wieder etwas zu gerade raus und zu weit mit meinen Hingespinsten gegangen, so dass rd diesen Beitrag wohl den Lessern vorenthalten hat, muuuuh – vermutlich zu Recht, den der Beitrag hätte den Käufer der Schrottimmobilie möglichwerweise zu Unrecht ins falsche Licht gerückt, mmuuuuhh. Manchmal ist es halt gut, wenn mich hier jemand (also rd) mal bremst, vor allem, wenn ich zu aggressiv geradeaus auf mir unbekannte Dritte losgehe oder sonstige Streiche und gestellte Fallen zum besten gebe, muuuuh. Aber ganz lassen kann ich es eben auch nicht, muuuuhh! Daher vielleicht so: Es gibt da so eine Frau namens Riski (Name geändert, weil das, was Frau Riski tut, schon ziemlich gefährlich ist und sie auch schon mehrfach ganz schön Ärger hatte, aber im Prinzip durch Eckhard BULLEs – der Name ist mir so irgendwie total sympathisch – bestätigt worden ist), die ein Buch über Paten, PIZZARIEN und falsche Priester geschrieben hat, muuuuuh. Und da steht so einiges drin, wer, warum und wozu PIZZARIEN kauft und so, muuuuh. Ja, und weil da oben auf dem unteren Bild so eine große Wechselkasse ist, hat ich mich das daran erinnert, wie ich mal mein Fell in dem Waschsalon im Spoycenter gelaundriet habe, muuuh. Dummerweise hatte ich da vergessen, vorher die paar noch von der letzten Stierprämierung daran haftenden Scheinchen abzumachen, so daß dieses Money dann auch gelaundriet wurde, muuuh. Dumm gelaufen! Aber noch dümmer habe ich da geguckt, muuuuh. Genausogut kann es aber auch sein, dass den Bieterfechtern eine listige Fee im Traum eingeflüstert hat, im Keller unter der Wechselkasse befände sich noch von früheren Wechselaktivitäten ein Schatz, muuuuuh! Wer weiß das schon?

     
  22. 21

    @19. K. Brückenbauer
    „…Keine leichte Sache, aber für den Blog mehrere Ticken zu kompliziert” beziehe ich nicht auf die Mitglieder im Blog, sondern auf die Materie.
    Dabei auf meinen Charakter und den Stand meiner Ahnungen schliessen zu können … Hut ab.
    Man kann sich kein gesichertes Urteil bilden, wenn man Kenntnis aller relevanten Akten und Begebenheiten hat.
    So ist z.B. in der gleichen Sache das Ergebnis völlig unterschiedlich, je nachdem wer die Zwangsversteigerung betreibt.
    Sieh dazu auch meinen Post zu 20. M.Fingerhut

     
  23. 20

    Sorry, ich gehöre wohl auch zu jenen, denen – während sie „beschult” wurden – das Lesen verlehrt wurde.

    @ 11. Sven Timmermann :
    ### Geht das Wegerecht dem Grundpfandrecht im Rang vor, bleibt das Wegerecht bestehen. ###
    WegeRechte und andere „GrundDienstbarkeiten” etc. werden in Abteilung 2 des GrundBuchs eingetragen,
    GrundPfandRechte hingegen in Abteilung 3.
    Ãœber die RangFolge innerhalb von Abteilung 3 bin ich mir im Klaren – bilde ich mir zumindest ein :
    soWas wie 1., 2., 3., Hypotek scheint schon dem Namen nach einen Rang zu bilden.
    Wie jedoch soll eine RangFolge in Abteilung 2 aussehen ?
    Wann soll ein WegeRecht im Rang VOR z.B. einem NießBrauch stehen, wann DANACH ?
    erst recht : Wie wird EINE RangFolge aus den BEIDEN Abteilungen 2 und 3 zusammenGesetzt ?
    Mir scheint, da habe ich mal wieder nicht genügend JuristenDeutsch „verinnerlicht”.
    Die mir obskure „RangFolge” scheint landLäufig als „Alter” bezeichnet zu werden :
    Die ältere Eintragung hat VorRang vor jüngeren.

    @ 16. pd :
    Was das „geringste Gebot” betrifft,
    war die schulische GehirnWäsche wohl auch nicht gründlich genug.
    Immer noch klingt für mich „geringstes Gebot” so,
    als ginge es um das kleinste Gebot, das bei der Versteigerung abgegeben worden ist.
    Doch wikiPedia erklärt mir nicht genügend juristisch verSchultem Menschen
    ( https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung_(Deutschland)#Bekanntmachungen ) :
    Das, was sich „geringstes Gebot” schimpft, wird schon Wochen vor der Versteigerung amtlich festgelegt und in der BekanntMachung über die Versteigerung genannt.
    Es beschreibt sowohl, was der Bieter mindestens an Geld bieten muß,
    wie auch, welche Rechte und Pflichten er im Falle des Kaufes übernimmt.
    Ungebildete Knilche wie ich hätten erwartet,
    soEtwas heiße nicht „geringstes Gebot” sondern „MindestGebot”.
    Ist im „geringsten Gebot” – also in der BekanntMachung –
    aufgeführt, daß nicht nur die Immobilie ersteigert werden kann,
    sondern auch, daß daran die Pflicht hängt, die Nachbarn über das GrundStück zu lassen,
    dann – und nur dann ! – besteht das WegeRecht auch nach der ZwangsVersteigerung weiter.
    Wenn in der BekanntMachung ein WegeRecht NICHT erwähnt ist,
    dann erlischt es wohl automatisch sobald der Zuschlag erteilt ist.
    ( Offenbar tatsächlich schon mit dem Zuschlag
    und nicht erst, wenn der Verkauf an den Bieter abgewickelt ist.
    Was passiert, wenn ein Bieter den Zuschlag erhalten hat, aber nicht bezahlt ? )

     
  24. 19

    @10 jb

    Sie schreiben….
    …Keine leichte Sache, aber für den Blog mehrere Ticken zu kompliziert.

    Das kann nur jemand schreiben, der keine Ahnung hat. Aber es lotet ihren Charakter in eine mir noch nicht bekannte Richtung aus…

    Der Post von rd zeigt mal wieder sehr interessant, wie das Leben hier vor Ort so spielt.

    Ich persönlich finde es gut, wenn diese Dinge öffentlich besprochen werden. Bei einem Unternehmer, der seinen Nachbarn die Leitungen kappt, gehe ich keine Pizza essen. Das ist mein gutes Recht.

    @Stier, wo bleibt ihre Stellungnahme?

     
  25. 18

    @10 jean babtiste,

    selbstverständlich bin ich otto, auch wenn ich meinen Namen von hinten nach vorne geschrieben habe.
    Sven Timmermann hat das, was noch fehlte, verdeutlicht und dem ist nichts mehr hinzu zu fügen.

     
  26. 17

    @15. Dietmar Shields
    solche Ãœberlegungen liegen meiner Meinung nach nicht unbedingt nahe.
    Kleve hat schon so viele Pizzerias das Eine zusätzlich nicht echt ins Gewicht fällt und Pizzeria nicht echt mit dem Angebot eines Holzkohlengrill-Restaurants konkurriert.
    Meine Ãœberlegungen, wenn ich in der Haut von Cömce stecken würde wären eher die Gewerbemiete die er jetzt zahlt, sowie die Einnahmen aus Wohnraum in den oberen Etagen, aus Zimmervermietung an Studenten kann man etwa mit 200 Euro pro vermietetem Zimmer an reinem Mieterlös rechnen.
    Nur, bei 400.000 Ausgaben für den Baugrund mit zu entfernender Ruine wird das bestimmt ein Millionenprojekt. Da hat man den Break-Even Point, auch wenn man über 30 Jahre rechnet trotz momentaner Zinsflaute , wahrscheinlich grosszügig erreicht, wenn nicht schon ziemlich weit überschritten.
    Aber das ist für eine Pizzeria noch schwieriger, es sei denn, es liegen ganz andere Gründe für den Erwerb vor, über die ich gar nicht erst sinnieren möchte.

     
  27. 16

    @ 10 jean baptiste

    fieser, oberlehrerhafte Post.

    Ich habe das Lesen leider nur rudimentär elernt, der von Ihnen gepostete link ist mir vorher auch untergekommen, ich hab das dort geschriebene nicht verstanden.


    Nach den §§ 52 Abs. 1 Satz 2, 91 Abs. 1 ZVG erlöschen durch den Zuschlag bei der Zwangsversteigerung grundsätzlich alle Rechte, die nicht bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigt worden sind… Für die nicht in Grundpfandrechten bestehenden Rechte, die durch den Zuschlag erlöschen, ist nach § 92 ZVG Wertersatz zu leisten.

    II. Die Lösung nach geltendem Recht

    1. Die Grunddienstbarkeit im geringsten Gebot

    Die rechtliche Lösung bereitet keine Probleme, wenn die Grunddienstbarkeit nach § 44 Abs. 1 ZVG in das geringste Gebot fällt. Sie bleibt dann bestehen und ist vom Ersteher zu übernehmen (§§ 52 Abs. 1 Satz 1, 91 Abs. 1, 2. Halbsatz ZVG)…“

    Was heißt das auf Deutsch? Was hat es mit diesem „gerigsten Gebot“ auf sich oder:

    „… „Vielmehr liegt ein Hoheitsakt vor, der kraft seiner konstitutiven Wirkung die Macht hat, im Sinne einer Enthaftung oder Entlastung des versteigerten Bruchteils diesen in dem vorgesehenen Umfange von Belastungen zu befreien, ohne dabei an die Gestaltungsmöglichkeiten, die das bürgerliche Recht für eine durch Rechtsgeschäft bewirkte Aufhebung eines Rechts gewährt, gebunden zu sein“…“

    Da muss ich 5 mal lesen und hab’s imme noch nicht ganz begriffen.

    Es scheint so zu sein wie von @11 Sven Timmermann in verständlichen Worten beschrieben aber auch nicht immer vergleiche Ihren 1. Link @ jean baptiste.

    Ihr Hinweis an die blauäugigen Nachbarn: mit Ihrer Bietergemeinschaft hätten Sie genau was bewirkt? Lassen wir mal auf Seite, dass das Ding überteuert versteigert wurde und nehmen wir an, Sie hätten das mit Ihrer Bietergemeinschaft ersteigert, dann hätten Sie zu 10. eine Schrottimmoblie am Arsch. Ich wußte alleine schon nicht was ich mit dem Ding machen würde aber 10 Köche würden in der einfachen Sache bestimmt den perfekten Brei fabrizieren. Und Sie werfen anderen Blauäugigkeit vor?

    @rd das Wegerecht besteht nicht mehr? Wurde die Nachbarn dafür entschädigt oder wie ist das gelaufen?

    Naja, mich interessierts einach nur, wills verstehen weil ich da hier und da mit zu tun habe. Wahrscheinlich wird sich rein faktisch für die Nachbarn nichts ändern. Der neue Grudstücksbesitzer müsste ganz schön blöd sein, wenn er es sich als Gastronom mit seinen Nachbarn verscherzt, da gibt es einfach zuviele Möglichkeiten, wie diese zurück nerven können. Er wird sich mit denen einigen und die Zufahrt über sein Grundstück weiter dulden/ermöglichen.

    Jedenfalls für mich nach längerem mal wieder ein interessantes kleines topic, Danke dafür.

     
  28. 15

    Interessanter Bericht, ein Gedanke drängt sich aber beim lesen auf 🙂

    Hat vielleicht der Inhaber von Cömce beim Bieterkampf versucht, einen unliebsamen Mitbewerber (zukünftige Pizzeria) in seinem Einzugsgebiet durch einen möglichen Erwerb der Schrott-Immoblie, dann damit zu unterbinden.

    Ansonsten wäre so ein harter Bieterkampf, unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten, eigentlich ja kaum denkbar.

     
  29. 14

    ….dann wir es erst recht wichtig, dass hier mit einander geredet wird.

    Hier kann man wieder von anderen Städten lernen. Z.B von der Stadt Kalkar, speziell historischer Stadtkern und die Nutzung der Hinterhöfe als teiweise öffentliche Parkflächen.

    Die Stadt könnte sich mit den 20 Personen und neuen Besitzer T. An den Tisch setzen und eine Lösung erarbeiten, an der alle als Gewinner heraus kommen.
    Z.B. eine intelligente Parkfläche mit Zufahrt zu allen Grundstücken und Parkflächen auf den dann ausgeweiteten Innenhof hinaus.
    Das wäre sinnvoll investiertes Geld seitens der Stadt. Und am Ende würde die Stadt das Geld zurück verdienen über die Betriebe. Zusätzliche Parkflächen sind in dem Bereich klug. Das weis ein jeder, der die Gastronomie und Dienstleistungen regelmässig nutzt.

    Streit und Gerichtsverhandlungen sind hier der falsche Weg! Hier muss frühzeitig gegen gelenkt werden.

     
  30. 13

    @12. rd
    dann wird`s richtig schmerzhaft und ist bestimmt nicht der Garant für ein gutes Auskommen der alten und neuen Nachbarn.

     
  31. 12

    @Danke. Ist doch Verlass auf die „Schwarmintelligenz“. Da das Wegerecht nun nicht mehr besteht, ist wohl von Variante 1 auszugehen.

     
  32. 11

    Es hilft nur ein Blick in das Grundbuch.

    Wenn das Grundpfandrecht, auf welches die Zwangsversteigerung zurückgeht, dem Wegerecht im Rang vorgeht, entfällt das Wegerecht.

    Geht das Wegerecht dem Grundpfandrecht im Rang vor, bleibt das Wegerecht bestehen.

     
  33. 10

    @7 Ottto (du bist aber nicht otto , oder ?) , @6 Mj und @1pd

    woher holen Sie eigentlich Ihre Informationen ?
    Ich wage im spezifischen Fall über dieses Thema bestimmt keine Aussprache, habe aber in ferner Vergangenheit einmal das Lesen gelernt .
    Und da finde ich https://www.zip-online.de/heft-3-1982/zip-1982-266-die-grunddienstbarkeit-in-der-zwangsversteigerung/
    und http://www.frag-einen-anwalt.de/Zwangsversteigerung-und-Grunddienstbarkeit–f198813.html
    und http://www.justanswer.de/anwalt/52maa-wir-haben-eine-grunddienstbarkeit-abwasserletg-nachbargrundst-eingetragen-2004-2005.html bezügl. Versorgungsleitungen.

    Eine Einschätzung kann man also nur machen, wenn man genaue Kenntnis in diesem Fall hat, z.B. auch wer und weshalb er die Versteigerung betrieben hat und was durch das Recht zu den Dienstbarkeiten eventuell durch das Gericht geregelt wurde.

    Insgesamt finde ich es aber mehr als blauäugig, daß die Betroffenen sich erst jetzt mit der Sache bzw. den möglichen Bietern auseinandersetzen.
    Wäre ich betroffener Nachbar gewesen hätte ich das im Vorfeld, eventuell in Form einer Bietergemeinschaft gelöst, denn so sind nicht nur die Garagen eventuell hinfällig, sondern kommen auch erheblichste Kosten auf jeden einzelnen Inhaber der betroffenen Immobilien zu, ob sie sich nun beim neuen Eigentümer bezüglich ihrer Rechte einkaufen, oder aber die Leitungen und Parkgelegenheiten neu anlegen.

    Keine leichte Sache, aber für den Blog mehrere Ticken zu kompliziert.

     
  34. 9

    @Jürgen Böll Notwegerecht ist nur anzuwenden, wenn kein Zugang zum Grundstück möglich ist. Die sind aber alle via Hoffmannallee zu erreichen.

     
  35. 8

    Wenn ich es aber richtig verstanden habe ist zu Gunsten in dem betreffenden Grundbuch ein Wegerecht der Nachbarn eingetragen. Da es sich um ein grundbuchliches Wegerecht handelt,erlischt dieses nicht automatisch durch die Veräußerung, sondern bleibt grundsätzlich bestehen. Ein möglicher Antrag der Gegenseite (nuer Käufer) auf Löschung hat grundsätzlich nur unter zwei Voraussetzungen Erfolg.
    Eine Löschung kommt zum einen nur dann in Betracht, wenn das Wegerecht zu Unrecht eingetragen worden ist, das Grundbuch also insoweit falsch ist oder wenn der neue Inhaber ein berechtigtes Interesse (Schaffung Parkraum) an der Löschung hat. Ein berechtigtes Interesse hätte der neue Käufer nur dann, wenn er einen wichtigen Grund hätte und einer Abwägung zwischen dem Interesse der Nachbarn an dem Wegerecht und dem Recht des neuen Käufers das Wegerecht gelöscht zu bekommen ergeben würde, dass das Recht des Nachbarn dann überwiegt. Wenn ich Sie richtig verstehe benötigen die andren Nachbarn das Wegerecht, um Ihr eigenes Grundstück überhaupt ordnungsgemäß nutzen zu können. Vor diesem Hintergrund sollten diese Nachbarn dann vortragen, dass sie auf die Benutzung des Grundstücks des Nachbarn zwingend angewiesen sind und Ihnen deshalb ein Notwegerecht gem. § 917 BGB zusteht.

     
  36. 7

    @6 Messerjocke,
    stimmt. Im Grundbuch eingetragene Rechte erlöschen weder durch Kauf noch durch Verkauf, noch nach einer
    Zwangsversteigerung.

     
  37. 6

    M.E. erlischt ein grundbuchliches Wegerecht nicht bei einer Zwangsversteigerung. Der neue Eigentümer kann aber eine Löschung des Wegerechts im Grundbuch beantragen. Dem würde u.U. statt gegeben werden, wenn er ein „berechtigtes” Interesse hat. Dies würde dann dazu führen, dass die Interessen der Nachbarn vor Gericht abgewogen werden. Das ist abschließend an dieser Stelle nicht zu beurteilen. Ich würde mir in der Tat als Nutzer der Garagen und Stellplätze Sorgen machen.

    Aus dem Text deute ich allerdings auch, dass zwischen dem neuen Eigentümer und den Anwohnern keine klärende Kommunikation statt fand? Das wären schlechte Voraussetzungen.

    Die Stadt ist zwar nicht dazu verpflichtet, macht es aber richtig, auch als Ursprung der verzwickten Situation, eine Lösung zu unterstützen.

     
  38. 5

    @Niederrheinstier Ein Liter der klassischen goldenen Flüssigkeit kostet in der Zentrale ca. 7-8 Euro. Mal 50, ja das würde die Geschäftsleitung spüren (und begrüßen). Allerdings erlaubt das JSchG keinen Ausschank von Alkohol an unter 16-Jährige. Tut mir leid, Stier!

     
  39. 4

    Muuuuuhhh, laut Opa Niederrheinstier war in dem Keller mit der Wechselkasse mal eine ein klein bisschen gehobene Disco namens Black & White, zu der es über die Treppe im oberen Bild hinabging. Opa Niederrheinstier sagt, er wäre dort gerne hingegangen, weil das gut zu seinem schwarz-bunten Stierfell gepaßt hätte, muuuhh. Aber eigentlich seien Black & White er zwei Pudel gewesen, die ihn ziemlich nervig angebellt hätten, muuuh, wau, muuuh. War also doch nix für Opa Niederrheinstier, muuhhh. Dabei hätte Opa Niederrheinstier’s Zug den Laden bestimmt ’ne Zeit lang über Wasser halten können. 50 l Flüssigkeit pro Tag sind für Opa Niederrheinstier noch immer ein Klacks, muuuuuhh! Also ein möglicher Sch(l)üsselkunde für die Zentrale?

     
  40. 2

    Warum haben sich nur zwei Interessenten für diesen Objekterwerb gefunden?

    Warum ist es dann für den Einen so wichtig, dass man über €400.000,- bezahlt, obwohl es nur mit €148.000,- begutachtet wurde?

    Warum hat sich keiner der Klever Baulöwen, wirklich dafür interessiert?

     
  41. 1

    Ist es sicher, dass Wege- und Leitungsrechte bei einer Zwangsversteigerung automatisch erlöschen? Ich kann mir das kaum vorstellen denn die werden doch teilweise notariell beglaubigt und/oder sogar im Grundbuch eingetragen?! Man kauft/ersteigert ein Grundstück doch inclusive aller Rechte und Pflichten, oder?

    Schnelles googeln bring mir nur Fachchinesisch und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass hier die legale Möglichkeit geschaffen wird, die Nachbarschaft möglicherweise zu erpressen. Andererseits sind wir ja Bananenrepublik und alles ist möglich.

    Irgendwer sicher im Thema der den automatischen Wegfall von im Grundbuch abgesicherten Rechten bestätigen kann?