Rechtlicher Hinweis

I want to ride my bicycle, I want to ride it where I like. (F. Mercury)

Deutsch sein, so sagt man, bedeute, eine Regel um ihrer selbst willen zu befolgen und nicht nach ihrem Sinn zu fragen. Dies gilt beispielsweise für das Radfahren in der Fußgängerzone, das von den Ordnungskräften auch dann untersagt und mit Geldbußen geahndet wird, wenn kaum Passanten unterwegs, die Wege breit und von Lieferwagen bevölkert sind. Das hatten wir bereits, siehe hier: Leichte Beute: Jagdsaison in der Fußgängerzone eröffnet. Vollends ärgerlich wird die Angelegenheit aber, wenn einem nach einem Gespräch mit einer juristischen Fachkraft (in einer ganz anderen Angelegenheit, es ist nicht so, dass ich mit so etwas auch noch streitsüchtig so lange alle Menschen in meiner Nähe mit dem Thema behelligen würde, bis ich endlich Recht erhalte), also wenn nach einem solchen Gespräch die Erkenntnis dämmert, dass die Ordnungskräfte womöglich selbst gar nicht so genau wissen, was sie mit einer Strafe in Höhe von fünfzehn Euro belegen dürfen und was nicht. Deshalb hier der rechtliche Hinweis für die Menschen in Uniform, die künftig in der Fußgängerzone ihren Dienst tun: Radfahren in der Fußgängerzone mag zwar verboten sein, mit dem Rad die Fußgängerzone hinunter zu rollen, ist es hingegen nicht. Wer also, wie beispielsweise ich am vergangenen Freitag, auf einem Pedal stehend langsam gen Reffeling rollt, um dort französische Buttercroissants zu kaufen, verhält sich regelkonform und dürfte eigentlich nicht zur Kasse gebeten werden. Was ist das für eine Welt, in der wir leben?

kleveblog-Dokumentation: Was ist Radfahren, was ist Rollern?

Zwischen den beiden Fortbewegungsarten „Radfahren“ und „Zufußgehen“ gibt es eine Grauzone:

Roller dürfen als „Fortbewegungsmittel“ nach § 24 StVO und § 16 Absatz 2 StVZO auf Gehwegen und in Fußgängerzonen benutzt werden – auch von Erwachsenen (OLG Oldenburg Ss 186/96).

Bleibt die Frage, ob „Rollern“ in Fußgängerbereichen zulässig ist, wenn man dazu ein gewöhnliches Fahrrad verwendet. Wer mit dem rechten Bein auf dem linken Pedal steht und sich mit dem anderen Bein abstößt, benutzt die Trittfläche nicht zum Antrieb und befindet sich nicht „auf“ dem Fahrrad, sondern neben ihm, ähnlich wie ein Fahrrad schiebender Fußgänger.

„Fußgänger ist… auch, wer ein Fahrrad mit sich führt oder sich mit ihm untypisch – etwa durch wiederholtes Abstoßen mit dem Fuß – fortbewegt“ (OLG Stuttgart 5 Ss 479/87).

„Steigt ein Radfahrer ab und überquert die Fahrbahn, indem er mit dem Fuß auf ein Pedal steigt und „rollert“, ist dies kein Verstoß gegen das Verbot, den Fußgängerweg mit dem Fahrrad zu befahren“ (Kammergericht Berlin 12 U 68/03).

Also: Rechtes Bein aufs linke Pedal (oder umgekehrt) und schon lässt es sich legal durch die Fußgängerzone rollern, natürlich nur mit Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer.

Quelle: ADFC, Kreisverband Bottrop

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16 Kommentare

  1. 16

    @12.Brükenbauer,

    Eindrücke und Anforderungen, die auf den Einzelnen zukommen, sind vielfältiger geworden. Ohne zu selektieren,
    geht man in der Flut dessen, was auf den Einzelnen in unserer Gesellschaft zukommt, unter.

    Nur mit Achtsamkeit können wir erkennen, was Ursache und Wirkung überhaupt bedeutet. Die Arbeit an sich
    selbst endet erst mit dem Lebensende. Rücksichtslosigkeit findet ihre Wurzeln in Gier und Neid.

     
  2. 15

    Was für eine verdammte Problematik…evtl. …. das Fahrrad schultern und mit passender Kondition die Große Straße rauf / runter rennen,da bleibt mann gesetzestreu und erreicht sein Ziel sicher genau so schnell….oder ?

     
  3. 14

    … vielleicht liegt es einfach daran, dass es damals kaum Fußgängerzonen gab und noch keine Konzepte, wonach die Grenze zwischen Bürgersteig und Straße fließend ist …

     
  4. 13

    @12 Brückenbauer

    Habe den Eindruck, dass z.B. in den 70ern, die mir wie ein einziger Sommertag in Erinnerung sind (bei näherem Hinsehen würde sich das wahrscheinlich relativieren), der Begriff Rücksichtslosigkeit fast bedeutungslos war, in Bezug auf den öffentlichen Raum … oder hat mich die Sonne dieses einen langen Sommertags vielleicht geblendet und ich hab was übersehen? War Rücksichtslosigkeit damals anders definiert?

     
  5. 12

    @laloba, zu: Hat sich das Leben verkompliziert?
    ;zu schreiben, dass sich das Leben „verkompliziert“ hat ist zu einfach.

    Hier tritt die „kumulierte Rücksichtslosigkeit“ in den Vordergrund; Selbst die einfachsten Zusammenhänge sind für viel Menschen nicht mehr begreifbar.
    Früher konnten Menschen sich auf Ihr Bauchgefühl verlassen und wussten, dass sie auf dem richtigen Weg sind, oder, dass sie das Richtige tun, auch ohne, dass sie von Kant oder dem „kategorischen Imperativ“ gehört hatten. Dies gilt natürlich auch für: Bauchgefühl sagt: „der Mann auf dem weißen Rad ist keine Gefahr, ich lasse ihn einfach weiter rollern …..“.
    Heute rollt man rücksichtsvoll mit dem Rad durch die leere Stadt herunter und die Polizei ruft: „junger Mann, junger Mann!“. Das wäre vor vielen Jahren undenkbar gewesen.
    Wenn nun die Rücksichtslosigkeit in vielen Bereichen zunimmt, hat dies gravierende Folgen auf die Verschiebung der Werte in allen Bereichen der Gesellschaft und dem menschlichen Miteinander. (Auf eine Aufzählung der Zunahme der Rücksichtlosigkeiten wird hier absichtlich verzichtet. Dies kann ein jeder für sich selbst tun.)

    @Wahrheitssuche, Sie scheinen ein belesener Mensch zu sein. Gerne nehme ich Literaturhinweise zu dem von Ihnen aufgeführten Punkt „…Ursache und Wirkung“ entgegen. Auch Literaturhinweise zu:“kumulierte Rücksichtslosigkeit“ nehme ich gerne entgegen. Kann mir nicht schaden. Dümmer wird man ja nicht durchs Lesen; werde diese Empfehlungen auch an verschiedene Personen weiterleiten, die diese bitter nötig haben.
    Zu Ihrem Kommentar: „Ãœber die Tatsache, dass kriminelle Subjekte im Allgemeinen NICHT über den Intellekt verfügen, Ursachen und Wirkungen zu verstehen und anzuwenden, bin ich heilfroh, andernfalls hier niemand mehr ruhig schlafen könnte.“- Hier schlage ich Ihnen vor, die Presse rund um die „panama papers“ zu folgen. Intellekt, Ursache und Wirkung usw. / Leider ist die Sache nicht so einfach wie Sie schildern.

    ****

     
  6. 11

    @10.MvA,

    ………………dazu hat jeder anzugeben, warum er so und nicht anders bewertet hat. Als Anlage Passfoto
    mit IQ Feststellung erforderlich. In der Anlage können keine Unterlagen wegen Unsicherheit des
    Wetters angenommen werden.

     
  7. 10

    Ralf, Du solltest neben den Reaktions-Icons „Daumen hoch“ und „Daumen runter“ noch die Funktion „?“ hinzufügen.

     
  8. 9

    Es gibt jede Menge Literatur zum Nachlesen. Wer sich den wirklichen Ãœberblick verschafft hat, ist in der Lage, zwischen zutreffenden und unwahren Fragmenten zu unterscheiden und eröffnet sich damit ein umso klareres Bild. Man muss Bedenken, dass es einer gewissen Reife bedarf, diese Kenntnisse zu würdigen, zu nutzen oder eben auch nicht zu nutzen. Ãœber die Tatsache, dass kriminelle Subjekte im Allgemeinen NICHT über den Intellekt verfügen, Ursachen und Wirkungen zu verstehen und anzuwenden, bin ich heilfroh, andernfalls hier niemand mehr ruhig schlafen könnte. Sosehr etwas geschehen muss, so sehr kann dies nur per Aufklärung erfolgen, die die breite Masse zu einer Kraft formiert, die nicht mehr überhört werden kann. Grundsätzlich gilt, dass Logik und Wahrheit unbestechlich sind und somit ihre Wirkung haben müssen auf status quo und die Zukunft. Ich persönlich danke allen, die trotz einer diffusen Grundlagensituation Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten.

     
  9. 8

    Zu Freddy Mercury’s Zeiten konnte man wirklich noch fahren, wo und wie man wollte … wieso war das eigentlich damals (70er bis in die 90er) kein Thema … oder war es eins? Hat sich das Leben verkompliziert?

     
  10. 6

    @Brückenbauer

    Sie verkennen die Lage… Bayern ist nicht gleich Kleve.. Und das Klever land*hust* gewohnheitsrecht ist halt unergründlich… Genauso wie das Kreis Klever Recht das erlaubt das Herr von S. alle nach seiner Pfeife tanzen lässt….

     
  11. 5

    Haben sich die Höchstrichter auch mit der Frage befasst, wie zu verfahren ist, wenn der Vortrieb nicht durch einen regelmäßigen Impuls etwa in Form vom Boden abstoßender Trittbewegungen erfolgt, sondern im Wesentlichen durch die Schwerkraft? Das ist zum Beispiel regelmäßig dann der Fall, wenn der Verkehrsteilnehmer wegen der eingenommenen Haltung zwar im Grunde die Definition zur Einordnung als Fußgänger erfüllt, das „Rollern“ jedoch auf einer abschüssigen Ebene erfolgt und vom Boden abstoßende Trittbewegungen überflüssig macht.

     
  12. 4

    Jetzt noch mal vollständig: Ich kann sehr gut verstehen, was den Autor umtreibt, ich habe selbst lange an der unteren Hagschen Straße gewohnt. Und was jetzt kommt hätte ich auch schon zu dem „Jagdsaison“- Artikel schreiben können.
    Regeln verselbstständigen sich in Deutschland. Die meisten Regeln sind ja aus einem bestimmten Grund erlassen worden, aber oft wird nicht mehr nach diesem Grund gefragt sondern die Regel um ihrer selbst willen durchgesetzt.
    Als ich noch in der Fußgängerzone wohnte führte mich der kürzeste Weg zur Arbeit die Stadt hinunter, damals war dort Radfahren generell verboten. Morgens um halb acht stört das aber keinen, Sinn des Radfahrverbotes ist es ja, keine Fußgänger zu gefährden. So früh sind da aber kaum welche, wenn man dann noch langsam fährt stellt der Lieferverkehr die weitaus größere Gefahr dar! Da ich selbstständiges Denken über das Befolgen von Regeln setze, bin ich also trotzdem gefahren und dabei des öfteren mit unseren Ordnungshüter aneinander geraten. Augenmaß wird auf der Polizeischule nicht unterrichtet und wie da manchmal mit mir umgegangen wurde nur weil ich verbotenerweise mit moderatem Tempo die Stadt hinunterfuhr ist schon unglaublich, genauso wie die folgende WAHRE Geschichte:
    Zu dieser Zeit fuhr ich des nachts gegen ein Uhr mit dem Fahrrad die Große Str. hinauf als mir ein Polizeiauto entgegen kam. Ich bin nicht vom Fahrrad gesprungen sondern einfach weiter gefahren. Der Ordnungshüter ließ das Wagenfenster hinunter und blaffte mich gewohnt unfreundlich an, dies sei Fußgängerzone und somit Radfahren verboten. Ich habe garnicht erst eine Diskussion über den Sinn zur Ãœberwachung des Verbotes nachts um eins angefangen sondern ihn nur gefragt, ob er nicht seines Weges hätte ziehen können und mich unbehelligt den meinen hätte fahren lassen. Darauf antwortete er, ich schwöre, folgendes, nachdem er auf ein Geschäft hinter sich gezeigt hatte:
    „Wenn dort in den Laden eingebrochen wird, soll ich denn dann auch wegsehen?“ !!!!!
    Ãœbrigens hatte ich zu den Zeiten als ich noch dort wohnte den Eindruck der Einzige zu sein, der tatsächlich nicht mit dem Auto die Fußgängerzone befährt. Und wenn Autofahrer in der Fußgängerzone von Polizisten auf die Regelwiedrigkeit ihres Tuns hingewiesen werden habe ich die noch nie(!) bezahlen sehen. Da zeugt das Befahren der Fußgängerzone mit dem Fahrrad von deutlich mehr krimineller Energie!

     
  13. 3

    Geschätzter Herr Kommentator,

    das Glück des „Rollerers“ ist u.A., dass er die Fußgängerzone unprotokolliert durchfahren kann, was dem
    Radfahrer hoffentlich für immer verwehrt bleiben wird.

    Draußen in der Natur sieht man immer wieder freihändig fahrende Radfahrer, ein Ärgernis für alle
    Rollerfahrer, die höchstens einhändig (ohne Kurven) und nur für eine Kurze Zeit so fahren können.

    Aber was soll’s, mancher Radfahrer erkennt die Qualität des Rollerfahrers erst dann, wenn er längst
    vorbei gerast ist.

     
  14. 2

    Ich kann mich sehr gut im die Lage des Autors hineinversetzen, erst recht als langjähriger Anlieger und Bewohner eines Hauses in der unteren Hagschen Straße.

     
  15. 1

    @rd und alle; Haben wir jetzt einen Hans Söllner vom Niederrhein (rd)?

    Herr Söllner ist systemkritisch und hinterfragt vieles, was als gegeben hingenommen wird. In Bayern kennt ihn ein jeder. – Natürlich polarisiert er, regt aber zum kritischen denken an. Also nicht alles ernst nehmen, aber zum schmunzeln ist es trotzdem.

    Hier ein kleiner Ausschnitt:

    Hier Fahrzeugkontrolle, von Hans Söllner
    https://www.youtube.com/watch?v=X4JEF5dxPho&nohtml5=False

    Hier Hausdurchsuchung, von Hans Söllner:
    https://www.youtube.com/watch?v=1gZnsZMRnTc&nohtml5=False

    Hier Landratsamt (wird am Niederrhein Kreisverwaltung genannt):
    https://www.youtube.com/watch?v=tM2k0RXz0M8&nohtml5=False

    ****