Razzia im Großbordell! FKK van Goch: Besuch von der Bundespolizei

Dieses Bild besticht durch eine elegante Linienführung (Foto: J. Schäfer)

(Aktualisiert, jetzt mit den Einlassungen eines Beschuldigten in den Kommentaren) Die Serie der Ermittlungen gegen Bordell-Betreiber wegen Steuerhinterziehung und der Vorenthaltung von Sozialversicherungsabgaben reißt nicht ab. Nun erwischte es eines der bekannteren Etablissements, den Club „FKK van Goch“ („genießen – erholen – entspannen“), eigenen Angaben zufolge mit einer Fläche von 3500 m² der größte Betrieb in der Nachbarstadt Kleves samt Umgebung.

Seit heute Nachmittag wird der Club von der Bundespolizei, die im Auftrag der Staatsanwalt übermittelt, durchsucht. Außerdem sind auch Wohnhäuser in Gladbeck und Marl ins Visier der Fahnder geraten. Neben der Bundespolizei sind auch Beamten des Zolls, der Steuerfahndung Düsseldorf, der Kreispolizeibehörde Kleve, des Ausländeramtes Kleve sowie der Ordnungsämter Goch, Gladbeck und Marl an dem Einsatz beteiligt.

Laut Polizei stehen die Betreiber in den Verdacht, eingeschleuste Ausländerinnen aus Nicht-EU-Ländern in ihren Betrieben als Prostituierte beschäftigt zu haben. Die Vorwürfe lauten auf banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern, Steuerhinterziehung sowie Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Im Fokus der Ermittlungen steht ein türkischer Staatsangehöriger, der für den Bordellbetrieb tätig ist.

Erst 2014 hatte der Betrieb an der Benzstraße umgebaut und erweitert. Die neuen Räume waren früher die Werkstatt des Kaufmanns und damaligen Vorsitzenden der CDU Goch, Josef Thonnet. Weil das benachbarte Geschäft mit dem käuflichen Sex mehr Raum benötigte, entschied sich der Christdemokrat, seine Immobilie an das Betreiberehepaar Ulla und Johannes Oberender zu verkaufen. „Damit sind wir der größte Saunaclub in ganz Nordrhein-Westfalen und einer der größten in Deutschland“, sagte Ulla Oberender nach der Fertigstellung in einem Interview mit der Rheinischen Post. Auf der Website des „FKK van Goch“ werden 44 Frauen aufgeführt, die Dienstleistungen anbieten.

Einem größeren Publikum wurde die Bordellchefin durch den Fernsehsender RTL 2 bekannt, der sie als „Rotlicht-Expertin“ durchs Land schickte und Bordelle testen ließ. Für sich selbst reklamierte sie: „Wir wollen Transparenz, um zu zeigen, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht. Menschenhandel ist seit der Öffnung der Grenzen ein größer werdendes Problem in der Branche.“

Damals ahnte noch niemand, dass es möglicherweise auch ein Problem für sie selbst werden könnte.

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35 Kommentare

  1. 35

    @ Erwin Oberender „Kritik und Urteil“
    Da muss ich Ihnen ja gratulieren, unter Aktenzeichen 1 StR 475/21 ist Ihnen ja doch fast 5 Jahre später durch das BGH Recht gegeben worden, und ist das Modell FKK van Goch vollumfänglich für legal erklärt worden.
    Mein Glückwunsch zu diesem Ausgang dieses Verfahrens..

     
  2. 34

    @33 rd Grundsätzlich hast du natürlich Recht. Aber es ist nicht ganz unwichtig, wer postet. Und dazu darf man dann auch eine Meinung haben.

     
  3. 33

    Chewgum Naja, kritisieren darf man, ist sogar erwünscht. Aber die Fakten kann ich auch nicht ändern.

     
  4. 31

    @Erwin Oberender Klar, dass einem das Urteil nicht gefällt. Aber nicht den Ãœberbringer der schlechten Nachricht dafür verantwortlich machen.

     
  5. 30

    @/8jb. Medien sollten Objektiv berichten. Tun sie das nicht, haben sie auf jeden Fall Kritik verdient. Und das obige Berichterstattung nicht Neutral ist, macht es auch nicht Besser……!

     
  6. 29

    Es gibt Neues über Staatsanwalt Timmers Steckenpferd u berichten.
    Nachden das Langericht den Beschluss zur Beschlagnahme der u.g. Vermögenswerte aufgehoben hatte wurden alle gesicherten Werte wieder freigegeben und an die Eigentümer zurückgegeben.
    Dagegen legte die Staatsanwaltschaft beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein und bekam jetzt Recht.
    Das befleissigte StA Timmer um am 19. September 2017 nun das Auto, eine hochwertige Industrieküche, Monitore, Elektrogeräte, ein kleines Boot mit Außenbordmotor bei einer neuerlichen Durchsuchung zu beschlagnahmen. Zwei Grundstücke, das private in Gladbeck und das gewerbliche in Goch, wurden mit einer Sicherungshypothek belegt. Die Bargeldfunde im wohl immer noch größten Freudenhaus von NRW waren nicht so umfangreich wie erhofft.

     
  7. 28

    27. HP.Lecker tut mir leid, wenn Sie sich da persönlich angesprochen fühlen, natürlich wollte ich nicht suggerieren, daß Sie in den Fall verwickelt sind, sonst hätten Sie ja auch ein paar Damen und Herren zum Nachmittagsbesuch auf einen Coffee and more willkommen heissen dürfen.

    Dass ich das „Sie“ nicht klein geschrieben habe, liegt aber daran, daß meine Ausführungen genereller Natur sind, ein „sie“ oder „man“ auch nicht richtig passt, und ich deshalb das allgemeine Beispiel sprachlich , nicht inhaltlich, an Sie als Autor des Posts 22 festgeknüpft habe, da Sie die Diskussion mit Ihrer Grossschreibung des Wortes „Beschuldigter“ angestossen haben.

    Im Ursprungspost 7 bezeichnet sich A.Gök als “ beschuldigen Türken aus Marl“ Das ist auch sprachlich ok, nur damit wird er nicht zum „Beschuldigten“, und ich fürchtete, daß er sich dessen in der Hektik, und viele andere im Allgemeinen, nicht bewusst war.

    Ich denke, das waren jetzt genug gespaltene Haare und lenkt den Grund-tenor des ganzen in eine völlig falsche Richtung.
    Hauptthema bleibt doch weiterhin, ob die ganze Aktion ein Flop war, oder ob Staatsanwalt Timmer http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-124188068.html
    seinem Expertenruf auch hier wieder gerecht wird und für die Beteiligten ein Schuh draus wird..

     
  8. 27

    @23 jb Bitte schreiben Sie „Sie“ doch bitte nur in der Anrede gross, wenn Sie mich auch unmittelbar ansprechen. In Ihrem Kommentar haben Sie wiederholt das „Anrede-Sie“ verwendet, so dass der Eindruck entstehen könnte, dass ich Beteiligter gewesen bin. Das bin ich definitiv nicht.

    Des Weiteren haben Sie Recht. Ich meinte die Bezeichnungen Beschuldigter und Angeklagter, die es zu unterscheiden gilt.

     
  9. 25

    @23 jb … jetzt geraten aber doch ein paar Dinge durcheinander 😉

    Im Strafprozess wird ja ggf. erst festgestellt, ob jemand straffällig geworden ist.

    Ob eine Sache im Strafprozess verhandelt wird, hängt davon ab, ob es sich um den Vorwurf eines Straftatbestands laut Strafgesetzbuch oder anderen gesetzlichen Grundlagen handelt.
    Steuerdelikte verstoßen gegen die Abgabenordnung und landen je nach Umfang im Strafverfahren. Für die Strafverfolgung können die Finanzbehörden die Steuer- bzw. Zollfahndung hinzuziehen. Wird eine Razzia notwendig, dann macht das z.B. die Einheit ‚Finanzkontrolle Schwarzarbeit‘ des Hauptzollamtes Duisburg in Zusammenarbeit mit der Polizei u.a. Was da aufgedeckt wird, gehört manches Mal zum Bereich organisierte Kriminalität. Zollfahnder, die in solchen Einheiten arbeiten, machen in der Regel alles, von der Razzia, über Zeugenvernehmungen und Aufbereitung der Unterlagen für den Prozess.

    Und klar, Galileo hat’s nie gegeben 😉

     
  10. 24

    @20. Wahrheitssuche
    Willkommen bei der Flat Earth Society.

    Man kann`s aber auch echt übertreiben. Sogar bei offensichtlicher Satire

     
  11. 23

    @22 HP.Lecker Ach, das wäre doch nicht echt nötig gewesen.
    Wenn Sie vom Beklagten auch noch zum Angeklagten werden wollen, müssen Sie schon zusätzlich straffällig werden.
    Mit anderen Worten, Beklagter sind Sie in einem Zivilprozess , Angeklagter in einem Strafprozess .

    Eine Razzia passt wohl mehr zu einer Strafsache.
    Aber Angeklagter sind Sie auch dort erst, wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Sie beschlossen ist.

     
  12. 22

    @15 Jemand, der Beklagter ist, ist noch kein Angeklagter. In der rechthabenen Zunft gibt es da wohl Unterschiede.

     
  13. 20

    @19 laloba
    Was ich glaube spielt überhaupt keine Rolle! Es geht nicht um’s glauben!
    Geben sie Acht dass sie am Rand nicht runterfallen. 🤔

     
  14. 18

    @16 laloba
    Aber klar doch, selbstverständlich!!!!
    Die Erde ist eine Scheibe, wurde auch mal behauptet, weil es alle so sagten!

     
  15. 17

    @15 rd na ja, die Stufen gehen natürlich ineinander über, aber einen Unterschied gibts es schon, und es liegt da eine Steigerungsform vor.
    Zuerst einmal ist klar , wie ich schon sagte, die Unschuldsvermutung gilt bis zum rechtskräftigen Urteil.

    Generell

    Im vorliegenden Fall hat der Staatsanwaltschaft sein früheres Beschäftigungsverhältnis im Etablissemend ausgereicht, bei A Gök eine Durchsuchung nach §102 STPO https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html anzuordnen.
    Die Vermutung alleine rechtfertigt schon die Massnahme.
    Dabei ist nicht mal klar ist, ob er derjenige ist, gegen den sich das Ermittlungsverfahren richtet oder ob man dort nur Beweismittel in der Hauptsache vermutete.
    Das Verfahren richtet sich in erster Linie gegen die Eigentümer / Betreiber des Etablissements.
    Man sucht ja scheinbar nach Beweisen in der Sache wegen Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und Schleusung.
    In sofern ist Gök höchstens mal Verdächtigter, wenn überhaupt.

    Hätte man jetzt Beweismittel gegen ihn gefunden, dann läge ein Anfangsverdacht vor und müsste die Staatsanwaltschaft zwingend handeln.
    Ab dem Zeitpunkt wäre er Beschuldigter und muss ihm eröffnet werden was man ihm vorwirft und muss er über sein Schweigerecht belehrt werden.
    Aus dem, was er schildert kann man aber vermuten, daß ihm bisher nichts eröffnet wurde und er somit kein Beschuldigter ist..
    Deshalb auch meine Aussage, daß er sich den Anwalt erst mal hätte sparen können.

    Aber wer weiss schon, was die Staatsanwaltschaft alles weiss, was wir nicht wissen, denn eigentlich holen die sich nicht gerne eine blutige Nase und sind mit Sicherheit schon einige Jahre an dem Fall dran, bevor sie jetzt zugeschlagen haben wie sie zugeschlagen haben.

     
  16. 16

    @14 Natürlich sind da auch Beamte dabei … Zollfahnder, Polizisten

    Bei einer Razzia muss grundsätzlich sicher gestellt werden, dass die Beteiligten nicht bedroht werden können. Die Leute werden ja von der Durchsuchung überrascht, da muss mit spontanen Eskalationen gerechnet werden. Mein Bruder hat mal erlebt, dass einer in eine Schublade griff und … darauf muss man vorbereitet sein und schnell reagieren können … geht im Zweifelsfall nur, wenn man eine Waffe tragen darf

    Das passiert natürlich nur in den wenigsten Fällen. Auf die muss man aber grundsätzlich vorbereitet sein.

     
  17. 15

    @jb Das ist nun aber etwas haarspalterisch. „Jemanden verdächtigen, etwas getan zu haben“ bzw. „Jemanden beschuldigen,…“ sind IMHO Synonyme. Die Grenze wäre für mich, wegen zusätzlicher Eskalationsstufe: „Jemanden anklagen…“, aber selbst dann gälte ja noch die Unschuldsvermutung. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

     
  18. 13

    @ 7. Aydin Gök
    Sie sind nicht beschuldigt , höchstens verdächtigt. Zumindestens im jetztigen Zeitpunkt.
    Und Ihre Einlassungen sind höchst subjektiv. Wenn Sie wirklich Hausmeister waren, und nicht GF wie woanders zu lesen war, haben Sie doch keinen Einblick in die Bücher nehmen können , aber das tun ja jetzt die dafür geschulten staatlichen Ermittler.
    Warten wir`s doch einfach ab.
    N.b. den Anwalt hätten Sie sich sparen können , der wird erst interessant, wenn Sie Beschuldigter im Verfahren werden.

     
  19. 12

    @9. kleinendonk
    Bei so einem Objekt und 3 weiteren Orten wo durchsucht wird ist so ein Massenansturm nicht ungewöhnlich.
    Es sollen je keine Beweise während der Aktion verschwinden, deshalb muss alles gleichzeitig durchsucht werden,
    auch Büroräume.
    Bei potentiell 40 Damen, entspechend vielen Räumlichkeiten, und dem grossen Areal vom 1/3 Hektar braucht man halt genügend Kräfte, ausserdem schüchtert marzialisches Auftreten ein und eskaliert die Lage dann weniger schnell.

     
  20. 11

    @6 Klaus
    was ist denn das für eine Logik ?
    Festgestellte Tatsachen :1 Person mit Haftbefehl , 1 Person mit gefälschten ID-Papieren und zudem illegal,
    Unmengen an Bargeld , vielfacher Verstoss gegen das Waffengesetz … klar, „alles unberechtigte Vorwürfe, die hier in die Welt gesetzt werden“ wie sie sagten.
    Dann sprechen wir noch nicht von der nicht gesetzkonformen Geschäftspraxis, um es eimal freundlich auszudrücken, die eventuell jetzt noch strittig ist und wahrscheinlich vom Gericht geklärt werden muss.
    Und das hat nichts mit der freundlichen Atmosphäre und den liebreizenden Damen zu tun. Das ist in erster Linie von den Inhabern / Betreibern / Geschäftsführern zu verantworten, nicht von den armen Mädels.
    Die werden mit der Konstruktion „Selbständige“, wie auch Sozialkasse und FA, übelst benachteiligt.

    10. K.Brückenbauer sieht das schon realistisch, hier gibt es viele Parallelen, genauso wie bei der Kalkarer Marnier-Sache .
    Endet dann meist in der Pleite.

     
  21. 10

    *

    Hier kommen einem Erinnerungen an die NRZ Ausgabe vom 19.08.2014 / Artikel „Fun-Garden“ Prozess Urteil ist rechtskräftig; Das war Klever Justizgeschichte…

    ****

     
  22. 8

    @2 E.O. Klar gilt die Unschuldsvermutung, nicht nur bis zum Ende der Ermittlungen, sondern sogar bis zum rechtskräftigen Urteil.
    Aber hier Medienschelte zu betreiben finde ich dreist. Die Medien sind dazu da, die Öffentlichkeit zu informieren, und in diesem Falle tun sie nichts anderes, als die Verlautbarungen der Ermittlungsbehörden wiederzugeben.
    Zum Ergebnis der Razzia siehe einmal http://www.express.de/duesseldorf/razzia-im-fkk-club-bundespolizei-durchsucht-3000-quadratmeter-grosses-gelaende-24235768
    Der GF scheint verschwunden, mutet auch nicht gerade seriös an.
    Eine solche Razzia mit 140 beteiligten veranlasst kein Staatsanwalt, der sich nicht wenigstens 99% sicher ist, auch was zu finden.

    Generell frage ich mich, ohne über dieses spezielle Gewerbe urteilen zu wollen, warum meint man schlauer sein zu müssen, als andere Gewerbetreibende, indem man die dort tätigen Personen als (Schein-?)Selbständige führt.
    Stellen Sie sich vor, ein Sanitärbetrieb stellt seine Infrastruktur mit Büro, Betriebsgebäude, Werkzeug und Material, sowie Fahrzeuge den dort tätigen Personen, die jeder als Selbstständige geführt werden, zur Verfügung. Auch die Aquise, mit Werbung , die Abrechnung, und Lagerhaltung liegt beim Betrieb, nur die Ausführung der Tätigkeiten wird durch die selbständigen (nicht-) Arbeitnehmer erledigt.
    Da kommt man schnell auf die Idee, daß hier was nicht stimmt.
    Leidtragende sind dabei die Arbeitnehmer und das Sozialsystem. Und das nicht zu knapp.

    Jedenfalls, so wie es jetzt aussieht, mit vermuteten 2,7 Mio Schaden für das Sozialsystem , Aufgriff von gesuchter Person sowie illegaler Person mit gefälschten Papieren und was sonst noch alles angetroffen wurde,würde ich an Ihrer Stelle den Ball nicht zu hoch spielen.

     
  23. 7

    Liebe Leser und Besucher von van Goch und ihr übereifrigen Polizeimitarbeiter, die ihr so super ermittelt habt, dass ihr an mir, dem beschuldigen Türken aus Marl, vorbeigeht und wisst, nicht wer ich bin… Nichtsdestotrotz behauptet ihr, dass ich bei Frau Oberender arbeiten würde. Dabei habe ich seit fast zweieinhalb Jahren nichts mehr mit ihr zu tun, weil ich nach einer Bandscheiben-OP aus gesundheitlichen Gründen als Hausmeister entlassen wurde. Fakt ist, da wir uns nicht im Guten getrennt haben und ich habe viel Negatives gesehen, aber niemals etwas in Richtung der jetzt erhobenen Vorwürfe. Vielleicht wurden die Vorwürfe von anderen Clubbetreibern in die Welt gesetzt, um dem guten Ruf zu schaden. Dass sie 2,5 Mio. Euro Steuern hinterzogen haben soll, halte ich dir Schwachsinn! Ich selbst kann bezeugen, wieviele Stunden Frau Oberender im Büro verbracht hat, um die Buchhaltung korrekt zu machen. Der Betrieb wurde immer sauber geführt. Ich lasse mich um 14 Uhr von meinem Nachbarn zum Anwalt fahren, da ich selbst kein Auto habe und von Hartz 4-lebe, da das Einschleusen so viel Geld bringt 😂😂. Nur zur Info: Ich wurde entlassen mit den Worten „Sozialschmarotzer“. Frau Oberender ist in meinen Augen vieles, aber kein Mensch, auf den die vorgeworfenen Anschuldigungen zutreffen. Einen schönen Tag wünsche ich allen!

     
  24. 6

    Alles unberechtigte Vorwürfe, die hier in die Welt gesetzt werden. Seitdem der Sauna Club umgebaut wurde, schätzen die Gäste das Flair dieses Etablissements. Kann nur Positives berichten. Sind wir doch mal ehrlich, wer von den Männern schaut nicht nach den charmanten, gutaussehenden Mädchen? Wird nur alles nicht zugegeben! […] Gäbe es so etwas nicht, müssten wahrscheinlich für Sittenstrolche neue Knäste gebaut werden. […] Also Daumen hoch und weiter machen.

     
  25. 4

    Man darf gespannt sein wie sich die CDU Goch zu ihrem vorzeige Wirtschaftförderungssobjekt, über das stets die Hand gelegt wurde, äußert. Insbesondere dann, sollten dort grundlegende Menschenrechte verletzt worden sein.

     
  26. 2

    Noch ist nichts bewiesen…! Und solange die Ermittlungen dauern noch niemand Schuldig..! Höchstwahrscheinlich eine Beschuldigungsaktion anderer Bordellbesitzer oder beleidigte Freier..! Ich habe selbst erlebt das Frauen ohne gültige Arbeitserlaubnis immer abgewiesen wurden. Aber erst mal hat man den Ärger am Hals und ich hoffe bei Unschuld gibt es eine Gegendarstellung von Polizei und Presse..!

     
  27. 1

    Und da dachte ich immer, das sei bloß ein ganz harmloser Swinger-Club. Jetzt bin ich ein bisschen enttäuscht.