Massenkollision auf der A57: „Kein dringender Tatverdacht“, Verdächtiger frei

War saß am Steuer des blauen BMW? (Foto: Polizei)
War saß am Steuer des blauen BMW? (Foto: Polizei)

Der Unfall, der sich Ende November auf der A 57 zwischen Sonsbeck und Uedem ereignete, ist nach Auffassung aller, die in dieser Sache ermitteln, eine Schweinerei. Der Verursacher habe den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Aber wer war es?

Zwei Tage nach dem Crash, an dem insgesamt neun Fahrzeuge beteiligt waren und ein Mann aus den Niederlanden lebensgefährliche Verletzungen erlitt, nahm die Polizei den Halter des Fahrzeugs, das den Unfall verursachte, fest. Wenig später erließ der Haftrichter einen Haftbefehl gegen den 23 Jahre alten Mann aus Mülheim an der Ruhr. Einen Führerschein besaß er nicht.

Doch jetzt befindet sich der Verdächtige wieder auf freiem Fuß, der Haftbefehl wurde aufgehoben – und zwar auf Antrag der Staatsanwaltschaft selbst. „Es besteht kein dringender Tatverdacht mehr“, sagt Günter Neifer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kleve. Nach gegenwärtiger Einschätzung der Strafverfolger kommen mehrere Personen infrage, das Auto, das den verheerenden Unfall auslöste, zur fraglichen Zeit gefahren zu haben. „Wir ermitteln mit Hochdruck“, so Oberstaatsanwalt Neifer.

Der Unfall vor 43 Tagen hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Wer auch immer damals mit dem BMW unterwegs war, hatte den Wagen mit hohem Tempo gegen die Mittelleitplanke krachen lassen und es dann noch geschafft, das auf der Überholspur stehende, schwer beschädigte Fahrzeug zu verlassen. Er sicherte allerdings weder die Unfallstelle noch alarmierte er die Rettungskräfte, sondern suchte über die Felder das Weite.

In den Minuten danach kam es zu einer Massenkollision, in die sieben weitere Pkw sowie ein Lastwagen verwickelt waren. Zwei Menschen wurden leicht verletzt, vier schwer, davon der Mann aus den Niederlanden sogar lebensgefährlich. Er musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Duisburger Krankenhaus geflogen werden.

Die Polizei suchte mit einem Hubschrauber und Spürhunden die ganze Nacht nach dem Verursacher des Unfalls – zunächst offenbar auch, weil man sich nicht ganz sicher war, ob der Fahrer nicht aus dem Fahrzeug geschleudert sein könnte.

Warum der Unfall geschah, ist unklar. Bei der kriminaltechnischen Untersuchung des BMW entdeckte die Polizei allerdings einen Joint. Die Fahndung konzentrierte sich zunächst natürlich auf den Halter des Fahrzeugs. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen besteht allerdings kein dringender Tatverdacht mehr.

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4 Kommentare

  1. 4

    Was nützen alle Vorschriften, wenn sich die Meisten nicht daran halten.
    Vorfall heute: Kapellenstrasse in Materborn, bei starkem Regen im Halbdunkel fährt eine Frau in dieser engen Straße ohne Licht und hat noch ein Kind im Wagen. Ist das Leichtsinn? Ist das Dummheit? Ist das Nichtkönnen? Mit solchen Situationen müssen wir leben. Der Unfall auf der A 57 ist ein ungehäuerer Vorgang.

     
  2. 3

    Hier bedarf es einer dringenden Gesetzesänderung, dass auch Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen werden. Die Vorschrift in der StVO über gegenseitige Rücksichtnahme ist ja wohl offensichtlich in diesem Fall, genau wie der Hinweis darauf, wertlos.

     
  3. 2

    StVo

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.