Manfred Palmen: Nicht zu tief in den Honigtopf greifen

Freundlich winken ist nie verkehrt

(Korrigiert, die genannten Ruhestandsbezüge waren zu hoch) Vor Gericht und auf hoher See, weiß der Fachmann, ist man in Gottes Hand – deshalb dürfte der Ausgang des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 3 A 2966/11 vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster Manfred Palmen, den alten Fahrensmann, wohl kaum erschüttert haben. Geärgert aber schon: Die Juristen wiesen die Klage des ehemaligen Klever Stadtdirektors und späteren Parlamentarischen Staatssekretärs auf eine höhere Versorgung grundsätzlich ab. Doch ein kleines Trostpflaster gestanden die Richter dem Politiker zu. „Das sind unterm Strich monatlich drei Cent mehr für mich“, so Manfred Palmen zu kleveblog. Ein Witz also aus seiner Sicht.

Um zu verstehen, was der Jurist Palmen mit seiner Klage erreichen wollte, muss man tief eintauchen in die diffizile Gemengelage der Ruhestandsversorgung deutscher Beamten. Palmen war in seiner langen Karriere zunächst Landesbeamter und dann Stadtdirektor. Außerdem wurde er Landtagsabgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär. Für alles gibt es irgendwelche Altersansprüche, die allerdings kunstvoll miteinander verrechnet werden.

In Palmens Fall kommen die Beamtenpension der Stadt Kleve und die Altersversorgung als Landtagsabgeordneter zur Auszahlung. Weg fällt hingegen der Anspruch der Altersversorgung aus seiner Zeit als Parlamentarischer Staatssekretär, da die Beamtenpension höher ist und deshalb angerechnet wird. Dagegen hatte Palmen vor dem Verwaltungsgericht geklagt, wo das Begehren des Rechtsanwalts abgewiesen wurde.

Vor dem Oberverwaltungsgericht versuchte Palmen das Blatt zu wenden, doch der 3. Senat kam zum selben Resultat wie die Vorinstanz: Die Amtszeit als Parlamentarischer Staatssekretär werde durch die Anrechnung der Beamtenpension nicht völlig entwertet. Vielmehr sei diese Zeit im Rahmen der Beamtenpension erhöhend zu berücksichtigen – das allerdings müsse noch geschehen. Die daraus resultierende mikroskopische Nachbesserung also hat der streitlustige ehemalige Stadtdirektor sich erkämpft.

Gleichwohl sagten die Richter: Ein Beamter habe keinen Anspruch auf mehrfache Sicherung des Lebensunterhalts durch – gegebenenfalls verschiedene – öffentliche Kassen. Im Falle des CDU-Politikers seien sogar drei Versorgungssysteme (Beamter, Abgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär) ihrer Struktur nach darauf ausgelegt mittels Anrechnungen in einen Ausgleich gebracht zu werden. Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu.

Weitere Infos hier: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Klage eines Parlamentarischen Staatssekretärs auf höhere Versorgung bleibt erfolglos

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12 Kommentare

  1. 11

    Hach wäre das schön wenns daoben tatsächlich jemanden geben würde der Buch führt. Wenns Jesus gegeben hat und gibt, ich würde mich kaputt lachen:

    „Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Reicher in das Reich Gottes gelangt“

    Bin dann gespannt wie die ganzen Bischöffe, Pfaffen und Palmens erklären, warums denn 6.000,–€ Pension sein mussten wo die Krankenschwester, Kindergärtnerin oder Altenpflegerin, die die den wahren Dienst am Menschen leisten, mit 1.2 abgespeißt werden, wohlgemerkt nach 40 Jahren Schwerstarbeit!

    Ãœbrigens, wenn die Schwester als Herren einen kirchlichen Träger hat dann wird Sie in der Regel noch schlechter bezahlt als die Kollegin im Nachbarkrankenhaus. Gerne mit dem Hinweis, dass die Dienstgemeinschaft doch vor allem im Dienst der Verkündigung des Glaubens und der Nächstenliebe tätig ist und Geld doch nur eine nachrangige Rolle spielt… also beim Fußvolk jetzt 😉

    Interessiert natürlich keinen und die genannten haben auch anderes zu tun als Arbeitskampf, es muss ja weiter gehen. Keine Lobby die Jungs und Mädels :-/ , Schade.

     
  2. 9

    @4.laloba,

    ……..das wäre aber auch der Anfang vom Ende💨
    Ungeachtet seiner unzweifelhaft vorhandenen Fähigkeiten, ein Sympathieträger war er nie und wird es auch wohl nicht werden (können?)😾

     
  3. 8

    @5

    Selbst im letzeren Falle wäre doch dem ein oder anderen dieser Zunft die erste Strophe des Evangelischen Gesangbuches EG Nr. 371 ans Herz gelegt.

    Dortstehendes fordern CDU und FDP – und auch ein Thilo Sarrazin- doch nur überaus gerne und lautstark von den bösen Arbeitslosen und Hartz4’lern…

    … von denen die meisten im Gegensatz zu den Politikern doch in die Arbeitslosen- und Rentenversicheurng eingezahlt haben

     
  4. 7

    @2 Husky

    Als Jesus Christus noch lebte, hat er diesen „Nachnamen“ aller Wahrscheinlichkeit nach nie für sich in Anspruch genommen. Demnach würde es seiner Klage gegen Politiker oder Parteien möglicherweise an einer Anspruchsgrundlage fehlen.

     
  5. 5

    Mich würde interessieren

    ob Palmen einen bestimmten Betrag eingeklagt hat, sprich eine klare egoistische Erwartungshaltung hatte

    oder

    ob er schlichtweg die Regelungen zwischen der drei Versogungssystemen (Beamter, Abgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär) überprüfen lassen wollte.

    Im letzteren Fall könnte ich seine Klage nachvollziehen.

    Im ersteren Fall bliebe nur Kopfschütteln oder den Zeigerfinger an die Schläfe führen.

     
  6. 3

    Es ist gut, dass es in unserem Land die Gerichtsbarkeit gibt. Hierhin kann sich jeder wenden, der glaubt im Recht zu sein. Schlimmer fände ich es, wenn Rechtsprechung durch die Presse erfolgen würde.

     
  7. 2

    Ich möchte ja ungern gegen unsere allseits beliebten…, äh, Politiker hetzen, aber so was schlägt dem Fass ja wohl den Boden aus… Würde Jesus Christus noch leben, würde der bei so einem Verhalten doch seinen Nachnamen ändern, um ja nicht mit solchen Leuten in Verbindung gebracht zu werden, oder alternativ diese Parteien verklagen damit die seinen Namen nicht benutzen dürfen…