Kein Prozess, nirgends! Verfahren gegen Verantwortliche des 1. FC Kleve eingestellt

Tatsächliche Verständigung: Uwe Dönisch-Seidel
Tatsächliche Verständigung: Uwe Dönisch-Seidel
Tatsächliche Verständigung: Uwe Dönisch-Seidel

Alles hat ein Ende, auch das 2008 mit einer Steuerrazzia in der Geschäftsstelle des 1. FC Kleve aufgenommene Steuerverfahren gegen Verantwortliche des Klubs. Sieben Jahre später teilte das Landgericht heute mit, dass das Verfahren vorläufig eingestellt wird – zwei namentlich nicht genannte Bürgen halfen mit, dass es dazu kommen konnte.

Hier der Text der Mitteilung:


Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve hat das Strafverfahren gegen frühere Verantwortliche und Mitarbeiter des 1. FC Kleve nach dem Zustandekommen einer Tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt Kleve gem. § 153a StPO mit Beschluss vom 16.07.2015 vorläufig eingestellt. Den Angeschuldigten sind Geldauflagen in unterschiedlicher Höhe gemacht worden. Bereits im Vorverfahren war das Verfahren gegen drei weitere Beschuldigte durch die Staatsanwaltschaft gem. § 153a StPO eingestellt worden. Insgesamt erfolgten Geldauflagen in Höhe von rund 130.000 Euro.

Die Geldauflagen erfolgten teilweise zugunsten der Staatskasse, teilweise zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen.

In den Gründen des Einstellungsbeschlusses heißt es:

Die Staatsanwaltschaft Kleve hat den Angeschuldigten mit Anklage vom 29.07.2013 vorgeworfen, hinsichtlich der Spielsaisons 2005/2006, 2006/2007 und 2007/2008 als Mitglieder des Vorstandes, Manager oder Mitarbeiter der Geschäftsstelle des 1.FC Kleve 63/03 e.V. Lohnsteuerhinterziehungen begangen zu haben, indem sie der Finanzbehörde gegenüber unvollständige und falsche Angaben in Bezug auf die Auszahlung von steuerpflichtigen Lohnzahlungen und sonstigen geldwerten Vorteilen an Spieler, Trainer und sonstige Beschäftigte der Fußballabteilung des 1.FC Kleve 63/03 e.V. gemacht haben sollen. Den Angeschuldigten wird dabei jeweils hinsichtlich unterschiedlicher Zeiträume der Vorwurf gemacht, teilweise als Täter, teilweise als Gehilfen gehandelt zu haben.

Mit den Arbeitnehmern (im Wesentlichen Spielern) des Vereins wurden Bruttolohnvereinbarungen als Spielerverträge abgeschlossen, wobei nur die dort ausgewiesenen Lohnsummen zur Lohnsteuer beim Finanzamt in Kleve angemeldet wurden. Die tatsächlich vereinbarten und gezahlten Nettolohnzahlungen sowie sonstige Vergünstigungen wie Prämien, Sonderzahlungen, Pkw-Gestellung und anderes seien dann in so genannten Zusatzvereinbarungen vertraglich fixiert worden, deren Lohnsummen nicht zur Lohnsteuer angemeldet wurden. Dadurch seien zumindest in der Zeit von Juli 2005 bis einschließlich Juni 2008 dem Finanzamt Kleve unrichtige Lohnsteuermeldungen eingereicht und die entsprechenden Lohnsteuern und Solidaritätszuschläge verkürzt worden. Insgesamt sei ein Steuerschaden in Höhe von rund 460.000 EUR bewirkt worden, wobei sich eine Zurechenbarkeit zulasten der einzelnen Angeschuldigten hinsichtlich von Beträgen von rund 95.000 bis zu 460.000 EUR ergebe.

Dementsprechend seien auch unzutreffende Angaben gegenüber den Sozialversicherungsträgern erfolgt und in dem Zeitraum von August 2004 bis Dezember 2008 auf diese Weise Beiträge der Arbeitnehmer und vom 1. FC Kleve als Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten worden, was die Staatsanwaltschaft mit einer weiteren Anklage vom 17.07.2014 – wiederum jeweils hinsichtlich unterschiedlicher Zeiträume – zwei angeschuldigten Vorstandsmitgliedern vorgeworfen hat.

Die Angeschuldigten sind diesen Vorwürfen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht entgegengetreten.

Nach Eingang der Anklagen hat die Kammer mit den Verfahrensbeteiligten im Oktober 2014 eine Erörterung durchgeführt. Danach wurden Gespräche mit dem Finanzamt Kleve aufgenommen, die mit dem einer Tatsächlichen Verständigung im Besteuerungsverfahren abgeschlossen werden konnten.
Mit dieser Tatsächlichen Verständigung haben sich alle Angeschuldigten sowie zwei weitere, vom Finanzamt als Haftungsschuldner angesehene, Personen verpflichtet, gesamtschuldnerisch einen Betrag in Höhe von insgesamt 300.000 EUR an die Finanzkasse zu zahlen.
Entsprechend den Bestimmungen dieser Tatsächlichen Verständigung sind rund 75 % der genannten Summe bereits gezahlt, die Restzahlung erfolgt zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt.

Das Verfahren kann gemaÌˆß Â§ 153 a StPO eingestellt werden.

Mit der Zahlung von 300.000 EUR ist ein erheblicher Anteil des von den Finanzbehörden und der Anklage berechneten Steuerschadens durch die Angeschuldigten wieder gut gemacht worden.

Eine Inanspruchnahme der eigentlichen Steuerschuldner (Spieler) bzw. des haftenden Vereins wäre schwierig bzw. unmöglich gewesen.
Die Angeschuldigten haben mit dem Abschluss der Tatsächlichen Verständigung und ihren Zahlungen an die Finanzkasse – unabhängig vom Ausmaß einer jeweiligen strafrechtlichen Verantwortlichkeit – gemeinsam Verantwortung übernommen für steuerunehrliches Verhalten in den genannten Spielsaisons.

Eine persönliche finanzielle Bereicherung ist nie beabsichtigt gewesen und bei keinem der Angeschuldigten eingetreten.

Die vorgeworfenen Taten liegen nunmehr bereits einige Jahre zurück; auch das Strafverfahren dauert seit einigen Jahren an. Eine Schwere der Schuld steht danach einer Einstellung bei allen Angeschuldigten nicht entgegen.

Aufgrund der Zahlung an die Finanzkasse und darüber hinaus zu erfüllender Geldauflagen durch die Angeschuldigten besteht auch ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht mehr.

Erfüllen die Angeschuldigten die aufgeführten Pflichten, so wird das Verfahren endgültig eingestellt werden. Die Tat kann dann nicht mehr als Vergehen verfolgt werden (§ 153a Abs. 2 S. 2, Abs. 1 S. 5 StPO). Erfüllen die Angeschuldigten die aufgeführten Pflichten nicht, so wird das Verfahren fortgesetzt werden. Leistungen, die sie zur ihrer Erfüllung erbracht haben, werden dann nicht erstattet (§ 153a Abs. 2 S. 2, Abs. 1 S. 6 StPO).

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30 Kommentare

  1. 30

    der nächste Akt im Trauerspiel :http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kleve/naechste-baustelle-1-fc-kleve-droht-wieder-die-insolvenz-aid-1.5264852
    Inhaltlich fällt mir da nichts zu ein, da muß man die Verträge Wort für wörtchen gelesen haben, meist steckt da der Teufel im Detail.
    Interessant finde ich, daß nicht der Meistebürger hier was verlautbaren läßt, sondern der Rechtsdirektor seinen Standpunkt in der Presse erläutert.
    Sollten da Wahlen ins Haus stehen, und man deshalb nicht seine Klientel vergraulen will , bzw von seinen Parteigenossen den Vorwurf riskieren will, man hätte sie vergrault?

    Jedenfalls das „für was hört was“ Argument könnte verdammt eng werden, wenn man es nicht durch Bestimmungen aus den den Verträgen begründen kann.

     
  2. 29

    Hallo,

    interessanter Gedanke von j.b. in Post 21 „Ja, und wo kam das viele Geld her ? Wenn otto normalverbraucher mit mehr als 10.000 eur in bar angetroffen wird, vermutet man schnell schon Schwarzgeldgeschäfte.
    Und hier ?“

    Ein Euro bleibt ein Euro. Geht da die Staatsanwaltschaft oder das Finanzamt mal nicht nach? Gelddruckplatten oder einen Dukatenesel dürfte wohl keiner der Vorstände gehabt haben.

    Benno

     
  3. 27

    @25 „Den Verteidigern der Beschuldigten ist es daher wohl zu verdanken (…)“

    Ich kann Ihren sachlichen Ausführungen in vielen Punkten folgen, nur kommt mir die tragende Rolle des Gerichts zu kurz.

    Allgemein: Die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung ist – wenn man sich die Welt anguckt – alles Andere als die Regel. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, über das ich sehr froh bin. Dass es trotzdem Fehlurteile gibt und Richter/innen, die ihren Job nicht so gut machen wie Andere, mag sein und ist immer dort der Fall, wo Menschen arbeiten. Aber alles in allem wählt wohl kaum jemand den Job, weil er/sie es sich leicht machen will.

     
  4. 26

    @25. flachlandbiker

    Hobby kostet halt Geld.

    Tolles Hobby kostet halt viel Geld.

    Ich für meinen Teil ziehe mich damit aus diesem Thema zurück.

     
  5. 25

    Das Kernstück eines Strafprozesses ist eigentlich die Hauptverhandlung. In ihr soll der Sachverhalt endgültig aufgeklärt und festgestellt werden. Erst die durchgeführte Hauptverhandlung setzt den Richter in den Stand und – wenn er das Verfahren nicht auf andere Weise abschließt – auch in die Pflicht, sich eine Ãœberzeugung zur Schuldfrage zu bilden.

    Mit Zustimmung des zuständigen Gerichts und der Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft hier laut Medienberichten von der Erhebung der öffentlichen Klage und damit einer öffentlichen Hauptverhandlung abgesehen und zugleich den Beschuldigten Geldauflagen erteilt. Diese müssen gesetzlich geeignet sein, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung der einzelnen beschuldigten Personen zu beseitigen, außerdem darf deren „Schwere der Schuld“ dem nicht entgegenstehen.

    Den Verteidigern der Beschuldigten ist es daher wohl zu verdanken, dass es diesbezüglich nicht zu einer öffentlichen Schlammschlacht mit Zeugen und gegenseitigen Beschuldigungen in einer Hauptverhandlung gekommen ist.

    Da die Fahndung ja wohl umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt hatte, wird die Geldauflagenlösung nach vielen Gesprächen mit allen Beteilgten hoffentlich auch die Abwägungen „Wer hat eigentlich persönliche Schuld auf sich geladen und wie „schwer“ ist diese“ befriedigend berücksichtigen.

    Sofern dem Gericht und der Staatsanwaltschaft dies in Abstimmung mit den Verteidigern der Beschuldigten gelungen ist, was ich hoffe, so bin ich mit der Einstellung des Verfahrens durchaus einverstanden.

    Auch die Beschuldigten haben bei diesen Ermittlungs- und Verfahrensdauern ein Recht darauf, ein privates Leben ohne dauerhafte Drohkulisse weiterzuführen. Haben Sie ja auch einen nicht unbeträchtlichen Betrag zu Ader gelassen, dem vorher eben keine persönliche Bereicherung gegenüberstand.

     
  6. 24

    @22 rd
    man muss ja trennen, es sind ja 2 verfolgende Instanzen, einmal Justitz, und einmal die Emmericher Strasse.
    Letztere ist nur an möglchst viel Geld für den Staatssäckel interessiert, obwohl die auch schon Leute für erheblich geringere Summen hat einbuchten lassen.
    Justitz ist eine ander Seite ,
    @ all Ihr nennt es „Rache“ , die nennen es „Sühne“ bzw Sühnegedanke.
    Und dort wird das „öffentliche Interesse“ an der Verfolgung der (dann noch vermutlichen) Straftat abgewogen.
    Im vorliegenden, und besonders langweiligen Fall , und weil es niemanden kratzt, daß da Sozialabgaben, Steuern … verkürzt wurden,mußte dieses Öffentliche Interesse verneint werden und kann man den Beteiligten sogar die Eintragung einer Vorstrafe ersparen.
    Das wäre eventuell beamtenrechtlich relevant gewesen.
    Wenn ich mal einen anderen Casus, Plagiat in einer Doktorarbeit heranziehe :
    Bei . Dr. ex Karl-Theodor von und zu Guttenberg (Schillernde Person mit vielen Connections) wurde das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung verneint . er ist nicht vorbestraft:
    Der aus Lemgo stammende Kasper , Andreas , Dr. ex, mit etwas weniger illustren Connections), aber verblüffend ähnlichem Vorwurf, da war öffenliches Interesse an der Strafverfolgung selbstverständlich vorhanden, dem Mann klebt(zurecht) eine Vorstrafe an der Backe.

    Und die Moral von der Geschicht`: gleiches Gleich ist gleich noch nicht.

     
  7. 23

    @21 j.b.

    Zum Einen gibt es die Entscheidungen bzw. Rechtsprechung unserer unabhängigen Gerichte. Zum Anderen kann man zu einer persönlichen Meinung kommen. In Post 17 ging es um Letzteres.

    Davon mal abgesehen ist es aber durchaus üblich, dass Gerichte bei einer Urteilsfindung die Lebensumstände/Verdienste u.Ä. von Angeklagten (im vorliegenden Fall gab es nur Angeschuldigte, keinen Prozess und keine Urteile, damit auch keine Verurteilten!) berücksichtigen. Das Delikt, einmal festgestellt, wird dadurch nicht anders gesehen, sondern die Strafe wird ausgelotet – im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Spielraums. Finde ich richtig.

     
  8. 22

    @jean baptiste Hier der Justiz eine grenzwertige „Klever Lösung“ zu unterstellen, geht fehl. Es wurde eine Lösung gefunden, und es steht zu vermuten, dass darum hart gerungen wurde. Grundsätzlich geht es um Rechtsprechung und nicht um die Befriedigung von Rachegelüsten. Und es geht womöglich auch um Effizienz, denn ein Verfahren hätte noch viele Kräfte vieler Beteiligter auf lange Zeit gebunden, und dies mit einem womöglich (für die Staatskasse, für den Bürger) teureren Ausgang.

     
  9. 21

    @17 et al.
    Irgendwie gab es die Diskussion schon mal in anderer Form (aus der „grossen“ Fussballwelt) , wo die allgemeine Frage gestellt wurde, muß man jemanden, der wissentlich und willentlich das Gesetz gebrochen hat, seine Wohltaten als Bonus gegenrechnen.
    Die wurde dann auf den hypothetischen Fall zugespitzt, wie verfahren wir mit einem brutalen Mörder, der aber in der Vergangenheit durch sein Wirken als Unfallchirurg schon Dutzende Leben gerettet hat?

    Nun ist im Fall FC Kleve kein Mensch körperlich zu schaden gekommen, aber Gesetze wurden brutal wissentlich und willentlich gebrochen.

    Was Uwe Seidel betrifft, der hat sich als Präsident in die Frontlinie gebracht, und dort fallen, wenn`s schief geht, auch immer die ersten Opfer.
    Allerdings, jeder, der auf den niedrigeren Rängen mit an dem Rad gedreht hat, ist auch für seinen Teil des strafbaren Handelns verantwortlich.
    Nur : in Kleve gilt : uns kennt uns .

    Aber was ist eigentlich mit den Begünstigten der Zahlungen, die haben ja dann auch falsche Steuererklärungen abgegeben u.s.w.

    Ja, und wo kam das viele Geld her ? Wenn otto normalverbraucher mit mehr als 10.000 eur in bar angetroffen wird, vermutet man schnell schon Schwarzgeldgeschäfte.
    Und hier ?

    Als Letztes, der Generalstaatsanwalt hätte gut daran getan, die Sache an ein Gericht weit weg von Kleve, z.B. nach Bonn , oder Essen , oder Hagen zu verlagern. Da kennt uns halt nicht uns.

    So wird man den äußerst bitteren Geschmack von schwerer Kungelei nicht los.

    Ein heute früh noch total unschuldiger Bürger, der durch totale Unachtsamkeit und Dusseligkeit heute Nachmittag grob fahrlässig den Tod (z.B im Strassenverkehr) eines Menschen verursacht, steht 100% ig demnächst vor Gericht und läuft Gefahr, gesiebte Luft geniessen zu können.

    Und hier ? Kein Verfahren …u.s.w.

    Ãœbrigens , für nicht Eingeweihte , unter die ich mich auch zählen muß , weil Fußball nicht mein Ding ist, sind viele Andeutungen wie Helden der Theke böhmische Dörfer, aber das läßt sich wohl nur schwer anders lösen.

     
  10. 20

    @rd
    Es geht mir nicht um die Bildunterschrift und ich habe auch nur in einem Punkt Kritik an der Berichterstattung.
    Die Berichterstattung zeigt immer nur Uwe Dönisch Seidel als Buhmann.
    Die anderen 4 Beteiligten am Verfahren werden nirgendwo namentlich genannt.
    Das stinkt mir. Dann kann man auch den Namen des ehemaligen Vorsitzenden aus der Berichterstattung raus lassen.

    Außerdem darf man diese Geschichte doch wohl ergänzen mit der Tatsache, dass es weitere Beteiligte gibt, die aufgrund ihrer Funktionen im Verwaltungsrat die Abläufe gekannt haben und hätten stoppen müssen.
    In Kleve reicht da ein einfacher Rücktritt von der Funktion und schon sind ein ehemaliger Bürgermeister und Bankdirektor außen vor
    Dass diese nicht angeklagt wurden, mag ja juristisch so in Ordnung sein.
    Aber moralisch?
    Ich fände es gerade für die Presse eine sehr interessante Frage, warum diese Herren nicht eingegriffen haben.

    Dies soll keine Kritik an der Berichterstattung sein.
    Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass es in der Führung des Vereines gestandene Klever Persönlichkeiten gab, die dies auch gesehen und toleriert haben.

    Dass die Staatsanwaltschaft sich nur den geschäftsführenden Vorstand rausgreift, mag der symbolischen Funktion geschuldet sein, die dieser Prozess hat.
    Wer in den Vereinen genau hinhört, weiß, dass es ab der Kreisliga B Handgeld für Führungsspieler gibt bzw. gab.
    Darüber vermutlich für alle Spieler.
    Für dieses Geld gibt es Quellen.
    Für diese Strukturen und den daran Beteiligten dient das Verfahren als Warnschuss.

    Wenn das erreicht ist, hat man mit diesem Verfahren viel erreicht.

     
  11. 19

    @Linksfuss Wir reden aneinander vorbei. Es gab eine Anklage gegen Uwe Dönisch-Seidel und fünf weitere Personen. Logischerweise kann die Berichterstattung dann auch nur diese Verfahrensbeteiligten zeigen. Oder wie stellen Sie sich die Bildunterschrift dann vor: Wurde auch nicht angeklagt: XYZ?

     
  12. 18

    @rd Das stimmt so nicht ganz.
    Zwei der von mir genannten Personen waren Vorsitzender und 2. Vorsitzender des Verwaltungsrates. Die haben nichts gesehen? Dürfen einfach die völlig Blinden spielen, können mit ihrem plötzlichen Rücktritt von ihren Posten Ende 2008 so tun, als hätten sie bei der Verwaltung des Vereines das alles nicht gesehen?
    Warum Staatsanwaltschaft und Justiz diese ehrenhaften Herren unbehelligt ließ, war für mich schon ein erstaunlicher Vorgang.
    Die dritte Person war 2.Vorsitzender, hatte die Steuerfahndung im Haus und das Verfahren richtete sich auch gegen diese.
    Der Retter des Oktoberfestes war tatsächlich nur der Sponsor im Hintergrund und hatte keine Funktion in der Vereinsführung.

     
  13. 17

    Das eigentlich Tragische an der ganzen Sache aber finde ich, dass jemand wie Uwe Dönisch-Seidel seinem guten Ruf geschadet hat und damit auch seinem Lebenswerk. Und davon kann man in seinem Fall ruhig sprechen.

    Vielleicht sollte man aber im Auge behalten, dass es hier nicht um die pauschale moralische Bewertung eines Menschen gehen kann, sondern nur um einen Teilbereich seines Tuns, der im Vergleich zum Rest seines Lebens wohl eher einen kleineren Teil ausmacht.

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13734281.html

     
  14. 15

    @Benno

    Sie haben vollkommen Recht. Na klar wissen die, wie Personalabrechnungen erstellt werden. Trotz dieses Wissens lief aber wohl auf der inneren Bühne etwas Anderes ab. Im besten Fall zuerst vielleicht eine Rechtfertigung in vertrauter Runde (z.B. immer schon so gemacht, das ist gut für Kleve, weil die Spieler dann bleiben oder kommen), dann vielleicht eine Rechtfertigung vor sich selber (z.B. ist ja für den Verein und für Kleve) und schließlich nicht weiter drüber nachdenken, sondern nur noch abheften. Oder gleich ohne Bedenken abheften. Wie genau, wissen nur die Betroffenen selber.

     
  15. 14

    @Linksfuss Angeklagt waren der ehemalige Vorsitzende sowie weitere Funktionäre/Mitarbeiter des Vereins. Die von Ihnen genannten Personen waren nicht Teil des Verfahrens und können deshalb gar nicht gezeigt werden.

     
  16. 13

    „Helden der Theke“, „Wenn es so war, zeigt es, wie wenig Bewusstsein für das, was da vor sich ging, vorhanden war“….

    Wenn ich schon etwas lese….

    Ich glaube, hier verdrängen Manche, wer denn dort mit dem Finanzamt in Konflikt gekommen ist, und nicht nur mit dem Finanzamt!

    Es sind Geschäftsleute, die selber Angestellte haben. Und die wissen nicht, wie gewissenhaft Personalabrechnungen erstellt werden?

    Schwarzbezahlte Arbeit entrichtet auch keine Beiträge in die Sozialkassen (RV, KV, AV), schon vergessen?

    Mich würde schon interessieren, wieviel diejenigen zahlen mussten. Sollte es für jeden mal gerade 50.000,- € sein, haben die halt mal gerade nächstes Jahr kein neues Auto vor der Tür stehen.

    In diesem Sinne,

    Benno

     
  17. 12

    Die Zeche zahlen wir alle. Vor allem ist es ungerecht denen gegenüber, die mit ihrer Einkommensteuer, also mit ihrer Arbeit einen Großteil der Ausgaben dieses Landes finanzieren, für Schulen, Universitäten, Straßen, Haftanstalten, Sportanlagen etc. etc.

    Und bei der Gelegenheit: Spitzensteuersatz anheben, aber dann nicht ab 65000 (Piketty) oder 80000 (Grüne, 2013), sondern ab ca. 100000. Gleichzeitig die Einkommen zwischen ca. 30000 und 60000 entlasten. Als eine Maßnahme gegen die sich immer weiter öffnende Arm-Reich-Schere.

     
  18. 11

    @ 6 laloba,

    richtig, was du schreibst. Meine Bemerkungen waren nicht durchdacht, zu oberflächlich.

    Ohne distanzverletzend zu wirken, möchte ich es im Blog gerne bei dem hier gebräuchlichen
    -du- belassen und hoffe auf Einverständnis.

     
  19. 10

    @ 7: Was genau meinen Sie mit „unbezahlten Reisestunden“? In welcher Branche wird die An-/Abreise zum Arbeitsplatz gezahlt? Ist sicherlich äusserst selten! Als Pendler bekomme ich die Zeit von daheim zum Arbeitsplatz respektive zurück auch nicht gezahlt. Ähnlich kenne ich es aus dem HAndwerk bei auswärtigen Baustellen. Somit erklärt sich mir Ihr Statement in keinster Weise. Aber liegt vielleicht auch an den unter 3 beschriebenen Punkten.

     
  20. 9

    Wieso ist das Gesicht dieses Verfahrens immer nur Uwe Dönisch Seidel?
    In der Vereinsführung waren seinerzeit auch ein ehemaliger Bürgermeister, ein ehemaliger Bankdirektor und ein Unternehmer des Jahres. Sponsor war u.a auch der Retter unseres Oktoberfestes.
    Bei den Erfolgsfotos immer mittendrin unser big smiley.
    Heute grüßen sich die Freunde und Helden von damals teils nicht mehr.

     
  21. 8

    @ alles normalerweise bin ich auch recht schnell mit einem Spruch,
    aber hier geht es mir wie auf Euronews -no comment- ,
    da fehlen mir einfach die Worte.

     
  22. 7

    @ 3
    Die Zeche zahlen die Mitarbeiter der Helden.
    Fragen sie doch mal die Familien Väter, wie begeistert die über unbezahlte Reisestunden sind.
    Die Wahrheit steht schon mal leicht auf der Rückseite des Bierdeckels.

     
  23. 6

    @otto

    Bin ja oft Ihrer Meinung, hier aber gerade nicht. Ich finde, fehlendes (oder verdrängtes) Unrechtsbewusstsein hat wenig mit Oberflächlichkeit zu tun. Sehe es auch nicht als Unachtsamkeit. Das geht wohl tiefer. Psychologisch gesehen hat es meiner Meinung nach eine narzisstische Komponente. Eigene Regeln zu machen, vorbei an den bestehenden, das traut sich nur, wer sich maßlos überschätzt.

     
  24. 5

    @4 laloba,

    diese Oberflächkeit ist ebenso in der Politik anzutreffen. Bewusstsein für das was notwendig ist, außerhalb
    der persönlichen Interessen, ist selten.

    Wer ist schon noch achtsam in seinen Handlungen?

     
  25. 4

    In der RP stand noch, dass die Netto-Vereinbarungen schön, in Klarsichthüllen untergebracht (damit nix dran kommt), abgeheftet waren, nur ein Trennblatt von den offiziellen Verträgen entfernt.

    Wenn es so war, zeigt es, wie wenig Bewusstsein für das, was da vor sich ging, vorhanden war.

    Griechenland lässt grüßen.

     
  26. 3

    Mir sind „Helden der Theke“ in der Regel lieber als klugscheißende Gutmenschen, die ihre Hände tief in den Hosentaschen vergraben, aber grundsätzlich an allem etwas zu nörgeln haben!

     
  27. 2

    Wer hätte das gedacht, das die Helden der Theke auch wenn es ernst wird, zusammen halten.

     
  28. 1

    Ist das das Ende einer Kulturepoche, zumal wir demnächst auch noch eine parteilose Bürgermeisterin haben werden?