Gleichstellungsbeauftragte Yvonne Tertilte-Rübo begrüßt das neue Entgelttransparenzgesetz

#EPD: Gleichstellungsbeauftragte zum Entgelttransparenzgesetz (Foto: Yvonne Tertilte-Rübo)
#EPD: Gleichstellungsbeauftragte zum Entgelttransparenzgesetz (Foto: Yvonne Tertilte-Rübo)

Das ist eine gute Nachricht – allerdings nicht für Layouter, die nur eine Spalte für die Überschrift haben…

Über Geld spricht man nicht? OH doch!! Denn nur so können Frauen endlich prüfen, ob sie deutlich schlechter bezahlt werden, als ihre männlichen Kollegen mit der gleichen Tätigkeit. Denn genau das ist leider weitverbreitete Realität in Deutschland, die dazu führt, dass Frauen (statistisch gesehen) 21 Prozent weniger verdienen als Männer. Damit liegt Deutschland an viertletzter Stelle in Europa. Ein Armutszeugnis in Sachen Gleichstellung.

Der Anfang vom Ende der geheimen Löhne und Gehälter

Seit Januar 2018 sind Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten durch das Entgelttransparenzgesetz verpflichtet, ihre Gehaltslisten offenzulegen. Lohntransparenz ist ein Schritt auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels punkten Unternehmen, von denen Frauen wissen, dass sie nicht wegen ihres Geschlechtes schlechter bezahlt werden. Faire Löhne bringen Vorteile für Frauen, Männer und Unternehmen! In Schweden und den USA ist es schon lange möglich, die Gehaltslisten einzusehen, um die Löhnen von Frauen und Männern bei gleichwertiger Arbeit zu vergleichen.

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“

Das forderten die Frauen, die vor genau 100 Jahren das Wahlrecht für Frauen durchgesetzt haben. Vor 70 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft, doch Artikel 3 ist bis heute nicht erfüllt: Er garantiert die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung. Unternehmen, die Frauen trotz gleicher Tätigkeit schlechter bezahlen als Männer, handeln also gegen die Verfassung!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen begrüßt das neue Gesetz. Es schafft endlich Transparenz. Anlässlich des Equal Pay Days 2018 am 18. März fordern wir das Entgelttransparenzgesetz auf alle Unternehmen – auch mit weniger als 200 Beschäftigten – auszuweiten.

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12 Kommentare

  1. 11

    @10. Chewgum

    Ich hoffe doch im Interesse, der tatsächlich schwer erkrankten Menschen, dass dafür kein Platz bei einem, hier mittlerweile wenigen Ärzten, frei gehalten wird.

    Ein Arzt kann und darf nicht einfach nur so „krank schreiben“………das ist ein sehr merkwürdiger Tipp, zu Lasten aller Kranken und Ausnutzung der Krankenkassenbeitragszahler.

     
  2. 10

    @9 Rainer Sagen Sie diesem Jemand, seine Tochter möchte bitte umgehend aufhören dort zu arbeiten oder sich erstmal krank schreiben lassen für Erholung und Bewerbungen. Es gibt irgendwo einen besseren Job.

     
  3. 9

    Ich kenn jemanden dessen tochter hat bei einem papierwarenhändler gearbeitet, für Mindestlohn, von der Geschäftsleitung war ein einsatzwille gefordert, der jenseits der Arbeitszeit war. morgens eher kommen, abends später gehen. 8 stunden arbeiten aber für 6 bezahlt werden, der rest ist müll wegbringen und die aussenwerbung nach draussen schleppen.

     
  4. 8

    Es gibt durch dieses Gesetz keine Infos, die Einzelnen im jeweiligen Unternehmen weiter helfen.

    Es hilft nur eins: Offenlegung der Gehälter jedes Einzelnen. Was ist daran eigentlich so schlimm? Ach ja, dass man dann genau sehen kann, wie Frauen benachteiligt werden.

    Dieses Besser-nicht-über-Geld-sprechen ist ja in Deutschland sowieso völlig übertrieben.

     
  5. 7

    21% weniger Lohn? Für gleiche Tätigkeit? Bei diesem Sparpotential sollten Unternehmen nur noch Frauen einstellen. Schließlich sind die doch billiger.

     
  6. 6

    @RD: dann doch bitte mit leuchtendem Beispiel voran und hier offen legen, was die Redakteure, Grafiker, Fotografen etc. der Kleveblog-Redaktion jeweils entgeltlich erhalten m/w.

     
  7. 5

    Gleichstellung sollte schon seit langer Zeit nicht für Feminismus herhalten…… auch hiermit ist man in Kleve noch schlaftrunken.

     
  8. 4

    Das Gesetz fördert die Bespitzelung nach DDR-Muster. Die Veröffentlichung durch die stets mit aufmüpfiger Mine auftretende Ministerin verstärkte diesen Eindruck.
    Der DGB versagt wieder bei der Schaffung einer notwendigen Tarifstruktur. Das war schon beim Mindestlohn der Fall. Der DGB sollte seine Aufgabe darin sehen, gleichen Lohn für gleiche Leistung durchzusetzen.
    Arbeitsplatzvergleiche sind der falsche Ansatz.
    Das Team der Gleichstellungsbeauftragten könnte temporär bei der Lösung der Ausländerangelegenheit beim Kreis Kleve behilflich sein. Da ist zur Zeit Hilfe notwendig.

     
  9. 2

    Ach ja……. Werbung in eigener Sache……….

    In der Realität kommt es auf die Gestaltung der Arbeitsverträge an.

     
  10. 1

    Das neue EntgTranspG bringt leider nichts …

    http://www.zeit.de/arbeit/2017-12/transparenzgesetz-gehalt-einkommen-auskunft-kollegen-chef/seite-2

    https://www.gesetze-im-internet.de/entgtranspg/EntgTranspG.pdf

    Aus dem Gesetzestext:
    (3) Die Auskunftsverpflichtung in Bezug auf das Vergleichsentgelt erstreckt sich auf die Angabe des Entgelts
    für die Vergleichstätigkeit (Vergleichsentgelt). Das Vergleichsentgelt ist anzugeben als auf Vollzeitäquivalente
    hochgerechneter statistischer MEDIAN des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts sowie der benannten
    Entgeltbestandteile

    Es ist für eine Frau nicht möglich zu erfahren, ob der Kollege, der ihr vielleicht gegenüber sitzt, für die gleiche Tätigkeit mehr verdient.