Bewaffneter Rauschgifthandel! Klever Tätowierer (und Reichsbürger) muss vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis

Verbirgt sein Gesicht hinter Prozessakten: Guido D., Tätowierer
Verbirgt sein Gesicht hinter Prozessakten: Guido D., Tätowierer

(Altersangabe korrigiert) Als Gerhard van Gemmeren, Vorsitzender Richter der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve, am frühen Nachmittag die Sitzung für beendet erklärte, wandte sich Guido D. (45) zu den Zuschauern im Saal A 105, dorthin, wo seine Verlobte, seine beiden Kinder und seine Eltern saßen. „Alles wird gut“, versicherte er ihnen, während die Justizbediensteten damit beschäftigt waren, ihm Handfesseln anzulegen.

Alles wird gut?

Wenige Minuten zuvor hatte das Gericht sein Urteil in der Sache verkündet. Der Tätowierer, der in Kleve auch als so genannter „Reichsbürger“ in Erscheinung getreten war, muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis! Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich des bewaffneten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine siebenjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidigung eine bewährungsfähige Haftstrafe.

Verhandelt wurden die Geschehnisse, die sich am 2. Februar vor der Wohnung des Tätowierers in Materborn abgespielt hatten. Als ein Sondereinsatzkommando Guido D. auf dem Weg zur Arbeit überwältigte, fanden die Beamten zunächst eine Pistole der Marke Heckler & Koch sowie ein Springmesser bei ihm „am Mann“, wie es im Polizeijargon heißt. Im Mercedes des Tätowierers entdeckten sie dann noch ein Butterflymesser.

Bei einer Durchsuchung des Mannes auf der Polizeiwache wurden die Beamten nochmals fündig: Sie förderten aus einer Jackentasche eine Tüte mit fünfzig Gramm eines weißen Pulvers zu Tage. Die Substanz roch nach Lösungsmittel, deshalb hielt ein Ermittler sie für Amphetamin. Guido D. bekannte, er benötige die Droge für den Eigenverbrauch und komme nicht davon los. Auch bei der Vernehmung vor dem Haftrichter blieb er bei dieser Version.

Eine Wendung nahm die Dinge, als die Laboranalyse ergab, dass es sich bei dem Pulver um hochreines Kokain handelte. Die Staatsanwaltschaft errechnete 1450 Konsumeinheiten, die Drogen hatten also bei einem unterstellten Straßenpreis von 70 Euro pro Portion einen Wert von rund 100.000 Euro. Bei der Durchsuchung der Geschäftsräume fanden die Polizisten zudem in einem Tresor eine Feinwaage sowie kleine Druckverschlussbeutel, in denen Drogen abgepackt werden können.

Ermittelt wurde nun also in Sachen Drogenhandel, und da gibt es im Strafgesetzbuch den erschwerenden Zusatz des „bewaffneten Handeltreibens“, der einen Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren Haft vorsieht. Im schlimmsten Fall hätte Guido D. also sein Leben fast bis ins Rentenalter hinter Gittern verbracht.

Mit dieser Perspektive vor Augen präsentierte Verteidiger Dr. Rüdiger Böhm, der den Angeklagten gemeinsam mit Dr. Karl Haas vertrat, gleich zu Beginn der Verhandlung eine völlig überraschende neue Version der Ereignisse. Sehr wortreich schilderte er im Auftrag seines Mandanten, dass dieser am Vorabend der Festnahme beim Aufräumen in seinem Geschäft unter einem Stapel Zeitungen die Tüte mit dem Pulver gefunden habe.

In dem Glauben, dass es sich um Amphetamin handele, habe er den Beutel „mit gemischten Gefühlen“ an sich genommen. Bei D. sei gewissermaßen Kopfkino abgelaufen, und aus Sicherheitsgründen habe er sich entschieden, die Drogen mit nach Hause zu nehmen, um sie am nächsten Tag dem Besitzer zurückzugeben. Irgendwie habe er die Geschichte „halbwegs mit Anstand“ zu Ende bringen wollen. Doch am nächsten Morgen wartete das SEK auf Guido D.

Den Verstoß gegen das Waffengesetz ließ Guido D. von seinem Anwalt einräumen. Die Waffe habe er vor einem Jahr illegal von einem „Bruder“ bei den Hell’s Angels erworben, weil er sich von dem Mitglied einer türkischstämmigen Sippe in Kleve bedroht gefühlt habe. Dieser sei vor seinem Geschäft erschienen und habe mit der flachen Hand eine waagerechte Bewegung in Höhe des Halses vollzogen. Warum es diese – diplomatisch ausgedrückt – Spannungen gebe, dafür hatte der Angeklagte allerdings keine Erklärung.

„Ich habe mich strafbar gemacht. Das ist dumm gelaufen.“ Soweit die Verlautbarung, die der Tätowierer über seinen Anwalt mitteilte. Zu seinem Lebenslauf ließ er ausrichten, dass er die Hauptschule nach dem neunten Schuljahr ohne Abschluss verlassen habe und danach eine Ausbildung zum Maler und Lackierer absolviert habe. Bis 1997 arbeitete er in dem Beruf, danach machte er sich als Tätowierer selbständig, zunächst in Emmerich und dann in Kleve. 1998 heiratete er, im gleichen Jahr und im Jahr danach wurden ein Sohn und eine Tochter geboren. 2000 trennte sich das Paar. Seine aktuelle Lebensgefährtin hilft auf 400-Euro-Basis in seinem Tattoostudio aus.

Nur am Rande gestreift wurde während der Verhandlung die politische Gesinnung des Angeklagten. Auf die Frage des Richters, ob er deutscher Nationalität sei, antwortete er forsch: „Natürlich!“ Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden zwei Macheten sichergestellt, die er zu Dekorationszwecken verwahrt haben will. Und es fanden sich allerlei Gegenstände mit, wie Gerhard van Gemmeren es behutsam ausdrückte, „historischen Abzeichen“. Nazikrempel also.

Als Zeichen des guten Willens überantwortete Guido D. diese NS-Devotionalien und die Waffen der Obhut des Staates – „waren eh alles Geschenke“. Der Haftrichter, der als Zeuge geladen war, berichtete, dass er sich zu Beginn seiner Vernehmung mit der etwas merkwürdigen Frage von D. konfrontiert sah, ob dies ein staatliches Gericht sei. Der Richter bejahte, eine weitere Rolle spielte der Vorgang nicht.

Die Vernehmung der an der Polizeiaktion Anfang Februar beteiligten Beamten ergab, dass die Polizei im Vorfeld von einer ungenannten Quelle den Hinweis erhalten hatte, dass der Tätowierer im Besitz einer Schusswaffe sei. Daraufhin entschied sich die Polizei zum Einschreiten, wobei der vorliegende Haftbefehl einer Gerichtsvollzieherin dazu gerade recht kam.

Die Staatsanwältin hielt in ihrem Plädoyer die neue Version des Angeklagten für nicht glaubhaft. Es gebe Widersprüche, man müsse von zu vielen Zufällen ausgehen, weshalb sie auch in Anbetracht mehrerer Vorstrafen eine sieben Jahre lange Haftstrafe forderte.

Philosophischen Unterhaltungswert mussten die Prozessbeobachter im anschließenden Plädoyer von Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Böhm zugestehen. „Wir können die Vielgestalt des Lebens nicht der Staatsanwaltschaft überlassen“, hob er an, um der Behörde dann zahlreiche Denkfehler vorzuwerfen. Er erkannte „faustische Widersprüchlichkeiten“.

Über seinen Mandanten sagte er: „Er ist Tätowierer, und er ist tätowiert, und hat gewisse Vorstellungen, die man möglicherweise nicht teilen kann, aber das tut hier nichts zur Sache.“ Guido D. sei ein Eigenbrötler mit dem Talent, sich unbeliebt zu machen.

Den Umstand, dass D. bei der Festnahme mit einer Hand nach hinten gegriffen habe, wo im Hosenbund die Schusswaffe verborgen war, kommentierte der Jurist auf eine nicht eben schmeichelhafte Art und Weise: „So bekloppt ist selbst der nicht, dass er sich mit SEK-Beamten, die mit gezückten Waffen vor ihm stehen, ein Feuergefecht liefert.“

Anwalt Haas sah in seinem Plädoyer „null Anknüpfungspunkte für ein Handeltreiben“ und sprach sich deshalb für eine Bewährungsstrafe aus, also höchstens zwei Jahre Haft. Damit befand er sich im Einklang mit seinem Kollegen.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht in der Mitte zwischen den Anträgen. Van Gemmeren sagte: „Das Rauschgift ist nicht zum Eigenverbrauch bestimmt gewesen.“ Die neuen Schilderungen des Angeklagten ergäben „hinten und vorne keinen Sinn“. Es ging allerdings zu Gunsten des Angeklagten von einem minderschweren Fall aus. Letztlich hielt die Kammer das Geschehen für eine „relativ normale Rauschgiftstraftat“ und entschied sich nach eigenem Bekunden bei der Strafzumessung deshalb dafür, „die Kirche im Dorf zu lassen“.

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37 Kommentare

  1. 37

    @36
    Was machen denn die Steuerbehörden?
    Einnahmen schätzen und besteuern?
    @35
    Da werden andere Kaliber aber noch wesentlich milder behandelt.
    An Ihrer Stelle würde ich mich daher in der Nähe des besagten Waschbeckens auf unbestimmte Dauer einrichten.

    Man munkelt ja, dass sowohl der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft als auch die Justizvollzugsbehörden arg überlastet sind – gleichwohl aber massiv Kapital aus der Beschäftigung Inhaftierter schöpfen.
    Wenn nun ein Gericht „die Kirche im Dorf“ lassen möchte, dann ist das doch weniger Verharmlosung als vielmehr Akzeptanz der Realität?
    Viele Menschen kennen den Verurteilten als Querdenker und Individualist, als Tätowierer, als Vater, als Biker … ich denke nicht, dass alle Jene, welche diesen Menschen kennen nur mit Scheuklappen behaftet eine derart einseitige Sichtweise haben.
    Hier wird der Fokus auf BTM und eine Schusswaffe gerichtet – das war justiziabel, sagt aber so überhaupt nichts über den ganzen Menschen aus, respektive bildet kein allumfassendes Bild ab.
    Verglichen mit dem, was in Marxloh und Co. abgeht, kann man die Kirche wirklich im Dorf lassen.
    Das ergänzende Prädikat „Reichsbürger“ setzt dem ganzen eigentlich die Krone auf …. der Verurteilte mag sich durchaus dahingehend eingelassen haben, die BRD nicht als legitimen autonomen Staat anzuerkennen – aber selbst das haben schon andere Nationen (oder deren legitime, weil völkerrechtlich anerkannte Repräsentanten) gemacht.
    Da hier ja u.a. arg gebildete Mitbürger mitlesen und -schreiben (ich bin da eher zur geistigen Unterschicht gehörend) stellt sich mir moral- und bildungsfernen Menschen die Frage, weshalb nicht auch Umstände diskutiert werden, welche nachweislich auch Gegenstand der Reichsbürgerideologie sind und sogar faktisch stimmen?
    Ich meine damit so lapidare Themen wie Friedensvertrag nach WW2 …

    Aber nochmal zum rechtskräftig Verurteilten:
    Dieser Mensch hat seine eigene Denke – diese mag nicht mit jener der breiten Masse konform gehen, aber wem hat er nun eigentlich geschadet? Ernsthaft: Der Staat, also die BRD nimmt wesentlich mehr Schaden durch legale Drogen (an deren Herstellung und Vertrieb sie gut mitverdient), als durch illegale Drogen.
    Tabak, Alkohol und diverse freiverkäufliche Medikamente sind der breiten Masse zugänglich – harte Drogen werden unter der Hand in einschlägigen Kreisen gehandelt. Einen Drogensüchtigen zu bedienen ist verwerflich, keine Frage. Aber einem Alkoholiker steten Nachschub zu bieten oder einem Raucher … das ist soweit okay?

    Die Kirche im Dorf lassen – ich denke, das Gericht hat einen ausgeprägten gesunden Menschenverstand!

     
  2. 36

    @35. Echte Kriminalpolizei
    ja, manche entwickeln seltsame Sympathien, die einen wegen der Affinität zum Stoff, die andern, auch die Behörden, aus falscher Verharmlosung.
    Anscheinend wächst aber langsam der Erkenntnisstand bei den Verantwortlichen.
    http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/waffen-bei-reichsbuergern-sichergestellt-100.html
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuppertal-polizei-praesentiert-waffenarsenal-von-reichsbuergern-a-1121854.html
    Aber die 50g müssen ja auch irgendwo Abnehmer gefunden haben ?
    Ãœbrigens, das „Alles wird gut” ist Auslegungssache.
    Wenn das Urteil rechtskräftig wird kommt meist das Finanzamt, MWSt, Einkommenssteuer …
    Das macht bei 100.000 schon ein kleines Sümmchen, aber wenn die weitersuchen in seinen Einnahmen/Ausgaben kommt`s meist noch viel dicker.
    Denn seine Freundin mit dem 450 Euro-Job bei ihm im Tattoo-Studio kann ja auch nicht viel zum Unterhalt beigetragen haben.
    Gottseidank (oder RAe sei Dank) für die Verlobte hat er sie ja mit der Verlobung von der Aussagepflicht befreit.

     
  3. 35

    Ja, hebt diesen Menschen nur in den Himmel ….
    Wenn ich hier so einige Kommentare lese, muss ich mich mal kurz übers Waschbecken beugen …

     
  4. 34

    @32 Andreas Bulkens
    Indizienbeweise sind strafrechtlich gesehen auch Beweise. Meistens sind selbst sie sogar zuverlässiger als Augenzeugen-Beweise.

     
  5. 33

    @31 A Bulkens

    „Deshalb hat der Gesetzgeber durch die Pönalisierung des Handeltreibens mit Betäubungsmitt
    eln einen Tatbestand (samt daran anknüpfender Qualifikationen) geschaffen, der nach der
    Rechtsprechung, an die der Gesetzgeber in der Folgezeit angeknüpft hat,
    schon beim Vorliegen relativ geringer Voraussetzungen erfüllt ist. Er hat damit
    – auch angesichts der besonderen Beweisschwierigkeiten bei etwaigen höhe-
    ren Tatbestandsanforderungen – die Vollendungsschwelle niedrig angesetzt.
    Notwendigerweise bleibt bei solcher Tatbestandsgestaltung für die Annahme
    eines Versuchs und mithin für einen Rücktritt vom Versuch wenig Raum. “
    Quelle :Beschluss des BGH :
    http://kanzlei-roth.de/media/BGHBeschlv261005vollendetesHandeltreibenmitBtM.pdf

     
  6. 31

    @22. Klemens Hölker

    das ist natürlich so nicht richtig.
    Da ist niemand freigesprochen, der jemanden totgeschlagen hat.
    Da wurde nur jemand freigesprochen, weil keine Schuld zweifelsfrei festgestellt werden konnte.

    Und dann hiess es schon im alten Rom: in dubio pro reo.

     
  7. 30

    insgesamt präsentiert sich mir der Eindruck, als ob sich von gewisser Seite kritiklose Parteinahme abzeichnet.
    Auf der FB Seite Emmerich hat sich das schon soweit hochgeschaukelt, daß die Admins die Kommentarfunktion blockiert haben.
    Ich bin mal gespannt, ob G. Revision oder Berufung einlegt, schlechter stellen könnte er sich damit ja auf keinen Fall, solange nicht auch die StA e Rechtsmittel einlegen.
    Was hier in der Würdigung noch keiner angeführt hat, ist , daß er schon Vorstrafen hat, ebenfalls für die Kammer eine Tatsache, die bei der Strafbemessung Berücksichtigung findet.

     
  8. 29

    @26 rd
    Nein, darüber kann man imho nicht streiten, jedenfalls dann nicht, wenn man (wie wahrscheinlich wir beide)
    nur ins Blaue hinein mutmassen kann.
    Ohne fundierte Kenntnisse wäre das ordinäre Richterschelte.

     
  9. 28

    @25. Sven Timmermann
    das meinen Sie nicht wirklich ?
    Angeklagte berufen sich doch immer auf Alles und Nochwas.
    Aber Sie wissen doch, bei btm reicht schon der Besitz als Beweis des Handeltreibens ,
    http://www.123recht.net/Der-Begriff-des-Handeltreibens-iSd-29-Abs-I-Nr1-des-BtMG-und-die-Rechtsstaatlichkeit-__a125772.html
    und die Waffen sind auch nicht von der Sorte Selbstverteidigung.
    Springmesser und .40 HK mit einer Art Dum-Dum geladen, griffbereit im Hosenbund,
    und anscheinend war das im Umfeld bekannt.
    Ich fühle mich nicht wirklich wohl in Kleve, wenn ich davon ausgehen muss, daß sich dort Leute bewegen,
    die sich nach wohldünken bewaffnen.
    Wer so einen Kram in die Hand nimmt ist auch bereit, das einzusetzen.

     
  10. 27

    @25
    Wieso ist der Gegenbeweis nicht geführt? Der Beweis gilt aufgrund der Indizienlage als unwiderlegbar erbracht.

     
  11. 25

    @rd: Die Kammer ging von Notwehr aus, weil sich der Angeklagte hierauf berief und der Gegenbeweis nicht zu führen war.
    Vorliegend beruft sich der Angeklagte darauf, nicht mit Drogen gehandelt zu haben und der Gegenbeweis ist auch nicht geführt.

     
  12. 22

    Die Strafe ist total überzogen. Da werden Leute freigesprochen die Menschen totschlagen.

     
  13. 21

    Guido ist mir leider in den letzten 2 Jahren immer wieder negativ aufgefallen, da er ganz ungeniert im Internet gegen Flüchtlinge gehetzt hat, deshalb habe ich ihn schon vor einem Jahr auch aus meiner Freundesliste gelöscht.

    es ist gut, das man ihm das Handwerk gelegt hat, und er hoffentlich jetzt die Zeit sinnvoller nutzt. Die leittragenden sind leider die Frau und Kinder und den Imageschaden für den Laden. Er kann von Glück sprechend das er ein vergleichbar mildes Urteil bekommen hat. – kann nur hoffen, er nutzt die ihm gegebene Chance und überdenkt sein handeln. Rauschgift tötet Menschen, leider auch oft Kinder – dem gesunden Menschenverstand sollte es daher nicht egal sein. Keine Macht den Drogen!

     
  14. 20

    @ 18…j.b. Fass aufmachen ? Wenn möglich immer wieder. Wer nur etwas Erfahrung hat und Familien kennt in denen ein Junky „kreist“ kann ermessen was das für eine Katastrophe für diese Leute ist. Ich habe größte Sympathie für Länder die auch Handel mit der Einstiegsdroge Cannabis knallhart bestrafen und den Dreck nicht als “ Ist doch halb so wild“ sehen wie Teile unserer politischen Traum Tänzer.

     
  15. 19

    @ all
    im ganzen Kontext ist noch kein einziges Wort zu den Konsumenten von Rauschmitteln gesagt worden.
    Neben Täter sind die vor Allem Opfer , medizinisch gesehen , aber auch mit Bezug zur Beschaffungskriminalität.
    Aber das Fass will ich hier gar nicht erst aufmachen.

     
  16. 18

    ueber seine arbeit als taetowierer kann ich nichts schlechtes sagen die hat er zumindest bei mir vor 19 j
    gut gemacht. traurig ist nur das die kinder die noch nicht beide volljaehrig sind darunter leiden muessen was er getan hat. aber gott sei dank tut seine ex frau alles dafuer das es den kids gut geht. da habe ich echt respect vor

     
  17. 17

    @9. K. Brückenbauer

    hätte ich nicht vorher den Artikel gelesen, hätte ich angenommen, sie kommentieren die Verhaftung eines Unfallverursachers.
    Der gesamte Ablauf des Geschehens ist nur auf die bewusste Wahl des Handelns von D. zurückzuführen.
    Treue Sorge für seine Familie hätte beinhaltet, daß er sich entweder nicht auf diese Handlungen eingelassen hätte, oder Vorsorge für genau diesen Fall getroffen hätte, der jetzt eingetroffen ist.

    Der Holländer hat da ein überaus treffendes Sprichwort parat.
    Wie zijn kont verbrandt moet op de blaren zitten.

     
  18. 16

    @8. Andreas Bulkens
    Herr Bulkens, ein bisschen mehr Sorgfältigkeit mit den Zitaten hätte ich schon erwartet.

    „oder s i c h v e r s c h a f f t und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände m i t s i c h f ü h r t , die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.” ist ihr erstes Zitat,
    ihre Folgerung „… wurde weder bei der Einfuhr, der Ausfuhr oder dem Kauf v e r w e n d e t “ hat da doch keinen Zusammenhang.
    „Der Verkauf wurde ja unterstellt, aber offensichtlich nicht bewiesen.“ sieht das Gericht offensichtlich anders, vermutlich, da er zwischendurch inhäerente Erklärungen über den Stoff abgegenen hat, und nicht zur nicht Unerheblichen Menge keine vernünfitige Verwendungsmöglichkeit benannt hat.

     
  19. 15

    @7, Zecke

    ja ein korrekter Stückpreis ist so eine Sache, da spielen -zig Faktoren eine Rolle, und das gilt nicht nur für illegale Substanzen, sondern so ziemlich für Alles, ob nun gehandelt wird, oder bei Dienstleistungen. Nur Bücher sind ausgenommen, dort schreibt der Staat den End-Verkaufspreis bindend vor.

    Sogar bei der Zeckenbekämpfung sinkt der Stückpreis mit zunehmender Menge rapide. Für eine Zecke den Kammerjäger zu rufen kostet fast das Gleiche wie für 1000 von den Viechern.
    So ist das auch beim Koks.
    Der Bauer in Kolumbien bekommt 60 Eurocent pro Gramm für die Rohpaste.
    Je mehr Zwischenstufen danach eingeschaltet werden, um so teurer wird es.
    Dann kommt noch der Transportverlust hinzu sowie die Transport- und Nebenkosten, aber auch hier wird es günstiger, je grösser die Partie ist.
    So erklären sich dann die 35 Euro im Fall Kranenburg, wobei es sich ja „nur“ um eine Rechengrösse handelt, da die ganzen 2,9 to dem Eigentümer zum Schluss nur Verlust gebracht haben, Totalverlust wegen Beschlagnahmung , und die Kosten für den ganzen Transport als Abschreibungsposten..
    Das Alles plus einen saftigen Risikozuschlag versuchen die Betroffenen ja auf den Preis der nächsten Lieferung aufzuschlagen , um irgendwie doch noch ihren Gewinn zu machen.
    Dann haben wir noch nicht mal das Thema Marge belichtet.
    Im Vorliegenden Fall geht die StA-schaft wegen der gefundenen Portionsverpackung und der Feinwaage davon aus, daß der Delinquent das Zeug zum Zwecke des Portionshandels besass, weshalb halt der Endverkaufspreis als Wert angesetzt wurde, und der liegt hier anscheinend wegen der Reinheit des Stoffs bei 2 € pro Milligramm.
    Eine plausible Erklärung für die grosse Menge hat er ja auch nicht gegeben, im Gegenteil, seine anfänglichen dilettantischen Einlassungen lassen Vermuten, daß er niemals in Erwägung gezogen hat, daß man ihn erwischen würde.

     
  20. 14

    @9
    „Oder hat er nur Kundschaft aus Goch tätowiert!”
    Nö, aus Emmerich

     
  21. 13

    Muuuuh, Tatooos sind doch völlig out. Das brauchen doch nur Leute mit irgendeinem (möglicherweise verborgenen) Minderwertigkeitskomplex, muuuuhhh. Bedenklich wird es sogar, wenn mit farbigen Tatoos die Grundlagen für späteren Hautkrebs gelegt werden. Ich werde noch jedes Mal ganz aggressiv, wenn ich daran denke, wie mir gegen meinen Willen mein Brandzeichen tätowiert wurde, muuuuh! Frechheit! Welche Strafen stehen eigentlich auf derartige Körperverletzungen mit möglicherweise sehr üblen Spätfolgen, muuuuh???

     
  22. 12

    Aber vielleicht sollte man, statt sich auf solche Details zu kaprizieren, auf die persönliche Tragödie schauen – die eines sorgenden Vaters, der sich eine eigene Existenz aufgebaut hat, und der nun vor seinen Kindern diesen Fehler einräumen muss.

     
  23. 11

    Am Ende des Paragraphen steht noch etwas von einem minderschweren Fall. Das gleichzeitige Mitführen einer Waffe und offensichtlich nicht nur für den eigenen Gebrauch bestimmten Mengen BTM reicht offenbar zur Erfüllung des Straftatbestandes aus.

     
  24. 10

    @Zecke Die Preise schwanken stark, ich selbst verlasse mich da mangels eigener Erfahrungswerte auf das, was das Internet so liefert. Die Berechnungsgrundlage ist dargelegt, so kann jeder, der es besser weiß, eigene Berechnungen darstellen.

     
  25. 9

    Für die Familie ist es eine Riesen Katastrophe, wenn ein Glied der Kette entfernt wird und inhaftiert wird (auch wenn die Kinder schon volljährig sind). Als normal Bürger ist es schlicht weg nicht nachzuvollziehen, was es heißt einen Freiheitsentzug zu erhalten. Menschen weg zu sperren ist eine finanzielle kostengünstige Möglichkeit sich eines Problems zu entledigen.
    Eine Alternative ist es Verantwortung zu übernehmen und Verantwortung zu geben an die Täter. Würde man hier mehr Geld in die Hand nehmen, die Täter professionell betreuen (siehe Holland) und den Täter z.B. tagsüber bei seiner Arbeit und seiner Familie/Lebensgefährtin belassen und nur nachts ins Gefängnis einsperren, wäre allen mehr geholfen. Es ist schlechtweg die Frage wie geht die Gesellschaft mit diesen Menschen um. Es muss ja nicht sein, dass die Lieben Kinder des verurteilten lernen, dass alles nur über diese Art der Bestrafung funktioniert. Fehler gemacht, ja. Zugegeben, ja. Aber es gibt die Möglichkeit Verantwortung zu übernehmen und es besser zu machen.
    Wenn jemand vor meinem Haus steht und mir Angst macht, in dem er mit der Hand andeutet, dass er mir den Kopf abschlagen möchte ist es natürlich nicht normal, dass ich darauf mit einem Waffenkauf reagiere. Hier hat jemand ein Problem in der Vergangenheit nicht gut aufgearbeitet. Hier sollte vielmehr über die Alternativen gesprochen werden, die es gibt um solch ein Problem zu lösen.
    Soweit mir bekannt ist, und was ich gesehen habe, soll die Arbeit, die der Tätowierer gemacht hat überdurchschnittlich gut gewesen sein! Das ist ein Ansatzpunkt!
    Hallo, gibt es „hier“ keine Leute die hierzu Stellung beziehen! Oder hat er nur Kundschaft aus Goch tätowiert!

     
  26. 8

    3:
    Ihr Zitat” „Es erwartet denjenigen eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren, der mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.” „.
    Die Schusswaffe (oder eine andere Waffe) wurde weder bei der Einfuhr, der Ausfuhr oder dem Kauf verwendet – zumindest scheint dies ja nicht bewiesen worden zu sein.
    Der Verkauf wurde ja unterstellt, aber offensichtlich nicht bewiesen.
    Somit hat das Gericht schon im Sinne Ihres Zitats korrekt geurteilt, oder?

     
  27. 7

    Preisvergleich Rauschgift im Kleveblog (Warnhinweis: Bitte nicht berauschen lassen!):
    *
    Preis Kokain in Kleve am 05.05.2017: „2.000.-Euro/g“Kokain
    https://www.kleveblog.de/bewaffneter-rauschgifthandel-klever-taetowierer-und-reichsbuerger-muss-vier-jahre-und-drei-monate-ins-gefaengnis/
    100.000.-Euro für 50g Kokain ergibt einen Preis von 2.000.-Euro/g Kokain
    oder
    50g geteilt durch 1450Konsum-einheit ergibt das Gewicht je Konsum-einheit von: 0,034g/Konsum-Einheit
    oder
    100.000.-Euro geteilt durch 1450Konsum-einheiten des Kokains ergibt den Preis je Konsum-einheit von 70.-Euro
    *
    Preis Kokain in Kranenburg am 28.04.2016: „35.-Euro/g“ Kokain
    https://www.kleveblog.de/gigantischer-drogenfund-spur-fuehrt-nach-kranenburg/
    100Mio Euro geteilt durch 2900KG ergibt: ca.35.000.-Euro je kg oder auch
    34.482Euro/kg geteilt durch 1000 ergibt Preis je Gramm
    also ca. 35.-Euro je Gramm
    *

     
  28. 6

    @Richter Die Staatsanwältin hat von 1450 Konsumeinheiten gesprochen. Straßenpreis 70€. Das war die Rechnung.

     
  29. 5

    Die 50 Gramm möchte ich mal sehen… aus die man 100.000 € macht…
    Selten so nen Schwachsinn gehört…

     
  30. 3

    @2 rd
    ja, ist mir schon klar, nur was habe ich an § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG nur falsch verstanden ,
    „Es erwartet denjenigen eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren, der mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.”
    „Nicht unter ” , ist das nun echt interpretierfähig, wenn man sich nicht in Kleve befindet ?
    Vielleicht gibt`s noch eine engagierte Staatsanwaltschaft …
    Was hier übrigens minderschwer ist … ?
    100.000 Strassenwert , .38 Wumme im Hosenbund , ich hab echt ein kleines Faible für Individualität .
    Aber angenommen 3 von den Typen in Kleve und die können sich nicht leiden, dann wird es nicht mehr lustig.

     
  31. 2

    @jb Revision kann eingelegt werden. Die Kammer ging wie geschrieben von einem minderschweren Fall aus, deshalb ließ sich das Strafmaß mindern.

     
  32. 1

    Ist das Urteil eigentlich schon rechtskräftig ? Sowohl aus Sichtwinkel der Staatsanwaltschaft, als auch der Sichtweise des Angeklagten liegt eine Revision doch recht nahe.
    Die Ãœberschrift hätte auch wohl besser „Märchenstunde auf der klever Burg heissen können”
    Was die Richter beseelt, auf bewaffneten Rauschgifthandel zu erkennen und dann nicht einmal die gesetzliche Mindeststrafe zu verhängen weiss wohl nur die grosse Strafkammer selbst.
    Allerdings, die Gefahr, daß D. bis zum Rentenalter einsitzen müsste war eigentlich zu keiner Zeit gegeben.
    Erstens ist er nicht 55, sondern nur 45 Jahre alt, zweitens wird eine Gefängnisstrafe bei guter Führung nach Verbüssung von 2/3 für die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, und drittens wird er vermutlich bereits nach 2 Jahren Freigänger.
    Hat er eigentlich schon konsularischen Beistand der Reichsregierung erhalten, so ganz einsam im Ausland einsitzen und vor ein Gericht zu treten, das man so rein gar nicht versteht ist schon hart.
    Obwohl, wenn er mal so richtig in sich geht, das Nichtverstehen wird wohl am wenigsten in der Sprache begründet sein.