So viel dürfte jetzt feststehen: Die bisher praktizierte Methode, das merkwürdige Geschehen am Flughafen Niederrhein einfach auszusitzen, dürfte nicht mehr aufgehen. Denn jetzt hat die SPD nachgelegt – und Landrat Wolfgang Spreen (CDU) pünktlich zum Wochenende einen Fragenkatalog vorgelegt, der große Ähnlichkeit mit den Fragen hat, die ich dem Kreischef bereits vor zehn Tagen vorgelegt hatte, die jedoch mit eisernem Schweigen beantwortet wurden (es waren ja auch keine Jubelfragen à la “Finden Sie auch, dass hier alles immer besser läuft, und wie haben Sie das eigentlich geschafft?”). Hier das, was Roland Katzy (Chef der SPD-Kreistagsfraktion) und SPD-Geschäftsführer Torsten Rupp vom Landrat wissen wollen:
Sehr geehrter Herr Landrat,
durch die Presseveröffentlichungen der letzten Monate und Tage der Flughafen Niederrhein GmbH ist die erfreulich gute Entwicklung am Airport deutlich geworden. Die SPD-Kreistagsfraktion freut sich über diese positive Gesamtentwicklung des Airports.
Vor dem Hintergrund der Presseveröffentlichungen der Flughafen Niederrhein GmbH und des Flughafen-Geschäftsführers Ludger van Bebber im Zusammenhang mit dem Personalvermittlungsunternehmen Agello in Goch sind aber auch einige Geschäftspraktiken bekannt geworden, die wir als SPD-Fraktion kritisch sehen. Zu diesen Geschäftspraktiken haben wir Fragen und erwarten Antworten, denn dies alles soll, lt. Aussagen des Flughafen-Geschäftsführers Ludger van Bebber, immer mit Zustimmung des Landrates als Aufsichtsratsmitglied geschehen sein.
Die SPD-Kreistagsfraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist es richtig, das für die Arbeitskräftevermittlung für einfache Tätigkeiten am Flughafen Niederrhein das Personalvermittlungsunternehmen Agello Service GmbH mit Sitz in Goch gegründet worden ist?
- Wann wurde das o.g. Unternehmen gegründet, wer sind die Gesellschafter, wo liegen die Schwerpunkte in der Vermittlungstätigkeit und wer sind die Hauptabnehmer des Unternehmens?
- Wenn es zutrifft, dass Herr van Bebber Mitgesellschafter (40%) ist, wie bewertet der Landrat diese personelle Verquickung, auch vor dem Hintergrund des Überlassungsvertrages von Herrn van Bebber aus dem öffentlichen Dienstes?
- Handelt es sich bei dieser Geschäftspraxis nicht um ein sog. „verbotenes Insichgeschäft“ nach § 181 BGB? Wie sieht dies der Landrat?
- Sollte es sich um ein o.g. Insichgeschäft handeln, wann und in welcher Weise wird der Landrat seiner Aufsichtspflicht nachkommen?
- Die bisher in o.g. Zusammenhang deutlich gewordenen personellen Verflechtungen sind nach Auffassung der SPD-Fraktion geeignet, das Ansehen des Flughafes in der Öffentlichkeit erheblich zu belasten. Wie schätzt der Landrat dies ein und was gedenkt er zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Roland Katzy, Vorsitzender
gez. Thorsten Rupp, Geschäftsführer



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